Hat jemand mit Revolut Erfahrungen?

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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
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Ist heute früh erst gewesen. Wollte das Abo für Flightsradar zahlen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
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Krasser Text. Schön für Dich, lässt aber die ganze Prüfung beliebig und als reine Datenerhebung erscheinen.
Eher: Der, der die Dokumente anfordert, hat keine letztlich nicht die Entscheidungsgewalt darüber. Ich denke, dass der Chat-Mitarbeiter eher sein Standard-Skript abarbeitet.

Was mir nicht so ganz klar ist: Wenn man mittels seiner Gehaltsabrechnung nachweisen kann wieviel man verdient und sich das auch mit den Ausgaben bei Revolut deckt, warum wollen die dann auch einen Steuerbescheid und weitere Dokumente?
Gehaltsabrechnung ist (meistens) kein von einer öffentlichen bzw. staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument - im Zweifelsfalls oft schwerer verifizierbar.

Kann mich z. B. an einen Userbericht erinnern, bei dem Rechnungen an Patienten für medizinische Behandlungen abgefragt wurden
Um das klar zu stellen: Da wurden nicht explizit Patientenrechnungen angefragt - sondern einfach Rechnungen, die die Einnahmen bzw. Zahlungen belegen sollen. Das ist je nach Jurisdiktion soweit noch nichts allzu ungewöhnliches (jaja, auch wenn es der durchschnittliche deutsche Privatkunde nicht kennt). Dass der Kunde in diesem Falle im medizinischen Sektor tätig war und die Rechnungen in dem Falle Patientendaten enthielten, war eher "Zufall". Bzw. der entsprechende Mitarbeiter bei Revolut hat sich einfach nicht präventiv zuviele Gedanken über die mögliche Problematik gemacht - sondern eben Skript und Checkliste abgearbeitet.
 
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Erfahrenes Mitglied
05.02.2019
407
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Was hat man denn in Deinem Fall noch gefragt? Und was meinst Du, wenn Du von 'etlichen Dokumenten' berichtest?

Bin angestellt und habe zusätzlich ein Gewerbe. Außerdem hatte ich angegeben, dass einige Einkünfte von Veräußerungen von Gegenständen stammen. Da die Umsätze über meinem Einkommen von 2017 lagen, wollte man nun Nachweise über sämtliche andere Einkünfte in Form von (ungeschwärzten) Rechnungen und außerdem Belege für die Veräußerungen.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
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Bin angestellt und habe zusätzlich ein Gewerbe. Außerdem hatte ich angegeben, dass einige Einkünfte von Veräußerungen von Gegenständen stammen. Da die Umsätze über meinem Einkommen von 2017 lagen, wollte man nun Nachweise über sämtliche andere Einkünfte in Form von (ungeschwärzten) Rechnungen und außerdem Belege für die Veräußerungen.
Wenn man mehr als sein ganzes nachweisbares Vermögen über Revolut laufen lässt, klingt das schon sehr merkwürdig. Zumal Veräußerungen in solchen Größenordnungen doch ebenfalls steuerlich angegeben werden müssen? Wäre ich Revolut, hätte ich dir das auch nicht abgenommen.
 

almrausch

Erfahrenes Mitglied
21.02.2019
1.067
672
HAM
Wenn man mehr als sein ganzes nachweisbares Vermögen über Revolut laufen lässt, klingt das schon sehr merkwürdig. Zumal Veräußerungen in solchen Größenordnungen doch ebenfalls steuerlich angegeben werden müssen? Wäre ich Revolut, hätte ich dir das auch nicht abgenommen.
Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe über Revolut auch deutlich mehr laufen lassen, als meine Einkünfte (angestellt+gewerblich) hergeben. Das ist überhaupt nicht merkwürdig, wenn man z.B. Einkommensteuer- und Umsatzsteuervorauszahlungen über Revolut laufen lässt, die Einkünfte aber nicht. Da muss nicht einmal was im Kreis laufen. Mit dem Einkommensteuerbescheid hatte Revolut sich nicht zufrieden gegeben, also habe ich noch einen Immobilienverkauf als Quelle angegeben, obwohl der für das Geldaufkommen gar keine Rolle gespielt hat. Der war auch steuerlich nicht relevant und so wollten sie den Kaufvertrag inkl. Kontoauszug der Kaufpreiszahlung.

Vermutlich habe ich nun für die nächsten x00k Ruhe ...
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe über Revolut auch deutlich mehr laufen lassen, als meine Einkünfte (angestellt+gewerblich) hergeben. Das ist überhaupt nicht merkwürdig, wenn man z.B. Einkommensteuer- und Umsatzsteuervorauszahlungen über Revolut laufen lässt, die Einkünfte aber nicht. Da muss nicht einmal was im Kreis laufen. Mit dem Einkommensteuerbescheid hatte Revolut sich nicht zufrieden gegeben, also habe ich noch einen Immobilienverkauf als Quelle angegeben, obwohl der für das Geldaufkommen gar keine Rolle gespielt hat. Der war auch steuerlich nicht relevant und so wollten sie den Kaufvertrag inkl. Kontoauszug der Kaufpreiszahlung.

Vermutlich habe ich nun für die nächsten x00k Ruhe ...
Sorry, dass klingt für mich sehr unseriös.

1. Was haben Steuervorauszahlungen bei einem Revolut Privat Account zu suchen? Nichts. Würdest du den Revolut Business Account dafür nutzen, wäre dies sicher absolut kein Problem.

2. Steuervorauszahlungen kann man problemlos nachweisen. Das Finanzamt informiert über die Zahlungstermine inkl. Höhe der zu leistenden Zahlung. Ebenfalls kann durch ein Steuerbescheid eine entsprechende Rückvergütung problemlos belegt werden. Und ohne Steuerbescheid und Rückvergütung, ist dass Geld ja auch gar nicht da, um es "erneut" über Revolut laufen zu lassen.

3. Wie viel Geld bekommst du durch deine Steuervorauszahlungen den bitte zurückerstattet, die du erneut über Revolut laufen lässt? Vielleicht sollte dein Steuerberater die Abschläge entsprechend anpassen?

Mag sein das ich etwas übersehen habe oder falsch verstehe... Aktuell klingt das für mich aber sehr unseriös. Ich nutze Revolut auch sehr viel für hohe Auslandsüberweisungen und hatte komischerweise noch nie Probleme.
 
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Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
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816
Dafür ist es noch zu früh. Die Tabelle vermeldet lediglich den Absicht eines Geldinstitutes das Verfahren zu unterstützen. Wenn es so weit wird, wird auch Revolut das vermelden.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
In diesem Thread geht es um Erfahrungen mit Revolut, nicht um Deine Phantasien über Teilnehmer dieses Forums.
Genau, hier geht es um Erfahrungen mit Revolut. Und meine Erfahrungen mit Revolut zeigen, dass bei Usern und Kunden von Revolut meist ein Grund für eine Sperre / Kontrolle vorliegt.

Der Großteil der Revolut Nutzer hat keine Probleme... Und die die Probleme haben, sind nie schuld. Können dann aber auch nie nachweisen, wo die Gelder her kommen... Natürlich sind sie auch daran nicht schuld... :rolleyes:

Außerdem hast du eine Erklärung dafür abgegeben... in einem Forum... Also wundere dich nicht, wenn andere es kommentieren oder in frage stellen ;)

Und das Veräußerungen von Gegenständen in hohen Summen versteuert werden müssen, ist keine Vermutung ;)
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
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In diesem Thread geht es um Erfahrungen mit Revolut, nicht um Deine Phantasien über Teilnehmer dieses Forums.
Angesichts deines Ursprungsbeitrags, der von der Forderung "etlicher" Dokumente, Datenschutzbedenken, unverhältnismässigem Aufwand und zu grosser "Neugier" sprach, fand ich den entsprechenden Kontext (Revolut-Umsätze grösser reguläres Jahreseinkommen vor 2-3 Jahren) zur Einordnung allerdings durchaus hilfreich.

Unabhängig davon glaube ich aber, dass die Revolut die steuerliche Situation gar nicht gross interessiert. Zumal je nach Jurisdiktion Vermögen und/oder Veräusserungsgewinne gar nicht deklariert werden müssen, geschweige denn besteuert werden - und damit im Bescheid erscheinen. Wenn sie aber letzteres nicht tun, wird man die Nachweise halt anders führen müssen.
 
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Erfahrenes Mitglied
05.02.2019
407
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Genau, hier geht es um Erfahrungen mit Revolut. Und meine Erfahrungen mit Revolut zeigen, dass bei Usern und Kunden von Revolut meist ein Grund für eine Sperre / Kontrolle vorliegt.
Grund war das Überschreiten der 115k-Grenze. Routineprüfung,

Der Großteil der Revolut Nutzer hat keine Probleme... Und die die Probleme haben, sind nie schuld. Können dann aber auch nie nachweisen, wo die Gelder her kommen...
Ich habe auch keine „Probleme“ mit Revolut. Warum sollte man hier irgend eine „Schuld“ suchen wollen?
 

unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.203
249
Das Finanzamt informiert über die Zahlungstermine inkl. Höhe der zu leistenden Zahlung.

Nicht bei einer UStVA, da informiert im Gegenteil nämlich der Steuerpflichtige das FA. Nachweisen könnte man es aber normalerweise über die ELSTER-Bestätigung, wäre aber eben nur mit einem Revolut-Business-Konto für Revolut sauber (die reagieren da meist recht ärgerlich, wenn die merken, dass man eine Unternehmenszahlungen über ein Privatkonto bei denen ausführt).
Bei Einkommenssteuervorauszahlungen ist das zwar so, die sind aber für Privatpersonen und nicht für Unternehmer, also kann da Revolut bei einem Privatkonto auch eigentlich wenig dagegen sagen. Das ist eine relativ normale Zahlung oder Einzug vom privaten Girokonto.
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.920
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Chersonesus Cimbrica
Sorry, dass klingt für mich sehr unseriös.
1. Was haben Steuervorauszahlungen bei einem Revolut Privat Account zu suchen? Nichts. Würdest du den Revolut Business Account dafür nutzen, wäre dies sicher absolut kein Problem.

Einkommenssteuervorauszahlungen sind auch für unselbstständig Beschäftigte eher die Regel als die Ausnahme. Das allein oder auch die Veräußerung von Gegenständen wären also kein Grund für einen Business-Account.

Und sofern man - wie hier beschrieben - nachweisen kann, dass eine positive Einkommensentwicklung oder auch nur die Verfügbarkeit von Bargeld nicht 'vom Himmel gefallen' ist, gäbe es auch nichts, was als unseriös zu bezeichnen wäre.
 
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almrausch

Erfahrenes Mitglied
21.02.2019
1.067
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HAM
Sorry, dass klingt für mich sehr unseriös.

1. Was haben Steuervorauszahlungen bei einem Revolut Privat Account zu suchen? Nichts. Würdest du den Revolut Business Account dafür nutzen, wäre dies sicher absolut kein Problem.
Ach - Revolut würde dann keine Unterlagen verlangen, dass ich mir solche Zahlungsströme "leisten" kann?

Mag sein das ich etwas übersehen habe oder falsch verstehe... Aktuell klingt das für mich aber sehr unseriös. Ich nutze Revolut auch sehr viel für hohe Auslandsüberweisungen und hatte komischerweise noch nie Probleme.
Ich weiß nicht, was daran unseriös sein soll, wenn man Ausgaben über Revolut laufen lässt, Einnahmen aber nicht. Und außerdem ändern sich die Verhältnisse mit den Jahren. Was durch Bescheide belegbar ist, liegt in der Vergangenheit. Also habe ich der Einfachheit halber Einkünfte über einen Immobilienverkauf belegt.

Probleme mit Revolut hatte ich bisher noch keine. Die wollten lediglich einen Nachweis, dass ich mir 6-stellige Beträge "leisten" kann. Dafür wollte ich denen gegenüber jedoch nicht mein Geschäftsmodell offen legen.
 
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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
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ZRH & DUS
Einkommenssteuervorauszahlungen sind auch für unselbstständig Beschäftigte eher die Regel als die Ausnahme.
Eher die Regel als die Ausnahme? Bitte wie?

Glaubst du ernsthaft, dass ein substantieller Anteil der Angestellten in Deutschland Nebeneinkünfte hat, die deren Steuerlast nennenswert über die entrichtete Lohnsteuer heben?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
9.359
5.107
51
MUC
www.oliver2002.com
Nochmal: Revolut hat halt ein System das verdächtige Transaktionen/Konto identifiziert und dann an die Compliance Abteilung in Polen weiterreicht. Die Kollegen dort arbeiten dann KYC Checklisten ab um Revolut zu schützen bevor das Konto wieder freigegeben wird. Das läuft mehr recht als schlecht, was bei dem diversen Marktsegmenten die Revolut hat verständlich ist.

Ein Artikel dazu: https://www.zdnet.com/article/revol...frozen-accounts-and-lack-of-customer-service/
 
S

sir_hd

Guest
Letzter Satz des Artikels:
"I have also been banned from accessing the Revolut Twitter account."

Auch wenn der Artikel über ein Jahr alt ist: Ist ja immer noch gängige Methode einige der FinTechs, nämlich in den Sozialen Netzwerken blocken und Anfragen ignorieren. So ist ein Problem natürlich auch erledigt...
 
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Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.920
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Chersonesus Cimbrica
Eher die Regel als die Ausnahme? Bitte wie?

Glaubst du ernsthaft, dass ein substantieller Anteil der Angestellten in Deutschland Nebeneinkünfte hat, die deren Steuerlast nennenswert über die entrichtete Lohnsteuer heben?

Nebeneinkünfte sind nur ein möglicher Grund.

Beispiel für Ehegatten mit Steuerklassenwahl III/V: Im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt der Arbeitgeber eine Vorsorgepauschale für Kranken- und Rentenversicherung. Bei der Steuererklärung werden jedoch nicht die Pauschalen, sondern die tatsächlichen Beträge herangezogen. Ist die berücksichtigte Vorsorgepauschale höher als die später im Veranlagungsverfahren tatsächlich abziehbaren Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, wurde zuwenig Einkommenssteuer einbehalten. Bedeutet: Nachzahlungbescheid und Steuervorauszahlung im nächsten Jahr.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.276
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Ich habe gedacht, dass Revolut ab dem 01.06.2020 Echtzeitüberweisungen ermöglichen wollte. Zumindest laut https://www.europeanpaymentscouncil...s/registers-participants-sepa-payment-schemes
Anscheinend wurde die Implementierung verschoben.

Die Liste war noch nie aktuell.
Zwischen Echtzeitüberweisung möglich und "Echtzeitüberweisung aktiv) können auch gerne mal Monate ins Land ziehen. zB Commerzbank.
Auf die Liste brauchst Dich nicht verlassen.