Eine Überprüfung der CDP-Legitimierung bei Anmietung finde ich sehr begrüßenswert.
Entweder man ist berechtigt, die CDP zu nutzen oder nicht (und dann lässt man es).
Sollte wirklich im Schadensfall und ohne Überprüfung der CDP-Legitimierung bei Anmietung die Gültigkeit der CDW/LDW in Frage gestellt werden, fände ich das hingegen ein starkes Stück.
Schließlich ist das System der Buchung mit CDP nicht gerade „abgesichert“ gegen Missbrauch (hier hätte der Vermieter durchaus Möglichkeiten) und die Möglichkeit der Überprüfung bei Anmietung hat der Vermieter auch verstreichen lassen.
In dem verlinkten Thread findet sich aber auch kein Hinweis, dass am Ende des Tages Herz wirklich den Versicherungsschutz verneinen wollte.
Keine Sicherung drin bei Hertz.com: Sag ich doch!
Aber hier wird man ja wieder gleich zerissen.
Hertz lebt ja nicht hinter dem Mond! Die wissen genau, dass in Foren wie diesem offen oder per PM diverse codes und Tricks getauscht werden. Dass sich 2018 nichts mehr wirklich "intern" (firma, Kundenkreis) halten lässt dürfte auch Hertz.com klar sein. Also wenn die wollten, dass man bestimmte CDPs nur mit bestimmten Firmenaccounts (z.B. spezielle Gold-Accounts) buchen könnte, wäre das IMHO IT-technisch ein Klacks das so zu programmieren.
Warum machen die nichts dagegen:
1. auch die CDP Buchungen sind
keine Verlustgeschäfte, auch die bringen Umsatz und wer US-Unternehmen kennt, weiss wie die ticken!
2. die CDP werden aufgrund irgendwelcher gewonnenen Tenderaussschreibungen generiert (Zielumsatz 10Mio€/Jahr, Einkaufsverbunde großer Firmen) und eigentlich sollte sich das betroffene Unternehmen darüber freuen, dass mehr Umsätze auf ihren Tenderaccount gebucht werden. Totale win-win Situation!
Mietwagenpreise sind ähnlich wie Hotelraten wie Schall und Rauch, ändern sich ständig, Angebot und Nachfrage, örtliche Konkurrenz etc.
Wenn mir einer der Moralapostel hier mal erklären könnte, wie ihr diese "du bist nicht berechtigt" herleitet, wenn ihr o.g. 2 Punkte beachtet?