Kompensation bei defektem Sitz in C

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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Gibt's dazu wirklich noch keine Gerichtsurteile? Sonst klagen die Deutschen im Reisebereich doch auch gegen alles und jeden....

Tatsächlich sehe ich es ähnlich wie bivinco. Ein funktionierender bequemer Sitz ist bei einem C Ticket Vertragsbestandteil, und zwar der wohl wesentliche. Wenn es nur darum geht, von A nach B zu kommen, reicht bekanntlich auch die Y. In sofern könnte man argumentieren, dass ein Teil der Tarifdifferenz z.B. zur PE durchaus angemessen sein könnte als Entschädigung....
 

Biohazard

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29.10.2016
6.477
5.527
LEJ

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Defekter Sitz Business Class

Buche C ausschliesslich um Schlaf zu maximieren. Ist das nicht gegeben reicht auch Y+. Bei BA habe ich immerhin 25k Avios erhalten bei einem Sitz der sich nicht automatisch verstellen lies. Schlafposition war aber ok. Ist aber schon 2-3 Jahre her. Upgrade während des Fluges in die First mit C Food wäre angemessen. Falls F vorhanden und verfügbar gewesen wäre.
 
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Pehabal

Erfahrenes Mitglied
10.07.2010
426
40
Basel
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen mit einem luftlosen Sitz in der C bei LX im April nach SFO. Es gab den bei LX üblichen Voucher für 10'000 Meilen oder einen Fluggutschein für CHF 300. Da es ein Tagflug war, konnte ich mich im Sitzen mit Kissen und Decken behelfen.

Vier Tage später stand die gleiche Maschine am Gate in SFO. Und was ich befürchtet hatte, traf ein. Sitz 4A war in der Zwischenzeit nicht repariert worden. Ich konnte trotz Decken und Kissen nicht schlafen. Beide Flüge waren über Ostern in allen Klassen ausgebucht. Es gab wieder einen Voucher und die Zusicherung des Maitre de Cabine, sich in Zürich persönlich um das Problem zu kümmern, denn im Logbuch waren weitere Beschwerden von Passagieren vermerkt.

Wie ich später über flightradar24 sah, blieb die Maschine über Nacht in Zürich und flog erst am nächsten Morgen nach GRU.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Defekter F Sitz bei BA (nur 170 grad recline) gab 100.000 Meilen. Ist aber schon eine Weile her. Mittlerweile ist man nicht mehr so großzügig bei BA.

Ich hätte 2 evoucher eingefordert für diesen Fall.

Ob LH das macht hängt aber vom
Kundenprofil ab.

10.000 finde ich ebenfalls frech.
Evtl hat dieses Segment €3000 gekostet...!
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen mit einem luftlosen Sitz in der C bei LX im April nach SFO. Es gab den bei LX üblichen Voucher für 10'000 Meilen oder einen Fluggutschein für CHF 300. Da es ein Tagflug war, konnte ich mich im Sitzen mit Kissen und Decken behelfen.

Vier Tage später stand die gleiche Maschine am Gate in SFO. Und was ich befürchtet hatte, traf ein. Sitz 4A war in der Zwischenzeit nicht repariert worden. Ich konnte trotz Decken und Kissen nicht schlafen. Beide Flüge waren über Ostern in allen Klassen ausgebucht. Es gab wieder einen Voucher und die Zusicherung des Maitre de Cabine, sich in Zürich persönlich um das Problem zu kümmern, denn im Logbuch waren weitere Beschwerden von Passagieren vermerkt.

Wie ich später über flightradar24 sah, blieb die Maschine über Nacht in Zürich und flog erst am nächsten Morgen nach GRU.

Den hatte ich wohl auch in der Zeit ...
 
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mpm

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02.07.2011
1.357
298
Reihe 42a
Ich bin auch der Meinung, dass der Sitz "der sich in ein 2 Meter langes komplett flaches Bett verwandelt" (oder wie immer es heisst) die substantielle Unterscheidung zu Economy und Premium Economy ist. Entsprechend wurde ein substantieller Teil der Leistung nicht erbracht, oder wie oben geschrieben, es kommt einem Downgrade nah. Ob man jetzt deswegen einen Anwalt bemüht, weiss ich nicht, aber 10k Meilen, je nach Meinung 50 bis 150 Euro ist schon arg wenig als Trost...
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.225
296
Gibt's dazu wirklich noch keine Gerichtsurteile? Sonst klagen die Deutschen im Reisebereich doch auch gegen alles und jeden....

Tatsächlich sehe ich es ähnlich wie bivinco. Ein funktionierender bequemer Sitz ist bei einem C Ticket Vertragsbestandteil, und zwar der wohl wesentliche. Wenn es nur darum geht, von A nach B zu kommen, reicht bekanntlich auch die Y. In sofern könnte man argumentieren, dass ein Teil der Tarifdifferenz z.B. zur PE durchaus angemessen sein könnte als Entschädigung....
Nur zum Verständnis. Ein voll funktionierender C Sitz, steht wo in den Verträgen, bzw wo ist im Vertrag festgehalten, damit man es so auslegen kann?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
10.000 Meilen sind nicht üppig, aber es ist eine Geste.
Naja, es ist eine eher beschämende Geste...
Ein Kollege von mir hat vor ein paar Jahren mal €500 für ein ausgefallenes IFE in der Business bekommen. Zu Zeiten als LH noch 4 Star war... Und das IFE noch kleiner als ein Phablet...

Nur zum Verständnis. Ein voll funktionierender C Sitz, steht wo in den Verträgen, bzw wo ist im Vertrag festgehalten, damit man es so auslegen kann?
Eine Airline die mich das fragen würde bräuchte jedenfalls keine Angst zu haben, jemals wieder mein Vertragspartner zu werden !
 
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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.843
2.809
ZRH / MUC / VIE
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen mit einem luftlosen Sitz in der C bei LX im April nach SFO. Es gab den bei LX üblichen Voucher für 10'000 Meilen oder einen Fluggutschein für CHF 300. Da es ein Tagflug war, konnte ich mich im Sitzen mit Kissen und Decken behelfen.

Vier Tage später stand die gleiche Maschine am Gate in SFO. Und was ich befürchtet hatte, traf ein. Sitz 4A war in der Zwischenzeit nicht repariert worden. Ich konnte trotz Decken und Kissen nicht schlafen. Beide Flüge waren über Ostern in allen Klassen ausgebucht. Es gab wieder einen Voucher und die Zusicherung des Maitre de Cabine, sich in Zürich persönlich um das Problem zu kümmern, denn im Logbuch waren weitere Beschwerden von Passagieren vermerkt.

Wie ich später über flightradar24 sah, blieb die Maschine über Nacht in Zürich und flog erst am nächsten Morgen nach GRU.

Die Maschine ist sicher nicht deswegen in ZRH stehen geblieben. Ein inoperabler C-Sitz kostet selbige Airline um die 100€ (10'000 Meilen), ein über Nacht stehen gebliebener Flug nach Brasilien schnell mal das Zweitausendfache... (200'000€).
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
10.000 Meilen :D Richtige Frechheit. 15.000 empfinde ich als kaum weniger unverschämt. Ab 30.000 könnte man langsam sagen, dass es einigermaßen passt.
 
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wideroe

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13.01.2011
2.281
733
Was hat das Ticket denn gekostet? Da kann man Lufthansa doch schnell unter Hinweis auf das LG Frankfurt die Rechnung aufmachen: 25 % des Preises des Returntickets sieht man als angemessen an. Daher 20 % quasi mit Skonto, wenn es ohne Einschaltung eines Anwalts geht.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Nur zum Verständnis. Ein voll funktionierender C Sitz, steht wo in den Verträgen, bzw wo ist im Vertrag festgehalten, damit man es so auslegen kann?


Als blutiger Laie scheint mir zumindest, dass ich bei Flugbuchung einen individuellen schriftlichen Vertrag nicht abschließe. Und in den ABB der Lufthansa kommt das Wort Beförderungsklasse genau 2 mal vor. Da wird überhaupt garnichts definiert. Da ist von Business und co gar nicht die Rede.

Ich vermute, das ist wie im Supermarkt. Der Händler schreibt hin, was das ist in der Theke. Ich gehe damit zur Kasse und bezahle und die Beschreibung des Händlers ist Teil der Leistungsbeschreibung und wird stillschweigend Teil des Kaufvertrags. Da steht auch nirgends geschrieben, dass das Filet-Steak immer Filet-Steak und nie Rumpsteak ist. Und obwohl das nirgendwo steht muss ich als Kunde mich nicht entschädigungslos damit abfinden, wenn mir statt Filet-Steak doch ein Rumpsteak angedreht wurde.....
Die Lufthansa beschreibt ausführlich, was man von der Business-Class zu erwarten hat. Nach meinem Verständnis wird das Teil des Vertrag. Ein Jurist kann uns ja vielleicht hier erleuchten.


Doch.

Wird für einen Fernflug die Komfortklasse gebucht, ist eine Minderung um 50 Prozent gerechtfertigt, wenn der Sitz klemmt und sich nicht in die Liegeposition ausfahren lässt.

(LG Frankfurt/Main, Urteil v. 30.07.2012, Az.: 2-24 O 31/12)

Source: https://www.anwalt.de/rechtstipps/langstreckenflug-wenn-der-komfortsitz-klemmt_034286.html

Wobei der erste Satz mit 50% Minderung dann im weiteren Text so gar nicht mehr auftaucht. Das war wohl etwas komplizierter. Zunächst mal war das eine Pauschalreise. Und offenbar hat das Gericht "für jeden Flugtag eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 50 Prozent des Tagespreises der Pauschalreise" zugestanden. Also ich verstehe das so, dass bei z.B. 14 tägiger Reise der Tagespreis = Gesamtpreis / 14 ist. Und von diesem Tagespreis hat man 50% zurückbekommen jeweils für Hin- und Rückreisetag.
Der Mehrpreis gegenüber Holzklasse war ja offenbar genau definiert. Eigentlich hätte man ja einfach auf den Mehrpreis von 1500 Euro abstellen können und entscheiden können, wie viel davon es zurück gibt. Scheint nicht so gemacht worden zu sein, vielleicht wegen Pauschalreise?
 
Zuletzt bearbeitet:

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, der Flug sei Online auf der LH Website gebucht worden, in dem Fall wäre der Streitpunkt, welche der auf dieser Website gemachten Angaben zum sogenannten "Vertragsangebot" gehört.
LH wird sich dann vermutlich darauf berufen, dass nur der direkte Inhalt der Seiten, die unbedingt geöffnet werden müssen um den Vertrag abzuschließen Teil des Vertragsangebots sind.
Ich würde annehmen, das zumindest alle LH Seiten die auf diesen unbedingt zu öffnenden Seiten verlinkt sind, Teil des Vertragsangebots sind. Und die "Goodies" der Business Class werden auf einer solchen Unterseite blumig angepriesen. Damit würde ich sie immer als Teil des Vertragsangebots begreifen, wird eine dort angebotene Leistung nicht erbracht, würde ich den Vertrag nicht als voll erfüllt ansehen.

Da es Gerichtsurteile gibt, dass alle Zusatzkosten auf der Buchungsseite aufgeführt werden müssen, und nicht auf Unterseiten versteckt werden dürfen, könnte man daraus den Rückschluss ziehen, das auch alle auf Unterseiten gemachten Versprechungen nicht Teil des Vertragsangebots sind... Ein derartiges explizites Urteil ist mir leider nicht bekannt.

Bei einer Pauschalreise dürfte LH aber immer fein raus sein, da sie nicht der direkte Vertragspartner sind.

Der Begriff "Business Class" ist ja nicht klar definiert, und wie man ja in der Praxis sieht, kann ein Economy Sitz durch bloßes Anbringen eines Schildes/Dividers in einen Business Class Sitz verwandeln. Und mehr als "Business Class" steht leider in Bezug auf Annehmlichkeiten nicht in der Buchungsbestätigung (Stornierbarkeit, Essen, Sitzplatzreservierung etc. werden ja explizit extra aufgeführt). Somit ist da wenig fest definiert...
 

derconny

Aktives Mitglied
09.09.2014
149
54
FRA
Kürzlich ging das IFE nicht bei einem Nachtflug nach GRU, da gab es immerhin schon 6.000 Meilen (KLM hat da letztes übrigens einen 180 EUR-Gutschein springen lassen bei ausgefallenem IFE auf AMS-JFK).
Deswegen finde ich 10.000 Meilen frech und würde mich damit nicht abspeisen lassen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, der Flug sei Online auf der LH Website gebucht worden, in dem Fall wäre der Streitpunkt, welche der auf dieser Website gemachten Angaben zum sogenannten "Vertragsangebot" gehört.
LH wird sich dann vermutlich darauf berufen, dass nur der direkte Inhalt der Seiten, die unbedingt geöffnet werden müssen um den Vertrag abzuschließen Teil des Vertragsangebots sind.
Ich würde annehmen, das zumindest alle LH Seiten die auf diesen unbedingt zu öffnenden Seiten verlinkt sind, Teil des Vertragsangebots sind. Und die "Goodies" der Business Class werden auf einer solchen Unterseite blumig angepriesen. Damit würde ich sie immer als Teil des Vertragsangebots begreifen, wird eine dort angebotene Leistung nicht erbracht, würde ich den Vertrag nicht als voll erfüllt ansehen.

Da es Gerichtsurteile gibt, dass alle Zusatzkosten auf der Buchungsseite aufgeführt werden müssen, und nicht auf Unterseiten versteckt werden dürfen, könnte man daraus den Rückschluss ziehen, das auch alle auf Unterseiten gemachten Versprechungen nicht Teil des Vertragsangebots sind... Ein derartiges explizites Urteil ist mir leider nicht bekannt.

Bei einer Pauschalreise dürfte LH aber immer fein raus sein, da sie nicht der direkte Vertragspartner sind.

Der Begriff "Business Class" ist ja nicht klar definiert, und wie man ja in der Praxis sieht, kann ein Economy Sitz durch bloßes Anbringen eines Schildes/Dividers in einen Business Class Sitz verwandeln. Und mehr als "Business Class" steht leider in Bezug auf Annehmlichkeiten nicht in der Buchungsbestätigung (Stornierbarkeit, Essen, Sitzplatzreservierung etc. werden ja explizit extra aufgeführt). Somit ist da wenig fest definiert...

Also im Kaufrecht gilt es durchaus als Sachmangel, wenn die Kaufsache nicht dem entsprícht, was in öffentlich zugänglicher Werbung klar vom Hersteller und/oder Verkäufer versprochen wird. Da ist durchaus der Werbeprospekt in dem Sinne "Teil des Vertrages". Und da kann es durchaus als Schachmangel gelten, wenn das Produkt nicht dem entspricht, was der Hersteller auf seiner Webseite behauptet, obwohl das ja gar keine Aussagen des Händlers sind, bei dem man dann die Ansprüche geltend macht.
Ich weiß jetzt nicht, ob das im Werkvertragsrecht anders geregelt ist. Aber mich würde es doch sehr wundern, wenn in dem Bereich dann plötzlich die sehr detaillierten Werbeaussagen der Airlines zu ihren Interkontinental-Business-Klassen keine Rolle mehr spielen sollten und durch einfaches Weglassen der gleichen Infos auf der Buchungsseite und den ABBs die Business zu einem völlig unbestimmten Produkt ohne Anspruch auf irgendwas für den Kunden wird.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.672
1.053
TXL
Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, der Flug sei Online auf der LH Website gebucht worden, in dem Fall wäre der Streitpunkt, welche der auf dieser Website gemachten Angaben zum sogenannten "Vertragsangebot" gehört.
LH wird sich dann vermutlich darauf berufen, dass nur der direkte Inhalt der Seiten, die unbedingt geöffnet werden müssen um den Vertrag abzuschließen Teil des Vertragsangebots sind.

Na ja, ein Vertragsangebot ist das sicherlich nicht.

Ich weiß jetzt nicht, ob das im Werkvertragsrecht anders geregelt ist.

Und ich glaube nicht, dass es darauf ankommt. Wieso sollte hier WerkvertragsR Anwendung finden? Welches versprochene Werk wird denn bei Bereitstellen eines Sitzes hergestellt?
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Nur zum Verständnis. Ein voll funktionierender C Sitz, steht wo in den Verträgen, bzw wo ist im Vertrag festgehalten, damit man es so auslegen kann?

Ick kaufe ein Auto und der 12-fach verstellbare und klimatisierte Recaro Sitz aus dem Prospekt ist nun bei Auslieferung eine Holzbank...

Da habe ich eine andere Meinung dazu und denke auch die Juristen.
 

Riegerzwo

Aktives Mitglied
18.11.2017
197
22
Also im Kaufrecht gilt es durchaus als Sachmangel, wenn die Kaufsache nicht dem entsprícht, was in öffentlich zugänglicher Werbung klar vom Hersteller und/oder Verkäufer versprochen wird.

Aber was heit denn "klar versprochen"? Mal ein Beispiel aus der Beschreibung der Business Class auf lh.com:

"Um auf Ihre individuellen Bedürfnisse in der Business Class noch besser eingehen zu können, ist während des gesamten Fluges ein persönlicher Flugbegleiter nur für Sie da."

Ist das nun ein "klares Versprechen"? Oder muss es dem potenziellen Kunden vielmehr klar sein, dass keine 1:1-Betreuung gemeint sein kann? Oder ist der Gegenstand dieses Versprechens bezogen auf die Gesamtleistung zu unwichtig, als dass die Nichterfüllung einen Entschädigungsanspruch rechtfertigen würde?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.989
2.424
Ick kaufe ein Auto und der 12-fach verstellbare und klimatisierte Recaro Sitz aus dem Prospekt ist nun bei Auslieferung eine Holzbank...

Da habe ich eine andere Meinung dazu und denke auch die Juristen.
Du kaufst den Flugzeugsitz? Mir war bisher nicht klar, dass der mit der Buchung in meinen Besitz übergeht. Tut mir leid für die nachfolgenden Passagiere, aber dann nehm ich den mit.
 
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bivinco

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03.08.2014
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BSL
Auf LH.com sehe ich bei der Buchung im 3. Schritt ( das ist Ihr Sitz) ein Bett welches 180 Grad flach ist. Selbstverständlich ist Voraussetzung das die wesentlichen Merkmale des Sitzes zu 100% funktionieren. Das Luftpolster ist wesentlich das der Sitz funktioniert.
 
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tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.375
1.443
Löhne
Das ist ja alles schön und gut, aber was hilft das jetzt dem OP?

Soll er deswegen ins Klageverfahren gehen? Kann man vielleicht machen wenn man ein Prozesshansel ist, ansonsten kostet sowas doch nur Zeit und Nerven.

Also kann er doch nur versuchen mit LH zu schachern und als Maßstab nehmen, was andere Personen/User hier bei einer solchen Fallgestaltung von LH bekommen haben.

Wenn ich das hier richtig gelesen habe, dann hat de eine oder andere hier auf jeden Fall mehr als 10.000 Meilen bekommen, also sollte etwas mehr für den OP schon drin sein.

Wenn man nach der Kompensation immer noch unzufrieden ist, dann ist doch die naheliegendste nächste Entscheidung zukünftig für die Langstrecke eine andere (großzügigere bzw. kundenfreundlichere) Airline zu wählen.
 
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bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
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300x250
Flightright & Co übernehmen mit Kusshand Fälle von Verspätungen. Ich würde entweder hier einen Forenanwalt anfragen oder eben Flightright & Co ob Interesse besteht.