Von der Tonalität her wäre da wohl jemand gerne Bundespostbeamter geworden, die Ungnade der späten Geburt.
Nummer 3 ist schlicht falsch und Nummer 4 ist durchaus eine Straftat, wenn der Kunde dies nicht möchte, aber in irgend einer Form genötigt wird. Anders als bei Ladendiebstahl ist die Rechtswidrigkeit nicht durch die Entdeckung indiziert, Falschgeld kann man nur vorsätzlich strafbar in Umlauf bringen, nicht fahrlässig.
Anders als bei einem Ladendieb, bei dem ein Artikel in einer Gewahrsamsenklave entdeckt wird, indiziert die Entdeckung von Falschgeld eben nicht automatisch einen vollendeten, vorsätzlichen Tatbestand, so dass das Jedermann-Festnahmerecht äußerst problematisch wäre.
Die einzige korrekte Verhaltensweise bei Falschgeldverdacht ist es die Polizei zu informieren und ansonsten selbstverständlich nicht Held oder Hilfs-Sheriff spielen (Vernehmungen sind Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nicht von Händlern), Gesundheit und Leben sind wichtiger als Geld. Derartige schriftliche Dienstanweisungen können einem Schadensersatzprozess gegen den Arbeitgeber Tür und Tor öffnen, wenn sich ein Krimineller entsprechend wehrt und dabei der Mitarbeiter verletzt wird.
Nummer 1 ist vermutlich ein untauglicher Versuch die Haftung bzgl. Kassenmanko bei Falschgeldannahme auf die Mitarbeiter abzuwälzen, weil selbstverständlich nicht jeder Schein geprüft werden wird in der Praxis und eine spätere Entdeckung der Arbeitgeber dann als grobe Fahrlässigkeit darstellen wird und Regress fordern wird. Damit hätte er zwar vor dem Arbeitsgericht keine Chance, aber wer so einen Arbeitsplatz annimmt, wo solch ein Ton herrscht, ist vermutlich weder in der Gewerkschaft, noch rechtsschutzversichert. "Man kann's ja mal versuchen".
Nummer 2 ist seltsam, die Anerkennung von Falschgeld ist Aufgabe der Bundesbank, das Prüfgerät kann nur einen Verdacht auslösen, aber lassen wir das.
Ach was mach ich mir eigentlich Gedanken, Cashistas wissen ja eh alles besser.