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Rechtlich problemlos. Der Kassenbon wird wohl als Anscheinsbeweis genügen, da muss der Supermarkt schon gute Sachen vorbringen.In dem Fall kenne ich die Rechtslage ohnehin nicht... Viele gehen ja davon aus, dass der Kassenzettel vom Shop davor ausreichend ist zum nachweisen, dass man dieses Produkt vorher gekauft hat... Genau so könnte man das Produkt mittlerweile aber irgendwo deponiert haben und neu rein gesteckt / geklaut haben.... Daher gehe ich ungern mit Einkäufen in weitere Shops.
Gut, im Ausland mag es anders aussehen.Unschuldsvermutung gilt immer? Da habe ich in Bayern andere Erfahrungen gemacht