LG Köln: Lufthansa darf für Umbuchung nach Annullierung keine Zuzahlung verlangen

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Neue Variante: Wie ist es einzuschätzen, wenn seit Buchung (aber nicht seit ursprünglichem Reisedatum!) mehr als 365 Tage vergehen?
 
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bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
648
69
Bodensee
Neuer Text auf LH Homepage:

Für Tickets, die bis einschließlich 15. Mai 2020 gebucht wurden gilt:

Ihr Flug ist annulliert, Sie haben folgende Möglichkeiten:

Sie können kostenfrei auf einen alternativen Flug zum gleichen Ziel und in der gleichen Beförderungsklasse umbuchen.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Neuer Text auf LH Homepage:

Für Tickets, die bis einschließlich 15. Mai 2020 gebucht wurden gilt:

Ihr Flug ist annulliert, Sie haben folgende Möglichkeiten:

Sie können kostenfrei auf einen alternativen Flug zum gleichen Ziel und in der gleichen Beförderungsklasse umbuchen.


QUELLEN / Screenshots (sehr wichtig!!!)

https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen

vor 15.Mai gebucht / annuliert

LH_neueRegelung_annulierte_Fluege2.JPG

und logischerweise (wie geltendes Recht)

LH_neueRegelung_annulierte_Fluege.JPG
 
Zuletzt bearbeitet:

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
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HAM
Also haben sie die eV wohl erhalten....
Aber schon erstaunlich, dass LH dann auch so schnell reagiert...
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Ist für Lufthansa halt eine 250.000 EUR-Frage...

Ab Zustellung gilt das Verbot und jeder Verstoß kostet. Das eigentiche Problem wird sein, die Call Center-Mitarbeiter alle pronto zu rechtskonformen Aussagen zu schulen...
 

matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
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GVA
SWISS hat noch kein Update veröffentlicht, es muss sich aber etwas tun, weil auf lh.com folgendes steht:

Bei Buchungen bis zum 30. Juni 2020 verzichten die Airlines der Lufthansa Group auf die Umbuchungsgebühren für alle neu gebuchten Flüge weltweit und bieten eine einmalige kostenlose Umbuchung an - unabhängig von den Bedingungen des ursprünglich gekauften Tarifs.[FONT=LufthansaText, -apple-system, system-ui, BlinkMacSystemFont, Segoe UI, Roboto, Helvetica Neue, Helvetica, Arial, sans-serif]Der neue Reisebeginn muss dabei bis 31. Dezember 2021 liegen. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen. Wenn der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar ist, muss die entsprechende Differenz bezahlt werden.[/FONT]

Allerdings werden nur bei diesem Punkt alle Airlines der LHG erwähnt.
Würd mich freuen, wenn auch LX nachziehen würde, da ich 1) alle meine letzten Buchungen direkt bei SWISS gemacht habe und 2) alle 220er-Tickets auf die 724er-Tickets im Zuge der Corona-Umbuchung/Neu-Regelung geändert habe.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
579
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Und was ist das schon wieder eine Einschränkung für Flüge mit Buchungsdatum bis 15.05.? Wenn ich heute einen Flug buche und der im Juni annulliert wird, dann müssen sie auch kostenlos umbuchen.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.060
10.741
Dahoam
Und was ist das schon wieder eine Einschränkung für Flüge mit Buchungsdatum bis 15.05.? Wenn ich heute einen Flug buche und der im Juni annulliert wird, dann müssen sie auch kostenlos umbuchen.

Oben hat doch @Fare_IT doch auch einen Screenshot reingehängt für Buchungen ab dem 16.05. Das ist nur separat aufgeführt weil sich da andere Dinge unterscheiden. Die kostenfrei Umbuchung steht bei beiden drinnen.

Hier nocheinmal sein Screenshot in groß:
138852d1589796628-lg-koeln-lufthansa-darf-fuer-umbuchung-nach-annullierung-keine-zuzahlung-verlangen-lh_neueregelung_annulierte_fluege.jpg
 
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DominiqueV

Aktives Mitglied
27.07.2017
122
184
Ihr Flug ist nicht annulliert und Sie möchten dennoch umbuchen:

Sie können Ihr Ticket einmalig kostenfrei unabhängig von den Bedingungen des ursprünglich gekauften Tarifs umbuchen. Der neue Reisebeginn muss dabei bis 31. Dezember 2021 liegen. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen.

Heisst das auch, dass Flüge welche nicht annuliert wurden kostenfrei ohne Aufpreis/Tarifdifferenz umgebucht werden können?
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Wow, das ist die beste Nachricht seit langer Zeit, vor allem für stornierte Flüge zu Sonderpreisen. Gut, dass ich die noch nicht alle in die Erstattung gegeben habe....

Was mich interessiert: Zu Beginn der Krise hatte ich einige Flüge, die storniert wurden, und man hat auf Aufzahlung oder Umbuchung innerhalb der gleichen Buchungsklasse bestanden. Ich habe dann "prophylaktisch" ein Datum gewählt, wo die Buchungsklasse noch verfügbar war. Habe ich damit mein Recht auf ein anderes Datum schon verwirkt?
 
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Pehabal

Erfahrenes Mitglied
10.07.2010
435
96
Basel
Swiss hat die Informationen auf ihrer Webseite nun auch angepasst:

SWISS verlängert gebührenfreien Umbuchungszeitraum
SWISS kommt ihren Kunden bei Umbuchungen noch stärker entgegen. Wer in den nächsten Wochen einen Flug bucht, kann dies unbesorgt tun.
Fluggäste, die ihr Reisedatum ändern möchten, können einmalig eine gebührenfreie Umbuchung für dieselbe Strecke und dieselbe Reiseklasse vornehmen.
Dabei kann die Reise auch in die zweite Jahreshälfte 2021 verschoben werden, sodass einem entspannten Sommerurlaub oder dem Besuch einer Veranstaltung zum neuen Termin im kommenden Jahr nichts mehr im Wege steht. Das neue Reisedatum muss dabei vor dem 31. Dezember 2021 liegen.
Diese Regelung gilt für Tickets, die bis einschliesslich 30. Juni 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschliesslich 30. April 2021 haben. Die Umbuchung muss dabei vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt vorgenommen werden.
Bisher galt, dass bei Umbuchungen die neue Reise bis zum 30. April 2021 angetreten werden musste. Dieser Zeitraum wurde nun erweitert. Damit kommt SWISS dem Wunsch vieler Kunden nach, aufgrund der aktuell aussergewöhnlichen Umstände ihre Reisepläne flexibler gestalten zu können.


Der Absatz mit der allfälligen Tarifdifferenz fehlt nun endlich!
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.648
7.311
SNA
Für neue Buchungen (also wenn ich heute für Oktober buche) scheint es noch nichts aktuelle zu geben oder überlese ich da was?

Edit: Beim Beitrag über mir steht das ja klar dass die Möglichkeit umzubuchen auch für Neubuchungen bis Buchungsdatum 30.06. gilt.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
579
104
Swiss hat die Informationen auf ihrer Webseite nun auch angepasst:

SWISS verlängert gebührenfreien Umbuchungszeitraum
SWISS kommt ihren Kunden bei Umbuchungen noch stärker entgegen. Wer in den nächsten Wochen einen Flug bucht, kann dies unbesorgt tun.
Fluggäste, die ihr Reisedatum ändern möchten, können einmalig eine gebührenfreie Umbuchung für dieselbe Strecke und dieselbe Reiseklasse vornehmen.
Dabei kann die Reise auch in die zweite Jahreshälfte 2021 verschoben werden, sodass einem entspannten Sommerurlaub oder dem Besuch einer Veranstaltung zum neuen Termin im kommenden Jahr nichts mehr im Wege steht. Das neue Reisedatum muss dabei vor dem 31. Dezember 2021 liegen.
Diese Regelung gilt für Tickets, die bis einschliesslich 30. Juni 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschliesslich 30. April 2021 haben. Die Umbuchung muss dabei vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt vorgenommen werden.
Bisher galt, dass bei Umbuchungen die neue Reise bis zum 30. April 2021 angetreten werden musste. Dieser Zeitraum wurde nun erweitert. Damit kommt SWISS dem Wunsch vieler Kunden nach, aufgrund der aktuell aussergewöhnlichen Umstände ihre Reisepläne flexibler gestalten zu können.


Der Absatz mit der allfälligen Tarifdifferenz fehlt nun endlich!

Würde ich aufpassen. Die Airlines meinen "einer gebührenfreie Umbuchung" meist nur, dass keine Umbuchungsgebühr anfällt.
Das ist wie United, sie sagen, cancellation is free, aber damit ist nicht gemeint, dass ein Refund inkl. kostenfrei möglich ist, nur das man eben nichts für die eigentlichen Akt der Stornierung bezahlen muss.

Erst wenn da steht, es fällt keine Tarifdifferenz an, würde ich dem Braten trauen.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
So steht es jetzt auf der HP, für Flüge die bis zum 15. Mai gebucht worden sind:
https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen

Ihr Flug ist nicht annulliert und Sie möchten dennoch umbuchen:


  1. Sie können Ihr Ticket einmalig kostenfrei unabhängig von den Bedingungen des ursprünglich gekauften Tarifs umbuchen. Der neue Reisebeginn muss dabei bis 31. Dezember 2021 liegen. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen.

  2. Generell behält Ihr Ticket weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31.12.2021 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Für die Nutzung dieser Option melden Sie sich bitte bis spätestens 31.01.2021. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann eine Aufzahlung erforderlich werden.

  3. Wenn Sie sich bis 31. August 2020 für eine neue Reise mit Reisebeginn bis spätestens 31.12.2020 entscheiden, erhalten Sie zudem 50€ Discount* auf den Ticketpreis. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.

So wie ich das verstehe, gibt es wohl weiterhin eine Aufzahlung bei nicht stornierten Flügen.
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
579
104
Heisst das auch, dass Flüge welche nicht annuliert wurden kostenfrei ohne Aufpreis/Tarifdifferenz umgebucht werden können?

Das würde mich auch interessieren. Habe es hier noch nicht rauslesen können oder übersehen.
Nein!

https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen

1KxEsbM.png



Es gilt weiterhin:
Annullierung = keine Umbuchungsgebühr + keine Tarifdifferenz

nicht annulliert= keine Umbuchungsgebühr + Tarifdifferenz fällt an
Sonst würde ja jeder jetzt nach dem billigsten Flug für eine gewisse Strecke suchen und dann sofort kostenfrei umbuchen auf den eigentlich gewünschten teuren Reisetag (das ist bisher nur bei QR + EK möglich inkl. Streckenänderung)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Bei nicht stornierten Flügen ist das mit der Tarifdifferenz ja auch ok, bzw. sind die Umbuchungsmöglichkeiten (de facto kann ich ja für das Geld ein beliebiges anderes Ticket buchen) eigentlich sehr kulant. Schließlich hätte man hier ja gar keine Rechte, außer Umbuchung nach Tarifbestimmungen.

Während der Kunde bei stornierten Flügen darauf ein Anrecht hat. Das jetzt endlich offensichtlich durchgesetzt wurde (y)
Und mir - zusammen mit dem verlängerten Zeitraum - endlich eine Alternative zu Storno und Rückerstattung zu unbestimmten Zeitpunkt bietet.