LH: LUX-MUC ab 57 EUR OW / 142 EUR Return

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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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49
MUC
www.oliver2002.com
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Falls es jemanden interessiert, ein FTer hat es mal gut erklärt warum off plating für den plating Carrier Kacke ist:

https://www.flyertalk.com/forum/uni...-europe-only-flights-ua-016-ticket-stock.html

Post #40:

It's discouraged for several reasons. I'll use United as the illustrative example.

1. Off-plating denies the transporting airline the funds from the ticket until after travel is completed. When you buy a ticket on United 016 stock (directly or through a travel agent), United retains the full value of the ticket from the moment of purchase until interline payments are settled with transporting carriers some months after the journey. Airlines actually transporting you prefer to get their money upfront. ;)

2. Minimal money for the ticketing airline, but full exposure to handling costs and hassles before departure. If no flights are operated by United, United retains no revenue from the ticket (except a nominal administrative fee). However, United bears all the costs and hassles of handling the interline booking (both of which are often substantially higher than own-metal journeys). Schedule change? It's United that has to get in touch with the operating airline, or else find alternative transport. Move to a different flight? It's UA that has to spend time and effort rebooking your itinerary and repricing your ticket. Where seamless avail doesn't exist, substantially more agent call time is required, and that drives up costs even further. Again, all for a trip United won't realize significant money from.

3. Hassle to the customer. It might be a tad arcane, but airline policymaking is still predicated upon vast majority of flyers holding the ticket stock of the transporting carrier. Many policies like same-day changes, close-in IRROPS waivers, paid upgrades, paid seat selection, etc. require holding the ticket stock of the operating airline, so off plating leaves the customer worse off.

[...]

Yes and no. Off plating was a much more commonly accepted industry practice in the days when it was difficult for airlines to establish points of sale globally. Between internet sales, and electronic tickets, even a small airline can basically sell tickets on its own stock anywhere in the world.
 
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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
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Überflieger1977

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19.02.2016
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Frankfurt am Main und Köln
vielleicht noch interessant. Die Fare Rules After depature:

[FONT=&quot]ODER -
[/FONT]
[FONT=&quot]NACH ABFLUG DER REISE - GILT INNERHALB DER TKT-GÜLTIGKEIT
[/FONT]
[FONT=&quot]KEINE GEBÜHR FÜR REVALIDIERUNG ODER HÖCHSTE GEBÜHR VON ALLEN
[/FONT]
[FONT=&quot]TARIFKOMPONENTEN UND GEÄNDERT
[/FONT]
[FONT=&quot]BERECHNEN SIE DIE PREISE ANHAND DER TARIFE, DIE BEI DER AUSSTELLUNG VON TKT GÜLTIG WAREN
[/FONT]
[FONT=&quot]SOFERN ALLE FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT SIND:
[/FONT]
[FONT=&quot]1. KEINE ÄNDERUNG BEI ZWISCHENSTOPPS UND VERBINDUNGEN/TARIFUNTERBRECHUNGEN
[/FONT]
[FONT=&quot]2. VOLLSTÄNDIG GEFLOGENER TARIF NICHT ZU WEITER PUNKT NEU BERECHNET
[/FONT]
[FONT=&quot]3. LH GLEICHE TARIFKLASSE, DIE VON DERSELBEN REGEL GEREGELT WIRD, WIRD VERWENDET
[/FONT]
[FONT=&quot]4. ÖFFENTLICHE TARIFE WERDEN VERWENDET, WENN EIN TICKET AUSGESTELLT WIRD
[/FONT]
[FONT=&quot]ÖFFENTLICHER TARIF. PRIVATE TARIFE WERDEN VERWENDET, WENN EIN TICKET AUSGESTELLT WIRD
[/FONT]
[FONT=&quot]TARIF IST IM PRIVATTARIF
[/FONT]
[FONT=&quot]5. ALLE REGELN UND BUCHUNGSCODES WERDEN EINGEHALTEN
[/FONT]
[FONT=&quot]6. ADV RES WIRD VOM URSPRÜNGLICHEN TKT-DATUM BIS GEMESSEN
[/FONT]
[FONT=&quot]ABWEICHUNG DER PREISEINHEIT

somit dürfte tatsächlich keine Differenz entstehen wenn man z.B. nach dem ersten Leg umbucht, solange man die Streckenführung dann nicht ändert. Oder sieht das jemand anders?[/FONT]
 

Überflieger1977

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19.02.2016
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andere Feststellung die vielleicht den ein oder anderen interessiert:

unabhängig vom INVOL lassen sich die Tickets wohl doch ohne Fare Differenz umbuchen. Jedenfalls gerade bei United hinbekommen. Solange J frei ist (Even exchange) bucht die Dame um auf einen anderen Tag. Dachte eigentlich, das wäre nur nach Anfliegen des Tickets möglich. Voraussetzung ist wohl das die Streckenführung gleich bleibt. Also keine zusätzlichen Legs eingebaut werden.
 

rcs

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06.03.2009
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Das ist definitiv nicht die Regel, das ist ein ganz klarer Agenten-Fehler... daraus würde ich keinesfalls fälschlicherweise eine Regel ableiten, die es so nicht gibt.
 
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Überflieger1977

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19.02.2016
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Das ist definitiv nicht die Regel, das ist ein ganz klarer Agenten-Fehler... daraus würde ich keinesfalls fälschlicherweise eine Regel ableiten, die es so nicht gibt.

Danke Dir für die Antwort. Leide kann ich als Kunde mich immer nur auf das verlassen was Repräsentaten der Airline sagen. Könnte man sicher testen indem man eine Onlineumbuchung versucht und schaut ob er eine Differenz verlangt.

Wobei in den Ticketebedingungen steht:

[FONT=&quot]BEI ÄNDERUNGEN AN AUSGESTELLTEN FLÜGEN
[/FONT]
[FONT=&quot]VOR REISEANTRITT - GILT INNERHALB DER TKT-GÜLTIGKEIT
[/FONT]
[FONT=&quot]KEINE GEBÜHR FÜR REVALIDIERUNG ODER HÖCHSTE GEBÜHR VON ALLEN
[/FONT]
[FONT=&quot]TARIFKOMPONENTEN UND GEÄNDERT
[/FONT]
[FONT=&quot]BERECHNEN SIE DIE PREISE ANHAND DER TARIFE, DIE BEI DER AUSSTELLUNG VON TKT GÜLTIG WAREN
[/FONT]
[FONT=&quot]SOFERN ALLE FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLT SIND:
[/FONT]
[FONT=&quot]1. KEINE ÄNDERUNG BEI ZWISCHENSTOPPS UND VERBINDUNGEN/TARIFUNTERBRECHUNGEN
[/FONT]
[FONT=&quot]2. LH GLEICHE TARIFKLASSE, DIE VON DERSELBEN REGEL GEREGELT WIRD, WIRD VERWENDET
[/FONT]
[FONT=&quot]3. ÖFFENTLICHE TARIFE WERDEN VERWENDET, WENN EIN TICKET AUSGESTELLT WIRD
[/FONT]
[FONT=&quot]ÖFFENTLICHER TARIF. PRIVATE TARIFE WERDEN VERWENDET, WENN EIN TICKET AUSGESTELLT WIRD
[/FONT]
[FONT=&quot]TARIF IST IM PRIVATTARIF
[/FONT]
[FONT=&quot]4. ALLE REGELN UND BUCHUNGSCODES WERDEN EINGEHALTEN
[/FONT]
[FONT=&quot]5. ADV RES WIRD VOM URSPRÜNGLICHEN TKT-DATUM BIS GEMESSEN
[/FONT]
[FONT=&quot]ABWEICHUNG DER PREISEINHEIT

Als Laie lese ich aus "Tarife, die bei Ticketausstellung gegolten haben", dass es eben nicht zu Zuzahlungen kommt. Ist wahrscheinlich nur nicht für die Allgemeinheit verständlich ausgedrückt...[/FONT]
 

rcs

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06.03.2009
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Die Tarifregeln des gebuchten Tarifs besagen ganz klar:

Code:
          IF CHANGES ARE MADE TO ANY OTHER THAN THE FIRST
          TICKETED FLIGHT COUPON / THE FARES IN EFFECT AT
          TIME OF ORIGINAL TICKET ISSUE WILL APPLY
          PROVIDED THE NEW ITINERARY QUALIFIES FOR ALL THE
          PROVISIONS OF THE ORIGINALLY TICKETED BOOKING
          CODE FARE IGNORING ADVANCE RESERVATION OR
          TICKETING REQUIREMENTS.
          -----------------------------------------------
          IF CHANGES ARE MADE TO THE FIRST TICKETED FLIGHT
          COUPON OF A TOTALLY UNUSED TICKET -THE FARES IN
          EFFECT AT TIME OF REBOOKING/REISSUET WILL APPLY
          PROVIDED THE NEW ITINERARY QUALIFIES FOR ALL THE
          PROVISIONS OF THE ORIGINALLY TICKETED BOOKING
          CODE FARE INCLUDING ADVANCE RESERVATION OR
          TICKETING REQUIREMENTS.

Freiwillige Umbuchung des ersten Fluges = Neuberechnung nach den Tarifen am Tag der Umbuchung
Freiwillige Umbuchung der anderen Flüge = Nachberechnung nach den Tarifen am Tag der ursprünglichen Ticketausstellung

Der richtige Teil der Tarifregeln ist "PENALTIES" und nicht die "VOLUNTARY CHANGES"-Section, letztere liefert nur den Umbuchungstools wie dem Amadeus Ticket Changer die notwendige Logik.
 

Überflieger1977

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19.02.2016
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Frankfurt am Main und Köln
Die Tarifregeln des gebuchten Tarifs besagen ganz klar:

Code:
          IF CHANGES ARE MADE TO ANY OTHER THAN THE FIRST
          TICKETED FLIGHT COUPON / THE FARES IN EFFECT AT
          TIME OF ORIGINAL TICKET ISSUE WILL APPLY
          PROVIDED THE NEW ITINERARY QUALIFIES FOR ALL THE
          PROVISIONS OF THE ORIGINALLY TICKETED BOOKING
          CODE FARE IGNORING ADVANCE RESERVATION OR
          TICKETING REQUIREMENTS.
          -----------------------------------------------
          IF CHANGES ARE MADE TO THE FIRST TICKETED FLIGHT
          COUPON OF A TOTALLY UNUSED TICKET -THE FARES IN
          EFFECT AT TIME OF REBOOKING/REISSUET WILL APPLY
          PROVIDED THE NEW ITINERARY QUALIFIES FOR ALL THE
          PROVISIONS OF THE ORIGINALLY TICKETED BOOKING
          CODE FARE INCLUDING ADVANCE RESERVATION OR
          TICKETING REQUIREMENTS.

Freiwillige Umbuchung des ersten Fluges = Neuberechnung nach den Tarifen am Tag der Umbuchung
Freiwillige Umbuchung der anderen Flüge = Nachberechnung nach den Tarifen am Tag der ursprünglichen Ticketausstellung

Der richtige Teil der Tarifregeln ist "PENALTIES" und nicht die "VOLUNTARY CHANGES"-Section, letztere liefert nur den Umbuchungstools wie dem Amadeus Ticket Changer die notwendige Logik.


Danke! Aber freie Änderungen der anderen Flüge ist ja auch schonmal was.
 

cs1

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28.06.2017
290
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Die Tarifregeln des gebuchten Tarifs besagen ganz klar:

Code:
          IF CHANGES ARE MADE TO ANY OTHER THAN THE FIRST
          TICKETED FLIGHT COUPON / THE FARES IN EFFECT AT
          TIME OF ORIGINAL TICKET ISSUE WILL APPLY
          PROVIDED THE NEW ITINERARY QUALIFIES FOR ALL THE
          PROVISIONS OF THE ORIGINALLY TICKETED BOOKING
          CODE FARE IGNORING ADVANCE RESERVATION OR
          TICKETING REQUIREMENTS.
          -----------------------------------------------
          IF CHANGES ARE MADE TO THE FIRST TICKETED FLIGHT
          COUPON OF A TOTALLY UNUSED TICKET -THE FARES IN
          EFFECT AT TIME OF REBOOKING/REISSUET WILL APPLY
          PROVIDED THE NEW ITINERARY QUALIFIES FOR ALL THE
          PROVISIONS OF THE ORIGINALLY TICKETED BOOKING
          CODE FARE INCLUDING ADVANCE RESERVATION OR
          TICKETING REQUIREMENTS.

Freiwillige Umbuchung des ersten Fluges = Neuberechnung nach den Tarifen am Tag der Umbuchung
Freiwillige Umbuchung der anderen Flüge = Nachberechnung nach den Tarifen am Tag der ursprünglichen Ticketausstellung

Der richtige Teil der Tarifregeln ist "PENALTIES" und nicht die "VOLUNTARY CHANGES"-Section, letztere liefert nur den Umbuchungstools wie dem Amadeus Ticket Changer die notwendige Logik.


Bezieht sich "COUPON" auf LUX-FRA-MUC als eine Einheit oder sind A-B und B-C getrennt?
Bzw, so wie ich das verstehe könnte man in FRA, nach dem das 1. Segment abgeflogen wurde, zum Ticketing gehen und sich dann FRA-MUC auf einen beliebigen Termin einbuchen lassen?
 

rcs

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06.03.2009
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München
Bezieht sich "COUPON" auf LUX-FRA-MUC als eine Einheit oder sind A-B und B-C getrennt?
Bzw, so wie ich das verstehe könnte man in FRA, nach dem das 1. Segment abgeflogen wurde, zum Ticketing gehen und sich dann FRA-MUC auf einen beliebigen Termin einbuchen lassen?
Kannst Du, wird nur in dem Tarif dann eine entsprechend hohe Tarifdifferenz nach sich ziehen. Der Tarif ist meilenbasiert und unterliegt einem HIP Check am Stopoverpunkt.
 
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Überflieger1977

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19.02.2016
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1.776
Frankfurt am Main und Köln
vielleicht für den ein oder anderen interessant, der in der nächsten Zeit den LUX-Trip machen möchte und sich wegen der Reiseeinschräkungen Gedanken macht:

lt. Luxemburgischen Gesundheitsministerium gilt folgendes:

Wenn man von LUX aus startet und weniger als 72Std. im Zielland innerhalb der EU sich aufhält benötigt man keinen Test für den Rückflugnach LUX.

Bedeutet z.B. in meinem Fall (Erstwohnsitz in NRW):

Fr. Anreise mit der Bahn nach LUX. Übernachtung im Airport Hotel. Sa. Flug über Frankfurt nach München (keine Quarantäne, keine digital Einreiseanmeldung und kein Test nötig, da "kleiner Grenzverkehr" unter 24h Aufenthalt in Luxembourg). Abends eingebauter Zwischenflug MUC-FRA falls Hotelübernachtungen noch nicht erlaubt sind und Übernachtung am Zweitwohnsitz. So. Rückflug FRA-MUC und von dort wieder MUC-FRA-LUX und Sonntag abends LUX-FRA

Bei diesem Meilentrip spielt also testen und Quarantäne zumindest für in NRW wohnhafte Personen keine Rolle.

Voraussetzung natürlich, die LH streicht nicht wieder kräftig den Flugplan im April durcheinander. Dann wird eh in den Sommer verschoben.

kurze Ergänzung: auch die landesspezifischen Verordnungen von Hessen und Bayern lassen die genannte Vorgehensweise zu
 
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i_miss_flying

Erfahrenes Mitglied
10.02.2021
1.136
2.482
vielleicht für den ein oder anderen interessant, der in der nächsten Zeit den LUX-Trip machen möchte und sich wegen der Reiseeinschräkungen Gedanken macht:

lt. Luxemburgischen Gesundheitsministerium gilt folgendes:

Wenn man von LUX aus startet und weniger als 72Std. im Zielland innerhalb der EU sich aufhält benötigt man keinen Test für den Rückflugnach LUX.

Bedeutet z.B. in meinem Fall (Erstwohnsitz in NRW):

Fr. Anreise mit der Bahn nach LUX. Übernachtung im Airport Hotel. Sa. Flug über Frankfurt nach München (keine Quarantäne, keine digital Einreiseanmeldung und kein Test nötig, da "kleiner Grenzverkehr" unter 24h Aufenthalt in Luxembourg). Abends eingebauter Zwischenflug MUC-FRA falls Hotelübernachtungen noch nicht erlaubt sind und Übernachtung am Zweitwohnsitz. So. Rückflug FRA-MUC und von dort wieder MUC-FRA-LUX und Sonntag abends LUX-FRA

Bei diesem Meilentrip spielt also testen und Quarantäne zumindest für in NRW wohnhafte Personen keine Rolle.

Voraussetzung natürlich, die LH streicht nicht wieder kräftig den Flugplan im April durcheinander. Dann wird eh in den Sommer verschoben.

kurze Ergänzung: auch die landesspezifischen Verordnungen von Hessen und Bayern lassen die genannte Vorgehensweise zu

Blöde Frage, weil ich durch die ganzen Regelungen wirklich nicht mehr durchblicke:

Angenommen ich mache das von Hessen aus, da schreibst du, dass auch dann die "Vorgehensweise" zugelassen wäre. Meinst du damit, dass ich auch dann keine Einreiseanmeldung und Quarantäne brauche? Falls ja, wie kommst du darauf? Auf welcher Basis brauche ich dann die Anmeldung und Quarantäne nicht?
Mein Verständnis war, dass nur bei "beruflich zwingenden Aufenthalten bis 72 Stunden" keine Quarantäne nötig wäre. Begründest du des damit? Über einen Hinweis würde ich mich echt extrem freuen, denn dann wäre ich bereits zweimal umsonst in Quarantäne gegangen.... Denn laut meinem Anruf beim hessischen Gesundheitsministerium muss man auch in Quarantäne, wenn man privat auch nur für wenige Stunden im Ausland (Risikogebiet) war....
Von daher: Über einen Hinweis bzw. Quelle, warum es ggf. privat bei kurzen Aufenthalten nicht notwendig ist, würde ich mich sehr freuen!! Oder geht es, weil du es als Familiebesuch deklarieren kannst?
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
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Frankfurt am Main und Köln
klar gerne:

Von der Anmelde-, von der Testpflicht und von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses sind ausgenommen:
Durchreisende, Grenzverkehr, Transporte

  • Durchreisende, die ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet oder durch die Bundesrepublik Deutschland durchreisen
  • Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Rahmen eines Grenzverkehrs in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
  • Personen, die bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren.

entnommen hier:
https://soziales.hessen.de/coronavirus-einreiseverordnung-coronaeinreisev


und hier:

https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/anmeldung_und_testung_stand_080321.pdf

Zitat:
b1a0a62f-1268-4baa-a0e7-6c72c83efd11
Grenzverkehr:

Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder bis zu 24 Stunden in das Land Hessen einreisen.

gerade der letzte Punkt ist der Landesverordnung vom 8. März entnommen. 1. erfolgt keine digitale Reiseanmeldung und somit keine Meldung an das Gesundheitsamt. 2. Sowohl bundesrechtliche wie auch landesrechtliche Ausnahme. Ich entnehme keinen Grund warum man unter den Bedingungen in Hessen in Quarantäne sollte.

Aber die Mitarbeiter der Ämter sind nicht besser als Hotlinemitarbeiter bei Airlines. HUACA ;-)






 
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i_miss_flying

Erfahrenes Mitglied
10.02.2021
1.136
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klar gerne:

Von der Anmelde-, von der Testpflicht und von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses sind ausgenommen:
Durchreisende, Grenzverkehr, Transporte

  • Durchreisende, die ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet oder durch die Bundesrepublik Deutschland durchreisen
  • Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Rahmen eines Grenzverkehrs in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
  • Personen, die bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren.

entnommen hier:
https://soziales.hessen.de/coronavirus-einreiseverordnung-coronaeinreisev


und hier:

https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/anmeldung_und_testung_stand_080321.pdf

Zitat:
b1a0a62f-1268-4baa-a0e7-6c72c83efd11
Grenzverkehr:

Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder bis zu 24 Stunden in das Land Hessen einreisen.

gerade der letzte Punkt ist der Landesverordnung vom 8. März entnommen. 1. erfolgt keine digitale Reiseanmeldung und somit keine Meldung an das Gesundheitsamt. 2. Sowohl bundesrechtliche wie auch landesrechtliche Ausnahme. Ich entnehme keinen Grund warum man unter den Bedingungen in Hessen in Quarantäne sollte.

Aber die Mitarbeiter der Ämter sind nicht besser als Hotlinemitarbeiter bei Airlines. HUACA ;-)







Herzlichen Dank! Mir wurde am Telefon gesagt, dass "Grenzverkehr" die Situation sei, bei der man in einem Land arbeitet und im anderen Land wohnt, und dann eben jeden Abend nach Hause fährt. Ein privater Reisegrund sei explizit kein Grenzverkehr. Leider aber findet man nirgends eine explizite Definition des Wortes... Vielleicht hast du recht und man sollte es einfach in diesem Kontext machen! Schließlich kann man Einreise- und Ausreisezeitpunkt durch den Flug genau belegen...

Ein bisschen verwirrend ist das alles schon! Mir würde es echt helfen, wenn die Regeln etwas eindeutiger wären.... So trauen sich aktuell viele meiner Geschäftskontakte nicht, Meetings zu machen etc., wenn es grenzüberschreitend ist. Und manchmal würde mit einem Geschäftspartner ja schon ein gemeinsamer Spaziergang helfen und wäre sehr geschäftsfördernd.....
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
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Frankfurt am Main und Köln
Herzlichen Dank! Mir wurde am Telefon gesagt, dass "Grenzverkehr" die Situation sei, bei der man in einem Land arbeitet und im anderen Land wohnt, und dann eben jeden Abend nach Hause fährt. Ein privater Reisegrund sei explizit kein Grenzverkehr. Leider aber findet man nirgends eine explizite Definition des Wortes... Vielleicht hast du recht und man sollte es einfach in diesem Kontext machen! Schließlich kann man Einreise- und Ausreisezeitpunkt durch den Flug genau belegen...

Ein bisschen verwirrend ist das alles schon! Mir würde es echt helfen, wenn die Regeln etwas eindeutiger wären.... So trauen sich aktuell viele meiner Geschäftskontakte nicht, Meetings zu machen etc., wenn es grenzüberschreitend ist. Und manchmal würde mit einem Geschäftspartner ja schon ein gemeinsamer Spaziergang helfen und wäre sehr geschäftsfördernd.....


Die Frage, die sich stellt ist wie geht LH damit um. Reicht es beim checkin z.B. nachzuweisen, das man nicht länger als 24h im Land war (z.B. durch die Bahnfahrkarte). Hat jemand damit Erfahrung gesammelt? Die 24h gelten ja nicht nur beim Grenzverkehr. Die gelten ja auch beim Transit durch ein Risikoland.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
6.283
9.582
Von LUX nach D interessiert das niemanden am Checkinn in LUX. Beim Rückflug Ankunft LUX musst Du aktuell wahrscheinlich Deine Bordkarte vom Hinflug vorweisen um belegen zu können das Du weniger als 72h im Ausland warst wegen dem aktuell erforderlichen Test vor Einreise.
 
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Jetoaita

Aktives Mitglied
17.04.2020
179
58
Hessen
Ich bin ebenfalls davon ausgegangen, dass es sich bei Grenzverkehr um berufliche Gründe handeln muss.

In dem Zusammenhang stelle ich eine ähnliche Frage, da es gerade passt:
Einreise Schweden (momentan Hochinzidenzgebiet) -> 8h später Ausreise (Aufenthalt am Flughafen) -> Anmeldung und Quarantäne bei Rückkehr?
Oder zählt das auch als Ausnahme "Personen, die durch ein Hochinzidenzgebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten"? Wie wird denn ein Zwischenaufenthalt definiert? Übernachtung? Verlassen Transit/Flughafen?

Ich würde Anmeldung und Test vorlegen [emoji848]
Herzlichen Dank! Mir wurde am Telefon gesagt, dass "Grenzverkehr" die Situation sei, bei der man in einem Land arbeitet und im anderen Land wohnt, und dann eben jeden Abend nach Hause fährt. Ein privater Reisegrund sei explizit kein Grenzverkehr. Leider aber findet man nirgends eine explizite Definition des Wortes... Vielleicht hast du recht und man sollte es einfach in diesem Kontext machen! Schließlich kann man Einreise- und Ausreisezeitpunkt durch den Flug genau belegen...

Ein bisschen verwirrend ist das alles schon! Mir würde es echt helfen, wenn die Regeln etwas eindeutiger wären.... So trauen sich aktuell viele meiner Geschäftskontakte nicht, Meetings zu machen etc., wenn es grenzüberschreitend ist. Und manchmal würde mit einem Geschäftspartner ja schon ein gemeinsamer Spaziergang helfen und wäre sehr geschäftsfördernd.....