LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.492
1.152
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Also, ich denke nach den bisherigen Geschäftpraktiken der LH, wird sofort nach Auslassen des ersten Legs der Rest gestrichen. Die Mail an LH 2 Tage vorher daß sich deine Resieplänge geändert haben wird eh keiner (rechtzeitig) lesen, geschweige denn drauf reagieren.

Also wird du z.B. in Frankfurt dann stehen gelassen mit Beförderungsverweigerung, mit der Folge du buchst dir dann einen nächstmöglichen Ersatzflug (natürlich wieder nach sehr kurzer Frist Mail an LH), und kannst unter Umständern noch 600 Euro Taschengeld einsacken.
Dann evtl das gleiche Theater für deinen Rückflug von z. B. Asien nach Oslo, da die Original buchung wahrscheinlich gar nicht mehr bei LH existent ist.

Wenn das wasserdicht ist, wäre ich sehr gerne dabei das um zu setzen....
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.265
16.811
Zu dem Thema, welche Planänderung ich brauche, um Zu- und Abbringer ausfallen lassen (eine oder zwei?), hier ein Beispiel, wie eine Planänderung zur Stornierung von sowohl von Zu- als auch Abbringer führt:

Ich wohne in Nürnberg und habe einen Termin in Prag und einen am Folgetag in Los Angeles. Also plane ich, mit dem Auto nach Prag zu fahren, anschließend PRG-FRA-LAX-FRA-PRG zu fliegen und sodann mit dem Auto wieder von Prag nach Hause nach Nürnberg zu fahren.

Wenn dann mein Termin in Prag ausfällt und ich deshalb erst in FRA zusteige und hin FRA-LAX fliege, bedingt das ebenfalls die Planänderung auf dem Rückflug, denn dann steige ich in FRA aus, weil dort mein Auto steht, mit dem ich dann von dort nach Hause nach Nürnberg fahre - und eben nicht in Prag.

Das passt so schon. (Mit Prag eher als mit Oslo ;)) Nur man muss sich wie gesagt davor hüten, solche Pläne von vornherein zu haben. Die ursprüngliche Absicht muss gewesen sein, das Ticket ganz abzufliegen. Sprich, man darf es nicht übertreiben - denn irgendwann nehmen es einem weder LH noch im Zweifel die Gerichte ab, dass einem jedes Mal vor dem Flug aus einem billigeren Markt (PRG, WAW, OSL...) etwas ganz unglücklich dazwischenkommt.

Ehrlich gesagt finde ich es auch etwas unfair den anderen Passagieren gegenüber, die Regelung übermäßig auszunutzen. Denn je häufiger das missbraucht wird, desto genauer wird die Airline hingucken und sich auch bei den wenigen Fällen einer echten Planänderung querstellen und einen Generalverdacht aufbauen.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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MUC
Genau das war nicht Inhalt des Gesprächs, so schildert es mein Mandant.

Die Wahrheit wird in der Mitte liegen, denn ich glaube nicht, dass sich eine FB so eine Geschichte komplett ausdenkt bzw. sich von LH verleiten lässt es so zu berichten.
Aber ich glaube das führt hier off-topic.

@kexbox Finde es gut, dass Du für uns Vielflieger da bist und auch regelmäßig hier gute Ergebnisse "für uns" erzielst. TOP! Sollte ich jemals in die Situation kommen, dass ich im Bezug aufs Vielfliegen rechtlichen Beistand brauche, weiß ich, an wen ich mich wenden muss.

Was das Thema "Verplappern bei FBs" betrifft, sollte man grundsätzlich etwas verschwiegener sein. Nicht jede/r FB findet die Tipps und Tricks der Sparfüchse gut und nach dem Motto "wes Hemd ich trag, des Lied ich sing" sieht man ja, wo es hinführen kann.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zu dem Thema, welche Planänderung ich brauche, um Zu- und Abbringer ausfallen lassen (eine oder zwei?), hier ein Beispiel, wie eine Planänderung zur Stornierung von sowohl von Zu- als auch Abbringer führt:

Ich wohne in Nürnberg und habe einen Termin in Prag und einen am Folgetag in Los Angeles. Also plane ich, mit dem Auto nach Prag zu fahren, anschließend PRG-FRA-LAX-FRA-PRG zu fliegen und sodann mit dem Auto wieder von Prag nach Hause nach Nürnberg zu fahren.

Wenn dann mein Termin in Prag ausfällt und ich deshalb erst in FRA zusteige und hin FRA-LAX fliege, bedingt das ebenfalls die Planänderung auf dem Rückflug, denn dann steige ich in FRA aus, weil dort mein Auto steht, mit dem ich dann von dort nach Hause nach Nürnberg fahre - und eben nicht in Prag.

Das passt so schon. (Mit Prag eher als mit Oslo ;)) Nur man muss sich wie gesagt davor hüten, solche Pläne von vornherein zu haben. Die ursprüngliche Absicht muss gewesen sein, das Ticket ganz abzufliegen. Sprich, man darf es nicht übertreiben - denn irgendwann nehmen es einem weder LH noch im Zweifel die Gerichte ab, dass einem jedes Mal vor dem Flug aus einem billigeren Markt (PRG, WAW, OSL...) etwas ganz unglücklich dazwischenkommt.

Ehrlich gesagt finde ich es auch etwas unfair den anderen Passagieren gegenüber, die Regelung übermäßig auszunutzen. Denn je häufiger das missbraucht wird, desto genauer wird die Airline hingucken und sich auch bei den wenigen Fällen einer echten Planänderung querstellen und einen Generalverdacht aufbauen.

Wenn man Dich denn überhaupt in FRA einsteigen lässt...

Du magst gem. des Urteils vielleicht im Recht sein. Aber Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn sie dich in FRA stehen lassen, dann kannst Dir dein Recht/Geld/Flug sicherlich erstreiten. Aber nach LAX kommst dann sicherlich erst einmal nicht wie geplant.

Ich warne Unvorsichtige. ;)
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.265
16.811
Ich gehe schon davon aus, dass sich das einruckeln wird. Wahrscheinlich wird sich auch eine gewisse Linie ergeben, was akzeptiert wird und was man als Passagier machen muss, um das Ergebnis zu erreichen. Und wenn nicht, ja mei, dann gilt halt in der Tat, wie Du schreibst, "dulde und liquidiere."
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
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Die Reichweite der Blogger ist aber nunmehr größer, und die brauchen neue Themen. Hiddencity gabs übrigens schon immer. (Wobei der Tatbestand Anstiftung ist sehr Dunkelgrau dann)
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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5.289
51
MUC
www.oliver2002.com
Die Reichweite der Blogger ist aber nunmehr größer, und die brauchen neue Themen. Hiddencity gabs übrigens schon immer. (Wobei der Tatbestand Anstiftung ist sehr Dunkelgrau dann)

Welcher Tatbestand is vorhanden wenn ein Anwalt die Möglichkeiten offen legt und es aktiv in Foren/Chatgroups verteilt um ein Mandat zu bekommen?

§ 43b BRAO: Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.570
1.076
Glaskugelvorausschau bzgl.Influenzerartikel: Hon mit nur x Flügen ab D für y eur durch kurzfristige Sommerdiarrhoe
Es ging nicht um RAs, sondern bezug sich eher auf: es wird sich schon einschaukeln...ich tippe eher es wird eskalieren, wenn die zzt. Schlecht verdienenden Influenzer auf diesen Zug/Flug aufspringen.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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2.000
TXL
Diese ganze Attitüde, da irgendwie prüfen zu wollen, finde ich befremdlich, das Gericht ja wohl auch. Eine Anmaßung.
Es ist ja nicht so, als ob Leute bescheissen... insofern hat das nichts mit Attitüde zu tun, sondern einfach mit der Durchsetzung des Gebots von Treu und Glauben und redlichen Handelns im Rechtsverkehr. Wenn tatsächlich Reisepläne durch Gründe geändert werden müssen, dann ist das so. Aber einfach nur bescheissen... das soll weiterhin bestmöglich verhindert werden.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.662
2.000
TXL
Ich glaube, Du verstehst, worauf ich hinaus will: Jemand der nie die Absicht hatte seine Reise von OSL aus anzutreten, sondern immer schon erst ab FRA abfliegen wollte, für den hat sich nichts geändert - es ist nicht vom Vertrag gedeckt. Das ist dann nämlich keine Reiseplan"änderung" :no:
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
6.893
5.449
Trotzdem sehr einseitig. Es ist wie halb aufessen im Restaurant. Da gibt's auch keine Nachberechnung. Und dann kommt noch die systematische Überbuchung dazu. Die Bank gewinnt also doppelt, auch mit Urteil, wenig Änderung.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.662
2.000
TXL
Trotzdem sehr einseitig. Es ist wie halb aufessen im Restaurant. Da gibt's auch keine Nachberechnung. Und dann kommt noch die systematische Überbuchung dazu. Die Bank gewinnt also doppelt, auch mit Urteil, wenig Änderung.
Der Restaurant-Vergleich hinkt. Bei der Reise OSL-FRA-JFK bestellst Du OSL-JFK mit Zwischenhalt ... und nicht FRA-JFK. Es ist eher ein anderes Restaurant als zu viele Speisereste (übrigens gibt es die Nachberechnungen beim Buffet durchaus, wenn man den Teller zu voll gepackt hat und dann nicht aufisst..).
Also, dem Urteil "wenig Änderung" würde ich entschieden widersprechen.

Und das Lustigste ist dann eigentlich bei irgendwelchen betrieblichen Störungen, wenn man - weil so gebucht - statt JFK-FRA-OSL einfach JFK-OSL (ggf. mit Umstieg in CPH, LHR oder sonst wo) geflogen wird... da schaut man dann ziemlich doof aus der Wäsche, wenn man eigentlich in FRA aussteigen wollte.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.435
3.636
FRA
Der Restaurant-Vergleich hinkt. Bei der Reise OSL-FRA-JFK bestellst Du OSL-JFK mit Zwischenhalt ... und nicht FRA-JFK.
Wenn ich in einem Restaurant ein 7-Gang-Menü bestelle, aber nur die ersten 6 Gänge aufesse, wird mir das Essen nicht a la carte in Rechnung gestellt.

In welchen anderen Branchen führt die nicht-Inanspruchnahme eines Teils einer Dienstleistung zu einer Nachberechnung zu Ungunsten des (privaten) Kunden?
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.280
14.300
FRA/QKL
Wenn ich in einem Restaurant ein 7-Gang-Menü bestelle, aber nur die ersten 6 Gänge aufesse, wird mir das Essen nicht a la carte in Rechnung gestellt.

In welchen anderen Branchen führt die nicht-Inanspruchnahme eines Teils einer Dienstleistung zu einer Nachberechnung zu Ungunsten des (privaten) Kunden?
Wie oft muss das hier eigentlich noch aufgewärmt werden? OSL-JFK ist ein anderes Produkt als FRA-JFK.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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2.000
TXL
Wenn ich in einem Restaurant ein 7-Gang-Menü bestelle, aber nur die ersten 6 Gänge aufesse, wird mir das Essen nicht a la carte in Rechnung gestellt.

In welchen anderen Branchen führt die nicht-Inanspruchnahme eines Teils einer Dienstleistung zu einer Nachberechnung zu Ungunsten des (privaten) Kunden?
Meine Kritik an einem hinkenden Vergleich mit demselben Vergleich, der weiterhin hinkt, zu beantworten... Flüge und der Reisemarkt sind eben keine Lebensmittel im Restaurant.

Wenn schon ein Restaurant-Vergleich, dann eher in diese Richtung:

Ich verspreche X Restaurantgäste, der Restaurantbetreiber lässt sich darauf ein und macht für eine geschlossene Gesellschaft zu... und dann kommst Du nur mit der Hälfte der Gäste. Dann gibt's auch eine Nachberechnung - die in Summe weniger in Anspruch genommene Leistung wird teurer.

Und bitte nicht kritisieren, dass dieser Vergleich hinkt - ich wollte weg vom Restaurant-Vergleich.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
17.209
15.536
IAH & HAM
Meine Kritik an einem hinkenden Vergleich mit demselben Vergleich, der weiterhin hinkt, zu beantworten... Flüge und der Reisemarkt sind eben keine Lebensmittel im Restaurant.

Wenn schon ein Restaurant-Vergleich, dann eher in diese Richtung:

Ich verspreche X Restaurantgäste, der Restaurantbetreiber lässt sich darauf ein und macht für eine geschlossene Gesellschaft zu... und dann kommst Du nur mit der Hälfte der Gäste. Dann gibt's auch eine Nachberechnung - die in Summe weniger in Anspruch genommene Leistung wird teurer.

Und bitte nicht kritisieren, dass dieser Vergleich hinkt - ich wollte weg vom Restaurant-Vergleich.
Ein Whopper bei hat bei Burger King in Oslo einen anderen Pries als in Frankfurt......
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
6.893
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Der Restaurant-Vergleich hinkt. Bei der Reise OSL-FRA-JFK bestellst Du OSL-JFK mit Zwischenhalt ... und nicht FRA-JFK. Es ist eher ein anderes Restaurant als zu viele Speisereste (übrigens gibt es die Nachberechnungen beim Buffet durchaus, wenn man den Teller zu voll gepackt hat und dann nicht aufisst..).
Also, dem Urteil "wenig Änderung" würde ich entschieden widersprechen.
Nein, kein Restaurant Wechsel. Es bleibt Gate- ich schreibe jetzt nicht Gourmet. 😉Das Gängemenu Beispiel tritt es besser als das Buffet. Bei deinem Buffet erzeugst du Mehrkosten durch Mehrverbrauch. Das paßt beim Flieger nicht.
Du verputzt beim 7 Gänger nicht noch den Nachtisch und du bekämst jeden Gang einzeln berechnet. Abartig. Deshalb ist das Urteil auch kein Erfolg, maximal ein Ausbügeln einer groben Ungerechtigkeit. Man könnte sogar argumtieren eine Schwächung der Persönlichkeitsrechte und eine Stärkung übergriffigen Verhaltens. Man muß sich nun nackig machen um eine eh schon ungerechtfertigte Nachzahlung zu vermeiden.
Analog zum Restaurant, weil dir der Wirt nachweisen kann, du hattest nie vor, den Nachtisch zu futtern. Oder du bist eigentlich auf Diät...

Und das Lustigste ist dann eigentlich bei irgendwelchen betrieblichen Störungen, wenn man - weil so gebucht - statt JFK-FRA-OSL einfach JFK-OSL (ggf. mit Umstieg in CPH, LHR oder sonst wo) geflogen wird... da schaut man dann ziemlich doof aus der Wäsche, wenn man eigentlich in FRA aussteigen wollte.
Klar, das Risiko muß man auf sich nehmen aber daraus leitet sich kein Anspruch ab.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

ist ein anderes Produkt
Es ist ein anderer Preis. 😉
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.435
3.636
FRA
Ich verspreche X Restaurantgäste, der Restaurantbetreiber lässt sich darauf ein und macht für eine geschlossene Gesellschaft zu... und dann kommst Du nur mit der Hälfte der Gäste. Dann gibt's auch eine Nachberechnung - die in Summe weniger in Anspruch genommene Leistung wird teurer.
Du "versprichst" nicht nur, sondern Du BEZAHLST das Menü für alle Gäste im Voraus. Und denn erscheint nur die Hälfte der Gäste. Es gibt keine Nachberechnung.

Ich behaupte mal, es gibt keine andere Branche, wo die Inanspruchnahme nur eines Teils der im voraus bezahlten Dienstleistung zu einer Nachberechnung zu Ungunsten des Privatkunden führt.

Ich wurde mal in einem Hotel sehr komisch angeschaut, als ich gefragt habe, ob ich draufzahlen muss wenn ich einen Tag früher abreise (eine im Voraus bezahlte Reservierung für 2 Tage hätte mehr gekostet als für 3).
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.492
1.152
Eins habe ich noch nicht verstanden
Wenn ich ein Flug buche, hier aus Deutschland DUS-MUC-JFK-FRA-DUS

Kann ich nicht, den letzten Lag verfallen lassen, das ist klar

was passiert wenn die Buchung aus Italien getätigt wird (z.B. durch ein Reisebüro)?
Sorry, aber ich glaube du hast einiges nicht verstanden!
"Kann ich nicht, den letzten Lag verfallen lassen, das ist klar", natürlich kannst du das, aber es geht hier eher um das erste Leg