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Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
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BRN
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Konnte nun ein Segment meines lx-Tickets WAW-ZRH auf LOT umbuchen - kein Codeshare sondern LO Nummer. Laut Agentin sollen sie zwar schon nur auf LH Group umbuchen, aber bei einem guten Grund - kein Direktflug der LHG am Abend verfügbar reichte aus - gehen wohl auch andere (Partner-)Airlines.

Möchte aber nicht ausschliessen, dass mein Ticket und/oder Status hier ne Rolle gespielt hat und das ggfs. auf Kulanz lief, auch wenn die Agentin hierzu nichts gesagt hat.
 
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3RONVAC

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28.08.2017
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Ich bin allerdings gespannt, ob der Termin jetzt von Oktober (ist ja auch ein über 31 Tage dehnbarer Begriff) nochmal weiter nach hinten geschoben wird mit der Flugplananpassung für die zweite Hälfte WFP, denn man liest ja gerade von zusätzlichen Kapazitäten die wieder innerhalb Europa als Zubringer und TATL aufgelegt werden, weil die Nachfrage so steigt seit der USA Ankündigung.
 
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i_miss_flying

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10.02.2021
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Gerade vorhin eine Ablehnung bekommen, nach der gestrichenen LX-OPS Maschine SIN-ZRH auf die ca. 1 Stunde spätere LX operated by SQ SIN-ZRH umzubuchen. Man solle doch über MUC mit LH fliegen, anstatt direkt.
Ich verstehe nicht: In dem Singapur-VTL-Thread stellst du mir den Anspruch darauf, von einem LH F Flug auf ein SQ F Flug am gleichen Tag umgebucht zu werden, in Abrede, und hältst ein Downgrade auf einen LH Flug für angemessener. Vielleicht haben wir uns ja falsch verstanden, aber was ist denn in diesem Fall so anders, dass dann eine Umbuchung auf eine SQ Maschine gerechtfertigt wäre, wenn sie es bei LH auf SQ nicht ist?
Oder ist LX aus deiner Sicht so viel hochwertiger, dass man davon auf SQ umgebucht werden müsste, während man das bei LH nicht beanspruchen dürfte?
Du müsstest in der gleichen Reiseklasse nur einmal umsteigen, während ich 12 Stunden in einer niedrigeren Reiseklasse verbringen müsste.
Sind das rechtliche Rahmenbedingungen die anders sind, oder wo ist mein Denkfehler?

Ist übrigens nicht ironisch oder so gemeint sondern ernsthaft - ich verstehe die Logik einfach nicht mehr.
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Konnte nun ein Segment meines lx-Tickets WAW-ZRH auf LOT umbuchen - kein Codeshare sondern LO Nummer. Laut Agentin sollen sie zwar schon nur auf LH Group umbuchen, aber bei einem guten Grund - kein Direktflug der LHG am Abend verfügbar reichte aus - gehen wohl auch andere (Partner-)Airlines.

Möchte aber nicht ausschliessen, dass mein Ticket und/oder Status hier ne Rolle gespielt hat und das ggfs. auf Kulanz lief, auch wenn die Agentin hierzu nichts gesagt hat.
So auch meine Erfahrung: In Einzelfällen geht es je nach Ticket / Status / (fehlender sinnvoller) Alternative schon. Ich hatte von meinen ganzen gestrichenen Tickets (11 Tickets im betroffenen Zeitraum, davon keines ohne Streichung bzw. deutliche Änderung) auch ein paar, wo ich auf Codeshares (einschließlich in höhere Buchungsklasse) bzw. in einem Fall auf einen Partnerairline-Flug ohne Codeshare umgebucht wurde. Zumindest letzterer Fall war aber wohl Kulanz.

Plus die Frage, was als Grund gilt (gar keine Alternative am gleichen Tag / fehlende Verbindung zu ähnlichen Zeiten wie gebucht / lange Transferzeiten / Umsteigeverbindung statt Direktflug usw.) Da bleibt offensichtlich schon ein gewisser Ermessenspielraum bzw. spielen dann vermutlich Faktoren wie Status und Ticket doch eine Rolle. Plus zum Teil Glückssache, an wen man im Callcenter gerät, insbesondere bei LH.
 

rcs

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06.03.2009
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Ich verstehe nicht: In dem Singapur-VTL-Thread stellst du mir den Anspruch darauf, von einem LH F Flug auf ein SQ F Flug am gleichen Tag umgebucht zu werden, in Abrede, und hältst ein Downgrade auf einen LH Flug für angemessener. Vielleicht haben wir uns ja falsch verstanden, aber was ist denn in diesem Fall so anders, dass dann eine Umbuchung auf eine SQ Maschine gerechtfertigt wäre, wenn sie es bei LH auf SQ nicht ist?
Oder ist LX aus deiner Sicht so viel hochwertiger, dass man davon auf SQ umgebucht werden müsste, während man das bei LH nicht beanspruchen dürfte?
Du müsstest in der gleichen Reiseklasse nur einmal umsteigen, während ich 12 Stunden in einer niedrigeren Reiseklasse verbringen müsste.
Sind das rechtliche Rahmenbedingungen die anders sind, oder wo ist mein Denkfehler?

Ist übrigens nicht ironisch oder so gemeint sondern ernsthaft - ich verstehe die Logik einfach nicht mehr.
Das erkläre ich Dir gerne.

In den hier vorliegenden Fall lag eine Annullierung des Flugs von SIN nach ZRH vor, und es gibt (auch unter LX-Codeshareflugnummer buchbar) den SQ-OPS Flug rund eine Stunde später. Aufgrund der Annullierung besteht nach der EU/261 ein Rechtsanspruch auf diese Umbuchung, da es sich zweifelsohne um den nächsten verfügbaren Flug handelt.

Bei einem Downgrade liegt keine Annullierung vor, und die Fluggastrechte nach EU/261 gestehen Dir eine Erstattung in Höhe von 75% des Couponwerts für die Beförderung in der niedrigeren Klasse zu. Nicht aber eine Ersatzbeförderung auf einer anderen Airline.
 

rcs

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06.03.2009
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Und dann kommt (sofern anwendbar) das deutsche Vertragsrecht um die Ecke =;
Ja, das im Zweifelsfall natürlich auch. Da herrscht aber Einigkeit darüber, dass Du das in 99,9% der Fälle nicht über die Hotline einer Airline durchsetzen kannst - da musst Du dann in aller Regel den Rechtsweg wählen. Dies ist ja kein "slam dunk" wie die Fluggastrechte mit klaren pauschalen Regeln, sondern in dem Fall dann ja immer eine Einzelfallbetrachtung. Und eben nichts, was man sich eben unkompliziert am Telefon erwarten darf.
 

west-crushing

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03.08.2010
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Ja, das im Zweifelsfall natürlich auch. Da herrscht aber Einigkeit darüber, dass Du das in 99,9% der Fälle nicht über die Hotline einer Airline durchsetzen kannst - da musst Du dann in aller Regel den Rechtsweg wählen. Dies ist ja kein "slam dunk" wie die Fluggastrechte mit klaren pauschalen Regeln, sondern in dem Fall dann ja immer eine Einzelfallbetrachtung. Und eben nichts, was man sich eben unkompliziert am Telefon erwarten darf.

Ein "Slam Dunk" ist die Anwendbarkeit der 261/2004 auf einen LX Flug SIN-ZRH allerdings auch nicht. Die Schweizer Gerichte sind vielmehr mehrheitlich der Auffassung, dass die Verordnung auf diesen Flug nicht anwendbar ist, wobei sich das Bundesgericht nach meiner Kenntnis zu dieser Frage noch nicht geäußert hat.
 

rcs

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In dem Fall pragmatische Lösung: LX wird storniert / erstattet, und QR wird neu gebucht. Mit den Flügen von/nach Malaysia die mit dranhängen dann vom Reisekomfort her keinen Deut schlechter, eher besser. Dann bekommt halt wer anders das Geld.
 
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digitalfan

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27.08.2009
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Und eben nichts, was man sich eben unkompliziert am Telefon erwarten darf.

Bei der Lufthansa habe ich inzwischen aufgegeben, irgendwas unkompliziert zu erwarten. Ich würde auch nicht erwarten, dass bei einem Downgrade die Auszahlung problemlos funktioniert.

Und das Bestreiten des Rechtswegs hat den Vorteil, dass man sich nicht mit den oftmals untalentierten Hotline-Mitarbeitern und deren teilweise abenteuerhafter Rechtsauffassung auseinandersetzen muss...
 
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rcs

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Also zumindest aus Reisebüro-Sicht: Downgrade-Erstattung ist an sich kein Problem und funktioniert in aller Regel reibungslos.
 

Anonyma

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16.05.2011
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In dem Fall pragmatische Lösung: LX wird storniert / erstattet, und QR wird neu gebucht. Mit den Flügen von/nach Malaysia die mit dranhängen dann vom Reisekomfort her keinen Deut schlechter, eher besser. Dann bekommt halt wer anders das Geld.
Die Frage für viele Kunden ist vermutlich halt, wie viel die Alternative mehr kostet (wenn besser und trotzdem nicht teurer oder sogar billiger, hätte man ja gleich die Alternative gebucht).

Erst recht angesichts der Tatsache, dass LH mit den Streichungen / Änderungen so lange gewartet hat. Vor ein paar Wochen oder Monaten wären Alternativen mit anderen Airlines vielleicht auch noch billiger gewesen. Oder auf dem Codeshare die gebuchte Buchungsklasse verfügbar (und somit kostenlose Umbuchung möglich).

Während man ein paar Wochen vor den Herbstferien und auch nicht mehr allzu lange vor Weihnachten im Zweifelsfall ziemlich draufzahlen müsste.
 

rcs

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In dem Fall wurde die Kombination aufgrund der Affinität zur LHG und Star Alliance gebucht. Aber gut, wenn das nicht funktioniert, gibt es (in dem Fall) auch Alternativen.
 

PiperHON

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07.09.2020
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Heute gab es das nächste Streichkonzert bei den USA Flügen. Ist die 744 wieder raus?
 

rcs

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Ist auch kein "Streichkonzert", das waren bestenfalls marginale Anpassungen.
 

DjVantal

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Also zumindest aus Reisebüro-Sicht: Downgrade-Erstattung ist an sich kein Problem und funktioniert in aller Regel reibungslos.
Auch bei Meilentickets? Meine First Weihnachtsheimreise hat es ja erwischt - Downgrade auf Business. Wie sieht das dort aus? Erhält man die anteiligen Meilen F - C zurück? Oder 75%?
 

rcs

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Auch bei Meilentickets? Meine First Weihnachtsheimreise hat es ja erwischt - Downgrade auf Business. Wie sieht das dort aus? Erhält man die anteiligen Meilen F - C zurück? Oder 75%?
Meilentickets ist ein Sonderfall. Freiwillig erstatten sie dort meist einfach nur die Differenz, das braucht dann einiges Hin- und Her mit Customer Relations an der Hotline vorbei.

Wobei Du in dem Fall auch die Empfehlungen aus dem Forum an anderer Stelle nutzen kannst, und basierend auf diesen Tipps ggf. mit guter anwaltlicher Hilfe sogar eine Barzahlung für das Meilenticket rausholen kannst, wenn sich LH wieder mal dumm anstellt.
 
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DjVantal

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06.06.2016
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TYO
Meilentickets ist ein Sonderfall. Freiwillig erstatten sie dort meist einfach nur die Differenz, das braucht dann einiges Hin- und Her mit Customer Relations an der Hotline vorbei.

Wobei Du in dem Fall auch die Empfehlungen aus dem Forum an anderer Stelle nutzen kannst, und basierend auf diesen Tipps ggf. mit guter anwaltlicher Hilfe sogar eine Barzahlung für das Meilenticket rausholen kannst, wenn sich LH wieder mal dumm anstellt.
Da mein Wohnsitz Japan ist, könnte eine anwaltliche Vertretung nach meiner (unwissenden) Einschätzung sich dann verkomplizieren. Ich werde berichten, sollte ich tatsächlich fliegen, so sicher ist das ja noch nicht.
 

rcs

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06.03.2009
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Wohnsitz ist egal. Entscheidend ist der Gerichtsstand.

Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus der EU/261 ist in Deutschland vergleichsweise einfach, andere Länder in Europa sind da vielfach schwieriger.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
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So auch meine Erfahrung: In Einzelfällen geht es je nach Ticket / Status / (fehlender sinnvoller) Alternative schon. Ich hatte von meinen ganzen gestrichenen Tickets (11 Tickets im betroffenen Zeitraum, davon keines ohne Streichung bzw. deutliche Änderung) auch ein paar, wo ich auf Codeshares (einschließlich in höhere Buchungsklasse) bzw. in einem Fall auf einen Partnerairline-Flug ohne Codeshare umgebucht wurde. Zumindest letzterer Fall war aber wohl Kulanz.

Plus die Frage, was als Grund gilt (gar keine Alternative am gleichen Tag / fehlende Verbindung zu ähnlichen Zeiten wie gebucht / lange Transferzeiten / Umsteigeverbindung statt Direktflug usw.) Da bleibt offensichtlich schon ein gewisser Ermessenspielraum bzw. spielen dann vermutlich Faktoren wie Status und Ticket doch eine Rolle. Plus zum Teil Glückssache, an wen man im Callcenter gerät, insbesondere bei LH.
Die Frage ist halt, ab welchem Status und welcher Buchungsklasse/Ticketpreis einen die Lufthansa so behandelt, wie man es erwarten könnte.

Meine Buchung (als SEN) war zwar nur in P, aber nach BUD ist da der Preis nicht so billig. Klar, ich hätte den Flug auch canceln können, aber das dumme ist, dass eine Kombination aus LOT und LH nicht möglich ist. Den Hinflug mit LOT zu buchen macht von den Umsteigezeiten keinen Sinn (dann kann ich fast schneller mit dem EuroCity fahren). Aber der Rückflug ist gut. Nur zwei Oneways in Business zu buchen (LH hin, LOT zurück) ist mir dann doch zu teuer.
 
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