Maskenpflicht bei Lufthansa ab 04MAY20, kein freier Mittelsitz mehr

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747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
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...

Beim Einsteigen hat die Dame dann tatsächlich ein 'Attest vom Arzt' gezückt das alle drei Familienmitglieder befreit. Die Purserin war sichtlich verärgert konnte aber auch nach Rücksprache mit dem Flight Deck nichts machen und hat die 3 einsteigen lassen. Im Flieger hat dann die Dame alle anderen in der Business belehrt das MNS 'Quatsch' sind (da atmet man sein eigenes CO2 ein; die Bakterien!) und das 'ihr Arzt' gerne ein Attest ausstellt.
Das ist genau der Punkt, an dem Behauptung einer eigenen Rechtsposition in einen körperlichen Übergriff gegen eine konkrete, unbeteiligte Allgemeinheit umschlägt.

Von Anbeginn der Pferdefuß an allen "Konzepten", mit Maskenaversen debattieren zu sollen, sie "ansprechen" zu sollen. Dort wird eine souveräne Pflicht abgewälzt.

Ein ärztliches Attest (selbst ein sachgerechtes) kann niemals Freifahrtschein für einen wissentlichen, willentlichen Angriff auf Rechtspositionen Dritter sein.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
353
Bei einem Flug hat das Aussteigen gut geklappt, beim anderen weniger. Da wollten einige vorpreschen, aber die FB war ansagefreudig.
Blöd finde ich es, wenn man vor einen Sitz hat und dann in CPH trotz Finger am Ende ausgestiegen wird. Da darf man dann schön warten.
 

Sayer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2015
1.243
22
CGN
Bringen solche Atteste aber überhaupt noch was? Auf der LH Seite steht recht eindeutig, dass ein Attest nur mit einem maximal 48h alten PCR Test gültig ist. Selbst wenn die Verweigerer Ärzte für ihr Attest finden müssen sie ja noch ein Testergebnis vorweisen oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.028
1.599
Bringen solche Atteste aber überhaupt noch was? Auf der LH Seite steht recht eindeutig, dass ein Attest nur mit einem maximal 48h alten PCR Test gültig ist. Selbst wenn die Verweigerer Ärzte für ihr Attest finden müssen sie ja noch ein Testergebnis vorweisen oder nicht?
Die Leutchen, die ein ärztliches Attest fälschen können werden wohl auch an einer Testbescheinigung nicht scheitern. Nur fürs Protokoll: ich mache sowas nicht und es ist auch nicht als Anstiftung zu verstehen.
 

zimbowskyy

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
736
723
CGN
Die Leutchen, die ein ärztliches Attest fälschen können werden wohl auch an einer Testbescheinigung nicht scheitern. Nur fürs Protokoll: ich mache sowas nicht und es ist auch nicht als Anstiftung zu verstehen.

Aber irgendwie muss man das Ganze doch mal wieder erträglich machen. Wenn ein negativer Test dazu führt, dass man keine Maske mehr tragen muss, ja bitte!
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Die Leutchen, die ein ärztliches Attest fälschen ...
Fälschung im engeren Sinne ist ja erstmal gar nicht so klar. Würde ich befürworten, wenn gar kein befugtes, medizinisches Perosnal an der Erstellung beteiligt war. Diese Art krimineller Energie dürfte interindividuell sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, wenn auch vielleicht mit einer Häufung derzeit.

Es gibt ja aber Fälle, in denen zweifellos berechtigte Verfasser solcher Zeugnisse, approbierte Ärzte, Blankette in Verkehr gebracht haben - wie auch immer die ausgearbeitet sein mögen (Unterschrift, Stempel mitauszudrucken?) - und zu deren Nutzung angestiftet. Wäre da in extremis gutgläubiger Gebrauch zu bejahen? Solche Nutzer lassen sich ev. schon mit Verweis auf 278/279 StGB abschrecken.

Ein Rebellentum gefällt ja sicher manchem, aber wenn ihnen klar wird, daß hier kein "Kavaliersdelikt" oder OWi, sondern ein Straftatbestand im Raume steht, könnte das die Fallzahl schon merklich dämpfen.

Dann müßte man nur noch den harten Kern verfolgen - der sich vielleicht andere Dokumente gleich dazufälscht.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.419
12.167
Ehrlich gesagt sitze ich dann lieber regelmäßig 1-3 Stunden mit einer Maske im Flugzeug als mir ständig mit Stäbchen in Rachen und Nase rumstochern zu lassen.


Ganz genau! Alle paar Wochen freiwillig reicht mir ganz gewaltig, mache ich aber trotzdem "gerne". Und vor allen Dingen wenn das richtig gemacht wird ist das gar nicht so prickelnd (Wenn ich schon manchmal im TV sehe wie das in D so wischiwaschi Stäbchen an der Backe gemacht wird, naja, ich glaube dann kann man es auch bleiben lassen).
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.201
1.639
Bringen solche Atteste aber überhaupt noch was? Auf der LH Seite steht recht eindeutig, dass ein Attest nur mit einem maximal 48h alten PCR Test gültig ist. Selbst wenn die Verweigerer Ärzte für ihr Attest finden müssen sie ja noch ein Testergebnis vorweisen oder nicht?

Das ist ja der neue Punkt, der diskutiert wird. Zuviel Schundluder mit falschen Attesten. Zu den Leuten, die mit Gefälligkeitsattesten prahlen: Ich weise sie höflichst auf den Straftatbestand hin und frage freundlich, ob sie sich selbst bezichtigen möchten :)
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.366
982
...ich weiß nicht wie ihr das macht, aber wenn ich alleine auf dem Flugzeugklo bin ( und da bin ich meistens alleine), nehme ich die Maske ab. Nun ist mir beim großen Business folgendes passiert: Maske auf Oberschenkel gelegt, und vergessen beim aufstehen diese wieder auf zu setzen. Leider ist diese dabei in die Schüssel gerutscht/gefallen. Ich habe es dann vorgezogen, die versiffte Maske nicht wieder auf zu ziehen, sondern bin zum FA und habe mir eine neue geben lassen. Da hinten in der Galley keiner war mußte ich leider bis vorne durchlaufen. Es gab einige "böse" Blicke von Mitreisenden.....
 
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747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Manch einer stellt sich auch einfach an wie der erste Mensch. Ausgerechnet auf dem WC, wo alle alles anfassen, die Maske abnehmen? Ratlos.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
6.068
2.665
Kloten, CH
Manch einer stellt sich auch einfach an wie der erste Mensch. Ausgerechnet auf dem WC, wo alle alles anfassen, die Maske abnehmen? Ratlos.

Der Satz zeigt nur, wie wenig Verständnis der Infektionswege beim Ersteller vorliegt, nicht mehr aber auch nicht weniger.
Und dies widerspricht keinesfalls meinen Erwartungen!
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Ohne Corona-Tunnelblick erinnert sich vielleicht der eine oder die andere an die allgemeine Keimflora öffentlicher Toiletten.

Griffe, Hähne, Becken, Brillen. Unendliche Möglichkeiten.

Aber was weiß ich schon?
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
636
545
good old THF
Shit happens.. Das Knöpfchen auf'm Örtchen für den FA Ruf drücken hätte dir evtl. den Gang durch die "wütende" Menge vielleicht erspart. Wobei man auf die Idee in der Paniksituation erstmal kommen muss..
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Fälschung im engeren Sinne ist ja erstmal gar nicht so klar. Würde ich befürworten, wenn gar kein befugtes, medizinisches Perosnal an der Erstellung beteiligt war.

Das wäre § 277 StGB. In der hier relevanten Variante betrifft das den Fall, dass der Benutzer selbst das Attest unter Verwendung des Namens eines echten oder erfundenen Arztes angefertigt hat und es dann verwendet. Strafbar nach dieser Vorschrift ist aber nur der Gebrauch zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften.

Es gibt ja aber Fälle, in denen zweifellos berechtigte Verfasser solcher Zeugnisse, approbierte Ärzte, Blankette in Verkehr gebracht haben - wie auch immer die ausgearbeitet sein mögen (Unterschrift, Stempel mitauszudrucken?) - und zu deren Nutzung angestiftet. Wäre da in extremis gutgläubiger Gebrauch zu bejahen? Solche Nutzer lassen sich ev. schon mit Verweis auf 278/279 StGB abschrecken.

Das ist natürlich kein akzeptables Verhalten, sicherlich auch berufsrechtswidrig, rein von der strafrechtlichen Seite her gesehen meiner Ansicht nach aber nicht so trivial, wie es mitunter dargestellt wird.

Hinsichtlich des Inverkehrbringens der Blankoatteste liegt möglicherweise keine vollendete Tat nach § 278 StGB vor, soweit der Name erst nach Herunterladen und Ausdrucken selbst eingetragen werden muss. § 278 StGB verlangt, dass ein Arzt oder sonstiger Berechtigter ein falsches Zeugnis "über den Gesundheitszustand eines Menschen" ausstellt, die Individualisierung muss also durch den Aussteller erfolgen.

Was den Gebrauch dieser Atteste angeht, verweist § 279 StGB auf §§ 277, 278 StGB. Wenn aber das heruntergeladene und danach um den eigenen Namen vervollständigte Blankoattest evtl. nicht unter § 278 StGB fällt, dürfte das Gebrauchmachen wegen der Verweisung auf § 278 StGB in § 279 StGB schon nicht tatbestandsmäßig sein.

Abgesehen davon betreffen auch §§ 278, 279 StGB nur den Gebrauch gegenüber bzw. die Täuschung einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft.
 
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747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
...

Abgesehen davon betreffen auch §§ 278, 279 StGB nur den Gebrauch gegenüber bzw. die Täuschung einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft.
Was flankierend die Frage aufwirft (weiter oben schon kurz aufwarf), inwieweit Private überhaupt gezwungen sind, solche Atteste (also regelgerechte privat- und kassenärztliche, aber nicht amtsärztliche) gegen sich gelten zu lassen, oder befugt, sie zurückzuweisen.

Wenn bei der nachträglichen Entfernung einer solchen Person von Bord der Kapitän in Ausübung der Bordgewalt tätig würde, könnte man in ihm insoweit eine behördliche Instanz sehen, und bei Hinzuzug der Bundespolizei erst recht.

Regelmäßiger würde aber wohl am Check-in oder spätestens am Gate abgewiesen; zweckmäßig könnte es sein, diese Aufgabe dem Luftsicherheitsdienstleister zuzuweisen, der ja bereits mit einer behördlichen Aufgabe betraut ist.

Grundsätzlich stellt sich die Kompetenzfrage (wer entscheidet über Anerkennung nach welchen Kriterien), die eine Großorganisation wie Lufthansa aber bereitstellen kann und muß.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.953
16.137
Ein ärztliches Attest (selbst ein sachgerechtes) kann niemals Freifahrtschein für einen wissentlichen, willentlichen Angriff auf Rechtspositionen Dritter sein.

Wollen wir die Einschaetzung nicht lieber dem Gesetzgeber ueberlassen? Deine Ansicht hat ein bisschen was von Selbstjustiz - der Gesetzgeber erlaubt die Maskenfreiheit, Du aber nicht?


Ausgerechnet auf dem WC, wo alle alles anfassen, die Maske abnehmen? Ratlos.

Ohne Corona-Tunnelblick erinnert sich vielleicht der eine oder die andere an die allgemeine Keimflora öffentlicher Toiletten.

Griffe, Hähne, Becken, Brillen. Unendliche Möglichkeiten.

Von denen zumindest ich nicht dergestalt Gebrauch mache, dass ich Mund und Nase mit besagten "Griffen, Haehnen, Becken, Brillen" in Kontakt bringe. Aber, hey, that's just me. Wer andere Praeferenzen hat, ist sicherlich auch mit Maske auf dem Klo besser bedient.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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16.137
Was den Gebrauch dieser Atteste angeht, verweist § 279 StGB auf §§ 277, 278 StGB. Wenn aber das heruntergeladene und danach um den eigenen Namen vervollständigte Blankoattest evtl. nicht unter § 278 StGB fällt, dürfte das Gebrauchmachen wegen der Verweisung auf § 278 StGB in § 279 StGB schon nicht tatbestandsmäßig sein.

Das sehe ich anders: Die Verweisung geht nur so weit, dass "ein Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art" gebraucht werden muss. Das Zeugnis als solches ist aber nur spezifiziert als "Zeugnis ueber den Gesundheitszustand eines Menschen". Die "Entstehung" des Zeugnisses (falsch, gefaelscht, verfaelscht) und sein Aussteller sind in dem Zusammenhang irrelevant.

Abgesehen davon betreffen auch §§ 278, 279 StGB nur den Gebrauch gegenüber bzw. die Täuschung einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft.

Das stimmt natuerlich. Letztlich duerfte es aber immer dazu kommen, denn die Einrichtung, die dem "Maskenmuffel" Hausverbot erteilen will, wird dafuer sicherlich die Polizei hinzuziehen. Zeige ich der das falsche Attest vor, schwupps, Taeuschung der Behoerde (+).
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Was flankierend die Frage aufwirft (weiter oben schon kurz aufwarf), inwieweit Private überhaupt gezwungen sind, solche Atteste (also regelgerechte privat- und kassenärztliche, aber nicht amtsärztliche) gegen sich gelten zu lassen, oder befugt, sie zurückzuweisen.

Da wird man wenig ausrichten können, da Private bestenfalls im Internet checken können, ob der Arzt, der das Attest ausgestellt hat, tatsächlich existiert. Schon die Nachfrage bei ihm, ob er das Attest tatsächlich ausgestellt hat, würde m.E. eine beschränkte Schweigepflichtsentbindung voraussetzen, weil dafür der Name der betreffenden Person genannt werden muss. Das wäre außerdem praktisch kaum durchführbar, wenn der Flug außerhalb der Praxiszeiten stattfindet.

Ich kann nur davor warnen, ein amtsärztliches Attest zu verlangen, weil dann objektiv berechtigte Personenkreise völlig ausgegrenzt würden. Eine amtsärztliche Untersuchung setzt i.d.R. einen Untersuchungsauftrag einer Behörde voraus.

Wenn bei der nachträglichen Entfernung einer solchen Person von Bord der Kapitän in Ausübung der Bordgewalt tätig würde, könnte man in ihm insoweit eine behördliche Instanz sehen, und bei Hinzuzug der Bundespolizei erst recht.

Der Kapitän ist im Rahmen der Bordgewalt mit hoheitlichen Aufgaben beliehen, aber keine Behörde. Wenn man ein Download-Attest dann gegenüber der Bundespolizei zeigt: ja, wäre denkbar, allerdings kommt hier die in meinem vorherigen Beitrag genannte Einschränkung zum Tragen, ob ein Download-Attest mit nachträglich selbst eingefügtem Namen unter §§ 278, 279 StGB fällt. Da geht man dann vielleicht erstmal mit einer Strafanzeige nach Hause, aber die strafrechtliche Betrachtung ist, wie erläutert, nicht ganz trivial.

Regelmäßiger würde aber wohl am Check-in oder spätestens am Gate abgewiesen; zweckmäßig könnte es sein, diese Aufgabe dem Luftsicherheitsdienstleister zuzuweisen, der ja bereits mit einer behördlichen Aufgabe betraut ist.

Behörde = zuständige Behörde. Der Luftsicherheitsdienstleister ist mit Aufgaben im Bereich der Sicherheitskontrolle beliehen, aber keine Behörde. Soll dann ein Mitarbeiter von Kötter, Securitas etc. darüber befinden, ob er ein Attest für ausreichend und ordnungsgemäß hält?

Grundsätzlich stellt sich die Kompetenzfrage (wer entscheidet über Anerkennung nach welchen Kriterien), die eine Großorganisation wie Lufthansa aber bereitstellen kann und muß.

Man muss da vielleicht auch irgendwo mal die Kirche im Dorf lassen. Sonst wird am Ende noch bei regelkonform erstellten Attesten darüber geurteilt, ob die Meinung des ausstellenden Arztes vertretbar war oder nicht. Dann kann Lufthansa auch gleich ganz klar sagen: wir wollen keine Passagiere mehr haben, die aus ärztlich attestierten Gründen keine Maske tragen können.
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
Von denen zumindest ich nicht dergestalt Gebrauch mache, dass ich Mund und Nase mit besagten "Griffen, Haehnen, Becken, Brillen" in Kontakt bringe. Aber, hey, that's just me.
GHHB -> Hand -> Maske ab -> Maske auf -> Mund & Nase.

Einer der Übertragungswege (von [Lieblingsschmierinfekt eintragen; auf öff. WC wäre HepA ein Favorit]), deretwegen gewisse Gesundheitsdienstleister/-experten Masken punktuell sogar als gefährlich einzustufen neigten.

Es ist wirklich nicht sehr hellsichtig, ohne geeignete Handhygiene an einer aktuell getragenen Maske herumzunesteln.

Medizinischen Routinen läuft eine solche Handhabung komplett zuwider.

Instinktiv zögerte der Juser dann ja doch in dem Moment, da die seine in die Schüssel geglitten war. Warum? Saubere Schüssel, frisches Wasser, flugs auswringen & ready to go... Bleibt doch in der Familie. Oder?
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.602
117
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Heute wurden 3 Leute am Gate stehen gelassen. Es kam dann erstmal zum Stau beim Einsteigen. Die hatten wohl ein Attest für diesen Tag und LH Flug. Aber keinen Test gemacht. Boarding denied.
Es kam die Bundespolizei und hat die 3 in Gewahrsam genommen. 3 Plätze mehr frei= Ganze Reihe in der Eco.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.953
16.137
GHHB -> Hand -> Maske ab -> Maske auf -> Mund & Nase.

Einer der Übertragungswege (von [Lieblingsschmierinfekt eintragen; auf öff. WC wäre HepA ein Favorit]), deretwegen gewisse Gesundheitsdienstleister/-experten Masken punktuell sogar als gefährlich einzustufen neigten.

Das ist ein schoenes Argument - nur a) gegen die Maskenpflicht als solche und b) von den Gesetzgebern verworfen.


Es ist wirklich nicht sehr hellsichtig, ohne geeignete Handhygiene an einer aktuell getragenen Maske herumzunesteln.

Auf dem Klo, jedenfalls einem mit Waschbecken, ist die notwendige Handhygiene zu bewerkstelligen. An der Tuer zum Supermarkt nicht.
 
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747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
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Wollen wir die Einschaetzung nicht lieber dem Gesetzgeber ueberlassen? Deine Ansicht hat ein bisschen was von Selbstjustiz - der Gesetzgeber erlaubt die Maskenfreiheit, Du aber nicht?
Aber ja. Aber die Maskenfreie ist daraus nicht befugt, mich oder ihr gesamtes Umfeld einer unerwünschten, feuchten Ansprache über politische und sonstige Anschauungen aus 79cm Abstand zu unterziehen.

Ein rechtmäßiges Befreiungsattest mag von der Maske befreien, aber sicher nicht von anderen, ohne weiteres individuell einhaltbaren epidemiologischen Imperativen.

Im berichteten Fall war auch ganz offensichtlich (aber in der Kürze der Zeit nicht voll erweislich) dubios attestiert, und die betreffende Passagierin hat diesen Verdacht postwendend durch eine ideologisch zu nennende Ansprache bestätigt.

Meine Antwort darauf als Selbstjustiz zu titulieren ist abstrus.

Dubiose Attestritter sind schon deswegen effizient zu verfolgen, damit ihr schlechter Leumund nicht auf ernsthaft Care- und ausnahmebedürftige Reisende abfärbt.

Lufthansa hätte wohl auch nicht so verschärft, wäre der tatsächliche Attestgebrauch ganz überwiegend einwandfrei.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
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300x250
Heute wurden 3 Leute am Gate stehen gelassen. Es kam dann erstmal zum Stau beim Einsteigen. Die hatten wohl ein Attest für diesen Tag und LH Flug. Aber keinen Test gemacht. Boarding denied.
Es kam die Bundespolizei und hat die 3 in Gewahrsam genommen. 3 Plätze mehr frei= Ganze Reihe in der Eco.

Kann eigentlich nicht der Grund sein, denn die neue Regeln gelten erst ab 1.9.

Wobei das dann ja jemand mit einem echten medizinischen Problem gewesen sein dürfte - ich gehe mal davon aus, dass 98% der MNS-Verweigerer dann, wenn sie die Wahl haben, doch MNS zu tragen oder stehen gelassen zu werden, sich für den Flug entscheiden...
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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