Massive IT-Probleme bei der Lufthansa - Flugverkehr beeinträchtigt

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ThorstenCGN

Aktives Mitglied
12.09.2009
228
47
ZG
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Solche Dinge haben ja auch immer ganz einfache Ursachen :doh:

Wenn das der GröFoSchaZ sagt, muss dass ja stimmen 🤣

P.S.: Um Nachfragen zuvorzukommen: Größe Forum Schnacker aller Zeiten
Ja, in diesem Fall ist die Ursache ganz simpel: fehlende Redundanz und Diversität kritischer Infrastrukturen und die adäquate Zuordnung der Verantwortung für deren effektive Inexistenz.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.886
13.293
FRA/QKL
Ja, aber dann hat man den Grundsätzen die eine Backupleitung gemäß den Normen erfüllen muss nicht entsprochen. Das ist doch in ISO-27005 ganz klar geregelt.
Kannst du mir bitte den Satz in 27005 nennen wo das so klar geregelt sein soll. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen um ein Risiko zu minimieren und es ist zu prüfen ob die Maßnahmen effektiv sind. Wer sagt denn dass die Prüfung nicht erfolgreich war, in der jetzigen Situation aber nicht effektiv weil weitere externe Faktoren hinzukamen die entweder nicht absehbar waren oder nicht prüfbar waren.

Ich bin selbst zwar nicht in der 27005 bewandert, aber in der 14971 in Verbindung mit der 62366. Da geht es zwar nur um Menschenleben und nicht um ein paar ausgefallene Flüge. Aber grundsätzlich ist dort nicht ganz klar geregelt wie Menschenleben zu schützen sind, sondern nur welche Risikobeurteilungen man vornehmen soll und mit welchen Mitteln die Effektivität bewertet werden soll. Konkret wird allerdings ausgeführt dass nicht jede Maßnahme in ihrer Effektivität vollständig prüfbar ist. Dieses Restrisiko ist hinnehmbar, solange der Entscheidungsprozess sauber dokumentiert ist.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.552
6.125
Paralleluniversum
NOTAM für FRA:

A0669/23 NOTAMN Q) EDGG/QFALT/IV/NBO/A /000/999/5002N00834E005
A) EDDF
B) 2302151005
C) 2302151500 EST
E) AD CLSD FOR ALL ARR DUE TO TECHNICAL FAILURE.

Für Landungen bis 1600 lcl (derzeitige Schätzung) geschlossen. Man rechnet also nicht mit einer schnellen Stabilisierung der Lage.
Ich habe den Thread erst bis hier her gelesen.
Hoffe, dass die Frage nicht auf den verbleibenden 5 Seiten beantwortet wurde.
Aber..... wenn Lufthansa von dem Vorfall betroffen ist, warum ist dann der ganze FRA für ALLE Ankünfte gestrichen? Was hat das Fraport System mit LH zu tun?
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.953
6.631
Der EW-Checkin ist noch massiv am herumspinnen, er wollte mir gerade den OLCI nur gegen eine Zahlung von 28€ (also der Reservierung von Sitzplätzen für alle Passagiere in der Buchung) zulassen. Die habe ich selbstverständlich nicht bezahlt. Über die App auf einem anderen Gerät ging der OLCI dann seltsamerweise sogar mit kostenfreier Auswahl von Sitzplätzen, was in EW Basic/Tourop afaik nicht inklusive ist. Ich gehe davon aus, dass dann am Flughafen kassiert wird.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Wo bleibt denn die Frage, ob LH gemäß EU Richtlinien Kompensation zahlen muss, oder war das etwa höhere Gewalt? :rolleyes:
Es hängt von den Kausalitäten ab. Der Ursprung liegt außerhalb der LHG. Doch es stellt sich die berechtigte Frage, ob der Ursprung zu einem Ausfall der Systeme in diesem Umfang hat führen müssen.

Analog zum abgehenden Flug, der sich verspätet, weil sich der dafür vorgesehene Flieger aufgrund von zulässigen außergewöhnlichen Umständen bei der vorherigen Ankunft verspätet. Da besteht ein kausaler Zusammenhang mit der vorhergehenden außergewöhnlichen Umständen, doch für die Gerichte gelten diese nicht als Rechtfertigung im Sinne von EU261 für nachfolgende Umläufe.

Weiterhin muss man prüfen, inwieweit die offizielle Sperrung von FRA als außergewöhnlicher Umstand ausreichend.

Da dürfte es für Passagiere am FRA schwerer werden als z.B. für Passagiere ab MUC oder (der FC Bayern) ab CDG.

So oder so dürfte es zu einer gerichtlichen Klärung kommen.
 

mb85

Erfahrenes Mitglied
20.06.2021
1.491
1.214
Lufthansa schlägt jetzt die Zeit. Einen Bekannten haben sie grade, welcher in BUD festhängt auf einen KLM Flug der seit einer Stunde weg ist umgebucht. Info kam jetzt😂😂😂😂


Das beste seine Maschine ist in BUD von LH heute Mittag angekommen, aber dann wurde der Flug einfach kurz vor Boarding gecancelt, anstatt auf DUS oder CGN auszuweichen.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.556
8.857
LEJ
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.027
1.116
Geht bei euch der Login auf der Lufthansa Seite wieder?

Nein. Konnte nur vor etwa 2 Stunden den Check-In via App machen. Einloggen kann ich mich weiterhin nicht.

Lustig, heute 15:50 konnte ich mich auf LH.com wieder einloggen, mit M&M-Nummer und Pin. Konnte dann auch meine 48h-Reservierung finalisieren.

Jetzt versucht einzuloggen, geht nicht mehr.....

Was aber weiterhin geht, ist Buchung anschauen/bearbeiten mit Buchungscode/Name.



Da ist noch einiges an Bastelei im Gange, denke ich.
 
10.02.2012
5.563
3.492
Es ist mir vollständig schleierhaft wie man bei kritischen Komponenten, hier Glasfaserzuführungen, nicht auf eine vollständige Kanten- und Knotendisjunktheit achten kann. Es gab mMn exakt drei mögliche Gründe, falsche Sparsamkeit, Inkompetenz oder Ignoranz.
Du vergisst die Paarungen aus A und B, A und C, B und C oder (am wahrscheinlichsten) alles drei!
 
Zuletzt bearbeitet:

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.512
698
CGN
Meine Einschätzungen zu den Ansprüchen gemäß 261/04:
ex FRA ist es deutlich schwieriger. Kann man pauschal auch nicht beantworten. Wenn es jemand gerichtlich klären lassen will, muss man die jeweiligen Umstände genau betrachten und heute auch vor Ort genügend Beweise gesammelt haben, um Verschulden gegenüber der LHG darzulegen.

(voreilig) gestrichene Flüge ex Außenstationen, sowie und auch den gesamten Inlandsverkehr, halte ich für deutlich erfolgsversprechender. Dorthin hätte man auch durchaus die Maschinen leer fliegen lassen können um dann bereit zu sein, sobald FRA wieder für ankommende Flüge offen war. Mangelnde Wirtschaftlichkeit befreit nicht von den Ansprüchen der Paxe. Es bedarf auf jeden Fall eines guten Anwaltes, aber da gibt es hier ja jemanden ;-)
 
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EastboundDE

Aktives Mitglied
26.07.2011
192
0
Mich hat es heute auch erwischt - zuerst manuell geboardet, dann zwei Stunden im Flieger gewartet um dann mitgeteilt zu bekommen, dass der Flug gecancelt wird... das aufgegebene Gepäck konnte nicht aufs Band gebracht werden, bei der LH-Gepäckermittlung war natürlich eine Riesenschlange, man bekam nur noch den Flyer mit dem zu scannenden QR-Code für die Webseite "Verspätetes Gepäck melden" in die Hand gedrückt. Leider hat diese Seite - wie schon andere Foristen hier geschrieben haben - bis jetzt massive Probleme, bisher ist es mir nicht gelungen, mich hier einzuloggen. Immerhin ist es mir nach unzähligen Versuchen gelungen, mich auf der LH-Seite einzuloggen und meine Flüge zu stornieren.

Die Frage nun - fällt der Flugausfall unter die Rubrik "Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks Dritter, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln." oder gibt es eine realistische Chance auf eine entsprechende Ausgleichsleistung ? Auf den Kosten für meine Hotelstornierung bleibe ich nämlich sonst sitzen...
 

crosswind

Erfahrenes Mitglied
13.02.2011
488
166
FRA
Der „Bild Ratgeber“ sieht hier keine Chance für Paxe.


Bin kein Jurist, halte es aber für relativ oberflächlich betrachtet, vieles dürfte da im Detail noch zu klären sein.
Einfach dürfte der Weg aber sicherlich so oder so nicht werden.
 

EastboundDE

Aktives Mitglied
26.07.2011
192
0
Na ja, wegen möglicher 250 Euro Entschädigung ein juristisches Fass aufzumachen dürfte selbst mit Rechtsschutzversicherung nicht sonderlich lohnenswert sein... insofern muss ich die Sache wohl unter der Rubrik "großzügige Spende an das Hotel" verbuchen :rolleyes:
 

waldspecht

Reguläres Mitglied
07.01.2023
61
160
Na ja, wegen möglicher 250 Euro Entschädigung ein juristisches Fass aufzumachen dürfte selbst mit Rechtsschutzversicherung nicht sonderlich lohnenswert sein... insofern muss ich die Sache wohl unter der Rubrik "großzügige Spende an das Hotel" verbuchen :rolleyes:
Ich finde es eine spannende Frage und werde mir den Spaß gönnen, habe aber auch eine Rechtsschutzversicherung. Die liebe Lufthansa muss vor Gericht konkret vortragen und vor allem auch bei Bestreiten (was ich natürlich machen werde) unter Beweis stellen, dass es an den behaupteten Punkten (Stichwort Bodo mit dem Bagger) wirklich lag und dass man nichts machen konnte.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Die Frage nun - fällt der Flugausfall unter die Rubrik "Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks Dritter, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln." oder gibt es eine realistische Chance auf eine entsprechende Ausgleichsleistung ? Auf den Kosten für meine Hotelstornierung bleibe ich nämlich sonst sitzen...
Wie User @kexbox in seinem heutigen Blog-Artikel zu dem Thema schreibt, ist es tatsächlich nicht eindeutig, ob hier ein Entschädigungsanspruch besteht.

Bis jetzt sind die genauen Zusammenhänge ja noch unklar. Der IT-Ausfall trat erst Stunden nach dem Durchtrennen der Glasfasern auf. Ergo muss es eine andere Ursache oder einen zweiten Faktor für den Ausfall gegeben haben.

Sofern sich Lufthansa allein auf den Bagger bzw. die zerstörte Glasfaser berufen sollte, würde ich das für angreifbar halten. Offenbar hat ja eine Redundanz gegriffen, nachdem die Glasfaser durchtrennt war. Allerdings war diese technisch augenscheinlich nicht stabil genug oder ausreichend dimensioniert. Dies könnte man als Planungsfehler werten, der eben nicht außergewöhnlich ist.

Solange Lufthansa allerdings nicht offiziell erklärt, was die wahren Gründe für den Ausfall waren, wird man aber auch nur schwer abschätzen können, wie erfolgsversprechend das Einklagen der Entscheidung sein wird.

Es werden sich aber sicherlich Leute finden, die das Verfahren durchziehen werden. Und die eigenen Ansprüche verjähren ja auch erst nach drei Jahren, sodass man später immernoch seine eigenen Ansprüche geltend machen kann.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Meine Einschätzungen zu den Ansprüchen gemäß 261/04:
ex FRA ist es deutlich schwieriger. Kann man pauschal auch nicht beantworten. Wenn es jemand gerichtlich klären lassen will, muss man die jeweiligen Umstände genau betrachten und heute auch vor Ort genügend Beweise gesammelt haben, um Verschulden gegenüber der LHG darzulegen.

Wieso siehst Du es ex FRA als deutlich schwieriger an?

(voreilig) gestrichene Flüge ex Außenstationen, sowie und auch den gesamten Inlandsverkehr, halte ich für deutlich erfolgsversprechender. Dorthin hätte man auch durchaus die Maschinen leer fliegen lassen können um dann bereit zu sein, sobald FRA wieder für ankommende Flüge offen war. Mangelnde Wirtschaftlichkeit befreit nicht von den Ansprüchen der Paxe. Es bedarf auf jeden Fall eines guten Anwaltes, aber da gibt es hier ja jemanden ;-)

Soweit ich es verstanden habe, konnte LH auch keine Flugpläne erstellen/versenden. Damit scheidet es aber aus, Maschinen ferry ex FRA zu Außenstationen fliegen zu lassen.

Die Frage nun - fällt der Flugausfall unter die Rubrik "Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks Dritter, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln." oder gibt es eine realistische Chance auf eine entsprechende Ausgleichsleistung ? Auf den Kosten für meine Hotelstornierung bleibe ich nämlich sonst sitzen...

Kommt auf die Frage an, ob es einen außergewöhnlichen Umstand darstellt oder nicht, dass die IT von LH keine Redundanz in Bezug auf eine Störung der hier aufgetretenen Art hat (betriebsverhinderndes externes Ereignis, das LH nicht beeinflussen konnte).

Nach meiner überschlägigen Einschätzung gilt hier folgendes: Wenn LH sich in einem Prozess auf außergewöhnliche Umstände beruft und das bestritten wird, müsste eine Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens eines IT-Sachverständigen zu dem Redundanz-Thema erfolgen. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass LH das will.