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Einem Fall vorzusorgen; Dies ist allerdings meine Einstellung bei Mastercard Gold generell, nicht speziell auf Ratenzahlung gezielt.Sinn dahinter wäre...?
Man stelle sich vor im Zeitraum zwischen Entstehen der Verschuldung und Abrechnung letzterer(a) sogar vor Rückzahlung der Schulden und Kostenbegleichung(b)
infolge eines Ereignisses werde ich handlungsunfähig und kann den Verbindlichkeiten nicht nachgehen - Kosteneskallation, es sei denn
Gesetze regeln den Fall zugunsten Schuldner.
AGB und PLV liefern jedoch viele der für eigens gemachte Berechnung der Kosten (und zwar schon im Vorfeld) benötigten Einzelheiten.Siehst du nicht.
Es sind jedoch viele und lediglich viele, wie beispielsweise Gegenstand meiner Frage ist den Klartexten dort nicht direkt zu entnehmen.
Dies ist ein Element, den meine Zinsberechnunsformel noch nicht abdecken. BislangSagen wir mal, das Buchungsdatum via Mastercard ist dann der 06. Januar.
bin davon ausgegangen, daß Transaktionstag = der Verschuldung erster Tag.
Zum Glück erzeugt diese Lücke in Formel kann nur Guthaben auf KK-Konto, kein weiteres Verschulden,
zudem habe ich sowieso nicht vor große Kredite auf dieser Karten aufzunehmen.
So wie auch in meiner Verständnis.In der Rechnung steht aber nichts von Zins, Kosten, etc.
ditoOption b)
Du überweist nur einen Teilbetrag von 400€ per 22. Februar:
Du bekommst mit der nächsten Rechnung vom 5. März Zinsen in Rechnung gestellt:
- Zinsen für den gezahlten Teilbetrag von 400€, taggenau berechnet ab 06. Januar (Buchung) bis 22. Februar (Zahlungseingang bei Advanzia)
- plus Zinsen für den offenen Teilbetrag von 600€, taggenau ab 06. Januar (Buchung) bis 05. März (Rechnungsstellung)
Die Zinsen werden als ein gesamter Zinsbetrag auf der Rechnung ausgewiesen.
Zweite Abrechnung nach den zugrundeliegenden Transaktionen ist der erste mögliche Zeitpunkt,Uhh, wusste gar nicht dass man für zurückgezahlten Betrag auch Zinsen zahlen muss. [emoji28]
wann Advanzia Zinsen abrechnen kann, da davon ob Karteninhaber Gebrauch von Option a) oder b) gemacht hat
erfährt sie erst im Zeitraum zwischen 1. und 2. Abrechung, genauer gesagt spätestens am 20. Monatstag (geradeaus Fall).
Früher kann das nur der Karteninhaber wissen, normallerweise kommuniziert er seine Entscheidung an die Bank,
indem er Begleichung in Höhe gemäß seine Entscheidung sowie konform zum Vertrag durchführt.
100%-Lastschrift gehört nicht zum Fall unter Betrachtung.
Leider habe ich es in meinem Beitrag nicht eindeutig genug gefasst,
die Frage lautet: Ist jede Zinszahlung zu leisten erst nachdem Advanzia einen Zins in Rechnung gestellt hat?
Sorry, for that. Eure umfangreiche Antworten sind mir dennoch erkenntnisbringend.