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Miles and More Kreditkarte

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daddycooool4

Aktives Mitglied
25.02.2017
237
51
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Bei einer Business-Karte ist der Inhaber ein Gewerbetreibender.

Private Ausgaben über gewerbliche Zahlungsmittel zu tätigen, würde ich wenn überhaupt erst nach Rechtsberatung z.B. beim StB machen.
Möglicherweise zickt das FA bei der nächsten Betriebsprüfung rum. Auch Du wirst diese erleben (mindestens alle knapp 10 Jahre).
Gar kein Problem.
Als Privateinnahme / Privatausgabe buchen
 

Rafu65

Neues Mitglied
23.12.2018
7
5
Was meinst du genau?
Irgendwo im Kleingedruckten steht, dass die neuen Regeln zur unbegrenzten Meilengültigkeit nicht für die Meilen gelten, die vor Erwerb der Blue Card gesammelt worden sind. Alle Vorteile gelten daher nur für die Zukunft. Anders ausgedrückt, deine vor dem Wechsel erworbenen Meilen können trotz Blue Card dann verfallen. Der Wechsel lohnt sich also nur , wenn man vorher sein Meilenkonto auf Null reduziert hat.
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
7.556
2.259
48
MUC
www.oliver2002.com
Bei einer Business-Karte ist der Inhaber ein Gewerbetreibender.
Private Ausgaben über gewerbliche Zahlungsmittel zu tätigen, würde ich wenn überhaupt erst nach Rechtsberatung z.B. beim StB machen.
Möglicherweise zickt das FA bei der nächsten Betriebsprüfung rum. Auch Du wirst diese erleben (mindestens alle knapp 10 Jahre).

Nur wenn Du die Karte für ein tatsächliches Gewerbe erworben hast und dort auch dokumentierst bzw auch tatsächliche Ausgaben für das Gewerbe über die Karte ziehst. DKB ist schnuppe was Du mit der Karte machst, die brauchen nur einen Beleg zu ablegen das Du ein 'business' für die Business-Karte hast.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.138
1.368
Genau. Nicht nur der DKB, auch dem FA ist das auch vollkommen egal, welche Umsätze er mit welcher Karte macht, solange er seine privaten Ausgaben nicht als gewerblich verbucht. Es geht dem FA ja nicht um die Zahlungsweise, sondern ob die geltend gemachten Ausgaben auch tatsächlich gewerblich veranlasst sind. Das einzige was relevant ist, dass die Versicherungen nur bei Geschäftsreisen greifen.
 
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Alfalfa

Aktives Mitglied
23.01.2022
198
47
Irgendwo im Kleingedruckten steht, dass die neuen Regeln zur unbegrenzten Meilengültigkeit nicht für die Meilen gelten, die vor Erwerb der Blue Card gesammelt worden sind. Alle Vorteile gelten daher nur für die Zukunft. Anders ausgedrückt, deine vor dem Wechsel erworbenen Meilen können trotz Blue Card dann verfallen. Der Wechsel lohnt sich also nur , wenn man vorher sein Meilenkonto auf Null reduziert hat.
Danke, super Hinweis. Hat sich die DKB schon etwas dabei gedacht (auch wenn ich das nicht so gut finde).
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
1.975
1.756
DUS
Irgendwo im Kleingedruckten steht, dass die neuen Regeln zur unbegrenzten Meilengültigkeit nicht für die Meilen gelten, die vor Erwerb der Blue Card gesammelt worden sind. Alle Vorteile gelten daher nur für die Zukunft. Anders ausgedrückt, deine vor dem Wechsel erworbenen Meilen können trotz Blue Card dann verfallen. Der Wechsel lohnt sich also nur , wenn man vorher sein Meilenkonto auf Null reduziert hat.

Kannst Du das bitte mal belegen (Link, Zitat)? Ich finde so eine Aussage weder in den neuen AGB noch in der Gegenüberstellung.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.150
620
Kannst Du das bitte mal belegen (Link, Zitat)? Ich finde so eine Aussage weder in den neuen AGB noch in der Gegenüberstellung.
Kann er vermutlich nicht, denn da steht (quasi) das Gegenteil drin:

9.4. Meilenverfall: (2) Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card, einer Miles & More Gold Credit Card oder einer Statuskarte (gilt jeweils für Privat- und Firmen-Kreditkarten) gesammelten Prämienmeilen unter- liegen nicht dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des Miles & More Programms.

Also alles beim alten.
 

blublub

Aktives Mitglied
19.10.2010
186
53
Warum sollte die DKB damit ein Problem haben?
für Revolut kann ich es ja nachvollziehen, aber DKB kann das doch egal Sein
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.600
462
Kann er vermutlich nicht, denn da steht (quasi) das Gegenteil drin:



Also alles beim alten.

Wenn das bisher auch schon genau so drin stand, würde ich zustimmen.

"Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card ... gesammelten Prämienmeilen unter- liegen nicht dem Meilenverfall..." könnte man sonst auch so interpretieren, dass nur Meilen, die man als Inhaber einer Credit Card, also während man Inhaber einer Credit Card ist, gesammelt hat, vor Verfall geschützt sind.
Man hätte eigentlich besser in die AGB schreiben müssen "Die von einem Inhaber .... gehaltenen Prämienmeilen" oder "Die Prämienmeilen eines Inhabers einer Credit Card unterliegen nicht dem Meilenverfall". Dann wäre es zumindest semantisch eindeutiger....So wie es hier formuliert ist, könnte man tatsächlich auf die Idee kommen, dass nur die Meilen, die man während des CC-Besitzes sammelt, geschützt sind.
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
264
322
DUS
Ich habe M&M gebeten, die Gold Credit Card zum 01.08.2023 bei gleichem Kartenlimit auf die Miles & More Blue Credit Card zu den neuen Bedingungen (inkl. unbegrenzter Gültigkeit der vorhandenen und künftig gesammelten Meilen ohne Mindestumsatz) umzustellen. Dann sind wir mal gespannt, was passiert. Wenn die bereits gesammelten Meilen nicht mit abgesichert wären, müssten sie die Umstellung ja ablehnen. Stellen sie trotzdem um und verfallen die Meilen, werden sie eingeklagt, da sie als Kaufmann dann ja schweigend zugestimmt haben, dass die vorhandenen Meilen unbegrenzte Gültigkeit behalten. Dafür bezahle ich jedenfalls nicht weiter die völlig überteuerte Goldkarte, zumal ich bis auf die Vollkasko alle anderen Versicherungen auch bei einer anderen Premiumkarte inkludiert habe. Im übrigen hätte ich auch den Mindestumsatz der Blue für die Meilensicherung locker erreicht.
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
2.151
3.926
Wie stehen denn jetzt wohl die Chancen, dass der Wechsel per sofort zu den aktuell gültigen Bedingungen durchgeführt wird? 😂Wir reden hier immerhin von der DKB.
 

Rafu65

Neues Mitglied
23.12.2018
7
5
Wenn das bisher auch schon genau so drin stand, würde ich zustimmen.

"Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card ... gesammelten Prämienmeilen unter- liegen nicht dem Meilenverfall..." könnte man sonst auch so interpretieren, dass nur Meilen, die man als Inhaber einer Credit Card, also während man Inhaber einer Credit Card ist, gesammelt hat, vor Verfall geschützt sind.
Man hätte eigentlich besser in die AGB schreiben müssen "Die von einem Inhaber .... gehaltenen Prämienmeilen" oder "Die Prämienmeilen eines Inhabers einer Credit Card unterliegen nicht dem Meilenverfall". Dann wäre es zumindest semantisch eindeutiger....So wie es hier formuliert ist, könnte man tatsächlich auf die Idee kommen, dass nur die Meilen, die man während des CC-Besitzes sammelt, geschützt sind.
Das ergibt sich m.E. aus § 9 Abs. 2 und 3 der neuen Bedingungen:

(2) Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card, einer
Miles & More Gold Credit Card oder einer Statuskarte (gilt jeweils für
Privat- und Firmen-Kreditkarten) gesammelten Prämienmeilen unterliegen
nicht dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
(3) Nach Kündigung der Kreditkarte unterliegen alle gesammelten Prämienmeilen
dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.

Zudem der Hinweis unter https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/agb/#blue:

"Bitte beachten Sie, nach Kündigung der Miles & More Kreditkarte unterliegen die vor und während der Kreditkartengültigkeit gesammelten Prämienmeilen wieder dem Verfall gemäß den Miles & More Teilnahmebedingungen. Es wird eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten nach Ablauf des Quartals, in dem die Kartenkündigung wirksam wurde, gewährt. Prämienmeilen, die in diesem Zeitraum verfallen würden bzw. bei Kartenkündigung bereits verfallen wären, behalten bis zum Ablauf der genannten Karenzzeit ihre Gültigkeit."

Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
7.154
6.306
Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es ist vollkommen egal, ob man bei Meilengutschrift eine Kreditkarte hatte. Sobald man eine M&M-Kreditkarte hat (und bei der Blue die Mindestbedingungen erfüllt), dann verfallen keine Meilen. Das gilt auch für vorher gesammelte Meilen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.600
462
Das ergibt sich m.E. aus § 9 Abs. 2 und 3 der neuen Bedingungen:

(2) Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card, einer
Miles & More Gold Credit Card oder einer Statuskarte (gilt jeweils für
Privat- und Firmen-Kreditkarten) gesammelten Prämienmeilen unterliegen
nicht dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
(3) Nach Kündigung der Kreditkarte unterliegen alle gesammelten Prämienmeilen
dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.

Zudem der Hinweis unter https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/agb/#blue:

"Bitte beachten Sie, nach Kündigung der Miles & More Kreditkarte unterliegen die vor und während der Kreditkartengültigkeit gesammelten Prämienmeilen wieder dem Verfall gemäß den Miles & More Teilnahmebedingungen. Es wird eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten nach Ablauf des Quartals, in dem die Kartenkündigung wirksam wurde, gewährt. Prämienmeilen, die in diesem Zeitraum verfallen würden bzw. bei Kartenkündigung bereits verfallen wären, behalten bis zum Ablauf der genannten Karenzzeit ihre Gültigkeit."

Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.

An welcher Formulierung genau machst Du unterschiedliche Regelungen für Blue vs. Gold oder Status-Karten fest? Ich sehe da keine Unterschiede in Abs.(2): Die von einem Inhaber einer Blue, einer Gold, einer Statuskarte gesammelten Prämienmeilen....

Der Hinweis zur Kündigungs-Kulanz, mit dem Hinweis explizit auch auf vor der Kreditkartengültigkeit gesammelten Meilen die auch wieder dem Verfall unterliegen, der deutet klar darauf hin, dass die vor der Kreditkartengültigkeit gesammelten Meilen während der Kreditkartengültigkeit NICHT dem Verfall unterliegen. Sonst bräuchte man nicht erwähnen, dass sie es nach Kündigung der Kreditkarte wieder tun....
Ich bin zu faul, die aktuelle Regelung nachzuschlagen. Wenn es da genauso drin steht wie in den neuen Bedingungen, dann wird es wohl weiter so sein, dass alle Meilen, die man vor und während des Kreditkartenbesitzes gesammelt hat, auch während des gesamten Kreditkartenbesitzes geschützt sind. Ich vermute, dass das so ist und dass die Formulierung "von einem Inhaber...gesammelte Prämienmeilen" nur etwas schlampig ist.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
2.996
1.267
HAM
Warum sollte die DKB damit ein Problem haben?
für Revolut kann ich es ja nachvollziehen, aber DKB kann das doch egal Sein

Was passiert, wenn es einer Bank egal ist, was die Kunden machen, sieht man ja bei N26.

Für die meisten Banken ist es schlicht einfacher und risikoloser Kunden zu kündigen, sobald sie ein GwG Problem werden könnten.
 
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Caecina

Reguläres Mitglied
19.07.2020
42
35
Das ergibt sich m.E. aus § 9 Abs. 2 und 3 der neuen Bedingungen:

(2) Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card, einer
Miles & More Gold Credit Card oder einer Statuskarte (gilt jeweils für
Privat- und Firmen-Kreditkarten) gesammelten Prämienmeilen unterliegen
nicht dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
(3) Nach Kündigung der Kreditkarte unterliegen alle gesammelten Prämienmeilen
dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.

Zudem der Hinweis unter https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/agb/#blue:

"Bitte beachten Sie, nach Kündigung der Miles & More Kreditkarte unterliegen die vor und während der Kreditkartengültigkeit gesammelten Prämienmeilen wieder dem Verfall gemäß den Miles & More Teilnahmebedingungen. Es wird eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten nach Ablauf des Quartals, in dem die Kartenkündigung wirksam wurde, gewährt. Prämienmeilen, die in diesem Zeitraum verfallen würden bzw. bei Kartenkündigung bereits verfallen wären, behalten bis zum Ablauf der genannten Karenzzeit ihre Gültigkeit."

Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.


Es heißt nicht:

"Die von einem Inhaber durch (Adverbiale Bestimmung des Mittels) eine Miles & More Blue Credit Card (...) gesammelten Prämienmeilen..."

sondern:

"Die von einem Inhaber (Adverbiale Bestimmung des Urhebers) einer Miles & More Blue Credit Card (...) (wie auch immer) gesammelten Prämienmeilen..."


Ergo: Sie sind mit bestehendem Vertragsverhältnis einer solchen Karte geschützt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.138
1.368
Das lese ich mir alles gar nicht durch.

Ich habe seit 2008 die M&M-CC blue, zwischendurch mal gold als FTL und SEN, 2015 dann aber wieder downgegradet auf blue; um den Dreh herum wurde dann der Mindestumsatz eingeführt, den ich seitdem jedes Jahr erfüllt habe. Meilen sind 7stellig auf dem Konto. Da dürften sicher noch welche dabei sein, die sieben oder acht Jahre alt sind.

M&M kann mir doch nicht ernsthaft jetzt irgendwelche Meilen verfallen lassen. Das wäre vollkommen abstrus; selbst für M&M. Dass die ihre Bedingungen nicht klar formulieren können, ist nichts Neues; weshalb mich die ganze Diskussion kalt lässt.
 
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Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.768
585
ZQH
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Wie stehen denn jetzt wohl die Chancen, dass der Wechsel per sofort zu den aktuell gültigen Bedingungen durchgeführt wird? 😂Wir reden hier immerhin von der DKB.
Hat bei mir geklappt. Am Montag direkt per Brief und Fax um Umstellung gebeten, gestern dann Mail mit Bestätigung des Downgrades auf die blaue KK zum Preis von 4,58 pro Monat erhalten. Seit heute Morgen ist die neue Karte in der App sichtbar.
 
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Reaktionen: Marcus73