ÖBB und CD.CZ Bahn trick it

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Feuilvleiger1985

Guest
Das ist dann mal der erfreuliche Teil der Geschichte. Machen lässt sich indessen nicht mehr viel. Währendem früher Basel Bad Bf - Cheb via Dortmund immer funktionierte, kriegt man heute nicht mal mehr das via über Bonn hin. Das höchste der Gefühle scheint über Frankfurt zu sein.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.000
1.531
Alles was länger ist als der normale direkte Weg geht aktuell nicht mehr. Es gibt diese günstigen Tickets schon noch zu den günstigen Preisen wie vorher nur Umwege sind systemseitig nicht mehr machbar. Beispielsweise Köln-Cheb über Nürnberg (also der direkte Weg) geht wie vorher auch, nur Umwege z.B. über München nimmt das System nicht mehr an.
 

impii

Erfahrenes Mitglied
26.08.2010
428
48
CPH / LGA
Ich habe leider via google nichts gefunden:

Besteht bei der ÖBB Sparschiene auch eine Zugbindung für den Nahverkehr?
Konkret geht es um die Strecke Innsbruck-Wörgl (EC)- Saalfelden (Nahverkehr). Ich würde gerne den Fernverkehrsteil weglassen und eine frühere Nahverkehrsverbindung nehmen. Ist das möglich?
 
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HGFan

Guest
Besteht bei der ÖBB Sparschiene auch eine Zugbindung für den Nahverkehr?
Nein du kannst früher auch fahren.
Ich würde gerne den Fernverkehrsteil weglassen und eine frühere Nahverkehrsverbindung nehmen. Ist das möglich?
ja klar.
ÖBB meinte:
Wann und wie lange gilt dieses Ticket
Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag und in den gebuchten Zügen. Beides steht auf
dem Ticket.
Bei Nahverkehrszügen können Sie einen früheren oder späteren Zug
nehmen.
In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.
Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.
Verpassen sie aufgrund eines verspäteten Zuges einen Anschlusszug, fahren Sie mit den
nächsten möglichen Zügen zu Ihrem Zielbahnhof. Lassen Sie sich die Verspätung gegebenenfalls von unseren Zugbegleitern bestätigen.
Sparschienetickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie
diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim
Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.
Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den
Namen auf dem Ticket übere
in, kommen die Regelungen des Punktes
A.3.2 [➙
15
]
für
Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.000
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Ich habe leider via google nichts gefunden:

Besteht bei der ÖBB Sparschiene auch eine Zugbindung für den Nahverkehr?
Konkret geht es um die Strecke Innsbruck-Wörgl (EC)- Saalfelden (Nahverkehr). Ich würde gerne den Fernverkehrsteil weglassen und eine frühere Nahverkehrsverbindung nehmen. Ist das möglich?
offiziell sagt die ÖBB dass es nicht geht, also für die gesamte Strecke inklusive dem Nahverkehrsteil Zugbindung besteht. Bei mir hat auf Nachfrage am Bahnhof oder beim Zugpersonal aber bisher noch jeder gesagt im NV sein dass in Ordnung... ich würde es einfach machen.
 
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HGFan

Guest
offiziell sagt die ÖBB dass es nicht geht
FALSCH! Siehe oben! Du darfst EINEN (gut in Wien mag da noch eine spanne drinnen sein) früheren Nahverkehrszug nehmen!
also für die gesamte Strecke inklusive dem Nahverkehrsteil Zugbindung besteht.
Beim Nahverkehr ist eher eine "Streckenbindung" sprich du darfst keine Umwegsfahrt machen. Je nach kullanz (und vorhanden sein) des Zugbegleiter könnte auch ein "logisch bessere" Verbindung gehen wenn sie sagen wir mal von den km her fast keinen unterschied macht.
 

fanzug

Erfahrenes Mitglied
21.05.2011
2.113
264
Berlin (TXL)
Kleiner Erfahrungsbericht: Habe gerade den Schaffner gefragt und er hat mich auf einem Sparschineticket eine Verbindung früher mitgenommen
 

killerfurbel

Aktives Mitglied
26.12.2014
230
117
So heute hat es mich auch erwischt. Gebucht Frankfurt Flughafen --> Cheb, gefahren: Flughafen --> Würzburg mit einem ICE später als dem aufgedruckten.
Die Schaffnerin hat erst den Barcode gescannt (vom Handy), sich den Ausweis geben lassen und dann noch weiter auf ihrem Gerät rumgesucht und schließlich gesagt, dass das Ticket nicht gültig sei, da es sich um einen "Sparpreis" handelt und dieser daher die Zugbindung für "ihren Zug" benötige. Sie wusste auch "sofort" bescheid, da sie "heute schon so einen Fall hatte" und "da sogar ihren Chef gefragt hat" und das Ticket definitiv nicht gültig wäre. Auf eine Diskussion hat sie sich nicht eingelassen, sondern "Ihren Ausweis habe ich ja schon, da kann ich gleich die Fahrpreisnacherhebung erfassen". Alles weitere solle ich "dann direkt mit denen von der CD" klären, da hätte die Deutsche Bahn gar nix mit zu tun. Dass ich natürlich die Reklamation der Nacherhebung mit der DB klären muss und nicht mit der CD ging wohl genauso wenig in ihren Kopf wie dass es auch andere "Sparpreise" gibt als den der DB...
Habe also jetzt gleich online reklamiert (übrigens erstaunlich, dass man online Nachzahlen könnte, aber nicht wegen Verspätung Erstattung machen lassen kann....).
Ich bin gespannt was bei raus kommt...
 

killerfurbel

Aktives Mitglied
26.12.2014
230
117
In diesem Fall nein, den hätte ich planmäßig ca. 1,5 Stunden verpasst (real noch mehr, da wir +45 hatten...) - das hat sie allerdings nicht thematisiert bzw. überhaupt angesprochen. War die erste Fahrt, die ich so gebucht habe, dass ich den Grenzzug nicht erwischen könnte, glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass das der Grund war.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.000
1.531
So heute hat es mich auch erwischt. Gebucht Frankfurt Flughafen --> Cheb, gefahren: Flughafen --> Würzburg mit einem ICE später als dem aufgedruckten.
Die Schaffnerin hat erst den Barcode gescannt (vom Handy), sich den Ausweis geben lassen und dann noch weiter auf ihrem Gerät rumgesucht und schließlich gesagt, dass das Ticket nicht gültig sei, da es sich um einen "Sparpreis" handelt und dieser daher die Zugbindung für "ihren Zug" benötige. Sie wusste auch "sofort" bescheid, da sie "heute schon so einen Fall hatte" und "da sogar ihren Chef gefragt hat" und das Ticket definitiv nicht gültig wäre. Auf eine Diskussion hat sie sich nicht eingelassen, sondern "Ihren Ausweis habe ich ja schon, da kann ich gleich die Fahrpreisnacherhebung erfassen". Alles weitere solle ich "dann direkt mit denen von der CD" klären, da hätte die Deutsche Bahn gar nix mit zu tun. Dass ich natürlich die Reklamation der Nacherhebung mit der DB klären muss und nicht mit der CD ging wohl genauso wenig in ihren Kopf wie dass es auch andere "Sparpreise" gibt als den der DB...
Habe also jetzt gleich online reklamiert (übrigens erstaunlich, dass man online Nachzahlen könnte, aber nicht wegen Verspätung Erstattung machen lassen kann....).
Ich bin gespannt was bei raus kommt...
NEIN NEIN UND NOCHMAL NEIN!! Wieder ein neues Kapitel in "Keine Ahnung beim DB Personal" nur weil die offensichtlich keine Ahnung von den Bedingungen haben ist das Ticket nicht ungültig. Und die Story vorher ohne Begründung schon den Ausweis einzukassieren zeugt ja auch nicht gerade von sachlichen Argumenten sondern erfüllt eher den Tatbstand der Nötigung. Das einzige was ich mir notiert hätte wären die Namen vom Zugpersonal gewesen. Meinen Ausweis hätte ich denen nicht ausgehändigt. Die Beschwerde bei eiber übergeordneten DB Stelle wäre dem beteiligten Personal sicher gewesen. Diese Arroganz von manchem Zugpersonal muss endlich mal zu Konsequenzen führen. Sowas ist aus Kundensicht absolut inakzeptabel.
 

HB-JHA

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.362
17
Die Fahrpreisnacherhebungsstelle wird das Verfahren nach Darlegung von dir einstellen. Nervig, aber leider gibt es keinen anderen Weg. Namen aufschreiben und so finde ich verzichtbar - führt eh zu nichts. In meinem Brief von der Bahn gab es nicht einmal eine Entschuldigung.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
32
Wien
Kann die Vorgehensweise von der Zugbegleiterin aber verstehen. Sie hat täglich mit ungültigen/fehlenden Tickets zu tun und es erleichtert ihr ungemein wenn sie sich gleich (wie bei einem OnlineTicket ja vorgesehen) den Ausweis geben lässt. Den hattest du ihr ja auch freiwillig gegeben.

Dass sie in deinem Fall falsch gehandelt hat ist sehr schade.

Letztens habe ich mir auch den Behinderten-Ausweis geben lassen da eine Dame dafür auch die 50% Fahrpreisermäßigung in Anspruch genommen hatte und meinte ihr Hund fährt als Behinderte ja gratis mit.
Ihr Pudel wenn er denn ein Assistenzhund wäre würde nur dann kostenlos mitfahren wenn er denn im Ausweis eingetragen wäre.
Sie hätte mir vermutlich nicht die Fahrpreisnacherhebung bezahlt (5,50€), wenn ich nicht bereits ihre Daten beisammen hätte.
 

noxx

Aktives Mitglied
30.08.2016
202
62
Die Fahrpreisnacherhebungsstelle wird das Verfahren nach Darlegung von dir einstellen. Nervig, aber leider gibt es keinen anderen Weg. Namen aufschreiben und so finde ich verzichtbar - führt eh zu nichts. In meinem Brief von der Bahn gab es nicht einmal eine Entschuldigung.
Bei mir hat die Nacherhebungsstelle damals sogar in ihrem Antwortbrief behauptet, dass die Schaffnerin Recht habe und eine Zugbindung bestünde. Dass allerdings "in diesem Fall ausnahmsweise auf eine Forderung verzichtet" werde.

Letzteres vermutlich weil denen auch klar ist, dass das vor Gericht keinen Bestand hätte.

Aber auf ein Engeständnis, dass ich mit gültigem Ticket gefahren bin oder gar auf eine Entschuldigung für den Aufwand, der mir aufgrund des mangelhaft ausgebildeten Personals entstanden ist, habe ich vergeblich gewartet.

Wie läuft das eigentlich ab, wenn man dem Schaffner nicht die Erlaubnis erteilt, die Personalien festzustellen und das stattdessen lieber mit der Polizei klärt? Muss man da am nächstmöglichen Bahnhof aussteigen und mit dem nächsten Zug weiterfahren?

Im Prinzip dürfen DB-Mitarbeiter ja ohne Erlaubnis des Fahrgastes keine Personalien erfassen, m. E. auch dann nicht, wenn man zur Identifikation für ein Online-Ticket den Ausweis bereits vorgezeigt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

CGNFlyer

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23.05.2012
5.000
1.531
Keine Ahnung was dann passieren würde... Bisher hat die reine Androhung dass das Ticket flexibel ohne Zugbindung gültig ist und es den Ausweis NICHT gibt auch gereicht. Es ist NICHT meine Aufgabe nachzuweisen dass es gültig ist und dieses haltlose Gelaber von manchen Zugbegleitern begründet auch keinen Rauswurf am nächsten Bahnhof. Bisher hat es sich auch noch niemand getraut dann die Polizei hinzuzuziehen. Die wissen wohl offensichtlich ganz genau wie rechtlich unhaltbar ihre Behauptungen sind. Stur und sachlich bleiben führt in solchen Fällen immer zum Ziel. Ich muss denen gar nichts beweisen. Wenn sich das Bahnpersonal in solche Aussagen verennt muss es auch selber sehen wie sie das "Vergehen" belegen können und das dürfte schwierig werden da es ja kein Vergehen gibt.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
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Die Fahrpreisnacherhebungsstelle wird das Verfahren nach Darlegung von dir einstellen. Nervig, aber leider gibt es keinen anderen Weg. Namen aufschreiben und so finde ich verzichtbar - führt eh zu nichts. In meinem Brief von der Bahn gab es nicht einmal eine Entschuldigung.
Also ein Brief an den Bahncomfortservice hat schon einiges gebracht. Ich bekam ein freundliches Entschuldigungsschreiben mit einem Gutschein zurück. Dort schrieb man mir auch dass man den Vorgang intern weitergeleitet habe. Nach etwa 1 Woche kam dann ein weiteres Schreiben. Dieses Mal aus Berlin aus der Abteilung für Vorstandsangelegenheiten. Es enthielt wiederum eine Entschuldigung sowie weitere Gutscheine. Es war handschriftlich mit Tinte unterschrieben. Also ich kann nicht behaupten dass man die Beschwerde nicht ernst genommen habe. Interessant fand ich auch die unaufgefordert mitgschickten Gutscheine. Ich habe nie welche gefordert. Ich wollte nur eine schriftliche Stellungnahme.
 

WiCo

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05.01.2014
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936
Dennoch kann man beim Online-Kauf die Bahncard als eine von vielen Rabattkarten artig auswählen. Passieren tut aber nichts Erkennbares, zumindest bei meinen grenzüberschreitenden Fahrten CZ-D nicht.
 
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noxx

Aktives Mitglied
30.08.2016
202
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Also ein Brief an den Bahncomfortservice hat schon einiges gebracht. Ich bekam ein freundliches Entschuldigungsschreiben mit einem Gutschein zurück. Dort schrieb man mir auch dass man den Vorgang intern weitergeleitet habe.
Gut zu wissen, an die wende ich mich dann auch, falls es nochmal passiert. Danke!
Habe bisher gedacht, mein comfort Status wäre nur für kostenlose Sitzplätze und die Lounges gut, den comfort-Service hielt ich bisher für eine überteurte Telefonnummer, die man eigentlich nicht braucht.
Hast du parallel Widerspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung eingelegt, oder haben die das auch rechtzeitig geklärt bevor Mahnungen vom Inkasso kommen?

Dennoch kann man beim Online-Kauf die Bahncard als eine von vielen Rabattkarten artig auswählen. Passieren tut aber nichts Erkennbares, zumindest bei meinen grenzüberschreitenden Fahrten CZ-D nicht.
Bei mir passiert schon etwas, aber halt nicht bei Sparpreisen wie dem First Minute Europe. Bei teureren Tarifen wird was abgezogen, wenn man BahnCard mit Rail plus auswählt.

Lässt sich aber beim Preis von First Minute Europe verschmerzen. Genau so wie der Umstand, dass sich meine 840 tschechischen Bonuspunkte nicht auf internationale Tickets anrechnen lassen, nur auf nationale. :D
 
Zuletzt bearbeitet:

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.000
1.531
@ noxx: Ich rufe auch nicht beim Bahncomfortservice an. Ich schreibe denen ein paar Zeilen entweder ganz klassisch per Brief oder auch eine Mail an den Comfortservice. Alle dafür notwendigen Kontaktdaten findest du auf der Rückseite deiner Bahncard mit Comfortstatus.
Zur Fahrpreisnacherhebung (FNE) ist es bei den letzten (wenigen) strittigen Themen nie gekommen. Bisher hat es immer gereicht stur aber freundlich und sachlich die Sache auszudiskutieren. Wie vorher schon erwähnt, hat sich dann noch keiner vom Bahnpersonal (auch nicht die in ihrer Ansicht gaaaaanz wichtigen) soweit im Recht gesehen dafür eine FNE auszustellen. Sollte es doch mal dazu kommen werde ich selbstverständliich bei der Stelle für FNE und paralell beim Bahncomfortservice Widerspruch einlegen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
In diesem Fall nein, den hätte ich planmäßig ca. 1,5 Stunden verpasst (real noch mehr, da wir +45 hatten...) - das hat sie allerdings nicht thematisiert bzw. überhaupt angesprochen. War die erste Fahrt, die ich so gebucht habe, dass ich den Grenzzug nicht erwischen könnte, glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass das der Grund war.

Und das ist aus meiner Sicht der entscheidende Punkt: es besteht Zugbindung für den grenzüberschreitenden Zug. Wenn man diesen wie hier geschrieben fahrplanmässig nicht mehr erreichen kann, verstößt man gegen die Angebotsbedingungen der ČD.
 
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