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Liebes Lufthansa-Team,
ist die Darstellung von User Cero richtig?
Ich finde es wenig kundenfreundlich und auch nicht wirklich nachvollziehbar - denn mehr als offensichtlich geht es hier ja um eine Flugstreichung eines Lufthansa-Flugs und der daraus resultierenden Verpflichtungen aus den EU-Fluggastrechten, denen Lufthansa scheinbar nicht nachgekommen ist.
Die Erfüllung dieser Pflichten obliegt ja ausschließlich der Airline gegenüber dem Fluggast, von daher sollte es keine Rolle spielen, ob das Reisebüro über das der Fluggast gebucht hat nun insolvent ist oder nicht.
Denn letztlich geht es hier um einen Schadensersatz, den Lufthansa zu leisten hat, weil die vom Kunden offenbar gewünschte - und dem Kunden nach den Fluggastrechten auch zustehende - Ersatzbeförderung wohl nicht erbracht wurde. Und ein etwaiger Erstattungsanspruch, der sich aus den Fluggastrechten ergibt, hat der Fluggast ja auch ausschließlich der Airline gegenüber - unabhängig vom Buchungsweg und der Zahlungsweise.
Ich weiß, dass ihr den undankbaren Job habt, wenn es um diese Themen geht... und dass natürlich am Ende jemand in Customer Relations das Thema bearbeiten muss. Aber für die Erfüllung der Fluggastrechte (wozu LH als ausführende Airline verpflichtet ist) den Fluggast dann fälschlicherweise an den Insolvenzverwalter eines Reisebüros zu verweisen?
Viele Grüße
rcs
Hallo rcs,
die Darstellung des Users sind so nicht ganz korrekt, die Aussagen sind aus dem Kontext gerissen. Das Fazit zu dem konkret vorliegenden Fall ist lediglich, dass er intern geprüft wird und dies, wie Du ja auch bereits angemerkt hast, ausschließlich über Customer Relations geschieht.
Kore salutas,
Markus