On-Board Kurier

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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
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Übeleg nochmal, wofür das Kürzel OBC steht, und wie viel das mit “tonnenschweren Teilen” zu tun haben könnte.

Es gibt im OBC-Geschäft sowohl sehr kleine und leichte Sendungen als auch große und schwere Sendungen, durchaus manchmal auch tonnenschwere, die dann ggf. auf mehrere Kuriere verteilt werden (müssen). Mein Maximum (allein) waren mal etwa 75 kg, was bereits sehr nervig und stressig ist.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
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Mal eine Frage bzgl. der möglichen Beitragsbefreiung bei der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG-Verkehr):

Ich bin hauptberuflich selbstständig und möchte (unter anderem) als OBC tätig werden. In einem Beitrag aus 2017 heißt es, man könne sich von den Beiträgen befreien lassen, wenn man Kleinunternehmer sei und keine Mitarbeiter beschäftigt (beides trifft auf mich zu).

Im Antrag auf Befreiung von der Unternehmerversicherung der BG-Verkehr sind als Grundvoraussetzung jedoch lediglich folgende drei Fälle genannt:
  • weil ich in meinem Unternehmen dauernd nicht bzw. nur geringfügig (wöchentlich weniger als 15 Stunden oder jährlich nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage) tätig bin
  • weil ich in meinem Unternehmen regelmäßig mehr als 5 Personen beschäftige
  • weil ich wegen Existenzgründung finanzielle Hilfe (Einstiegsgeld) von der Bundesagentur für Arbeit beziehe
Verstehe ich das also richtig, dass es für eine Beitragsbefreiung nicht mehr ausreicht, Kleinunternehmer zu sein und keine Mitarbeiter zu beschäftigen, sondern zwingend einer der drei oben genannten Fälle vorliegen muss?
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
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So eine Frage hier im Forum bringt IMHO nicht die nötige Präzision...

Mir fehlen da - unabhängig von der Unverbindlichkeit - die einfachsten Angaben, um auch nur ein wenig Licht ans Fahrrad zu bekommen:
- Rechtsform Deiner Selbständigkeit
- SV-Status (pflichtig ja/nein)
- rechtliche Verhältnisse Deiner Tätigkeit als OBC - ist das Teil DEINER Selbständigkeit oder ein Nebenjob?

Zudem scheint mir das BG Verkehr-spezifisch zu sein, dass man sich als Unternehmer davon befreien lassen müsste.

Vorschlag: Ruf bei der BG Verkehr an...

Ich selbst bin mit meiner GmbH bei der VBG, da ist _für mich_ als Unternehmer diese Versicherung freiwillig:
Für MA muss ich auf die Lohnsumme Beitrag gemäß Risikofaktor zahlen.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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763
TXL
@global2011
steht doch in dem Auszug aus der Satzung drin, den Du zitierst. Die Befreiung von der Versicherung ist nur in den 3 aufgeführten Fällen möglich. Eine verbindliche Antwort kann Dir nur die VBG selbst geben, da jede BG dies jeweils selbst regelt.
MB