On-Board Kurier

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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.148
912
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Übeleg nochmal, wofür das Kürzel OBC steht, und wie viel das mit “tonnenschweren Teilen” zu tun haben könnte.

Es gibt im OBC-Geschäft sowohl sehr kleine und leichte Sendungen als auch große und schwere Sendungen, durchaus manchmal auch tonnenschwere, die dann ggf. auf mehrere Kuriere verteilt werden (müssen). Mein Maximum (allein) waren mal etwa 75 kg, was bereits sehr nervig und stressig ist.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.620
1.309
Mal eine Frage bzgl. der möglichen Beitragsbefreiung bei der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG-Verkehr):

Ich bin hauptberuflich selbstständig und möchte (unter anderem) als OBC tätig werden. In einem Beitrag aus 2017 heißt es, man könne sich von den Beiträgen befreien lassen, wenn man Kleinunternehmer sei und keine Mitarbeiter beschäftigt (beides trifft auf mich zu).

Im Antrag auf Befreiung von der Unternehmerversicherung der BG-Verkehr sind als Grundvoraussetzung jedoch lediglich folgende drei Fälle genannt:
  • weil ich in meinem Unternehmen dauernd nicht bzw. nur geringfügig (wöchentlich weniger als 15 Stunden oder jährlich nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage) tätig bin
  • weil ich in meinem Unternehmen regelmäßig mehr als 5 Personen beschäftige
  • weil ich wegen Existenzgründung finanzielle Hilfe (Einstiegsgeld) von der Bundesagentur für Arbeit beziehe
Verstehe ich das also richtig, dass es für eine Beitragsbefreiung nicht mehr ausreicht, Kleinunternehmer zu sein und keine Mitarbeiter zu beschäftigen, sondern zwingend einer der drei oben genannten Fälle vorliegen muss?
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
1.572
2.112
So eine Frage hier im Forum bringt IMHO nicht die nötige Präzision...

Mir fehlen da - unabhängig von der Unverbindlichkeit - die einfachsten Angaben, um auch nur ein wenig Licht ans Fahrrad zu bekommen:
- Rechtsform Deiner Selbständigkeit
- SV-Status (pflichtig ja/nein)
- rechtliche Verhältnisse Deiner Tätigkeit als OBC - ist das Teil DEINER Selbständigkeit oder ein Nebenjob?

Zudem scheint mir das BG Verkehr-spezifisch zu sein, dass man sich als Unternehmer davon befreien lassen müsste.

Vorschlag: Ruf bei der BG Verkehr an...

Ich selbst bin mit meiner GmbH bei der VBG, da ist _für mich_ als Unternehmer diese Versicherung freiwillig:
Für MA muss ich auf die Lohnsumme Beitrag gemäß Risikofaktor zahlen.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
982
776
TXL
@global2011
steht doch in dem Auszug aus der Satzung drin, den Du zitierst. Die Befreiung von der Versicherung ist nur in den 3 aufgeführten Fällen möglich. Eine verbindliche Antwort kann Dir nur die VBG selbst geben, da jede BG dies jeweils selbst regelt.
MB
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.620
1.309
Da ich noch relativ neu im "OBC-Game" bin, hätte ich noch einmal zwei Fragen an die erfahrenen Kuriere hier.

Bislang war ich nur für einen deutschen Broker unterwegs, der mich zunächst anruft, um meine Verfügbarkeit zu erfragen und mir die Auftragsdetails mitzuteilen. Bestätige ich meine Verfügbarkeit, erhalte ich daraufhin schnellstmöglich einen weiteren Rückruf, ob der Auftrag zustande kommt oder nicht. Ich werde also nicht lange im Ungewissen gelassen.

Mittlerweile bin ich noch bei einigen weiteren Brokern angemeldet, welche über Whatsapp-/Telegram-Kanäle Verfügbarkeiten abfragen ("jemand ab XXX verfügbar?"). Wenn man sich dann meldet, bekommt man Abholadresse, Sendungs-und Flugdetails und natürlich die Vergütung mitgeteilt.

Zwei Fragen hierzu:

1. Ist es üblich, dass man bei Kontakt über Whatsapp/Telegram keine Rückmeldung bekommt, wenn der Auftrag nicht zustande kommt?
2. Ich hatte jetzt schon Anfragen mit einer Abholung der Sendung in >100 km Entfernung. Sind für diese "first/last mile"-Fahrten 1 €/km ein üblicher Vergütungssatz (jedenfalls ließ die Kalkulation eines Brokers das erahnen)?
 
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sascha1987

Erfahrenes Mitglied
17.06.2010
554
56
nähe FRA
1. Ist es üblich, dass man bei Kontakt über Whatsapp/Telegram keine Rückmeldung bekommt, wenn der Auftrag nicht zustande kommt?

Kommt auf den Broker an. Es gibt Broker bei denen man ungefragt eine Rückmeldung bekommt und es gibt Broker die sich nicht mehr melden. Meistens hilft es nach ca. 1 Std. nochmal nachzufragen oder gleich zu vereinbaren das man 1 Std. für die Anfrage verfügbar bleibt. Was nach 1. Std. nicht bestätigt ist, wird auch erfahrungsgemäß selten noch bestätigt.

2. Ich hatte jetzt schon Anfragen mit einer Abholung der Sendung in >100 km Entfernung. Sind für diese "first/last mile"-Fahrten 1 €/km ein üblicher Vergütungssatz (jedenfalls ließ die Kalkulation eines Brokers das erahnen)?

1€/km ist durchaus eine normale Rate. Es gibt Broker die mehr bezahlen, es gibt aber auch viele die versuchen den Preis weit unter den von dir genannten Vergütungssatz zu drücken.
 

Dönertier

Erfahrenes Mitglied
21.05.2024
1.816
1.720
Da ich noch relativ neu im "OBC-Game" bin, hätte ich noch einmal zwei Fragen an die erfahrenen Kuriere hier.

Bislang war ich nur für einen deutschen Broker unterwegs, der mich zunächst anruft, um meine Verfügbarkeit zu erfragen und mir die Auftragsdetails mitzuteilen. Bestätige ich meine Verfügbarkeit, erhalte ich daraufhin schnellstmöglich einen weiteren Rückruf, ob der Auftrag zustande kommt oder nicht. Ich werde also nicht lange im Ungewissen gelassen.

Mittlerweile bin ich noch bei einigen weiteren Brokern angemeldet, welche über Whatsapp-/Telegram-Kanäle Verfügbarkeiten abfragen ("jemand ab XXX verfügbar?"). Wenn man sich dann meldet, bekommt man Abholadresse, Sendungs-und Flugdetails und natürlich die Vergütung mitgeteilt.

Zwei Fragen hierzu:

1. Ist es üblich, dass man bei Kontakt über Whatsapp/Telegram keine Rückmeldung bekommt, wenn der Auftrag nicht zustande kommt?
2. Ich hatte jetzt schon Anfragen mit einer Abholung der Sendung in >100 km Entfernung. Sind für diese "first/last mile"-Fahrten 1 €/km ein üblicher Vergütungssatz (jedenfalls ließ die Kalkulation eines Brokers das erahnen)?
Darf ich Fragen welcher Anbieter? Das klingt sehr nach German Air Logistic?