Polizei stoppt Schulschwänzer und Eltern am Flughafen

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Klar. Finde ich ja auch ok, wenn das geht. Ist doch auch nur fair, wenn man gegenüber der Schule mit offenen Karten spielt: "Der Urlaub wäre für uns nicht umsetzbar, bitte befreien Sie meinen Sohn vor der Anwesenheitspflicht an den letzten beiden Tagen!"

Bei uns in Berlin ist es inzwischen aber so, dass die Schule ausdrücklich darauf hinweist, angewiesen zu sein, unmittelbar vor oder nach dem Ferienende keine Freistellungen mehr zu genehmigen, von Ereignissen wie Beerdigung etc. mal abgesehen. Leider ohne gleichzeitige Anweisung an die Schulen, an diesen Tagen einen halbwegs ernstzunehmenden Unterricht anzubieten. Da hast du dann irgendwann keine Wahl, als notfalls "einfach so" zu fahren oder dir eine Entschuldigung aus den Fingern zu saugen.

Für UNS kommt das schon deswegen nicht in Betracht, weil meine Frau Studienräten ist. Wir sind also gleich doppelt an die Ferienzeiten gebunden. Aber das Verständnis für alle anderen ist allemal da. Übrigens auch bei meiner +1.
 

hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
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TMP
Dann wird zukünftig eben ab Innsbruck, Salzburg, Prag oder ZRH geflogen.
Oder ab nem anderen Bundesland.
Jetzt verstehe ich auch wieso die Münchner Polizei 2 Stunden braucht um nach einer Einbruchsmeldung aufzutauchen. (Zitat: 'nicht dringend da Täter schon weg').
 

flamingo

Aktives Mitglied
26.09.2017
102
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Dann wird zukünftig eben ab Innsbruck, Salzburg, Prag oder ZRH geflogen.
Oder ab nem anderen Bundesland.
Jetzt verstehe ich auch wieso die Münchner Polizei 2 Stunden braucht um nach einer Einbruchsmeldung aufzutauchen. (Zitat: 'nicht dringend da Täter schon weg').
Dass die Münchner Polizei 2 Stunden im Stadtgebiet braucht, hat mit der Bundespolizei am Flughafen bei der Grenzkontrolle genau was zu tun?
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Wenn diese letzten paar Tage so wertvoll sind, warum macht man dann nicht das ganze Jahr Stress in der Schule, dass die 45min einer jeden Unterrichtsstunde effektiv genutzt werden?
Ich kann berichten, dass ein Familienmitglied als Lehrer manchmal nur 20min von 45min unterrichten kann. Den Rest der Zeit ist er damit beschäftigt, die Klasse zur Ordnung zu rufen, sich mit auffälligen Kindern auseinanderzusetzen etc.
Ich hätte dann auch bitte 45min kompetenten, sinnvollen Unterricht fuer jede Stunde und keine Minute weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:
J

jsm1955

Guest
Ich weiß nicht worauf du hinaus willst? Die Sachlage ist ja wohl klar, Kinder die in Zeiten des normalen Schulbetriebs nicht in der Schule sind, sind automatisch verdächtig die gesetzlichen Regelungen der allgemeinen Schulpflicht nicht einzuhalten. Damit handelt es sich bei der Anhaltung um keine rein präventive Personenkontrolle, folglich wäre es etwas dämlich diesbezügliche Angaben auf Fragen zu verweigern.

Ich möchte - rein interessehalber - wissen, was hier die Rechtsgrundlage ist.
Meines (Google-)Wissens darf die Polizei nicht einfach Leute anhalten und befragen. Präventive Kontrollen sind zur Gefahrenabwehr oder bei Verdacht auf eine Straftat oder einigen wenigen besonderen Situationen möglich. Beides ist hier nicht gegeben. Schulschwänzen ist maximal eine OWi. Und selbst dann muss man keine Fragen beantworten, außer denen zur Identitätsfeststellung. Nun frage ich mich, was hier genau getan wurde.

Warum? Nun in diesem Fall bin ich ganz bei der Mehrheit der Beiträge hier, der Anlass und der Zweck der Kontrollen ist zu begrüßen, weil es wichtig ist, dass Regeln befolgt werden.
Dennoch hätte ich nicht vermutet, dass die Polizei hier als Hilfsmittel eingesetzt werden kann, wenn kein konkreter Verdacht gegen bestimmte Personen besteht und auch keine Straftat vorliegt . Ich hätte vermutet, dass hier das Schulamt zuständig ist und im Falle konkreter Verstöße tätig wird (und dann natürlich auch die Polizei einschalten kann).
Was weiß ich denn, mit welchen Fragen die Polizei mich demnächst anhalten und befragen möchte? Jedenfalls sollte man gegenüber der Polizei nie Angaben machen, zu denen man nicht verpflichtet ist. In keinem Falle helfen einem solche Angaben, können aber sehr wohl schädlich sein: "Ich weiss, ich bin zu schnell gefahren, sorry!" - > Vorsatz!
 
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andy1263

Neues Mitglied
02.02.2018
6
0
Ich selbst habe keine Kinder (glaube ich) Aber wenn Menschen die hier teilweise als sozial schwach verschrieen werden und die es ihren Kindern trotzdem erlauben bei einem Urlaub am Meer zu lernen, dass Fische nicht so viereckig sind wie in der Schulkantine, haben diese mein vollstes Verständnis. Und in diesem Falle: was solls
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.833
1.167
Hier im Forum laufen natürlich jede Menge Helden, Desperados und Überflieger herum, deren Maxime lautet generell wie folgt: Regeln sind gut, aber sie gelten bestenfalls für die anderen. Das typische Pippi-Langstrumpf-Credo halt.

Vielleicht sollte man am letzten Schultag mit den Kindern dieser Eltern mal einfach zwei Stunden lang die Bedeutung des Wortes "Gemeinsinn" diskutieren. Bei denen besteht -im Gegensatz zu ihren Erzeugern- eventuell ja noch Hoffnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.081
1.391
DUS, HAJ, PAD
Eltern die mit Kindern in die Ferien fliegen sind mit Sicherheit nicht das größte Schul-Problem was wir in Deutschland haben.

Bei denjenigen wo die Kinder fast das ganze Jahr nicht zur Schule kommen und die kein Geld für Bussgelder haben, weil niemand einer geregelten Beschäftigung nachgeht, wird i.d.R. nix unternommen. Wenn Unterricht ausfällt weil Lehrer nicht vorhanden oder krank sind ist das auch kein Problem. Wenn Schulgebäude gesperrt werden weil sie baufällig sind oder seit 35 Jahren Renovierungsstau haben stört das die Politik auch nicht. Schultoiletten können auch aus sehen wie sie wollen. Die Experimente, die die Länder Provinz Politik mit den Schulen in den letzten Jahren gemacht hat, G12 vs G13, Inklusion, spielen auch keine Rolle.

Aber wehe ein Kind kommt 2 Tage vor den Ferien nicht zur Schule, wo eh kaum normaler Unterricht ist. Lächerlich so eine PR Aktion.
 

nomad_

Aktives Mitglied
18.02.2016
147
47
Meine Vermutung: Die Eltern, die ihre Kinder schon mal ein paar Tage vor den Ferien "selbstbeurlauben" sind die gleichen, die bei Stundenausfall weit entfernt von möglichen Ferien am lautesten protestieren.

Ich verstehe nur nicht, warum hier die Polizei belästigt werden muss. Das Problem können doch die Schulen am besten lösen. Die wissen doch, wer wann am Unterricht teilnimmt und wer aus welchen (angegebenen) Gründen nicht erscheint. Entsprechend können die doch mögliche Sanktionen am besten selbst anstoßen - oder aus guten Gründen auch erlassen...

nomad_.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.833
1.167
Schöner erster Beitrag. Willkommen im Forum und weiter so knackig!

Und @malone:

Lass uns annähernd gleich Bedingungen für die Schüler schaffen und DANN über das Wort "Gemeinsinn" diskutieren! Ok?

Nö! Gewisse Dinge sind nicht relativierbar.
 

andy1263

Neues Mitglied
02.02.2018
6
0
Hier im Forum laufen natürlich jede Menge Helden, Desperados und Überflieger herum, deren Maxime lautet generell wie folgt: Regeln sind gut, aber sie gelten bestenfalls für die anderen. Das typische Pippi-Langstrumpf-Credo halt.

Vielleicht sollte man am letzten Schultag mit den Kindern dieser Eltern mal einfach zwei Stunden lang die Bedeutung des Wortes "Gemeinsinn" diskutieren. Bei denen besteht -im Gegensatz zu ihren Erzeugern- eventuell ja noch Hoffnung.
Vielleicht sollte man erstmal die Regeln verstehen? Regeln gibt seid Ewig und die, die etwas wert sind, wie zum Beispiel unser Zusammenleben, werden an keiner Schule gelehrt
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.833
1.167
Herkunft? Vermögen der Eltern? Bildungsgrad der Eltern?
Das ist ein billiges Ablenkungsmanöver und hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun. (btw. wenn man mit dem Zeigefinger auf andere zeigt, zeigen drei andere Finger der Hand auf einen selbst)
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Das ist ein billiges Ablenkungsmanöver und hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun. (btw. wenn man mit dem Zeigefinger auf andere zeigt, zeigen drei andere Finger der Hand auf einen selbst)
Eigentlich war das kein Ablenkungsmanöver. Du hast gesagt, "gewisse Dinge sind nicht relativierbar".
Bei deinem Kommentar musste ich halt an die Studien in Deutschland denken, die besagen, dass der Erfolg der Kinder in der Schule stark von den Eltern abhängig ist.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Das Ganze ist leider zweischneidig. Einmal klingt der Einsatz der Polizei lächerlich, zum anderen aber wenn erst mal eine stillschweigende Duldung für 1-2 Tage etabliert ist, die Reiseveranstalter mit ihren Tarifen dann nachziehen, faktisch die 1-2 Tage dann höher bepreisen, dann wird sich wird sich das Ganze ausweiten um weitere 1-2 Tage, sodass man dann irgendwann auf 1 Woche mehr kommt.

Statt die Polizei an den Flughafen zu schicken sollten an den kritischen Tagen (sagen wir 1 Woche vor und nach den Schulferien) besondere Regeln gelten. Beispiele:
Entschuldigungen wegen Krankheit nur persönlich (Abgabe im Sekretariat), Erreichbarkeit per Tel. Nr. (idealerweise Festnetz) den ganzen Tag.
Wichtige Arbeiten die in die Benotung eingehen an diesen Tagen konzentrieren, am (Do Abend) Elternabende abhalten.

Und dann: Datenabfrage der Schulbehörde gestatten. Kinder Datenabgleich mit gemeldeten schulpflichtigen Kindern. Wer krank meldet und gleichzeitig fliegt: Bußgeld.

Das wäre sehr kostensparend.


Flyglobal
 

andy1263

Neues Mitglied
02.02.2018
6
0
Über Körperteile von Fischen und Hühnern möchte ich hier nicht reden, dafür gibt es wahrscheimlich andere Foren:D
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.833
1.167
Eigentlich war das kein Ablenkungsmanöver. Du hast gesagt, "gewisse Dinge sind nicht relativierbar".
Bei deinem Kommentar musste ich halt an die Studien in Deutschland denken, die besagen, dass der Erfolg der Kinder in der Schule stark von den Eltern abhängig ist.

Damit hast du sicherlich recht und mir ist das auch persönlich sehr bewusst.

Es ging mir hier aber um das Thema Gemeinsinn. In diesem Zusammenhang spielt das keine Rolle.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Ich möchte - rein interessehalber - wissen, was hier die Rechtsgrundlage ist.
Meines (Google-)Wissens darf die Polizei nicht einfach Leute anhalten und befragen. Präventive Kontrollen sind zur Gefahrenabwehr oder bei Verdacht auf eine Straftat oder einigen wenigen besonderen Situationen möglich. Beides ist hier nicht gegeben. Schulschwänzen ist maximal eine OWi. Und selbst dann muss man keine Fragen beantworten, außer denen zur Identitätsfeststellung. Nun frage ich mich, was hier genau getan wurde.

Warum? Nun in diesem Fall bin ich ganz bei der Mehrheit der Beiträge hier, der Anlass und der Zweck der Kontrollen ist zu begrüßen, weil es wichtig ist, dass Regeln befolgt werden.
Dennoch hätte ich nicht vermutet, dass die Polizei hier als Hilfsmittel eingesetzt werden kann, wenn kein konkreter Verdacht gegen bestimmte Personen besteht und auch keine Straftat vorliegt . Ich hätte vermutet, dass hier das Schulamt zuständig ist und im Falle konkreter Verstöße tätig wird (und dann natürlich auch die Polizei einschalten kann).
Was weiß ich denn, mit welchen Fragen die Polizei mich demnächst anhalten und befragen möchte? Jedenfalls sollte man gegenüber der Polizei nie Angaben machen, zu denen man nicht verpflichtet ist. In keinem Falle helfen einem solche Angaben, können aber sehr wohl schädlich sein: "Ich weiss, ich bin zu schnell gefahren, sorry!" - > Vorsatz!

Dieses ganze gesudere ist doch lächerlich. Die Anhaltung von offensichtlich Schulpflichtigen in Zeiten des normalen Schulbetriebs ist nun mal auf einen konkreten Verdacht begründet und damit zulässig. Ich weiß nicht was es hier noch zu hinterfragen gibt?! Selbstverständlich ist es nicht nur Aufgabe der Schule das zu kontrollieren und jeder Familienvater wird froh darüber sein wenn die Polizei Jugendliche aufgreift die zu Schulzeiten in irgendwelchen Vergnügungsparks herumhängen.

Und zu deiner letzten Stammtisch Pseudowissens-Bemerkung... Dass sich aus der Aussage "ich weiß" Vorsatz ableiten lässt ist juristisches null Wissen. Und auch die empirische Erfahrung von zig Anhaltungen im Straßenverkehr meinerseits zeigt, dass sich Einsicht noch nie negativ auf eine Strafe ausgewirkt hat, im Gegenteil, diese hat mich vor der einen oder anderen Strafe bewahrt.
 
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Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
467
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Die Sache wurde dann noch richtig kompliziert und zwar nicht wegen der "Erkrankung", sondern des unverschuldet verspäteten Rückflugs. Das war insofern blöd, als wir nicht die vollständigen Buchungsunterlagen vorzeigen konnten, die zwar eine geplante pünktliche Rückkeher aber ein ebenso geplantes "Erkranken" dokumentierten. Es ging dann mit den Bordkarten, die wir noch für den eigentlich geplanten Rückflug aufgehoben hatten.
Nun ja, war vor 18 Jahren ...

Da muss man höllisch aufpassen ;-)
Während meiner Schulzeit hat ein Freund mitten im Schuljahr eine Woche blau gemacht. Nachdem er dann brau gebrandt zurückkehrte, hatte ihn natürlich das ganze Lehrerkollegium auf dem ‘kiecker’...
Für die Klassenfahrt musste er sich dann einen zweiten Reisepass besorgen, da auf dem ersten Reisepass eindeutig der fragliche Zeitraum mit Ein- und Ausreisestempel dokumentiert war ;-)