[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.369
5.331
LEJ
Ein früherer Abflug ist also "schädlicher" als ein späterer? Eine festgeschriebene Grenze (z.B. 2h früher entspricht 4h später o.ä.) existiert vermutlich nicht?
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
608
387
Guten Tag, mal eine Frage, da ich nicht weiß, was hier gilt:
fliegen heute auf einem Ticket von Boston über Zürich ( mit LX) und dann weiter nach Frankfurt mit LH. Anschluss in ZRH war mit einer knappen Stunde schon recht eng getaktet. Jetzt ist der Flug aus Boston schon mit 30 min Verspätung gemeldet, so dass ich fürchte, nicht rechtzeitig für den Anschluss in Zürich zu sein. Der nächste Flug von ZRH geht statt um 07.00 Uhr um 11.05. Uhr.
welche Ansprüche ergäben sich denn daraus?
Danke und Grüße
B.
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
608
387
Guten Tag, mal eine Frage, da ich nicht weiß, was hier gilt:
fliegen heute auf einem Ticket von Boston über Zürich ( mit LX) und dann weiter nach Frankfurt mit LH. Anschluss in ZRH war mit einer knappen Stunde schon recht eng getaktet. Jetzt ist der Flug aus Boston schon mit 30 min Verspätung gemeldet, so dass ich fürchte, nicht rechtzeitig für den Anschluss in Zürich zu sein. Der nächste Flug von ZRH geht statt um 07.00 Uhr um 11.05. Uhr.
welche Ansprüche ergäben sich denn daraus?
Danke und Grüße
B.
...hat sich erledigt, da wir durch den Superservice der Swiss und aller Beteiligten trotz weniger als 25 Minuten zwischen Landung und Start noch unsere Maschine erwischt haben. Unser Gepäck ist allerdings dabei auf der Strecke geblieben - wird aber nachgeliefert.
 

lopi

Aktives Mitglied
24.10.2019
104
37
Wie ist es eigentlich, wenn in der aktuellen Lage der Zubringer ersatzlos gestrichen wird. Darf man dann einfach mit dem Auto und Co anreisen um seinen Hauptflug zu bekommen, oder muss man sich dann vorher eine "Erlaubnis" holen? Man kann ja eigentlich das erste Segment nicht wegfallen lassen, aber wenn der Flug gestrichen wird. Könnte die kommenden Wochen ja sicherlich passieren.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.418
Neuss
www.drboese.de
Wie ist es eigentlich, wenn in der aktuellen Lage der Zubringer ersatzlos gestrichen wird. Darf man dann einfach mit dem Auto und Co anreisen um seinen Hauptflug zu bekommen, oder muss man sich dann vorher eine "Erlaubnis" holen? Man kann ja eigentlich das erste Segment nicht wegfallen lassen, aber wenn der Flug gestrichen wird. Könnte die kommenden Wochen ja sicherlich passieren.
Selbst, wenn das Toast in Deinem Toaster schwarz geworden ist, du deswegen den Zubringer nicht schaffst und ein Leg auslässt.... Aber das müssen erst noch Gerichte klären
 
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Aur0ra

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
265
42
DFW / NUE
Hallo, habe eine zweigeteilte Frage. Ich war nach meiner Ansicht mehr als 4 Stunden verspätet und habe 600€ von AF gefordert.

Gebucht war AF1311 NUE-CDG 07:00 - 08:30 sowie AF146 CDG-DFW 10:10 - 13:35. Flug AF1311 wurde über Nacht um 1:05 Stunden auf Abflug 08:05 Uhr verschoben (d.h. ich habe erst früh Morgens nach dem Aufstehen von der Verspätung erfahren). Grund: die Crew hätte sonst die Ruhezeit unterschritten.

1. Die Maschine aus CDG kam am Vorabend auf Grund von schlechtem Wetter verspätet in NUE an, daher wurde AF1311 verschoben. Gilt die Verspätung von AF1311 dann aus Sicht des 261/2004 als Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Unwetter) oder ist das eine operative Verspätung, die eine Ausgleichszahlung ermöglicht (dazu gleich mehr)? AF selbst nannte es am Check-In-Schalter "operative Gründe".

2. Nachdem AF1311 verspätet war und damit AF146 nicht mehr zu erreichen war, wurde ich auf AF682 CDG-ATL sowie DL2890 ATL-DFW 16:20 - 17:42 umgebucht. Die "scheduled arrival time" ist bei Flug DL2890 dann ja mehr als 4 Stunden nach AF146 (13:35 vs. 17:42 Uhr). Aber die tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 war 17:34, die von AF146 13:22 Uhr. Muss hier "gleiches mit gleichem" verglichen werden. d.h. entweder geplante mit geplanter Ankunftszeit oder tatsächliche mit tatsächlicher Ankunftszeit, oder darf AF "mischen" und tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 um 17:34 mit geplanter Ankunftszeit von AF146 um 13:35 vergleichen, um wegen einer Minute Unterschied die Ausgleichszahlung um 50% zu kürzen?

Danke im Voraus!
Als Rückmeldung: nach knapp 5 Wochen hat sich AF gemeldet, eine kurze Rückfrage gestellt und eine knappe Woche später hatte ich das USD-Äquivalent der 600€ auf meinem Konto. Es wurde nicht versucht, die Schuld von sich zu schieben oder über die Verspätungszeiten zu diskutieren. Alles in allem damit sehr zufrieden.
 
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abundzu

Erfahrenes Mitglied
24.10.2016
399
124
FRA
DE 1510 am 04.06. FRA - PMI
Plan: 07:10h - 09:16 h
IST: 15:23h - 17:11 h

Kennt zufällig jemand den Grund ? Hoffentlich nicht "außergewöhnlicher Umstände", sodass Condor die 250 € sparen kann. Meine Tochter hätte gerne die 250 € gem. 261/2004/EG. Irgend ein Angebot machte die Condor ihr nicht.
Condor hat ohne Probleme € 250,00 meiner Tochter überwiesen.
 
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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.507
222
Berlin
Hallo,
jetzt hat es auch mich mal erwischt, mit einer entsprechenden Frage.
Es handelt sich um einen Direktflug mit Easyjet von Berlin nach Manchester und Retour vom 13.01.2023 bis 15.01.2023 zum Geburtstag unserer Tochter.
Nun hat Easyjet den Hinflug gecancelt und bietet uns einen Flug am 12.01.2023 an.
Dies erfordert nun eine zusätzliche Hotelübernachtung, muss die von Easyjet getragen werden?
Vielen Dank
 

sm0king

Neues Mitglied
01.09.2022
4
0
Moin an die Experten ,

Kann mir mal jemand helfen ? Kenne mich mit Rückerstattungen gar nicht aus ...
Hinflug wurde gecancelt (eine Buchung mit Hin und Rückflug). Möchte von der Reise zurücktreten und den vollen Preis zurückerstattet haben.
Habe über die Hotline niemanden erreicht und der Chatbot leitet mich auf die Rückerstattungsseite von Lufthansa weiter. Dort hab ich das Formular manuell ausgefüllt und abgeschickt.

Muss ich sonst noch etwas für die Rückerstattung machen ? Mein Hinflug (heute) in der Buchung steht auf annuliert , Rückflug (Sonntag) immer noch in der Buchung wie geplant. Muss ich wegen dem Rückflug etwas unternehmen ?

Vielleicht kann mir jemand helfen , danke !!!
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.143
478
LEJ
Hallo,
jetzt hat es auch mich mal erwischt, mit einer entsprechenden Frage.
Es handelt sich um einen Direktflug mit Easyjet von Berlin nach Manchester und Retour vom 13.01.2023 bis 15.01.2023 zum Geburtstag unserer Tochter.
Nun hat Easyjet den Hinflug gecancelt und bietet uns einen Flug am 12.01.2023 an.
Dies erfordert nun eine zusätzliche Hotelübernachtung, muss die von Easyjet getragen werden?
Vielen Dank
Aber 250€ gibt es doch auf jeden Fall, oder werden es hier nur 125€?

Davon könnte man zumindest das Hotel bezahlen.
Alternative wäre auf die nächste Verbindung nach dem geplanten Flug umbuchen - das wird aber nur so funktionieren drboese.de
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.800
2.031
FRA
Eine Frage: ich habe bisher Forderungen nach Entschädigungen/Fluggastrechten immer per Einschreiben mit Rückschein versendet. Der Gedanke dahinter war, dass solche Briefe bei der Airline zumindest zeitnah gelesen werden um keine Fristen zu versäumen.

Hier lese ich vermehrt, dass eine E-mail eine tolle Zustellungsoption sei, da der Zugang mit dem bcc: Trick gerichtsfest belegt wird. Aber werden Mails zeitnah gelesen? Ich möchte der Airline durchaus eine Chance geben, mir die Entschädigung auch ohne Gerichtsprozess zeitnah zu überweisen :)

Bringt ein Einschreiben mit Rückschein aus dieser Sicht aktuell noch Vorteile?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.418
Neuss
www.drboese.de
Einschreiben Rückschein ist aus diversen Gründen Blödsinn.
Wenn Du schon Geld für Postkutschen ausgeben willst, nutze das Einwurfeinschreiben. Ob das schneller geht? Auch der Kram wird sicher nicht in Zellulose auf dem Tisch eines Bearbeiters landen und dann bist Du vermutlich in der gleichen Schlange, wie eine Mail.

Pinocchio-Airlineanwälte knicken schon beim BCC-Trick ein
 

andy01090

Neues Mitglied
26.05.2011
8
1
Ich hab eine Frage. Wir hatten im März mit Eurowings zwei stornierte Flüge. Nachdem unser Anwalt Klage erhoben hatte, stimme Eurowings der Zahlung von ca. 2500€ zu. Bezahlt wurde nicht. Mittlerweile wir bei der Androhung der Zwangsvollstreckung. Wie sehen denn hier die Chancen aus? Hat jemand Erfahrungen?