Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
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Wofür ein Prozess wenn ohnehin klar ist das kein Urteil gefällt wird? Das war mir so nicht klar, ist das nicht komplett überflüssig.

Nein.;)

Es wird ja in jedem Fall ein Urteil gefällt werden. Und allerhöchstvermutlich steht da drin, daß Ulli Hoeneß der Steuerhinterziehung in Höhe von xxx Mio € zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland schuldig ist. Zum Thema Strafmaß steht dann (im besten Fall), daß er aufgrund seiner Selbstanzeige straffrei ausgeht.

-

Wenn Du magst, höre Dir mal das hier von RA Wolfgang Kubicki auf Radio1 von heute nachmittag an, der bringt es auf den Punkt:

radioeins - Gibt es einen Deal zwischen Anwälten und Staatsanwälten?
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
54
Nein.;)

Es wird ja in jedem Fall ein Urteil gefällt werden. Und allerhöchstvermutlich steht da drin, daß Ulli Hoeneß der Steuerhinterziehung in Höhe von xxx Mio € zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland schuldig ist. Zum Thema Strafmaß steht dann (im besten Fall), daß er aufgrund seiner Selbstanzeige straffrei ausgeht.

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Wenn Du magst, höre Dir mal das hier von RA Wolfgang Kubicki auf Radio1 von heute nachmittag an, der bringt es auf den Punkt:

radioeins - Gibt es einen Deal zwischen Anwälten und Staatsanwälten?


wird gemacht
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.289
CGN
Fakt ist es erst, wenn ein deutsches Gericht feststellt und ausurteilt. :idea:

Weil SGB + SPO so vorsehen.

Die Selbstanzeige beeinflußt nur das Urteil und führt, sofern sie den Regularien entspricht, zur Straffreiheit des Angeklagten.

Gleichwohl muß die Schuld ja erst einmal festgestellt werden.

Diese Argumentation kommt doch immer wieder und sie ist und bleibt falsch. Herr Hoeneß hat Steuern hinterzogen, was er selbst eingeräumt hat. Damit handelt es sich hierbei um eine wahre Tatsachenbehauptung und jedermann hat das Recht das frei zu äußern (Art. 5 I GG).

Dazu benötigt es kein Strafverfahren und gar nichts. Die Unschuldsvermutung gilt nur im Strafverfahren, nicht im Bereich der öffentlichen (freien) Meinungsäußerung.

Insofern kann man mayrhuber nur beifplichten: Herr Hoeneß ist Steuerhinterzieher. Das ist eine wahre Tatsachenbehauptung und damit tatsächlich Fakt. Ein Strafverfahren braucht es für diese zulässige Aussage überhaupt nicht mehr. Das braucht man (natürlich) nur, wenn es eben darum geht, eine Strafe für Hr. Hoeneß zu finden (falls die Selbstanzeige nicht anerkannt wird).
 
F

feb

Guest
Diese Argumentation kommt doch immer wieder und sie ist und bleibt falsch. Herr Hoeneß hat Steuern hinterzogen, was er selbst eingeräumt hat. Damit handelt es sich hierbei um eine wahre Tatsachenbehauptung und jedermann hat das Recht das frei zu äußern (Art. 5 I GG).

Dazu benötigt es kein Strafverfahren und gar nichts. Die Unschuldsvermutung gilt nur im Strafverfahren, nicht im Bereich der öffentlichen (freien) Meinungsäußerung.

Insofern kann man mayrhuber nur beifplichten: Herr Hoeneß ist Steuerhinterzieher. Das ist eine wahre Tatsachenbehauptung und damit tatsächlich Fakt. Ein Strafverfahren braucht es für diese zulässige Aussage überhaupt nicht mehr. Das braucht man (natürlich) nur, wenn es eben darum geht, eine Strafe für Hr. Hoeneß zu finden (falls die Selbstanzeige nicht anerkannt wird).

Dem gibts aus fachlicher Sicht nichts hinzuzufügen. Passt.

Weil SGB + SPO so vorsehen.

@Anne, bitte bitte bitte: Diese komischen Gesetze lauten mit ihren Kürzeln StGB und StPO.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Diese Argumentation kommt doch immer wieder und sie ist und bleibt falsch. Herr Hoeneß hat Steuern hinterzogen, was er selbst eingeräumt hat. Damit handelt es sich hierbei um eine wahre Tatsachenbehauptung und jedermann hat das Recht das frei zu äußern (Art. 5 I GG).

Dazu benötigt es kein Strafverfahren und gar nichts. Die Unschuldsvermutung gilt nur im Strafverfahren, nicht im Bereich der öffentlichen (freien) Meinungsäußerung.

Insofern kann man mayrhuber nur beifplichten: Herr Hoeneß ist Steuerhinterzieher. Das ist eine wahre Tatsachenbehauptung und damit tatsächlich Fakt. Ein Strafverfahren braucht es für diese zulässige Aussage überhaupt nicht mehr. Das braucht man (natürlich) nur, wenn es eben darum geht, eine Strafe für Hr. Hoeneß zu finden (falls die Selbstanzeige nicht anerkannt wird).

Momentchen mal,

es gibt ein Ermittlungsverfahren und einen Haftbefehl gegen Hoeneß, der nur gegen Kautionszahlung ausgesetzt wurde.

Insofern wird die wahre Tatsachenbehauptung offenbar massiv angezweifelt. Zwar kann man Ulli Hoeneß derzeit noch unbeschadet der Steuerhinterziehung bezichtigen, jedoch bleibt abzuwarten, ob Anklage erhoben wird oder eben nicht bzw. zu welchem Urteil das Gericht dann gelangt.

Niemand weiß doch bis jetzt, was Hoeneß Definition vom "reinen Tisch machen" bedeutet. Am Ende hängen womöglich mehr Leute drin, als je gedacht und Hoeneß korrigiert jetzige Positionen später.

In jedem Fall sind Vorverurteilungen angesichts der Person und Summen, um die es geht, definitiv zu früh positioniert. Denn sie bedienen nur Klischees und typisch deutsche Neidkomplexe, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Mich interessiert die Steuersache viel weniger als die Frage, warum die Medien sich nicht viel mehr auf die Umstände des 20 Millionen - Kredits des adidas-CEOs an Uli Hoeneß stürzen. Die Geschichte, dass er ihm das einfach mal so "als Freund" ohne Gegenleistung gegeben habe, ist angesichts des zeitlichen Zusammenhangs zur Verlängerung des adidas/Bayern-Deals und des Einstiegs von adidas bei Bayern so hanebüchen und dreist, dass ich sie viel krasser finde als das Steuerzeugs.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
m.E. diskutiert ihr an der falschen Stelle: UH ist ein Steuerhinterzieher, da er das selbst eingeräumt hat. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, ob er ein Straftäter ist. Und dies ist keineswegs geklärt.
Das Gesetz sagt - unabhängig davon, was man davon hält - daß Steuerhinterziehung unter bestimmten Umständen eben keine Straftat ist. Deswegen ist es definitiv verfrüht, an dieser Stelle Konsequenzen zu fordern, die ggf. aus der Feststellung einer Straftat resultieren würden.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Dieser zeigt sich somit , vor Zugriff, selber an entstehen gewisse Zweifel. Denn woher sollte Herr H. dass gewusst haben? Der Fahndung ist doch damit der Wind aus den Segeln genommen. Der Überraschungseffekt ist verpufft. Konten etc begradigt;)

Konten "begradigt"? 10 Jahre rückwärts? Wie soll das denn gehen? :confused:
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
54
m.E. diskutiert ihr an der falschen Stelle: UH ist ein Steuerhinterzieher, da er das selbst eingeräumt hat. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, ob er ein Straftäter ist. Und dies ist keineswegs geklärt.
Das Gesetz sagt - unabhängig davon, was man davon hält - daß Steuerhinterziehung unter bestimmten Umständen eben keine Straftat ist. Deswegen ist es definitiv verfrüht, an dieser Stelle Konsequenzen zu fordern, die ggf. aus der Feststellung einer Straftat resultieren würden.

Das versehe ich jetzt gar nicht mehr, keine Straftat aber es muss zwangsläufig zu einem Gerichtsprozess kommen:confused:

Achso und ansonsten ging es bisher, wenn ich es richtig verstanden, hier darum ob UH einen Steuerhinterzieher nennen darf.


Aber wie weiter oben schon geschrieben (nicht von mir) der 20 Millionenkredit ist doch ein vie interessanterer Aspekt, aber da scheint man davon auszugehen das man sich in den Kreisen mal eben 20 Millionen leiht. Eigentlich sollte es ja bei solchen Summen einen Kreditvertrag geben der würde ja schon etwas über die Art des Freundschaftsdienstes aussagen.

Eins muss man allerdings feststellen, ein Fussballmanager ist um einiges Kredit würdiger (im Freundeskreis) als ein Ministerpräsident/Bundespräsident.
 
M

Mr.Burns

Guest
Das versehe ich jetzt gar nicht mehr, keine Straftat aber es muss zwangsläufig zu einem Gerichtsprozess kommen:confused:

Achso und ansonsten ging es bisher, wenn ich es richtig verstanden, hier darum ob UH einen Steuerhinterzieher nennen darf.


Aber wie weiter oben schon geschrieben (nicht von mir) der 20 Millionenkredit ist doch ein vie interessanterer Aspekt, aber da scheint man davon auszugehen das man sich in den Kreisen mal eben 20 Millionen leiht. Eigentlich sollte es ja bei solchen Summen einen Kreditvertrag geben der würde ja schon etwas über die Art des Freundschaftsdienstes aussagen.

Eins muss man allerdings feststellen, ein Fussballmanager ist um einiges Kredit würdiger (im Freundeskreis) als ein Ministerpräsident/Bundespräsident.

Mir kann es egal sein, da ich ihm kein Geld geliehen habe: Bisher habe ich keinen Hinweis gefunden, dass der 5 Millionen DM Kredit jemals zurückgezahlt wurde. Sollte der Kredit nicht zurückgezahlt worden sein, wovon ich hier mal ausgehe, dann dürfte der Rückzahlungsanspruch verjährt sein. Ein schönes Geschäftsmodell.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
54
Mir kann es egal sein, da ich ihm kein Geld geliehen habe: Bisher habe ich keinen Hinweis gefunden, dass der 5 Millionen DM Kredit jemals zurückgezahlt wurde. Sollte der Kredit nicht zurückgezahlt worden sein, wovon ich hier mal ausgehe, dann dürfte der Rückzahlungsanspruch verjährt sein. Ein schönes Geschäftsmodell.

Ein lustiger Aspekt.

In meinen Freundeskreis ist es mal vorgekommen das ein 20.000€ Kredit verjährte - danach gab eine Freundschaft weniger.

Muss man dann evtl. auf die Kreditsumme Einkommensteuer zahlen?
 
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M

Mr.Burns

Guest
Etwas Gutes hat der Fall Hoeneß in seiner Gesamtheit aber schon:

All die Stammtischschwätzer, die immer über die Korruption und Verkommenheit der Südländer schwadronieren, können jetzt mal die Fresse halten. :D
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Eins muss man allerdings feststellen, ein Fussballmanager ist um einiges Kredit würdiger (im Freundeskreis) als ein Ministerpräsident/Bundespräsident.

Das denke ich auch. Allein schon wegen der Einkommensstruktur. Wieviel verdient UH bei Bayern München p.a. ? Klar - wenn er das systematisch verzockt ist das Einkommen egal aber ehrlich gesagt halte ich das für eine sauber ausgetueftelte Finte. UH mag nachweislich Geld an der Börse mit Wertpapiergeschäften verloren haben aber das beweist keine Spielsucht oder dergleichen. Dieser Aspekt wird IMHO überbewertet.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Ein lustiger Aspekt.

In meinen Freundeskreis ist es mal vorgekommen das ein 20.000€ Kredit verjährte - danach gab eine Freundschaft weniger.

Muss man dann evtl. auf die Kreditsumme Einkommensteuer zahlen?

Das waere dann ja eine weitere Steuerhinterziehung von UH weil man getrost davon ausgehen kann, dass er keine Einkommenssteuer auf seinen 'verjährten' 20 Millionen Kredit bezahlt hat. ;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
54
Wieso? Bayern ist doch Südländisch! :D

Meine Englisch Lehrerin hat schon in den 70zigern gesagt (und jetzt bitte nicht steinigen in den 70er waren die linken Lehrer noch nicht PC):

"Die Bayer sind der Übergang zwischen Menschen und Italienern" (um genau zu sein hat sie die Italiener auch noch beim damals gängigen Kosenamen genannt).
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.289
CGN
m.E. diskutiert ihr an der falschen Stelle: UH ist ein Steuerhinterzieher, da er das selbst eingeräumt hat. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, ob er ein Straftäter ist. Und dies ist keineswegs geklärt.
Das Gesetz sagt - unabhängig davon, was man davon hält - daß Steuerhinterziehung unter bestimmten Umständen eben keine Straftat ist. Deswegen ist es definitiv verfrüht, an dieser Stelle Konsequenzen zu fordern, die ggf. aus der Feststellung einer Straftat resultieren würden.

Das von mir fett eingefärtbe ist eig schon die ausreichende Antwort auf Annes Post #755.

Nur darüber hinaus: Technisch gesehen sagt das Gesetz bei den hier in Rede stehenden Summen nicht mehr, dass man unter bestimmten Umständen (=Selbstanzeige) kein Steuerhinterzieher mehr ist. Es sagt nur das man nicht bestraft wird, obwohl man Steuerhinterzieher ist! (=Absehen von Strafe). Auch von diesem Standpunkt aus bleibt UH also Steuerhinterzieher.
 
Moderiert:
F

feb

Guest
m.E. diskutiert ihr an der falschen Stelle: UH ist ein Steuerhinterzieher, da er das selbst eingeräumt hat. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, ob er ein Straftäter ist. Und dies ist keineswegs geklärt.
Das Gesetz sagt - unabhängig davon, was man davon hält - daß Steuerhinterziehung unter bestimmten Umständen eben keine Straftat ist. Deswegen ist es definitiv verfrüht, an dieser Stelle Konsequenzen zu fordern, die ggf. aus der Feststellung einer Straftat resultieren würden.

Nein, wer Steuern hinterzieht, bleibt trotz Selbstanzeige ein (allerdings strafbefreiter) Straftäter: Lies bitte hierzu den Gesetzestext § 371 AO (Fettdruck durch mich):

(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Anklage durch die Staatsanwaltschaft München gegen Uli Hoeness kommt wohl im Juli:

Steueraffäre um Bayern-Präsidenten: Uli Hoeneß muss mit Anklage im Juli rechnen

Zitat aus der o.g. Quelle:

"Tragisch" sei dabei für Hoeneß, dass eine Ende März eingereichte zweite Selbstanzeige von den Staatsanwälten als korrekt und vollständig bewertet worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der ersten Selbstanzeige ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, im März das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersucht und Haftbefehl erlassen.

Kann mir mal bitte jemand erklären, wie man nach einer unvollständigen ersten Selbstanzeige und anschließender Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft noch eine zweite Selbstanzeige machen kann ... ? :confused:
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Anklage durch die Staatsanwaltschaft München gegen Uli Hoeness kommt wohl im Juli:

Steueraffäre um Bayern-Präsidenten: Uli Hoeneß muss mit Anklage im Juli rechnen

Zitat aus der o.g. Quelle:

"Tragisch" sei dabei für Hoeneß, dass eine Ende März eingereichte zweite Selbstanzeige von den Staatsanwälten als korrekt und vollständig bewertet worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der ersten Selbstanzeige ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, im März das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersucht und Haftbefehl erlassen.

Kann mir mal bitte jemand erklären, wie man nach einer unvollständigen ersten Selbstanzeige und anschließender Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft noch eine zweite Selbstanzeige machen kann ... ? :confused:

Voll akzeptiert wird sie wohl nicht, aber vielleicht ging man ja davon aus, dass sie zumindest strafmildernd wirken könnte?
 
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teiring

Erfahrenes Mitglied
30.06.2011
711
0
MUC
Nein, wird sie höchstwahrscheinlich nicht. Denn für Selbstanzeigen gilt: Nicht vollständig angegeben heißt i.d.R. keine Strafmilderung. Bei dem Betrag um den es geht, wird der Herr um eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung nicht herumkommen. Die Frage ist nur, wie lange er in den Knast wandern wird.
 
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Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Nein, wird sie höchstwahrscheinlich nicht. Denn für Selbstanzeigen gilt: Nicht vollständig angegeben heißt i.d.R. keine Strafmilderung. Bei dem Betrag um den es geht, wird der Herr um eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung nicht herumkommen. Die Frage ist nur, wie lange er in den Knast wandern wird.

Um welchen Betrag geht es denn? Kennst Du die Ermittlungsakten oder woher kennst Du den so genau?