Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

ANZEIGE

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
ANZEIGE
Okay, dann habe ich bzgl. prekär zumindest den falschen Eindruck gewonnen. Ob wir da Nr. 1 in der Welt sind würde ich vll auch mal bezweifeln, aber im Vergleich mit demokratischen Rechtsstaaten (!) und hinsichtlich des notwendigen Ausgleichs zwischen Effektivität, Rechtsstaatlichkeit, Subjektiven Rechten Einzelner und Kosten ist unser Raum- und Fachplanungsrecht doch eher im vorderen Bereich aufgestellt, insbesondere was die landesplanerische Koordination der unteschiedlichsten Nutzungen und die Schaffung von Freiräumen für wirtschaftliche Nutzung angeht. Defizite gibt es wegen dieser hsitorischen Verengung der Raumordnung auf die Landesplanung tatsächlich bei der bundesweiten Koordination insbesondere von Infrastrukturgroßeinrichtungen aber hier weißt der Trend zB mit der Einführung erster (ernstzunehmender) Formen von Bundesplanungen im ROG und die Einführung von (der Sache nach) bundesraumordnerischer Tätigkeit für bestimmte Energiefernleitungen aus meiner Sicht klar in die richtige Richtung.



Das mit der Grenze ab der man den Spitzensteuersatz zahlt empfinde ich genauso, hier wäre auf jeden Fall mehr Differenzierung angebracht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass unser Staat allen Unkenrufen zum Trotzt noch immer ein wahres Feuerwerk an Leistungen erbringt - natürlich bin ich kein "Experte" für alles und kann das nun nicht in jedem Bereich begründen, aber gerade im Bereich der Infrastruktur wird - aus meiner Sicht - wegen einiger, (zu Recht kritisierter) meist mehr aus politischen als aus planerischern Gründen schiefgelaufenen Großvorhaben "alles schlecht geredet". Zur Raumplanung gehört aber viel mehr als nur die (zugegebenermaßen auch mich besonders interessierende ;) ) Planung von Infrasturkturgroßvorhaben.

Ich sehe hier gar nicht das Raumplanungsrecht oder die langwierige Entscheidungsfindung im plurastischen Rechtsstaat als das große Problem. Ich bezog mich auch weniger auf (künftige) Großprojekte, als vielmehr den Zustand der bereits bestehenden Infrastruktur. Hier sehe ich eine zunehmende Diskrepanz zwischen Ausgaben einerseits und Zustand andererseits. Möglicherweise hängt das mit verfehlten Prioritäten zusammen: Da wird in einer U-Bahn-Station schon mal für mehrere Millionen ein Aufzug nachgerüstet, aber für funktionierende Rolltreppen oder frische Farbe fehlt vermeintlich das Geld..
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.291
CGN
Art. 103 nicht, aber zu sagen, der Gesetzgeber hätte, wenn er von "Sachen" gesprochen habe, "Daten" ausnehmen wollen. Irgendwie erinnert mich das an die "Argumentationen" von Bill Clinton...

Grenze der Auslegung im Strafrecht ist der Wortlaut, 103 II. Die Definition von Sachen als körperliche Gegenstände ist in der Rechtsprache seit mehr als 100 Jahren anerkannt, zumal sich die Begrenzung des Begriffs auch aus dem systematischen Zusammenhang mit dem Diebstahl ergibt. Also ja, mit der Verwendung des Begriffs Sache wollte der Gesetgebe Daten ausschließen, zumal nach zutreffender ganz hM der historischen Auslegung sowieso nur bestätigende Bedeutung zukommt. Im Strafrecht mit seiner Wortlautgrenze ist sie noch unwichtiger. Und da sind wir wieder bei 103 II.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Grenze der Auslegung im Strafrecht ist der Wortlaut, 103 II. Die Definition von Sachen als körperliche Gegenstände ist in der Rechtsprache seit mehr als 100 Jahren anerkannt, zumal sich die Begrenzung des Begriffs auch aus dem systematischen Zusammenhang mit dem Diebstahl ergibt. Also ja, mit der Verwendung des Begriffs Sache wollte der Gesetgebe Daten ausschließen, zumal nach zutreffender ganz hM der historischen Auslegung sowieso nur bestätigende Bedeutung zukommt. Im Strafrecht mit seiner Wortlautgrenze ist sie noch unwichtiger. Und da sind wir wieder bei 103 II.

gem. ISO wurde 1993 erstmalig definiert, was "Daten" sind. Könnte es sein, daß einfach nur "vergessen" wurde, das StGB an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen...!?

Anders gefragt: Welche Motivation sollte der Gesetzgeber denn haben, die Hehlerei mit "Dingen" zu verbieten, die mit "Daten" aber gutzuheißen?
 
  • Like
Reaktionen: SalParadise und Anne
F

feb

Guest
Naja, die amtierende Bundesjustizministerin und(!) Volljuristin sieht das etwas differenzierter:

Strafe für Steuer-CDs: Leutheusser-Schnarrenberger bleibt hart - SPIEGEL ONLINE

Nun gut, nach dem Artikel versuchte sie vor rund einem dreivierteljahr die geltende Rechtslage, die verfassungsgerichtlich abgesegnet ist- keine Strafbarkeit des Ankaufs von Steuer-CDs - ins Gegenteil zu verkehren. Sie ist damit bislang gescheitert.

Sie hat mit ihrer damals veröffentlichen Ansicht den Versuch unternommen, zum sicherlich großen Gefallen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und einiger weniger Steuerhinterzieher die Rechtslage zu ändern. Dieses schändliche Vorhaben ist freilich aktuell ganz augenscheinlich vom Tisch, da von derlei Gesetzesvorhaben derzeit nicht die Rede ist.

Es bleibt dabei: Nach geltender Rechtslage in D ist der Ankauf von Steuer- CDs nicht zu kritisieren. Ich räume freilich ein, dass die FDP und die Justizministerin aus der gleichen Partei dies gerne zum Schutze der Steuerhinterzieher ändern wollen. Du kannst dieser Ministerin, die sich den wirtschaftlichen Interessen unseres Nachbarn und seiner Banken offenbar sehr verbunden fühlt, Beifall zollen.

Aber nochmals: Die geltende deutsche Rechtslage widerspricht deinen Argumenten und Interessen unzweideutig. Oder muss ich dir jetzt noch erklären, welche Bedeutung die rechtskräftigen Urteile der deutschen Instanzgerichte und des BVerfG bedeuten?

Deine Uneinsichtigkeit ist schon jetzt legendär. Ein Geisterfahrer? Nein, Tausende!!!
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
5
Grenze der Auslegung im Strafrecht ist der Wortlaut, 103 II. Die Definition von Sachen als körperliche Gegenstände ist in der Rechtsprache seit mehr als 100 Jahren anerkannt, zumal sich die Begrenzung des Begriffs auch aus dem systematischen Zusammenhang mit dem Diebstahl ergibt. Also ja, mit der Verwendung des Begriffs Sache wollte der Gesetgebe Daten ausschließen, zumal nach zutreffender ganz hM der historischen Auslegung sowieso nur bestätigende Bedeutung zukommt. Im Strafrecht mit seiner Wortlautgrenze ist sie noch unwichtiger. Und da sind wir wieder bei 103 II.

Nicht böse sein, west-crushing, ich schätze Deine Beiträge :)


aber das ist eben der Punkt: Juristen ziehen sich da oftmals auf dermaßen theoretische Positionen zurück, daß dem Nicht-Juristen/trotzdem Akademiker der Bezug zur Realität vollkommen verloren zu gehen scheint.

Will sagen: was "Ihr" juristisch als Nicht-Sache betrachtet, wird sehr wohl zur Sache, wenn Otto-Normalverbraucher sie im Elektronik-Kaufhaus versucht mitgehen zu lassen.:idea:
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.291
CGN
gem. ISO wurde 1993 erstmalig definiert, was "Daten" sind. Könnte es sein, daß einfach nur "vergessen" wurde, das StGB an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen...!?

Anders gefragt: Welche Motivation sollte der Gesetzgeber denn haben, die Hehlerei mit "Dingen" zu verbieten, die mit "Daten" aber gutzuheißen?

Da musst du mal in den Materialien nschgucken. Die Frage ist für die Nicht-Strafbarkeit irrelevant. Wenn der Gesetzgeber "vergessen" hat etwas unter Strafe zu stellen, darf dies im Rechtstaat mit Gewaltenteilung nicht durch verfassungswidrige Auslegung durch den Rechtsanwender korrigiert werden. Vielmehr muss der Gesetzgeber dann sein Gesetz anpassen.
 
  • Like
Reaktionen: feb
F

feb

Guest
gem. ISO wurde 1993 erstmalig definiert, was "Daten" sind. Könnte es sein, daß einfach nur "vergessen" wurde, das StGB an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen...!? Anders gefragt: Welche Motivation sollte der Gesetzgeber denn haben, die Hehlerei mit "Dingen" zu verbieten, die mit "Daten" aber gutzuheißen?

Herrje. Straftaten betreffend Daten sind in den §§ 202a bis 202c StGB geregelt. Schluss aus. Nicht jeder Forist und nicht jeder FDP-Politiker und schon gar nicht der freundliche Eidgenosse kann sich das deutsche Strafrecht nach seinem Gutdünken zurechtbasteln.

Die Diskussion wird vor dem Hintergrund der herrschenden Rechtssprechung (einschließlich des BVerfG) völlig absurd. Dagegen war Don Quichottes Kampf gegen Windmühlenflügel ja durchaus aussichtsreich...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Da musst du mal in den Materialien nschgucken. Die Frage ist für die Nicht-Strafbarkeit irrelevant. Wenn der Gesetzgeber "vergessen" hat etwas unter Strafe zu stellen, darf dies im Rechtstaat mit Gewaltenteilung nicht durch verfassungswidrige Auslegung durch den Rechtsanwender korrigiert werden. Vielmehr muss der Gesetzgeber dann sein Gesetz anpassen.

Hmm, mit der gleichen Logik darf ich dann also in einem deutschen U-Boot gefahrlos Straftaten begehen? §4 StGB spricht ja eindeutig von Schiffen und Luftfahrzeugen. U-Boote sind ausdrücklich nicht erwähnt... Was hälst Du von einer solchen Argumentation?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.291
CGN
Hmm, mit der gleichen Logik darf ich dann also in einem deutschen U-Boot gefahrlos Straftaten begehen? §4 StGB spricht ja eindeutig von Schiffen und Luftfahrzeugen. U-Boote sind ausdrücklich nicht erwähnt... Was hälst Du von einer solchen Argumentation?

Keine Ahnung, was da im Anwendungsbereich des Strafrechts wie ausgelegt wird, hat für die Definition des Begriffs "Sache" aber doch überhaupt keine Relevanz.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.888
498
GVA
Nein, da er Deutschland mit > 30% annimmt, vergleicht er AN und AG Anteil zusammen (was auch sinnvoll ist). Damit kannst Du Deine Zahlen mit 2 multiplizieren (2. Säule mal herausgelassen) und noch einige Posten hinzu addieren (z.B. die Umlage der Familienkasse). Hinzu kommt übrigens auch die Solidaritätsumlage für die ALV (NBU, BU..., auch wenn auf AG Seite versteckt, bezahlst Du sie trotzdem). Für die KV sollte man auch den Standardfall annehmen, oder sie eben auch für Deutschland rausrechnen. Ändert aber nichts daran, dass für Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze Deutschland besser abschneidet als die Schweiz (über den Sinn muss man hier nicht streiten).

Die 2. Säule beträgt übrigens nicht 8%, der genaue Satz hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab, u.a. dem Alter.

in Deutschland betraegt der AN-Anteil an den Sozialversicherungen m.E. 9.5% fuer Rente, ca. 8% fuer KV, 2% fuer ALV und nochmal 2% fuer Pflege. Damit waeren wir schon mal bei ueber 20%, immer noch weit ueber den Schweizer Sozialbeitraegen. >30% scheint in der Tat etwas viel zu sein. Die Tendenz stimmt allerdings. Wenn man dann noch die Hoehe der Auszahlungen im Rentenfall miteinander vergleicht, weiss man auch direkt wo der Hammer haengt

Bzgl. der 2. Saeule in der Schweiz handelt es sich bei den 8% um den hoechsten Pflichtbeitrag, bei Ueberschreitung des 25. Lebensjahres. Ich wuesste nicht, weshalb ich die KV in der Schweiz addieren sollte, wenn mir keine Kosten entstehen. Meines Wissens uebernehmen viele AG diese vollstaendig.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
in Deutschland betraegt der AN-Anteil an den Sozialversicherungen m.E. 9.5% fuer Rente, ca. 8% fuer KV, 2% fuer ALV und nochmal 2% fuer Pflege. Damit waeren wir schon mal bei ueber 20%, immer noch weit ueber den Schweizer Sozialbeitraegen. >30% scheint in der Tat etwas viel zu sein. Die Tendenz stimmt allerdings. Wenn man dann noch die Hoehe der Auszahlungen im Rentenfall miteinander vergleicht, weiss man auch direkt wo der Hammer haengt

Wie schon geschrieben, es geht hier um AG+AN Anteil. In Deutschland betragen die Lohnnebenkosten ca. 41% (mit KV). Allerdings für die meisten Positionen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Danach geht der genannte Prozentsatz natürlich nach unten.

In der Schweiz ist die Berechnung schwieriger, man kommt aber auch problemlos über 20%, je nach Situation.
AHV 10,1%, ALV 2,2% (1% ab 126k), UVG ca. 0,4%, NBU bis zu 3%, KVG (Pauschale), Pensionskasse (bis zu 20% des Versicherten Lohns), Familienulage (bis 4%). Hinzu kommt dann noch die KTG (freiwillig, aber ansonsten muss der AG eben einspringen). Je nach Fall (wir betrachten hier ja nicht Boekel gegen Deutschland), kommt da auch ein stattlicher Betrag zusammen.

Und nun ist es eben so, wie ich geschrieben habe: Durch die Beitragsbemessungsgrenze nähern sich die prozentualen deutschen LNK denen der Schweiz relativ schnell an und können auch je nach Situation darunter liegen (sind ja alles Großverdiener im VFT ;) ).


Und die Renten sind zwar ganz nett, wenn man die zweite Säule einrechnet, allerdings ist die erste Säule (wie das dt Umlageverfahren) eine richtige Geldvernichtungsmaschine. Höchstanspruch beträgt max 2300 CHF pro Monat, die Einzahlung ist aber ohne Kappung...

Mal davon abgesehen geht es hier nicht darum, welche Sozialversicherung überlegen ist, das ist beim D CH Vergleich wohl keine Frage.


Bzgl. der 2. Saeule in der Schweiz handelt es sich bei den 8% um den hoechsten Pflichtbeitrag, bei Ueberschreitung des 25. Lebensjahres.

Liegt zwischen 2,5% und 20%, je nach Lebensalter.

Ich wuesste nicht, weshalb ich die KV in der Schweiz addieren sollte, wenn mir keine Kosten entstehen. Meines Wissens uebernehmen viele AG diese vollstaendig.

Weil sie nunmal zu den Pflichtbeträgen gehört. Es ist doch vollkommen unerheblich, ob der AG oder der AN sie "trägt", schlussendlich muss der AN diesen Betrag erwirtschaften. Oder kommt das Geld einfach aus dem Automaten?
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@GoldenEye:

So in etwa muss es sich wohl für einen Piloten anfühlen, wenn jemand, der schon mal in einem Flugzeug mitgeflogen ist, dem Piloten erklären will, wie man ein Flugzeug führt...

Was feb und west-crushing zu dem Thema sagen, ist vollständig korrekt.

Nimm´ es einfach hin! Es muss dir ja nicht gefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: feb

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Vielleich kann jemand -der sich damit auskennt - mal ein oder zwei Beispiele rechnen. Eines z.b. mit dem deutschen Durchschnittseinkommen und eines mit 500.000 Euro Jahreseinkommen. Das würde es mir deutlich erleichtern die Vorteile des jeweiligen Systems zu erkennen. Ich sage auch schon vorab ganz artig: DANKE.
 
Die Beiträge für BVG und ev. 3 Säule musst Du sicher nicht einrechnen, denn das gibt es ja in Deutschland gar nicht. Die Leistungen mit BVG sind weit über CHF 2300 pro Monat !

Wie schon geschrieben, es geht hier um AG+AN Anteil. In Deutschland betragen die Lohnnebenkosten ca. 41% (mit KV). Allerdings für die meisten Positionen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Danach geht der genannte Prozentsatz natürlich nach unten.

In der Schweiz ist die Berechnung schwieriger, man kommt aber auch problemlos über 20%, je nach Situation.
AHV 10,1%, ALV 2,2% (1% ab 126k), UVG ca. 0,4%, NBU bis zu 3%, KVG (Pauschale), Pensionskasse (bis zu 20% des Versicherten Lohns), Familienulage (bis 4%). Hinzu kommt dann noch die KTG (freiwillig, aber ansonsten muss der AG eben einspringen). Je nach Fall (wir betrachten hier ja nicht Boekel gegen Deutschland), kommt da auch ein stattlicher Betrag zusammen.

Und nun ist es eben so, wie ich geschrieben habe: Durch die Beitragsbemessungsgrenze nähern sich die prozentualen deutschen LNK denen der Schweiz relativ schnell an und können auch je nach Situation darunter liegen (sind ja alles Großverdiener im VFT ;) ).


Und die Renten sind zwar ganz nett, wenn man die zweite Säule einrechnet, allerdings ist die erste Säule (wie das dt Umlageverfahren) eine richtige Geldvernichtungsmaschine. Höchstanspruch beträgt max 2300 CHF pro Monat, die Einzahlung ist aber ohne Kappung...

Mal davon abgesehen geht es hier nicht darum, welche Sozialversicherung überlegen ist, das ist beim D CH Vergleich wohl keine Frage.




Liegt zwischen 2,5% und 20%, je nach Lebensalter.



Weil sie nunmal zu den Pflichtbeträgen gehört. Es ist doch vollkommen unerheblich, ob der AG oder der AN sie "trägt", schlussendlich muss der AN diesen Betrag erwirtschaften. Oder kommt das Geld einfach aus dem Automaten?
 
  • Like
Reaktionen: Anne
M

Mr.Burns

Guest
@MiPf76! Die Sache mit der deutschen Beitragsbemessungsgrenze solltest Du erklären, weil die Schweizer diese nicht kennen und die Mehrzahl der hiesigen (deutschen) Foristen scheinselbständige ITler sind.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.888
498
GVA
Wie schon geschrieben, es geht hier um AG+AN Anteil. In Deutschland betragen die Lohnnebenkosten ca. 41% (mit KV). Allerdings für die meisten Positionen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Danach geht der genannte Prozentsatz natürlich nach unten.

In der Schweiz ist die Berechnung schwieriger, man kommt aber auch problemlos über 20%, je nach Situation.
AHV 10,1%, ALV 2,2% (1% ab 126k), UVG ca. 0,4%, NBU bis zu 3%, KVG (Pauschale), Pensionskasse (bis zu 20% des Versicherten Lohns), Familienulage (bis 4%). Hinzu kommt dann noch die KTG (freiwillig, aber ansonsten muss der AG eben einspringen). Je nach Fall (wir betrachten hier ja nicht Boekel gegen Deutschland), kommt da auch ein stattlicher Betrag zusammen.

Und nun ist es eben so, wie ich geschrieben habe: Durch die Beitragsbemessungsgrenze nähern sich die prozentualen deutschen LNK denen der Schweiz relativ schnell an und können auch je nach Situation darunter liegen (sind ja alles Großverdiener im VFT ;) ).


Und die Renten sind zwar ganz nett, wenn man die zweite Säule einrechnet, allerdings ist die erste Säule (wie das dt Umlageverfahren) eine richtige Geldvernichtungsmaschine. Höchstanspruch beträgt max 2300 CHF pro Monat, die Einzahlung ist aber ohne Kappung...

in dem Fall darfst Du m.E. nur die AVS mit der deutschen RV vergleichen. Und ich bin mir nicht bewusst, dass der Hoechstanspruch in D weit ueber 2000 EUR liegt, bei einem Einkommen, dass 45 Jahre ueber der Beitragsbemessungsgrenze liegt. In der Schweiz muss man nicht so lange auf diesem Niveau verdienen um die 2300 CHF zu bekommen. Aber wie Du oben richtig festgestellt hast, liegen die SV-Saetze bis zur Beitragsbemessungsgrenze in D doppelt so hoch wie in der Schweiz. Und ich glaube nicht, dass der Durchschnittsverdiener oberhalb dieser Grenze liegt.


Liegt zwischen 2,5% und 20%, je nach Lebensalter.



Weil sie nunmal zu den Pflichtbeträgen gehört. Es ist doch vollkommen unerheblich, ob der AG oder der AN sie "trägt", schlussendlich muss der AN diesen Betrag erwirtschaften. Oder kommt das Geld einfach aus dem Automaten?

also dass der AN-Beitrag zur zweiten Saeule irgendwo 20% betragen soll ist mir noch nicht untergekommen und muss wohl eine absolute Ausnahme sein. Hinsichtlich der KV sollte man m.E. nur die Belastung durch den AN vergleichen und darum ging es glaube ich hier.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich habe gerade gelernt dass die Krankenversicherung in der Schweiz keine Familienversicherung ist, also wie in Deutschland bei privat versicherten Personen muss sich jedes Familienmitglied extra versichern.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.291
CGN
aber das ist eben der Punkt: Juristen ziehen sich da oftmals auf dermaßen theoretische Positionen zurück, daß dem Nicht-Juristen/trotzdem Akademiker der Bezug zur Realität vollkommen verloren zu gehen scheint.

Das mag ja durchaus mal zutreffen, wie jede Wissenschaft regelmäßig ein umfangreicheres Studium zu ihrem Durchdringen erfordert (und viele Studenten schaffen selbst das - trotz bestandenem Abschluss - nicht.) Ich finde aber hier geht es mit 103 II GG um einen grundlegenden Inhalt der Bestrafung in einem Rechtsstaat. Nulla poena sine lege kannten schon die Römer. Insofern finde ich nicht, dass es hier um eine "dermaßen theoretische Position" geht.

Und eine gängige Auslegung von Begriffen ist dem Gesetzgeber bekannt, gerade die Tatsache dass einige Politiker eine Strafbarkeit einführen wollen indiziert ja schon, dass auch dem Parlament bekannt ist, was man unter einer Sache versteht.

Ganz interessant ist übrigens, dass die Strafgerichte im Fall von Fahrerflüchtigen (völlig anderes Thema, ja) schonmal versucht hatten, die Strafbarkeit über die Wortlautgrenze hinweg auszudehnen (die Schweine muss man ja irgendwie kriegen), dann aber vom BVerfG völlig zu Recht zurückgepfiffen wurden (wer ein Schwein ist, bestimmt immer noch der Gesetzgeber und nicht der Jurist/Rechtsanwender, und hier ist dann auch die Parallele zu unserer angeblichen "Hehlerei") [Siehe dazu: Das Bundesverfassungsgericht ]
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.888
498
GVA
Ich habe gerade gelernt dass die Krankenversicherung in der Schweiz keine Familienversicherung ist, also wie in Deutschland bei privat versicherten Personen muss sich jedes Familienmitglied extra versichern.

das ist korrekt. I.d.R. hast Du auch ein Franchise, was abhaengig vom Vertrag bei 500 - 2500 CHF p.a. liegt
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Vielleich kann jemand -der sich damit auskennt - mal ein oder zwei Beispiele rechnen. Eines z.b. mit dem deutschen Durchschnittseinkommen und eines mit 500.000 Euro Jahreseinkommen. Das würde es mir deutlich erleichtern die Vorteile des jeweiligen Systems zu erkennen. Ich sage auch schon vorab ganz artig: DANKE.

Ach das geht doch gar nicht so einfach. Du musst doch erstmal definieren wie das Einkommen zustande kommt, und es wäre hilfreich wenn man ein "Durchschnittseinkommen" benennen könnte. Weiterhin müsstest du einen KV Tarif annehmen usw. usw.

Bei 28950€ im Jahr bezahlst du 3855€ Steuern
Bei 500.000€ im Jahr bezahlst du 205.325,00 € Steuern

Und jetzt überlegen wir mal, wer von den beiden Gehaltsempfängern sich über Steuersparmodelle einen großen Teil der gezahlten Steuern zurück holen kann?

Wenn du z.B. mit einer 10X10 Afa eine schöne alte Villa sanierst wird der Gutverdiener kaum Steuern zahlen, der Durchschnittsverdiener wird sich die Villa nicht leisten können.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ach das geht doch gar nicht so einfach. Du musst doch erstmal definieren wie das Einkommen zustande kommt, und es wäre hilfreich wenn man ein "Durchschnittseinkommen" benennen könnte. Weiterhin müsstest du einen KV Tarif annehmen usw. usw.

Bei 28950€ im Jahr bezahlst du 3855€ Steuern
Bei 500.000€ im Jahr bezahlst du 205.325,00 € Steuern

Und jetzt überlegen wir mal, wer von den beiden Gehaltsempfängern sich über Steuersparmodelle einen großen Teil der gezahlten Steuern zurück holen kann?

Wenn du z.B. mit einer 10X10 Afa eine schöne alte Villa sanierst wird der Gutverdiener kaum Steuern zahlen, der Durchschnittsverdiener wird sich die Villa nicht leisten können.

Das durchschnittliche Jahreseinkommen für AN in Deutschland betrug in 2012: 28.950 Euro.

Es geht mir jetzt auch nicht darum jedes Beispiel mit Steuersparmodell und sonstigen Schnick schnack zu rechnen, sondern was kommt netto nach Zahlung von Steuern und Sozialausgaben beim AN an und zwar in der Schweiz und in Deutschland zum Vergleich.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Das durchschnittliche Jahreseinkommen für AN in Deutschland betrug in 2012: 28.950 Euro.

Es geht mir jetzt auch nicht darum jedes Beispiel mit Steuersparmodell und sonstigen Schnick schnack zu rechnen, sondern was kommt netto nach Zahlung von Steuern und Sozialausgaben beim AN an und zwar in der Schweiz und in Deutschland zum Vergleich.

So sehen das ja auch die Politiker - und denken dann sie wäre unglaublich gerecht - weil ja höhere Einkommen theoretisch höher belastet werden - dummerweise haben die Menschen/Firmen mit höheren Einkommen andere Gestaltungsspielräume - und nutzen diese meist auch max aus.


In meinen vorherigen Post kannst du auf jeden Fall die Steuerbelastung entsprechend nachvollziehen - Single ohne Kinder.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
So sehen das ja auch die Politiker - und denken dann sie wäre unglaublich gerecht - weil ja höhere Einkommen theoretisch höher belastet werden - dummerweise haben die Menschen/Firmen mit höheren Einkommen andere Gestaltungsspielräume - und nutzen diese meist auch max aus.


In meinen vorherigen Post kannst du auf jeden Fall die Steuerbelastung entsprechend nachvollziehen - Single ohne Kinder.

Aber das ist doch die in Deutschland, oder? Wie schauts in der Schweiz aus?