Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
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So, nachdem ich mich mit meinen ganz persönlichen Stalkern beschäftigen durfte, jetzt ein Kommentar aus Sicht eines Juristen, der oft genug an dem LG München II zu tun hat:

a) Du rufst dauernd nach Geistern und wunderst Dich, dass sie auch kommen?
b) Endlich mal ein Grund froh zu sein, in Duisburg zu leben.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Worldwide, auch für dich: Du führst eine Diskussion über den User feb,:blah: Wenn du dies noch einmal ansprichst, werde ich dies bei den Mods melden. :blah:

Scheibenkleister. Nächste Stufe der Diskussion über User, statt Diskussion unter Usern.

Mit Verlaub: Sicher würden die gerufenen Mods nachlesen, wer immer wieder persönlich wird. Könnte schlecht für Dich ausgehen...
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
4. Ein Freispruch ist in gaaanz weite Ferne gerückt.

Da stimme ich Dir zu. Mich wundert es allerdings, dass Du vom Fach bist und dies zu diesem Zeitpunkt feststellst.

Ein Freispruch ist schon länger ausgeschlossen. Es geht um mildernde Umstände und im besten Fall um verminderte Schuldfähigkeit. Letzteres wäre eine starke Leistung der Anwälte.

Unter normalen Umständen dürften es mindestens 40 Monate FS werden.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Da stimme ich Dir zu. Mich wundert es allerdings, dass Du vom Fach bist und dies zu diesem Zeitpunkt feststellst.

Ein Freispruch ist schon länger ausgeschlossen. Es geht um mildernde Umstände und im besten Fall um verminderte Schuldfähigkeit. Letzteres wäre eine starke Leistung der Anwälte.

Unter normalen Umständen dürften es mindestens 40 Monate FS werden.


Ein Freispruch ist überhaupt nicht ausgeschlossen. Sein Verteidiger hat ja ausdrücklich betont, dass sogar die vollen 18,5 Millionen, die gestern für Verwunderung sorgten, Gegenstand der Selbstanzeige waren. Es reicht bekanntlich, dass eine der beiden Säulen der Strafbarkeit - Unvollständigkeit bzw. Verspätung - wegbricht, und die Anklage steht ohne Fall da. Gestern konnte man teilweise den Eindruck gewinnen, dass die Verteidigung die eine Säule (Verspätung) für die andere (Unvollständigkeit) zu opfern bereit ist. Taktik KÖNNTE sein, darauf zu setzen, dass Hoeneß eine vollständige Selbstanzeige in Auftrag gegeben hat, diese aber ohne seine Schuld verpfuscht wurde oder in Summe sogar vollständig gewesen ist.

Heute darf erst einmal abgewartet werden, ob der Prozess überhaupt wie geplant bis Donnerstag zu Ende gebracht werden kann. 50 bzw. 70.000 Seiten sind eine Menge Stoff, die aktuell ja von den Steuerbehörden begutachtet werden. Selbst das dürfte in der Kürze der Zeit kaum zu schaffen sein, abgesehen davon, dass die Staatsanwaltschaft sicher auch gerne noch mal einen Blick darauf werfen möchte. Insofern steht zu befürchten, dass es diese Woche noch kein Urteil geben kann.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich dachte immer das bei einem Verdächtigen mit ausländischen Vermögen und ausländischen Immobilienbesitz das Thema Fluchtgefahr bei einer zu erwartenden Haftstrafe ein Haftgrund wäre?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich dachte immer das bei einem Verdächtigen mit ausländischen Vermögen und ausländischen Immobilienbesitz das Thema Fluchtgefahr bei einer zu erwartenden Haftstrafe ein Haftgrund wäre?

Nochmals, weil das offenbar nicht jedem ganz klar ist:

Ein Haftgrund ist eine der Voraussetzungen für einen Haftbefehl. Da der Haftbefehl ja erlassen wurde und fortbesteht, hat mithin ein Gericht auch einen Haftgrund gesehen.

Die Außervollzugsetzung des Haftbefehls folgt anderen Regeln.
 
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FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Welcher Haftgrund wäre gegeben, bei einem
- geständigen
- selbst bei Gericht eintreffenden und dies verkündenden

Beschuldigten? U-Haft ist keine Strafe, sondern Mittel zum Zweck.

Verdunkelungsgefahr?

Ich bin zwar pro Ulli H. und gegen Haftstrafen bei Steuerhinterziehung (lieber richtig knackig abkassieren, 4x den hinterzogenen Betrag oder so), aber nach dieser Aktion vom Würschdel-Ulli könnte man schon mit Verdunkelung argumentieren.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Jetzt noch? Nachdem er monatelang für genau solche Späßchen Zeit hatte und nun sogar noch mehr offenlegte, als ursprünglich bekannt war? Ich glaube, Du verkennst den Begriff der Verdunkelungsgefahr.
 

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Jetzt noch? Nachdem er monatelang für genau solche Späßchen Zeit hatte und nun sogar noch mehr offenlegte, als ursprünglich bekannt war? Ich glaube, Du verkennst den Begriff der Verdunkelungsgefahr.

Ich bin kein Jurist. Aber er sagt: "ich will voll kooperieren und zur Aufklärung beitragen", und dann legt er seine Unterlagen eine Woche vor Prozessbeginn vor und klärt die ganze Tragweite erst im Prozess auf?

Wenn ich voll kooperieren wollen würde, wuerde ich asap alles vorlegen, und nicht eine Woche vor Prozessbeginn. Mir kann niemand ernsthaft erzählen, dass es ein Jahr dauern soll, bis seine Bank alle Belege produziert.

Nochmal: ich bin gegen Haftstrafen bei Steuerhinterziehung. Und mein Gefühl sagt mir, dass Leute schon wegen kleineren Nummern bei Wirtschaftsdelikten in U-Haft gewandert sind (OT, aber vllt erinnert sich jemand an die Deutsche-Bank-Mitarbeiter die nach der Razzia kurz vor Weihnachten 2012 festgenommen wurden).
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Frage an die Juristen hier: Wie kann denn eine Selbstanzeige wirksam sein, wenn
1. die Selbstanzeige falsch war (die Höhe der hinterzogenen Steuer)
2. die hinterzogene Steuer nicht umgehend nachgezahlt wurde.

Dies sind doch m.W. gewichtige Punkte für die Wirksamkeit der Selbstanzeige, oder nicht?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Ich frage mich schon warum hier nur jemand eine Sekunde an eine bedingte Strafe oder gar an Freispruch denkt? Uli kommt in den Knast... Und das ist gut so!
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.153
1.126
Nach maximaler Kooperation klingt das nun wirklich nicht:

Uli Hoeneß ist vor Gericht von einer Steuerfahnderin massiv belastet worden. Laut der Zeugenaussage der Fahnderin des Finanzamts Rosenheim hielt Hoeneß Unterlagen zu seinen zwei Schweizer Konten über ein Jahr vor den Finanzbehörden zurück. Die Hoeneß-Verteidigung habe die PDF-Dateien erst am 27.Februar abgegeben, Hoeneß' Bank habe die Dateien aber bereits am 18.Januar 2013 erstellt.
Quelle: Spiegel Online
 
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economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
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Ich denke Unterlagen mehr als 1 Jahr zurückzuhalten und dann dem Gericht 2 Wochen vor Prozessbeginn vorzulegen passt nicht zu der neuen Strategie der Offenheit und Kooperation! Wer soll den in wenigen Wochen 70.000 Seiten Papier überarbeiten. Die Verteidigung konnte sich hierfür ein ganzes Jahr zeit nehmen!

Das ist mir alles zu sehr taktisch geprägt. Angeblich war diese Summe abgedeckt durch die Selbstanzeige. Die Vorauszahlung waren aber keine 18 Millionen - oder ?

Im Grunde bin ich auch dafür, das die Steuern nachgezahlt werden + sehr ordentlichen Aufschlag und Ruhe ist. Davon hat der Staat zwar mehr. Leider denke ich dass dies aber auch dazuführt, das bei anderen der Gedanke aufkommt man kann es mal propbieren , außer einer Geldstrafe passiert ja nix...
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Im Grunde bin ich auch dafür, das die Steuern nachgezahlt werden + sehr ordentlichen Aufschlag und Ruhe ist. Davon hat der Staat zwar mehr. Leider denke ich dass dies aber auch dazuführt, das bei anderen der Gedanke aufkommt man kann es mal propbieren , außer einer Geldstrafe passiert ja nix...

Das ist genau der Punkt, ein Wirtschaftslenker mit Geldstrafe ist weiterhin in der Gesellschaft akzeptiert, nach Knast schaut das ganz anders aus. Der Druck es nicht zu tun ist bei Knastdrohung deutlich höher....
 
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A

Anonym12392

Guest
Welcher Haftgrund wäre gegeben, bei einem
- geständigen
- selbst bei Gericht eintreffenden und dies verkündenden

Beschuldigten? U-Haft ist keine Strafe, sondern Mittel zum Zweck.
Fluchtgefahr wegen der nun zu erwartenden langjährigen Haftstrafe
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Wo bleibt jetzt eigentlich die Unschuldsvermutung - die gilt doch bis das Urteil gesprochen wurde.