Swiss First Class - Ausgeladen / Umbuchung

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
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Krass! Das finde ich schon unverschämt. Hier geht's immerhin um Swiss' Spitzenprodukt. Dass die auch eine Umbuchung beim Rückflug ablehen finde ich unpassend. Den Ton der Mail finde ich im Übrigen auch etwas pampig. (Ich muss aber auch sagen, dass ich mit dem Swiss Premium Customer Service bisher immer gute Erfahrungen hatte).

… wenn man sich mal die Beitrags-Historie des Dr. hier im VFT ansieht, kommt mir der Eindruck, dass sie jetzt keinen Bock mehr auf ihn haben und froh sind, wenn er woanders fliegt.
 
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DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
… wenn man sich mal die Beitrags-Historie des Dr. hier im VFT ansieht, kommt mir der Eindruck, dass sie jetzt keinen Bock mehr auf ihn haben und froh sind, wenn er woanders fliegt.

Weil ich auch mal eine EF bei der Lufthansa Group gebucht habe? Uhhhh ja ich bin ganz schlimm :) Das wird es sein.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.783
4.596
Also rechtlich gesehen ist LX verpflichtet, eine Ersatzbeförderung für den betroffenen Flug zu bieten. Was sie gemacht hat. Alternativ hättest Du auch das Recht auf Storno und Erstattung gehabt (habe ich schon genutzt, wenn der spätere Flug zu so einem Unsinn wie ein paar Stunden am Zielort geführt hätten).

Eine Verpflichtung, bei späterem Hinflug auch den Rückflug umzubuchen, gibt es nicht. Rein rechtlich kann man LX hier wohl wirklich nichts vorwerfen. Dass sich die Airline in so einem Fall gerade gegenüber einem F-Kunden etwas kulanter zeigen könnte, ist ein anderes Thema….

Aber vermutlich sind da in der Tat irgendwelche Erbenzähler der Meinung, der Geschäftsreisende, der so eine Möglichkeit braucht, soll bitte flex buchen und keine unflexiblen „Urlauber-Spartarife“.

Rechtlich gesehen ist LX verpflichtet, mich zur gebuchten Zeit zu fliegen. Alles andere ist bereits Schadensersatz. Und der Schaden beschränkt sich nicht auf die Ersatzbeförderung zu einer anderen Zeit.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.848
13.185
FRA/QKL
Rechtlich gesehen ist LX verpflichtet, mich zur gebuchten Zeit zu fliegen. Alles andere ist bereits Schadensersatz. Und der Schaden beschränkt sich nicht auf die Ersatzbeförderung zu einer anderen Zeit.

Es wurde doch auch monetärer Schadenersatz geleistet und außerdem wurde ebenfalls angeboten (und vom OP abgelehnt) den OP zur gebuchten Zeit zu fliegen? :confused:
 
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planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
55
HAM
Das ist doch an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten.

Ich sage meinen zahlenden Kunden: „Da unser Crewrest leider kaputt und sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass unsere Crews natürlich nicht in der C ruhen können, können wir Ihnen nur anbieten selbst in der C versuchen zu ruhen. Oder sie fliegen halt irgendwann anders, wobei alle sinnvollen Alternativen schon ausgebucht sind.“

Es tut mir leid, aber das ist einfach das schlechteste Signal dass man senden kann, gerade wenn es um ein vermeintliches Spitzenprodukt geht. Gewerkschaftliche Regelungen hin oder her.

Dass man dann aber nicht vor Scham im Boden versinkt und wirklich ALLES tut um dem zahlenden Kunden eine irgendwie angemessene Lösung zu bieten ist einfach nur beschämend. Sich dann noch zu erdreisten eine solche Antwort an ebenjenen Kunden zu schicken, in dem man ihm zwischen den Zeilen vorwirft dass er sich ja nicht so hätte anstellen müssen (so lese ich es zumindest auch) setzt dem ganzen nochmal die Krone auf. Ich meine, wir kann man denn sowas so provokativ schreiben?!

Es zeigt aber wahrscheinlich nur mal wieder wie sehr da jeder einzelne Beteiligte bei der Airline an seinen starren Prozess gebunden ist und das Produkt Linienflug eben doch unabhängig jeglicher Reise-/Buchungsklasse „Systemgastronomie“ ist. Auch wenn man das in den Premiumklassen durch viel billige Kosmetik mehr oder weniger versucht zu vertuschen.

Ich kenne es im übrigens von z.B. UA Flügen dass das Crew Rest einige Ecoreihen mit Vorhang sind.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.037
216
FRA
War die verkürzte Aufenthaltsdauer selbstverursacht oder trifft LX eine Schuld? Klar durch ein Problem bei LX ist es dazu gekommen und die Umstände (spät am Abend, Crew Benefits, etc.) haben dazu geführt, dass die einzige Alternative ein Downgrade mit Kompensation war. Wir sprechen hier "nur" von einem Downgrade und nicht von einem Denied Boarding, wo ich die Situation klar anders einschätzen würde. LX hat dir nicht die Aufenthaltsdauer verkürzt, sie haben dir ein Angebot gemacht, das du nicht angenommen hast.

Sehe es etwas anders, es gab ja wohl mehrere Alternativen:
  1. Downgrade auf C + EUR 1,450
  2. Umbuchung auf EK, EUR 600 EU261 Kompensation und Umbuchung des Rückfluges

Aus diesen hat der OP das für ihn beste Gesamtpaket angenommen - warum er dies tat, sollte er als Kunde der Airline gegenüber nicht begründen müssen. Er kann aber erwarten dass dieses Gesamtpaket auch eingehalten wird denn bei einem anderen Konstrukt hätte der OP möglicherweise Option 1 eher in Betracht gezogen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
denn bei einem anderen Konstrukt hätte der OP möglicherweise Option 1 eher in Betracht gezogen.

Nein, er hat sich gegen Option 1 entschieden, ohne überhaupt irgendeine Option 2 zu kennen.

Die Option 2 ist erst viel später, am Ticketschalter, ins Gespräch gekommen. Da hatte er Option 1 schon längst abgewählt.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Sehe es etwas anders, es gab ja wohl mehrere Alternativen:
  1. Downgrade auf C + EUR 1,450
  2. Umbuchung auf EK, EUR 600 EU261 Kompensation und Umbuchung des Rückfluges

Aus diesen hat der OP das für ihn beste Gesamtpaket angenommen - warum er dies tat, sollte er als Kunde der Airline gegenüber nicht begründen müssen. Er kann aber erwarten dass dieses Gesamtpaket auch eingehalten wird denn bei einem anderen Konstrukt hätte der OP möglicherweise Option 1 eher in Betracht gezogen.



Um das noch etwas auszuführen. Eine EU261 Kompensation war in dem Moment das Letzte an das ich gedacht habe. Ich hatte mich auf einen entspannten F Flug gefreut. Weiterhin wollte ich auch nicht, dass jemand aus der Business wegen mir in die Swiss Economy gesetzt wird. Das gilt es weiterhin auch zu beachten. Denn das Gefälle zwischen F und C ist zwar groß aber C und Y ist riesig.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Weiterhin wollte ich auch nicht, dass jemand aus der Business wegen mir in die Swiss Economy gesetzt wird.
Oh je.
Das wäre allerdings für alle Beteiligten die praktikabelste Lösung gewesen, da es alternative C-Flüge wie Sand am Meer gibt, im Gegensatz zu den F-Alternativen. Und niemand hätte in Y fliegen müssen.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
466
Muss eigentlich auch nachgewiesen werden, dass der Crewrest wirklich unzumutbar "defekt" war?
Allein diese sehr schwammige und dilettantische Formulierung erzeugt bei mir das dumpfe Gefühl, dass die Crew einfach mal Lust hatte, gemütlich in der F zu logieren.
 
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jsm1955

Guest
genau! Wen interessiert schon das Ruhebedürfnis der "armen Schweine", welche es sich nicht leisten können, woanders zu wohnen. Wo kämen wir da auch hin, wenn die auch nachts noch ein Fenster öffnen wollten um bei frischer Luft zu schlafen.
Ich nehme an, du redest von den armen Schweinen außerhalb Europas?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.151
3.496
ZRH / MUC
Um das noch etwas auszuführen. Eine EU261 Kompensation war in dem Moment das Letzte an das ich gedacht habe. Ich hatte mich auf einen entspannten F Flug gefreut. Weiterhin wollte ich auch nicht, dass jemand aus der Business wegen mir in die Swiss Economy gesetzt wird. Das gilt es weiterhin auch zu beachten. Denn das Gefälle zwischen F und C ist zwar groß aber C und Y ist riesig.

Du musst Dich nicht rechtfertigen - in der kurzen Zeit der Entscheidungsfindung hast Du das für Dich richtige gemacht. Ich wäre auch nicht mit einem F-Ticket in die Sarg-Thron-C, um hinterher das Gefühl zu haben, über den Tisch gezogen worden zu sein. Daran denken weder einige Schlaumeier im Forum, die drauf hauen, noch einge Schlaumeier im Kundendienst der Airline, die dann mit fehlender Kulanz alles noch schlimmer machen.

Und, ja, wenn eine Finnair oder eine SAS, die mich für 3000€ in einer ordentlichen C nach Tokio fliegen (meine Vergleichsgrösse) etwas verbocken würden, wäre meine Toleranzschwelle freilich wesentlich höher als bei einer LX, wo meine Ansprüche dem Preis entsprechend viel höher sind. Da haben LX und ich uns aber seit Jahren nicht mehr gefunden, weder auf der Kurz- noch auf der Langstrecke.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Oh je.
Das wäre allerdings für alle Beteiligten die praktikabelste Lösung gewesen, da es alternative C-Flüge wie Sand am Meer gibt, im Gegensatz zu den F-Alternativen. Und niemand hätte in Y fliegen müssen.

Die C war 100% voll, es mussten Leute zwangsweise in die Y gesetzt werden. Da kommt keine Freude auf. Auch diese Leute hätten am nächsten Tag fliegen müssen. Ich maße mir nicht an zu bestimmen, dass mein Komfort wichtiger ist, als der eines C-Pax. Zumal da eh die Leute mit dem günstigsten C Ticket ein Downgrade bekommen. Vielleicht jmd in der P-Klasse, der sich lange auf seinen Urlaub gefreut hat. Und nochmals: das ist meine Entscheidung und nicht deine.
 
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J

jsm1955

Guest
Wer ein Flugzeug oder Schiff besteigt, sollte wissen dass dort der Kapitän entscheidet. Alles. Einzige Ausnahme wäre ein Verstoss gegen die grundlegenden Menschenrechte; das liegt aber bei einem Downgrade von F nach C (inklusive Entschädigung) nicht vor. Diese Erkenntnis fällt sicher vielen "Alpha-Männchen" schwer, die sonst immer im Beruf alles selber entscheiden dürfen. Gilt auch für mich, aber so ist es nun mal.

Wem das nicht gefällt und hier schlechten Kundenservice draus herleitet, sollte besser mit der Bahn nach Singapur fahren.
Das ist doch aber komplett am Thema vorbei. Ob der Kapitän an dieser Stelle hätte eine andere Entscheidung treffen können, kann ich nicht beurteilen. Aber dass die Airline Vorsorge für diesen Fall hätte treffen können ist ein Fakt.

Es gibt auch innerhalb Europas durchaus Flughäfen ohne Nachtflugverbot.
Völlig richtig sogar in Deutschland.
Und unabhängig davon, jeder der mal in einer Einflugschneise gewohnt weiß, dass das eigentliche Problem nicht die Nacht ist.

Ich bin auch gar nicht gegen ein Nachtflugverbot, sondern nur gegen dessen dogmatische Umsetzung, und ich wollte darauf hinweisen dass unser Bedürfnis nach Nachtruhe an anderen Orten dieser Welt zu Nachtlärm führt, Da, wo die „armen Schweine“ wohnen.
 
Moderiert:

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Und nochmals: das ist meine Entscheidung und nicht deine.
Völlig klar ohne jeden Zweifel.

Aber wenn Du oder ich eine Entscheidung treffe, dann stehe ich auch dazu und muss notfalls die negativen Konsequenzen tragen (Umsteigen in der Wüste, verspätete Ankunft), welche es ohne diese freie Entscheidung nicht gegeben hätte.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Völlig klar ohne jeden Zweifel.

Aber wenn Du oder ich eine Entscheidung treffe, dann stehe ich auch dazu und muss notfalls die negativen Konsequenzen tragen (Umsteigen in der Wüste, verspätete Ankunft), welche es ohne diese freie Entscheidung nicht gegeben hätte.

Es wurde mir aber gesagt, dass der Rückflug umgebucht wird! Und das nicht nur in einem Nebensatz.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.884
15.950
Rechtlich gesehen ist LX verpflichtet, mich zur gebuchten Zeit zu fliegen. Alles andere ist bereits Schadensersatz. Und der Schaden beschränkt sich nicht auf die Ersatzbeförderung zu einer anderen Zeit.

Ich hatte in meinem Posting als Advocatus Helvetorum die Büchse der vertraglichen (also nicht fluggastrechtlichen) Ansprueche bewusst verschlossen gelassen. Aber gut, öffnen wir sie. Und bleiben wir bitte, rein akademisch, im deutschen Recht:

OP wird nicht in F befördert, bekommt das Angebot, im selben Flieger C zu nehmen + EU-Kompensation oder Umbuchung auf einen Tag später von sowohl Hin- als auch Rückflug. Entscheidet sich fuer letzteres, kann aber jetzt die Zusage der Umbuchung des Rückfluges nicht beweisen. Bucht sich daher selber einen Rückflug einen Tag später und verlangt die Kosten dafuer als Schadensersatz.

Da sind wir grundsätzlich in der Schadensersatzpflicht, sowohl werkvertraglich als auch aus Art. 19 S. 1 MÜ. Schön. Aber dann kommt die Frage des Mitverschuldens aufs Tapet, bzw. bei der Zumutbarkeit der durch Swiss zur Vermeidung des Schadens getroffenen Maßnahmen (Art. 19 S. 2 MÜ). Und Swiss hat hier eine pünktliche Beförderung angeboten, im Rahmen des durch die VO 261/04 geregelten (und daraus könnte man ableiten: erlaubten) Downgrade-Prozesses. Diese hat der OP in freier Entscheidung abgelehnt. Ehrlich gesagt sehe ich an der Stelle ein massives Risiko für den OP, als Kläger vollständig zu unterliegen.

Einziger Punkt, aus dem er evtl. Honig saugen könnte, wäre, wenn die angebotene Downgrade-Kompensation nicht ausreichend gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. c) VO 261/04 gewesen wäre. Die Höhe deutet darauf hin, allerdings fehlen hierzu konkrete Angaben. Mir persönlich wäre das Eis jedenfalls zu dünn, um das Risiko iHv mehreren 1000 Euro einzugehen.

Aber ich wäre auch einfach in C geflogen und hätte mich anschließend mit erheblich geringerem Risiko über die Höhe der Kompensation gestritten ;)
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
2.027
831
ZRH & DUS
Du musst Dich nicht rechtfertigen - in der kurzen Zeit der Entscheidungsfindung hast Du das für Dich richtige gemacht. Ich wäre auch nicht mit einem F-Ticket in die Sarg-Thron-C, um hinterher das Gefühl zu haben, über den Tisch gezogen worden zu sein. Daran denken weder einige Schlaumeier im Forum, die drauf hauen, noch einge Schlaumeier im Kundendienst der Airline, die dann mit fehlender Kulanz alles noch schlimmer machen.
Ich sehe das ähnlich, zumal ich auch mal als Argument anführen würde, dass man ja sich ja bewusst für einen Flug in F entscheidet und die Fluglinie explizit deswegen auswählt, so viele gibt es ja nicht mehr. Wenn ich dann von DUS oder TXL erstmal in Holz- oder Laminatklasse ("C" im Narrowbody) nach Zürich fliege, damit ich dann dort die auf der langstrecke gewünschte Leistung bekomme, wäre ich schon sauer, wenn man mich in die C verfrachten will, dann hätte ich mir den Umweg nämlich sparen können. In C hätte ich (bzw. DrSEJ) von Düsseldorf auch direkt nach Singapur fliegen können, dazu muss man nicht erst den Abstecher nach FRA/MUC/ZRH auf sich nehmen.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Nüchtern betrachtet ist der Gesamtkomplex, so er sich denn wie beschrieben zugetragen hat, eine schwache Leistung der Swiss (ohne die sinnlose Crew-Rest-Diskussion).

Bei JEDEM Verhältnis Unternehmen - Kunde, bei dem man mit Menschen zu tun hat, gibt es Hit & Miss. Bei den einen vielleicht Prozess- und/oder Mitarbeiter-bedingt mehr Hit und bei den anderen mehr Miss, aber insbesondere Kulanz ist immer Personen- und Tagesform-abhängig. Das Menscheln kann man bei Menschen eben schlecht abschalten ;)

Ich bin schon bei einer drohenden 2h-Verspätung mit einem günstigen Companion Tix ex CDG direkt zum meinem eigentlichen Endziel STR umgebucht worden. Hatte aber auch schon unverschämte Agenten, der mir Stuss erzählen wollten...

Ärgerlich, aber unnötig sich darüber aufzuregen.
 
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B

Boeing736

Guest
Muss eigentlich auch nachgewiesen werden, dass der Crewrest wirklich unzumutbar "defekt" war?
Allein diese sehr schwammige und dilettantische Formulierung erzeugt bei mir das dumpfe Gefühl, dass die Crew einfach mal Lust hatte, gemütlich in der F zu logieren.

Weil natürlich die Crew das einfach mal selber so im Briefing diskutiert, entscheidet und umsetzt...
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Ich hatte in meinem Posting als Advocatus Helvetorum die Büchse der vertraglichen (also nicht fluggastrechtlichen) Ansprueche bewusst verschlossen gelassen. Aber gut, öffnen wir sie. Und bleiben wir bitte, rein akademisch, im deutschen Recht:

OP wird nicht in F befördert, bekommt das Angebot, im selben Flieger C zu nehmen + EU-Kompensation oder Umbuchung auf einen Tag später von sowohl Hin- als auch Rückflug. Entscheidet sich fuer letzteres, kann aber jetzt die Zusage der Umbuchung des Rückfluges nicht beweisen. Bucht sich daher selber einen Rückflug einen Tag später und verlangt die Kosten dafuer als Schadensersatz.

Da sind wir grundsätzlich in der Schadensersatzpflicht, sowohl werkvertraglich als auch aus Art. 19 S. 1 MÜ. Schön. Aber dann kommt die Frage des Mitverschuldens aufs Tapet, bzw. bei der Zumutbarkeit der durch Swiss zur Vermeidung des Schadens getroffenen Maßnahmen (Art. 19 S. 2 MÜ). Und Swiss hat hier eine pünktliche Beförderung angeboten, im Rahmen des durch die VO 261/04 geregelten (und daraus könnte man ableiten: erlaubten) Downgrade-Prozesses. Diese hat der OP in freier Entscheidung abgelehnt. Ehrlich gesagt sehe ich an der Stelle ein massives Risiko für den OP, als Kläger vollständig zu unterliegen.

Einziger Punkt, aus dem er evtl. Honig saugen könnte, wäre, wenn die angebotene Downgrade-Kompensation nicht ausreichend gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. c) VO 261/04 gewesen wäre. Die Höhe deutet darauf hin, allerdings fehlen hierzu konkrete Angaben. Mir persönlich wäre das Eis jedenfalls zu dünn, um das Risiko iHv mehreren 1000 Euro einzugehen.

Aber ich wäre auch einfach in C geflogen und hätte mich anschließend mit erheblich geringerem Risiko über die Höhe der Kompensation gestritten ;)


Ich werde die Tage mal bei den Damen im Transfer A vorbeigehen. Namen habe ich mir gemerkt. Ich werde natürlich freundlich fragen, warum die Umbuchung dann letztlich doch nicht funktionierte. Die Damen werden sich mehr als sicher an den Vorgang erinnern können.

Ich vermute fast, dass es sogar eingetragen ist, die Hotline und der LX Premium bzw. Core :rolleyes: Customer Care das aber nicht sehen kann.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Es wurde mir aber gesagt, dass der Rückflug umgebucht wird! Und das nicht nur in einem Nebensatz.
Da hattest du dich aber längst entschieden, und der Flug war abgehoben.

Aber ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht, warum das nicht zumindest aus Kulanz gewährt wird.