Tempolimit aus PKV

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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
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Drängeln und Lichthupen ist natürlich nie nett; grundloses Langsamfahren aber auch nicht. Insofern muss man sagen: Sowas kommt von sowas, und wer mit 120 überholt, ohne dass er technisch dazu gezwungen wäre (-> Lkw), provoziert das Drängeln.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
1.819
3.995
DUS
Drängeln und Lichthupen ist natürlich nie nett; grundloses Langsamfahren aber auch nicht. Insofern muss man sagen: Sowas kommt von sowas, und wer mit 120 überholt, ohne dass er technisch dazu gezwungen wäre (-> Lkw), provoziert das Drängeln.
Das siehst Du völlig falsch! Wenn Du drängelst fehlt dir einfach die charakterliche Eignung ein KFZ zu führen! Und selbst wenn der vor Dir mit 110 km/h überholt, spielt das überhaupt gar keine Geige. Du hast Dich bitte nicht provozieren zu lassen!!!
Und solltest Du es wagen die Lichthupe zu verwenden um das Ars… äh den geschätzten Mitverkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen,dass er gerade 20 bis 30 andere von hinten kommende Mitverkehrsteilnehmer ( die mitnichten 200 Sachen draufhaben , sondern durchaus kommode 140 bis 150 km/h) auflaufen lässt, dann lass Dir an dieser Stelle gesagt sein: Das gehört sich nicht Du…Du… Rowdy Du !!!
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Ist wie mit den Linksschleichern, nech? Der Böse ist immer nur der Rechtsüberholer...
 
Zuletzt bearbeitet:

Thrawn

Erfahrenes Mitglied
25.07.2018
726
1.098
Gibt es halt kein Tempolimit erst mal, passt scho. Aber hey, liebe 130km/h+, dann regt Euch nicht auf, wenn ich mit meinen 120km/h auch mal eine Kolonne überhole. Ihr müsst dann auch nicht drängeln oder "Lichthupen". Einfach hinter mir bremsen und dann wieder beschleunigen, sobald ich mein Recht auf Überholen beendet habe, OK? Rasen ≯ NIcht-Rasen

Oliver
Ooooder Du nimmst Dir den ersten Paragraphen der StVO zu Herzen und guckst erst in den Rückspiegel ob jemand mit hoher Geschwindigkeit von hinten kommt. ;-)

Wenn jemand von 200 auf 120 runterbremsen muss, erzeugt das viel mehr Feinstaub und erzeugt einen höheren CO2-Ausstoß als wenn Du von 120 auf 110 bremsen musst und kurz wartest bis der andere von hinten vorbei ist.

Drängeln geht gar nicht (weil hochgefährlich), Lichthupen ist ok wenn jemand unnötig lange auf der linken Spur verbleibt.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Dann aber auch Paragraphen 3 Abs.1 der StVO zu Herzen nehmen. "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann." Hier sollte man dann damit rechnen, das ein anderer Teilnehmer mit Richtgeschwindigkeit einen LKW mit 100km/h überholt. Steht dann meistens im Widerspruch zu "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Eine Notbremse ist wohl ein Anzeichen für das Überschätzen der persönlichen Fähigkeiten, oder? (da ich durch abrupte Geschwindigkeitsveränderung den Verkehrsfluss mehr störe als durch eine möglichst invariante Geschwindigkeit.)

Hoffentlich hast du vor der Lichthupe, deinen Willen des Überholens erkennbar über eine gewisse Distanz durch blinken signalisiert. Sollte dann natürlich nach einer längeren Distanz der Schleicher die linke Spur nicht frei machen, da auf der rechten Spur keine anderen Teilnehmer überholt werden müssen, darf man als letztes Mittel zur Lichthupe greifen. Ein Blockierung der linken Fahrspur ist ein absolutes No Go und das trägt genauso viel zur Unsicherheit auf Autobahnen bei, wie das Fahren mit +130-150 km/h.

Aber wir scheinen wohl für die nächsten Monate weiterhin die persönliche Freiheit im Thema Tempolimit genießen zu können, wie Afghanistan, Bhutan, Burundi, Haiti, Mauretanien, Myanmar, Nepal, Nordkorea, Somalia, Vanuatu und der indische Bundesstaat Uttar Pradesh. Es ist wirklich kaum nachvollziehen, wie der Rest der unterdrückten Welt damit leben kann. Vielleicht sollte man sich mit den 10,5 Staaten zusammen tun und versuchen die Freiheit im Rest der Welt wieder herzustellen. (Ironie off)

Aber es stimmt auf jeden Fall, es gibt zunächst größere Probleme, welche gelöst werden sollten, hoffentlich geht man diese zielführender an, als ein Tempolimit in Deutschland.
 
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Thrawn

Erfahrenes Mitglied
25.07.2018
726
1.098
Dann aber auch Paragraphen 3 Abs.1 der StVO zu Herzen nehmen. "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann." Hier sollte man dann damit rechnen, das ein anderer Teilnehmer mit Richtgeschwindigkeit einen LKW mit 100km/h überholt. Steht dann meistens im Widerspruch zu "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Eine Notbremse ist wohl ein Anzeichen für das Überschätzen der persönlichen Fähigkeiten, oder? (da ich durch abrupte Geschwindigkeitsveränderung den Verkehrsfluss mehr störe als durch eine möglichst invariante Geschwindigkeit.)
Damit rechne ich immer. Dafür fahre ich genug Auto, um ständig damit zu rechnen, dass Leute mit 105-110km/h - ohne nach hinten zu gucken - die Spur wechseln.
Aber das hat ja nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.
Da steht nichts von Notbremse.*
Es ist in den konkreten Situationen einfach effizienter, wenn der Ausscherende mal kurz Rücksicht nimmt und sich selbst nicht als Nabel der Welt betrachtet.


*Im Übrigen hat "gern schnell fahren" rein gar nichts mit "aggressiv fahren" zu tun. Ich fahre niemals dicht auf, ich überhole niemals rechts, ich vermeide jedwede Aktion, die meine Sicherheit oder die anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Wenn ich hingegen mit meiner Verlobten in ihrem 69PS Polo mitfahre oder bei einem Freund mit seiner 100PS A-Klasse, wird mir Angst und Bange. Die fahren natürlich keine 200, aber auf Landstraßen oder Autobahnen kann ich ohne weiteres die Augenfarbe der vor uns fahrenden in deren Rückspiegel erkennen.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
…aber auf Landstraßen oder Autobahnen kann ich ohne weiteres die Augenfarbe der vor uns fahrenden in deren Rückspiegel erkennen.
Kann man dann hier bereits anzweifeln, das man hier den Mindestan/bstand nicht einhält, oder war es eine „Übertreibung“? Und nein, wenn man dies nicht mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand kann, hat man kein schlechtes Seevermögen!
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.391
2.246
Corona-Land
Es ist in den konkreten Situationen einfach effizienter, wenn der Ausscherende mal kurz Rücksicht nimmt und sich selbst nicht als Nabel der Welt betrachtet.
Ich fahre rechts, schaue nach hinten, lasse schnellere vorbei.
Was aber oft vorkommt: Ist der "Raser" von hinten neben mir wird er langsam und ich muss hinter dem LKW "Notbremsen".

Und: Die lieben Leute, die überholen, einscheren und dann langsamer werden und ich muss dann "Notbremsen".
PS. Fahre immer nur mit Tempomat.
 

Thrawn

Erfahrenes Mitglied
25.07.2018
726
1.098
Kann man dann hier bereits anzweifeln, das man hier den Mindestan/bstand nicht einhält, oder war es eine „Übertreibung“? Und nein, wenn man dies nicht mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand kann, hat man kein schlechtes Seevermögen!
Das wollte ich durchaus damit sagen. Das ist hochgefährliches Fahren und wenn man es anspricht, gibt es da natürlich keinerlei Einsicht.
Aber die beiden fahren Kleinwagen und sind auch mit 80km/h sehr viel gefährlicher als wenn ich mit 230 auf der Autobahn unterwegs bin.
 
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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
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Man kann doch hier jetzt schliessen. Pro-Tempolimit hat verloren. Mit allem Drum und Dran.
Gegen Tempolimit hat gewonnen. Für einige Jahre.



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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Man kann doch hier jetzt schliessen. Pro-Tempolimit hat verloren. Mit allem Drum und Dran.
Gegen Tempolimit hat gewonnen. Für einige Jahre.



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wer sagt das es vorbei ist mir den Bestrebungen für ein Tempolimit? Es wird weiter auf der Agenda bleiben, oder denkt ihr das SPD und Grüne jetzt Ruhe geben werden? Keine Angst, die Argumente für ein Tempolimit bleiben bestehen und werden weiter dafür sorgen, das es auch in Deutschland früher oder später ein Limit geben wird.
Ich kann auch verstehen, das für einige die persönliche Freiheit dran hängt, aber es wird eine Gewohnheitssache sein, sich dann mit einem Tempolimit nicht in der Freiheit eingeschränkt zu fühlen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

🤫😁 bitte nicht müde ans Steuer setzen 🤓😁
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Übrigens: Standstreifen. Kosten: nur 10 EUR , statt der 100 für das Rechts überholen.
( Liebe Lesende das ist keine Aufforderung!)

Ist auch besser. Nicht, dass man dann abfliegt, weil der Schmodder auf dem Standstreifen den Grip vermindert:


Dann aber auch Paragraphen 3 Abs.1 der StVO zu Herzen nehmen. "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann." Hier sollte man dann damit rechnen, das ein anderer Teilnehmer mit Richtgeschwindigkeit einen LKW mit 100km/h überholt. Steht dann meistens im Widerspruch zu "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Eine Notbremse ist wohl ein Anzeichen für das Überschätzen der persönlichen Fähigkeiten, oder?

Nein, das Sichtfahrgebot hat nichts mit der Frage zu tun, wann ausgeschert werden darf und wann nicht bzw. wann der mit 130 Überholende den nachfolgenden schnelleren Verkehr "ausbremsen" darf.

Um das mal zusammenzufassen:
Man überholt mit Richtgeschwindigkeit, und dann kommt ein Schnellerer von hinten: Hat er halt Pech und muss er bremsen.
Man fährt rechts, es kommt ein Schnellerer von hinten und dann will man überholen: Verboten.

Und, verwandte Thematik: Überholen mit geringem Geschwindigkeitsüberschuss wenn andere schneller wollen und dürfen: Verboten. Überholen mit geringem Geschwindigkeitsüberschuss wenn andere schneller wollen aber nicht dürfen: Erlaubt.

Hoffentlich hast du vor der Lichthupe, deinen Willen des Überholens erkennbar über eine gewisse Distanz durch blinken signalisiert. Sollte dann natürlich nach einer längeren Distanz der Schleicher die linke Spur nicht frei machen, da auf der rechten Spur keine anderen Teilnehmer überholt werden müssen, darf man als letztes Mittel zur Lichthupe greifen.

Nein, Lichthupe ist einfach nur die Ankündigung der Überholabsicht und grundsätzlich neutral. Blinken ist nichts bzw. keine von der StVO vorgesehene Aktion.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit sowohl zu langsam als auch zu schnell -> verboten.
Alle Parteien müssen so fahren, um Unfälle zu vermeiden. -> erlaubt.
 
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crossfire

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15.04.2012
1.914
330
Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit sowohl zu langsam als auch zu schnell -> verboten.
Alle Parteien müssen so fahren, um Unfälle zu vermeiden. -> erlaubt.
Ich bin hocherfreut, das airsicknessbag u. Auch br35s einigen Verkehrsteilnehmern in Engelsgeduld versuchen, die Grundzüge der StVO zu vermitteln.
Manchmal denke ich, eine MPU vor Beginn der Fahrerlaubnis waere sinnvoll.der
Strassenverkehrszulassungsordnung denken…..
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Wie steht man eigentlich zur Gurtpflicht?

gerade einen Beitrag auf WDR gesehen, der hat mich doch sehr an die Gegner eines Tempolimits erinnert.

Dort waren „Argumente“ wie, das beschneidet meine Freiheit, mit Gurt fahren ist viel gefährlicher, die Bewegungsfreiheit wird zu sehr eingeschränkt usw…

Am Ende gab es dann seit 1976 weniger Verkehrstote und ich glaube heute stört sich kaum noch ein Teil an der Gurtpflicht, oder?

Oder kann man Gurtpflicht nicht mit einem Tempolimit vergleichen?

Tagesspiegel
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
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7.417
der Ewigkeit
Nur weil sich das "Tempolimit" jetzt für mindestens 4 weitere Jahre selbst überholt hat,
bitte nicht noch ein neues Langweilerthema aus der Taufe heben.

Ansonsten hätte ich auch noch weitere Füllthemen:

Ich bin zwar langsam, aber vor Dir, sieht das Forum das ebenso?
Ist Autofahren wie Sex? Die Frau sitzt teilnahmslos daneben und schreit "nicht so schnell"!
Verfahren sich e-Auto-Freaks oder entdecken sie nur neue Gebiete?
Bei "Rot" anhalten oder hält das nur den Verkehrsfluss auf?
Hat sich das Thema "Frauen ans Steuer, auch wenn der Mann nüchtern ist, durchgesetzt?
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Findest du nicht, das man beide Themen Vergleich kann?

Vielleicht dauert es ja nicht 4 Jahre, ich meine es stand schon viel in Sondierungsprotokollen oder Koalitionsverträgen und am Ende ist es doch anders gekommen. Sicherlich sieht es aktuell nicht danach aus, das es in den nächsten Monaten etwas mit einem Tempolimit wird, aber schiebt man damit das Thema nicht nur noch weiter vor sich her? Zumal die Mehrheit der Bevölkerung anscheinend (stand April 2021) sogar dafür ist.

Ich persönlich erkenne in der Diskussion halt wieder den „Deutschen“. Erst schreit er auf, „mir wird was weggenommen“, wenn es ihm dann erstmal „weggenommen“ worden ist, dann versteht er auch warum es Sinn macht. Und das zeigte das Beispiel der Gurtpflicht aus 1974-1976.

Deine 5 gebrachten Beispiele finde ich, haben jetzt wenig mit dem Tempolimit zu tun. Hier sehe ich die Gurtpflicht schon eher vergleichbar. Ich kann mich aber auch täuschen und durch deine 5 Beispiele sterben auch ca. 300 Personen pro Jahr.

Würdest du den eine Gurtpflicht ablehnen? Oder verbindest du mit einer Gurtpflicht auch mehr Gefahren als Schutz?
 
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Michael54431

Erfahrenes Mitglied
17.01.2018
959
198
STR
der Vergleich passt überhaupt gar nicht! :doh:

Ich weiss auch nicht was die Leute, welche sich für ein Tempolimit aussprechen, für Probleme haben - 120 und weniger könnt ihr ganz locker auf der rechten Spur fahren, egal ob Tempolimit oder nicht. Niemand zwingt euch schneller zu fahren.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.428
2.532
FRA
Genau!
Übrigens: Standstreifen. Kosten: nur 10 EUR , statt der 100 für das Rechts überholen.
( Liebe Lesende das ist keine Aufforderung!)

aus: Bussgeldkatalog
Wenn der Standstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt wird:
Was kostet es, auf dem Standstreifen zu fahren?
Das verbotswidrige Befahren des Seitenstreifens kostet mindestens 10 Euro Bußgeld. Wer ihn zum schnelleren Vorankommen benutzt, muss mindestens 75 Euro bezahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg.
 

TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.401
2.780
DUS
Eine ernst gemeinte Interessensfrage an die Befürworter des Tempolimits:

Ein Hauptargument ist ja bekanntlich auch die Todesfallrate bei höherem Tempo, was ich total verstehen kann.

Ist es also so, dass Ihr „Respekt“ habt auf deutschen BAB‘s unterwegs zu sein und evtl. durch einen Schnellfahrer mit gerissen zu werden? Also steigt Ihr mit einem mulmigen Gefühl ins Auto bevor Ihr losfahrt?

Oder schürt Eure Motivation eher daher, die Menschheit vor weiteren Dummheiten zu schützen?

Lieben Gruß