ANZEIGE
Drängeln und Lichthupen ist natürlich nie nett; grundloses Langsamfahren aber auch nicht. Insofern muss man sagen: Sowas kommt von sowas, und wer mit 120 überholt, ohne dass er technisch dazu gezwungen wäre (-> Lkw), provoziert das Drängeln.
Das siehst Du völlig falsch! Wenn Du drängelst fehlt dir einfach die charakterliche Eignung ein KFZ zu führen! Und selbst wenn der vor Dir mit 110 km/h überholt, spielt das überhaupt gar keine Geige. Du hast Dich bitte nicht provozieren zu lassen!!!Drängeln und Lichthupen ist natürlich nie nett; grundloses Langsamfahren aber auch nicht. Insofern muss man sagen: Sowas kommt von sowas, und wer mit 120 überholt, ohne dass er technisch dazu gezwungen wäre (-> Lkw), provoziert das Drängeln.
Genau!Ist wie mit den Linksschleichern, nech? Der Böse ist immer nur der Rechtsüberholer...
Ooooder Du nimmst Dir den ersten Paragraphen der StVO zu Herzen und guckst erst in den Rückspiegel ob jemand mit hoher Geschwindigkeit von hinten kommt. ;-)Gibt es halt kein Tempolimit erst mal, passt scho. Aber hey, liebe 130km/h+, dann regt Euch nicht auf, wenn ich mit meinen 120km/h auch mal eine Kolonne überhole. Ihr müsst dann auch nicht drängeln oder "Lichthupen". Einfach hinter mir bremsen und dann wieder beschleunigen, sobald ich mein Recht auf Überholen beendet habe, OK? Rasen ≯ NIcht-Rasen
Oliver
Damit rechne ich immer. Dafür fahre ich genug Auto, um ständig damit zu rechnen, dass Leute mit 105-110km/h - ohne nach hinten zu gucken - die Spur wechseln.Dann aber auch Paragraphen 3 Abs.1 der StVO zu Herzen nehmen. "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann." Hier sollte man dann damit rechnen, das ein anderer Teilnehmer mit Richtgeschwindigkeit einen LKW mit 100km/h überholt. Steht dann meistens im Widerspruch zu "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Eine Notbremse ist wohl ein Anzeichen für das Überschätzen der persönlichen Fähigkeiten, oder? (da ich durch abrupte Geschwindigkeitsveränderung den Verkehrsfluss mehr störe als durch eine möglichst invariante Geschwindigkeit.)
Kann man dann hier bereits anzweifeln, das man hier den Mindestan/bstand nicht einhält, oder war es eine „Übertreibung“? Und nein, wenn man dies nicht mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand kann, hat man kein schlechtes Seevermögen!…aber auf Landstraßen oder Autobahnen kann ich ohne weiteres die Augenfarbe der vor uns fahrenden in deren Rückspiegel erkennen.
Ich fahre rechts, schaue nach hinten, lasse schnellere vorbei.Es ist in den konkreten Situationen einfach effizienter, wenn der Ausscherende mal kurz Rücksicht nimmt und sich selbst nicht als Nabel der Welt betrachtet.
Das wollte ich durchaus damit sagen. Das ist hochgefährliches Fahren und wenn man es anspricht, gibt es da natürlich keinerlei Einsicht.Kann man dann hier bereits anzweifeln, das man hier den Mindestan/bstand nicht einhält, oder war es eine „Übertreibung“? Und nein, wenn man dies nicht mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand kann, hat man kein schlechtes Seevermögen!
Dann aber .............
bitte nicht müde ans Steuer setzen
Übrigens: Standstreifen. Kosten: nur 10 EUR , statt der 100 für das Rechts überholen.
( Liebe Lesende das ist keine Aufforderung!)
Dann aber auch Paragraphen 3 Abs.1 der StVO zu Herzen nehmen. "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann." Hier sollte man dann damit rechnen, das ein anderer Teilnehmer mit Richtgeschwindigkeit einen LKW mit 100km/h überholt. Steht dann meistens im Widerspruch zu "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Eine Notbremse ist wohl ein Anzeichen für das Überschätzen der persönlichen Fähigkeiten, oder?
Hoffentlich hast du vor der Lichthupe, deinen Willen des Überholens erkennbar über eine gewisse Distanz durch blinken signalisiert. Sollte dann natürlich nach einer längeren Distanz der Schleicher die linke Spur nicht frei machen, da auf der rechten Spur keine anderen Teilnehmer überholt werden müssen, darf man als letztes Mittel zur Lichthupe greifen.
Ich bin hocherfreut, das airsicknessbag u. Auch br35s einigen Verkehrsteilnehmern in Engelsgeduld versuchen, die Grundzüge der StVO zu vermitteln.Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit sowohl zu langsam als auch zu schnell -> verboten.
Alle Parteien müssen so fahren, um Unfälle zu vermeiden. -> erlaubt.
Also passt der Vergleich nicht?Komm hör auf. Ist echt Mega-Gääähn…
Genau!
Übrigens: Standstreifen. Kosten: nur 10 EUR , statt der 100 für das Rechts überholen.
( Liebe Lesende das ist keine Aufforderung!)