Übersicht Rückholflüge

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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.041
495
jwd
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Konsularbeamte gehören dem Auswärtigen Amt an, nach § 1 Gesetz über den Auswärtigen Dienst bilden die Zentrale des Auswärtigen Amts und die Auslandsvertretungen eine einheitliche oberste Bundesbehörde.

§5 KG ist eine subsidiäre Norm, Hilfe zur Selbsthilfe. Du wirst nicht gezwungen, den Transport in die Heimat anzutreten.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.373
8.805
CPT / DTM
Nun kann man sich aber bereits die Frage stellen, ob die genannten Vorschriften überhaupt anwendbar sind, weil ja nicht die Konsularbeamten vor Ort tätig geworden sind, sondern das AA Rettungsflüge organisiert hat. Also ist der Anwendungsbereich des Konsulargesetzes bereits eröffnet (ich muss das nicht wissen, das wäre ggf. Aufgabe des VG Berlin).

Nun, zu diesem Punkt muss ich widersprechen...

Auch wenn die Konsularbeamten (in meinem Fall die MA der Botschaft in Pretoria und des Konsulates in Kapstadt, Südafrika) in einigen Belangen etwas schwer getan haben und einige Kommunikationsprobleme bestanden, haben sie sich bis hin zur Präsenz am Sammelpunkt, Verteilen von Verpflegung, Organisation der Beförderung, Ausstellen der notwendigen Passierscheine etc sehr bemüht.

Ohne diese Hilfe vor Ort wäre das AA in Berlin machtlos gewesen.

Wer diese Arbeit aus der Ferne bewertet ohne es selbst erlebt zu haben, fällt schnell ein falsches Urteil. Hierzu empfehle ich folgende Lektüre: https://www.vielfliegertreff.de/rei...r-lockdown-suedafrika-live-5.html#post3169804
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Nachstehend ein Link zu einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Einziehung der Kosten der Rückholaktion. Das Dokument ist aus September 2020.

Die Geltendmachung der Kosten erfolgt nach Flügen gebündelt.

Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich.

Es wird eine Bearbeitungsdauer bis Ende 2021 angenommen.

Mehr hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922856.pdf
 

aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.564
71
MUC
Sind die Kosten des Rückholfluges eigentlich über die Amex Plat. abgesichert? Man kann ja wohl nicht den Gebührenbescheid per Amex bezahlen. Hat hier wer schon Erfahrung gesammelt?
 

sflyer

Erfahrenes Mitglied
11.06.2012
914
90
Sehe das durchaus ähnlich. Wenn es Unsinn ist, dann fliegts halt hochkant raus.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich da der ein oder andere Kläger gegen die Höhe der Beteiligung richtet. Wenn man bedenkt, dass z.B. 200€ für eine Rückführung von den Kanaren veranschlagt wurden und das lediglich 40% der Gesamtkosten sein sollen, dann wären das 500€ pro Sitzplatz. Das wäre selbst für einen Return schon ein ziemlich gesalzener Preis. Natürlich kann da das 29.99€ Ryanair-Ticket nicht der Maßstab sein, das Full Flex Y Ticket aber auch nicht. Ohne das jetzt positiv zu wissen, aber ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass die tatsächlichen Kosten bei vermutlich hoher Auslastung auch nur annähernd in diesen Regionen liegen - trotz (angenommenem) Leerflug auf dem Hinweg. Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, mir kommt es nur recht viel vor.

Ich bin der Meinung, wenn man nicht in der Lage ist, den Heimflug zum Wunschpreis selbst zu organisieren und schließlich das Angebot des AA wahrnimmt, sollte man auch den Full Flex Fare ohne Murren akzeptieren.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.229
2.088
Corona-Land
Wenn man bedenkt, dass z.B. 200€ für eine Rückführung von den Kanaren veranschlagt wurden und das lediglich 40% der Gesamtkosten sein sollen, dann wären das 500€ pro Sitzplatz. Das wäre selbst für einen Return schon ein ziemlich gesalzener Preis.

TUI Cruises nimmt für den zugebuchten Flug vierhundertachzig Euro! Und das zahlen (fast) alle Passagiere ohne Murren.

B737 mit 182/183 Sitzen/Passagieren
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Nein, das würde ich mir niemals anmaßen. Jeder ist für seine eigene Handlungen letztlich selbst verantwortlich.

Aber auch wenn ich hier nichts entscheide, habe ich eine Meinung zu dem Thema.

Sicher kannst du eine Meinung zu dem Thema haben. Diese beruht allerdings auf keinerlei Kenntnis der den wenigen Klagen im einzelnen zugrunde liegenden Sachlage. Passt insofern dann auch gut zu der bereits erwähnten Papierproduktion aus dem Axel Springer Verlag. Auf nichts mehr habe ich hingewiesen ;)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Sehe das durchaus ähnlich. Wenn es Unsinn ist, dann fliegts halt hochkant raus.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich da der ein oder andere Kläger gegen die Höhe der Beteiligung richtet. Wenn man bedenkt, dass z.B. 200€ für eine Rückführung von den Kanaren veranschlagt wurden und das lediglich 40% der Gesamtkosten sein sollen, dann wären das 500€ pro Sitzplatz. Das wäre selbst für einen Return schon ein ziemlich gesalzener Preis. Natürlich kann da das 29.99€ Ryanair-Ticket nicht der Maßstab sein, das Full Flex Y Ticket aber auch nicht. Ohne das jetzt positiv zu wissen, aber ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass die tatsächlichen Kosten bei vermutlich hoher Auslastung auch nur annähernd in diesen Regionen liegen - trotz (angenommenem) Leerflug auf dem Hinweg. Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, mir kommt es nur recht viel vor.

Ich könnte mir vorstellen, dass man in die Gesamtkosten nicht nur die Charterpreise, sondern auch Verwaltungskostenpauschalen für die beteiligten Beschäftigten des Auswärtigen Amts eingerechnet hat. Da käme dann durchaus noch erheblich was oben drauf.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.041
495
jwd
Ich könnte mir vorstellen, dass man in die Gesamtkosten nicht nur die Charterpreise, sondern auch Verwaltungskostenpauschalen für die beteiligten Beschäftigten des Auswärtigen Amts eingerechnet hat. Da käme dann durchaus noch erheblich was oben drauf.

Du hast aber eine moderne Ansicht vom ollen Konsulargesetz, Jahrgang 1974. Mit Controlling hatte man es damals noch nicht.
Auf den Trichter ist man erst mit dem IFG gekommen.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
657
514
Leoben, AUT
Es gab zu dem Thema heute eine Kurzmeldung auf orf.at, die aber leider nicht mehr verfügbar ist. Laut der Meldung geht es bei den 60 Klagen um Pauschalreisende, denen vom Reiseveranstalter der Rückflug gecancelt wurde und denen quasi gesagt wurde "fliegt mit dem auswertigen Amt heim". Die Personen stiegen in den Flieger im Glauben, dass es sich dabei um den bereits bezahlten Rückflug ihrer Pauschalreise handelt. Sollte sich das tatsächlich so abgespielt haben, hätte ich durchaus Verständnis, dass die jetzt nicht nochmals zahlen wollen
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.265
3.558
Hamburg
Es gab zu dem Thema heute eine Kurzmeldung auf orf.at, die aber leider nicht mehr verfügbar ist. Laut der Meldung geht es bei den 60 Klagen um Pauschalreisende, denen vom Reiseveranstalter der Rückflug gecancelt wurde und denen quasi gesagt wurde "fliegt mit dem auswertigen Amt heim"....

Verständnis ja, aber dennoch naiv. Man musste ja etwas unterschreiben und es gab Kommunikation.

Da hätte man schon mal die Alarmglocken hören müssen und auch ich würde sagen, falsche Klageadresse. Zumal Pauschalreisen ja auch noch gesondert gesichert sind?
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Aber dann ist die BR doch der falsche Ansprechpartner?

Da hätte man schon mal die Alarmglocken hören müssen und auch ich würde sagen, falsche Klageadresse. Zumal Pauschalreisen ja auch noch gesondert gesichert sind?

Das ist in dem Fall möglicherweise etwas komplizierter.

Ja, es mag sein, dass man hätte hellhörig werden müssen wegen Kontakt zur Auslandsvertretung und Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung. Vielleicht ist es so gelaufen:

Pauschalreisender meinte:
Dimpflmoser Reisen hat mir gesagt, sie haben keinen Flieger mehr für uns, fliegen Sie mit dem Auswärtigen Amt zurück. Muss ich das jetzt trotzdem unterschreiben?

Konsularbeamter meinte:
Oh, davon weiß ich jetzt nichts. Unterschreiben Sie erstmal, das wird dann später geklärt.

Will sagen: bei diesem Sachverhalt scheint es auch darauf anzukommen, wer wann wem was mitgeteilt hat oder auch nicht.

Wenn diese Pauschalreisenden vom Auswärtigen Amt einen Kostenbescheid erhalten haben, von dem sie der Meinung sind, ihn nicht zahlen zu müssen, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als dagegen zu klagen, sofern der Reiseveranstalter den Betrag nicht entweder selbst an das Auswärtige Amt bezahlt oder den Pauschalreisenden umgehend erstattet. Wenn sie nicht klagen und das Geld vom Reiseveranstalter holen wollen, sagt der dann möglicherweise: Moment, warum habt ihr nicht geklagt?
 
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VBECK1

Erfahrenes Mitglied
Nachtrag:

21.3.2020 Puerto Vallarta - CGN mit Air Belgium (08.00 - 02.50 (+1)

War ein Evakuierungsflug der M.S. Europa.

Preis: 710,00 €uros inkl Transport Hafen - Airport in zu 50% besetzten Bussen mit zahlreicher Polizei und Militäreskorte direkt zum A340 der Air Belgium.

Da uns Hapag Lloyd aus Kulanz (freiwillig) 2 Tage zurückerstattet hat, haben wir sogar noch Geld wiederbekommen.

Frohes Neues Jahr wünsche ich allen!
 
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330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.149
807
BER / COR
Sehe das durchaus ähnlich. Wenn es Unsinn ist, dann fliegts halt hochkant raus.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich da der ein oder andere Kläger gegen die Höhe der Beteiligung richtet. Wenn man bedenkt, dass z.B. 200€ für eine Rückführung von den Kanaren veranschlagt wurden und das lediglich 40% der Gesamtkosten sein sollen, dann wären das 500€ pro Sitzplatz. Das wäre selbst für einen Return schon ein ziemlich gesalzener Preis. Natürlich kann da das 29.99€ Ryanair-Ticket nicht der Maßstab sein, das Full Flex Y Ticket aber auch nicht. Ohne das jetzt positiv zu wissen, aber ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass die tatsächlichen Kosten bei vermutlich hoher Auslastung auch nur annähernd in diesen Regionen liegen - trotz (angenommenem) Leerflug auf dem Hinweg. Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, mir kommt es nur recht viel vor.
60EUR/h pro Platz mal 8.5h, und schon ist das gar nicht so teuer.

Manchmal frage ich mich echt, was hier so einige denken was die Operation eines Fliegers so kostet. Kurzfassung: alles heidenteuer.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.762
952
Sind die 40% irgendwo verbindlich geregelt? M.E. ist es egal, ob ich nun 100% von 200€, 10% von 2.000€ oder eben 40% von 500 € zahle.

200€ sind vielleicht kein Schnapper, aber unter Berücksichtigung der Umstände alles andere als teuer.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.762
952
Ah, OK. Also sind die Beträge vorher festgelegt worden und das ergibt dann die 40% und nicht 40% der Kosten des Sitzplatzes werden in Rechnung gestellt... Nun ja, mit Blick auf die evtl. zu tragenden Konsequenzen, wenn man keinen Rückholflug genutzt hätte, scheinen mir die Beträge durchaus moderat.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.552
4.166
MUC/INN
Wurde auch betont, dass keine Friseure mehr zumachen und kein Lockdown mehr kommt. Hatte auch niemand vor, eine Mauer zu bauen.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.345
5.434
Erst würgt man den regulären Flugverkehr ab, um dann "Rückholflüge" zu den identischen Zielen aufzulegen. Werden also vermutlich die exakt selben Flüge sein, die es ohnehin gäbe, nur statt als Linienflug als Vollcharter presented by Mutti und daher mit anderer Flugnummer. Bravo.
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
"erschwerte Arbeitsbedingungen", genau mein Humor. Für jede Rechnung kommunizieren die involvierten Behörden untereinander vermutlich per Telefax, das dauert halt im homeoffice.
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.373
8.805
CPT / DTM
"erschwerte Arbeitsbedingungen", genau mein Humor. Für jede Rechnung kommunizieren die involvierten Behörden untereinander vermutlich per Telefax, das dauert halt im homeoffice.

Na wenigstens bemüht man sich, mit eigenen Kräften die Rechnungen zu erstellen. Ich hatte schon gedacht, ein externer Berater/Dienstleister wird damit für ca. 250 Mio € Kosten beauftragt...
 
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ja1970

Erfahrenes Mitglied
17.03.2019
392
270
DUS
"erschwerte Arbeitsbedingungen", genau mein Humor. Für jede Rechnung kommunizieren die involvierten Behörden untereinander vermutlich per Telefax, das dauert halt im homeoffice.

Für die fehlenden 21000 Rechnungen sitzen seit Monaten hunderte Mitarbeiter vor ihrem Rechner im Homeoffice und suchen auf vielen verschiedenen Seiten und Suchmaschinen nach Preisen als Grundlage der Kalkulation.
Jedoch blieben sie bei vielen zu berechnenden Verbindungen bisher ergebnislos, da die Strecken pandemiebedingt nicht angeboten werden. Darum weiß man nicht was berechnet werden soll, ergo Verzögerung der Rechnungserstellung.