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Bist du denn dazu verpflichtet unter der eingegebenen Adresse auch zu wohnen? Eine Rechnungsadresse kann man doch frei angeben.
Richtig. Ich habe meine Firmenadresse dort angegeben und eine valide DK Phone #.
Bist du denn dazu verpflichtet unter der eingegebenen Adresse auch zu wohnen? Eine Rechnungsadresse kann man doch frei angeben.
If a consumer purchases a fare and that consumer receives confirmation (such as confirmation email and / or the purchase appears on their credit card statement or online account summary) of their purchase, then the seller of air transportation cannot increase the price of that air transportation to that consumer, even when the fare is a “mistake.”
Das steht angeblich irgendwo in den DOT Regeln, auch wenn ich es auf deren eigener Seite nicht finden kann kursiert es doch im Internet.
Würde mal als United drüber nachdenken den IT Dienstleister zuwechseln. Wenn man so in die Vergangenheit mal schaut ist das ja nicht das erste Mal das man Fehler im System hat. Wie hier ja schon geschrieben wurde, ist es ja kein Hexenwerk logische Überprüfungen im System einzuführen.
Aber wenn man vieles Outsourced und die Dienstleister dann vlt. noch auspresst braucht man sich nicht wundern wenn so etwas passiert.
Und wenn der Kunde dann der Betatester für das wird, dann läuft was gehörig falsch in einem Unternehmer. Fehler können passieren, aber man sollte auch etwas daraus lernen.
Vorsicht: Die bisherigen Fehler waren in der Tat UA eigene IT Struktur Fehler.
In diesem Fall war es aber in externer Anbieter, der für die Währungsumrechnungen zuständig ist. Du hast die falschen Preise offiziell IATA gelistet gehabt (waren alle in der ITA Matrix zu sehen, auch für Skyteam, oneworld, externe Carrier, wenn man POS DKK mit Abflug UK gesucht hat), die BA Seite hatte den gleichen Fehler (nur das Glück, dass es dort schwerer war nachzubauen, auch wenn manche es geschafft haben), und ein paar OTAs auch. Allerdings war es in der Tat nur bei UA so einfach zu buchen. Was man der UA IT vorwerfen kann, ist ein fehlender Kontrollcheck für "Fare Logik", nicht aber, dass diese Preise überhaupt angezeigt wurden.
Falls das eine Reaktion auf meinen Beitrag war, dann sehe ich denn Zusammenhang nicht. Du musst bloss die richtigen Zahlen ankreuzen und diese Zahlen ins System kriegen (vielleicht geht das sogar kostenlos?) und dann kriegst du mehr als einen Hunni.Ich versuche auch schon seit Jahren von der Lottogesellschaft mindestens ein Hunni zu bekommen, wenn mein Tippschein eine Niete war. Könnten auch gern Naturalien ausschütten - gibt es Tausende Möglichkeiten. Irgendwie lassen die sich nicht darauf ein.
Around 6 people yesterday were denied on this yesterday, and about 25 are expected today to be denied travel on these tickets, according to UA reps landside at LHR.
Interessant daran ist das nun die ersten Leute - ganz unabhängig von was auch immer DOT entscheidet - einen Fall nach EC 261/2004 vorweisen können. Und damit sind dann jetzt auch tatsächlich die EU-Behörden mit im Spiel.
Um nach EC 261 vorzugehen, braucht man nach meinem Verständnis ein zum Zeitpunkt des IDB valides eticket. Die Passagiere dort haben aber bereits gevoidete coupons bevor sie überhaupt versuchen einzuchecken, also kein valides Ticket, auf dessen Basis man nach einer Kompensation fragen darf.
Lasse mich aber gerne aufklären falls dem nicht so ist![]()
Wie genau definierst Du ein valides Ticket? Soll es auf den Zugang der Stornomail ankommen, oder kommt es eher auf den Ausdruck des Receipts mit Stauts "Confirmed" von vor 2 Tagen an? Das wäre ja sehr eifnach für Airlines, IDBs zu vermeiden.
Wie genau definierst Du ein valides Ticket? Soll es auf den Zugang der Stornomail ankommen, oder kommt es eher auf den Ausdruck des Receipts mit Stauts "Confirmed" von vor 2 Tagen an? Das wäre ja sehr eifnach für Airlines, IDBs zu vermeiden.
Die Kundensicht sagt:
"Ich habe direkt auf UAs Hompage gebucht sprich einen bestätigten Vertrag geschlossen. Wenn UA Prozesse auslagert, verkompliziert, sein Controling nicht im Griff hat ... in China ein Sack reis umfällt - was geht das mich an?"
You purchased tickets through the Danish version of united.com during the time when the prices were incorrect. As a result, we are not able to honor your tickets at the price that you paid.
Ich sehe das ähnlich.
Wenn ich ein Ticket ausgestellt bekomme: Ab wann soll ich mich sicher genug fühlen, dass UA nicht im Nachhinhein das Ticket noch storniert? Mit der Ausstellung des Tickets (nicht der PNR) sollte ein eindeutiger Beförderungsvertrag geschlossen sein.
[...]
Was würdet ihr als Unternehmer machen, wenn ein anderes Unternehmen (mit welchem ihr keine tieferen Geschäftsbeziehungen habt) euch ein solche Stellungsnahme an den Kopf wirft und euren Kaufvertrag einseitig kündigt?
[42] There can be instances where what appears to be a valid contract is the result of an error or a mistake by one or both parties. Is such a contract valid and binding?
[43] To make that determination, courts will look at whether the mistake is fundamental. For example, as expressed in McCarthy v. Godin Mining & Exploration Ltd., (1978), 20 N.B.R. (2d) 676, “if the mistake goes to the root of the contract, it can render the contract void.” Further, as stated in McMaster University v. Wilchar Construction Ltd. et al, [1971] 3 OR 801, at para. 44; aff’d 69 D.L.R. (3d) 400n (ON CA), the Court noted: “Normally a man is bound by an agreement to which he has expressed assent. If he exhibits all the outwards signs of agreement, at law it will be held that he has agreed. The exception to this is the case where there has been a fundamental mistake or error in the sense above stated. In such case the contract is void ab initio…” The Agency is of the opinion that if this were the case, the contract would be void ab initio as there is no meeting of the minds.
The final case in the trilogy brought the matter to a full circle — ending up, once again, on the lap of Swiss. This time, the complaint was brought by an additional 83 passengers who booked similar itineraries, under the same circumstances that had occurred in the previous Swiss case and the US Airways case. In this complaint, Swiss adopted US Airways’ approach and provided a similarly, detailed description of what had been provided by
As would be expected, the Agency used the same analysis as it did in the US Airways case and came to the same conclusion — dismissing all 83 complaints. One difference in this case was that Swiss did not advance evidence as to the subjective knowledge of each of the complainants as to whether they knew that the quoted prices were in error. Rather, the Agency accepted that “a reasonable person ought to have known that a total cost of approximately US$1,000 for first and business class travel from Yangon to Eastern Canada is not simply a low ticket price, but a mistake.
The Agency held that, even though Swiss offered, as a gesture of good will, to carry en route passengers in economy class, it was under no obligation to do so.