[Vorbei] First und Business Error Fare - ab UK in die USA ab DK 556

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Als Airline sollte man auch mit keinem IT Dienstleister arbeiten der nicht auf direkte Folgeschäden versichert ist.

Ja, aber das sehe ich hier nicht als entscheidenden Punkt.

Folgeschäden durch gutgläubig erstellte Buchungen muss ein IT-Dienstleister tragen können. Folgeschäden durch bösgläubige Buchungen sind m. E. etwas anderes, weil sie nicht primär auf den Fehler, sondern auf spezieller Energie Dritter beruhen. Ich schreibe jetzt mal nicht krimineller Energie, obwohl ich das eigentlich meine..
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Am Ende hat Xx.Xxxxx doch recht und es handelt sich bei den meisten Foren Usern um lauter Kleinkriminelle. :eek:
Dann muss ich dir leider entgegnen UA nötigt mich geradezu dazu "Kleinkrimineller" zu werden, Österreich (wie auch viele andere Länder, Polen etwa) taucht in der Dropdown-Liste erst gar nicht auf. Ich musste also bisher bei jeder UA Buchung ein anderes Land angeben.
Abgesehen davon stünde eine Fare beschränkt auf Dänen nicht in Einklang mit den EU Grundfreiheiten, das aber nur so nebenbei. Und nein, bevor du fragst, ich habe nicht gebucht. ;)

Letztendlich bin ich aber froh, dass es wie auch die Danke zeigen genug moralische Eckpfeiler hier im Vorum gibt, auf euch ist wenigstens noch Verlass! (y)
 

Magister

Erfahrenes Mitglied
16.02.2014
518
0
Ich hatte mal bei BA eine Flugverspätung von 23 Stunden. Habe dann alles mögliche versucht geltend zu machen. Habe dann hier einiges einstecken müssen, ich sei so quasi ein Schmarotzer- ich gehöre auf eine BA Blacklist... und nun wird von diversen Usern hier ein im vorhinein bekannter Fehler eingeklagt? :D Das nenne ich mal peinlich.
 

GmK

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
991
0
HAM
Die Konsequenz aus der Geschichte: Sollte es ein DOT Ruling geben, das UA schützt, werden sich alle Airlines immer auf einen technischen Fehler berufen, der außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegt. Und dann kann die Behörde gleichen einpacken. Muss UA das honorieren, so schaden Sie einem großen US Arbeitgeber. Beide Wege sind für das DOT nicht optimal.

LX hat damals auch versucht, ATCPO die Schuld in die Schuhe zu stecken, das DOT hat klar gesagt: Die Verantwortung hat letzendlich die Airline für das, wie die Tarife gefiled sin, egal von wo außerhalb sie kommen. LX musste dann transportieren (wenn auch downgrades in Y, was wiederrum jahrelang rechtsstreit ergab), und das DOT hat die "24h minimum stopover' Regel erlassen, damit sie Ruhe haben vor den RGN Buchern.*

(*Extreme Kurzfassung)
 

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis FRG
Letztendlich bin ich aber froh, dass es wie auch die Danke zeigen genug moralische Eckpfeiler hier im Vorum gibt, auf euch ist wenigstens noch Verlass! (y)

Hmmmpf...

Also meine 58 Lenze haben mich gelehrt, dass am meisten Verlass ist auf:
- Meine Frau
- meine Katzen
- meine Schwiegereltern
- und ansonsten auf Diejenigen, die man ganz fest an den Ei$rn packen kann.

Alles andere ist Glückssache oder einfach sehr relativ.
Einer, der schon Millionär ist, schneidet einem Bettler nicht die Kehle durch um an den Hut zu kommen.
Aber eine Aktienmanipulation um zu deutlich mehr Reichtum zu gelangen, mag noch durchgehen.....
Wer weiß das schon?
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.100
631
CH-GR
Dann muss ich dir leider entgegnen UA nötigt mich geradezu dazu "Kleinkrimineller" zu werden, Österreich (wie auch viele andere Länder, Polen etwa) taucht in der Dropdown-Liste erst gar nicht auf. Ich musste also bisher bei jeder UA Buchung ein anderes Land angeben.

UA denkt halt, die korrekt Übersetzung von Österreich lautet Austr_al_ia. :p
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Die Konsequenz aus der Geschichte: Sollte es ein DOT Ruling geben, das UA schützt, werden sich alle Airlines immer auf einen technischen Fehler berufen, der außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegt. Und dann kann die Behörde gleichen einpacken. Muss UA das honorieren, so schaden Sie einem großen US Arbeitgeber. Beide Wege sind für das DOT nicht optimal.
Das DOT schießt sich aber auch ins Bein, wenn sie dieses Mal den Passagieren helfen. Dann kann sich das DOT in Zukunft nicht mehr vor solchen Eingaben bei weiteren EFs retten.

Eine vermittelnde Lösung wäre wohl, hier ein "bad faith"-Argument einzuführen, dass man immer dann ziehen kann, wenn es aus politischen Erwägungen (=US Airline betroffen oder zu viel Aufwand) passt.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Das DOT schießt sich aber auch ins Bein, wenn sie dieses Mal den Passagieren helfen. Dann kann sich das DOT in Zukunft nicht mehr vor solchen Eingaben bei weiteren EFs retten.

Eine vermittelnde Lösung wäre wohl, hier ein "bad faith"-Argument einzuführen, dass man immer dann ziehen kann, wenn es aus politischen Erwägungen (=US Airline betroffen oder zu viel Aufwand) passt.

Die Frage ist auch, inwiefern es eine Rolle spielt, dass die für jedermann offensichtlich zu niedrigen Preise durch deutlich fehlerhafte Währungskursumrechnung zustande gekommen snd.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.231
1.604
LEJ
Ich hatte mal bei BA eine Flugverspätung von 23 Stunden. Habe dann alles mögliche versucht geltend zu machen. Habe dann hier einiges einstecken müssen, ich sei so quasi ein Schmarotzer- ich gehöre auf eine BA Blacklist... und nun wird von diversen Usern hier ein im vorhinein bekannter Fehler eingeklagt? :D Das nenne ich mal peinlich.

Echt, hat hier schon jemand angekündigt, von UA die Roaminggebühren einzufordern, weil er zur Buchung ja extra nach Dänemark musste und kein freies WLAN finden konnte :D?
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Die Frage ist auch, inwiefern es eine Rolle spielt, dass die für jedermann offensichtlich zu niedrigen Preise durch deutlich fehlerhafte Währungskursumrechnung zustande gekommen snd.

Bei der RGN Fare war das DOT egal, die Airlines mussten blechen.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Soweit ich es bisher verstanden habe, gibt es für alle (!) Umstände (Umrechnung, besonders krasser Preis, großer Umfang, US Airline, Verschulden Dritter...), die im vorliegenden Fall vorliegen, für den Konsumenten positive DOT-rulings.

Der einzige Punkt, der an diesem Fall neu ist, ist der Umstand der DK-billing address, der zumindest 95% der Buchungen betreffen könnte.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Der einzige Punkt, der an diesem Fall neu ist, ist der Umstand der DK-billing address, der zumindest 95% der Buchungen betreffen könnte.

Bist du denn dazu verpflichtet unter der eingegebenen Adresse auch zu wohnen? Eine Rechnungsadresse kann man doch frei angeben.
 
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osna75

Reguläres Mitglied
24.03.2014
32
0
man kann doch als Rechnungsadresse auch ein Hotel angeben, in dem man ein Zimmer gebucht hat :D
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Eine vermittelnde Lösung wäre wohl, hier ein "bad faith"-Argument einzuführen, dass man immer dann ziehen kann, wenn es aus politischen Erwägungen (=US Airline betroffen oder zu viel Aufwand) passt.

Ich gehe mal davon aus, dass es so kommt.

Interessieren würde mich allerdings, welche Konstellationen da tatsächlich zu dem Fehler geführt haben: gab/gibt es wirklich einen externen Dienstleister, der das Abrechnungs-/Pricingsystem von UA betreibt oder ist das doch eine interne Abteilung (die vielleicht als Tochter ausgegliedert wurde)? Denn warum wird da seitens UA nicht "einfach" durchgegriffen in Richtung des Dienstleisters? UA wird ja kaum jede Haftung ihrer Vertragspartner ausschließen (sofern das überhaupt möglich ist, Rechtslage in den USA ist mir wie gesagt unbekannt). Ist der Dienstleister tatsächlich ein marodes indisches Unternehmen, das keinen ausreichenden Versicherungsschutz genießt? Dann wäre ja schon wieder zu diskutieren, ob hier UA überhaupt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei Auswahl ihres Geschäftspartners eingehalten hat. Wie könnte ein Unternehmen der Größe von UA sich nicht ausreichend informieren oder gar bewusst unzureichend absichern?

Ein fader Beigeschmack bleibt hier auf jeden Fall - solche Fehler dürfen nicht passieren und wenn sie dann doch passieren, sollten zumindest nicht so viele offene Fragen im Raum stehen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Kenne mich mit dem Fall nicht im Detail aus. Da wurde bei der Buchung die Fare in einer Währung korrekt angegeben und dann offensichtlich falsch umgerechnet?

Die Währung ist halt eingebrochen und die hatten es nicht rechtzeitig angepasst.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Die Währung ist halt eingebrochen und die hatten es nicht rechtzeitig angepasst.

Dem entnehme ich mal, dass der Fall bei der RGN Fare anders gelagert war und es durchaus ein kritischer Punkit ist, wenn die Fare korrekt wiedergegeben, aber dann extrem falsch in eine andere Währung umgerechnet wird.
 

GmK

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
991
0
HAM
Kenne mich mit dem Fall nicht im Detail aus. Da wurde bei der Buchung die Fare in einer Währung korrekt angegeben und dann offensichtlich falsch umgerechnet?

"after a “mistake” fare for travel from Burma/Myanmar to pretty much anywhere in the world was available last week. The “mistake” came about due to a currency devaluation, essentially causing a few zeroes to disappear from fares"

ist die Kurzfassung, die allerdings natürlich nur die halbe Wahrheit sagt.

Da die Myanmar Geschicht in mehreren Wellen gelaufen ist mit jeweils unterschiedlichen Rulings, findet man auch massiv Sachen dazu.

Das hier ist interessant: Swiss Yangon First Class Tickets - They Really Don't Want to Honor Them and They Want You to Know You're a Bad Person for Booking Them - View from the Wing - View from the Wing
Das hier auch ein bisschen: What is the real impact of 49 CFR 41712 § 399.88(a) for travelers? - Wandering Aramean


Swiss asserts that the posting error had been committed by ATPCO after the correct fare tape was sent to ATPCO by IATA. In a November 7, 2012 letter, ATPCO states that it regrets the distribution of the low fares and has reviewed procedures that led to the distribution of those fares. ATPCO also indicates in that letter that it has put in place additional audit procedures to prevent those types of low fares from being distributed again. Swiss therefore argues that the posting of the erroneous fares was caused by a failure in ATPCO’s audit systems.

[70] The Agency reminds Swiss that the obligation to properly apply the terms and conditions of carriage falls on the carrier, not on a party that is not part of the contract of carriage.

[73] With respect to Swiss’ cancellation of the other complainants’ tickets, the evidence on file does not establish that a technical error occurred during ATPCO’s posting of the erroneous fares. While Swiss generally explains the process by which fares are generated and provided to ATPCO, Swiss does not provide any information explaining the point during the process at which the alleged error occurred, the cause of that error and why such an error is deemed to be technical in nature, as opposed to human. Furthermore, as indicated by many of the complainants, contrary to Swiss’ submission, ATPCO does not state in its November 7, 2012 letter that the fares were erroneous; rather, ATPCO refers to the erroneous fares as “low fares.”

CTA auf Seite der Reisenden: Decision No. 239-C-A-2013 | Canadian Transportation Agency
CTA nicht mehr auf Seite der Reisenden: https://www.otc-cta.gc.ca/eng/ruling/202-c-a-2014

http://www.lexcanada.com/lib-av-1408-01.html

(allerdings hat die CTA auch keine generelle Regelung pro-consumer wegen Mistake Fares wie das DOT sie hat, das darf man nicht vergessen: Canadian Transportation Agency rules that passengers cannot take advantage of mistake fares - Aviation Law Blog)
 
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ichmagfliegen

Erfahrenes Mitglied
17.11.2012
1.039
1
STR
Mal ne doofe Frage:
Ich hab ne Routing von LHR über ORD nach YUL. Ist das DOT oder das CTA zuständig? Oder beide irgendwie n bisschen?
 

GmK

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
991
0
HAM
Mal ne doofe Frage:
Ich hab ne Routing von LHR über ORD nach YUL. Ist das DOT oder das CTA zuständig? Oder beide irgendwie n bisschen?

Wenn weniger als 24h in den USA, dann die CTA. Allerdings (siehe mein Post über deinem) sind die mittlerweile komplett anti-consumer bei mistake fares.
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.196
19
Der Kommentar bringt es ebenfalls auf den Punkt:

Das würde aber umgekehrt auch heißen, dass alle Buchenden mit tatsächlicher DK-Kreditkarte sowie alle Western Union Bezahler (also all diejenigen, die nicht beim Ausfüllen irgendwo gemogelt haben) ihren Flug bekommen. Was für mich nachvollziehbar klingt.
Wir wissen natürlich nicht, wie viele wahrheitsgetreue Buchungen es gab: Könnten nur 5 sein, könnten aber auch 500 sein. Und je mehr es sind, desto eher bekommt ja der ein oder andere Poster mit einer gewissen Anspruchshaltung kalte Füße mit deinem Argument (siehe "die würden mir meinen schönen Platz klauen"-Postings).
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.736
1.424
Kenne mich mit dem Fall nicht im Detail aus. Da wurde bei der Buchung die Fare in einer Währung korrekt angegeben und dann offensichtlich falsch umgerechnet?

hier würde ich eher auf das Problem Komma/Punkt in Zahlendarstellungen tippen.