Entschädigung bei Stornierung eines gewonnen Fluges nach EU 261

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
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Bitte das, was ich jetzt schreibe nicht in einem Tonfall der Überheblichkeit verstehen, denn so ist es nicht gemeint!

Als ich vor Jahren mit Fluggastrecht angefangen hatte, war ich vom Ausmaß des Fehlverhaltens seitens mancher Airlines (sowohl was den operativen Teil anbelangt als auch die nachträgliche Sachbearbeitung) dermaßen überrascht als auch teilweise schockiert, dass ich Mandaten bisweilen zur Anzeige geraten, manchmal diese selbst auch gestellt habe. Das Ergebnis war aber so ernüchternd, dass ich das schon ewig nicht mehr getan habe. Jede Anzeige eines gestohlenen Fahrrads löst da größere Schockwellen aus... ;)

Gebe ich dir recht, weil es die Sachbearbeiter oft nicht verstehen. Fahrräder sind einfacher. Unsere Düsseldorfer bleiben aber gerne an so etwas dran und nach einer Anzeige wegen Betruges ("wir könnten sie nach cancellation nicht auf die Konkurrenz umbuchen weil alles andere ausgebucht ist") musste auch schon einmal eine von mir sehr geschätzte deutsche Fluggesellschaft kleine Brötchen backen. In diesen Faellen reicht es dann nicht mehr, wenn der Kundendialog mit Textbausteinen arbeitet, und das kann - wenn überhaupt - Lerneffekt haben.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Damit hast Du prinzipiell recht. Allerdings war der Versuch von "Reisebus", dies unmittelbar im a/c durchzusetzen unverhältnismäßig.
Unverhältnismäßig deshalb, weil dadurch erhebliche Verzögerungen entstanden sind, die nicht nur zu Lasten der Airline, sondern auch der mitreisenden PAXe und weiterer Prozesse gingen.
Welche Verzögerungen?
- a/c muss zu einer Außenposition und verzögert dadurch die weiteren Flüge dieses a/c
- PAXe können nicht deboarden, weil auf die Polizei gewartet werden musste (und verpassen dadurch möglicherweise ihren Anschlussflug)
- Groundhandling kann a/c nicht abfertigen, da Warteposition --> damit verzögert sich die Abfertigung des - dieser Groundhandling-Kolonne zugewiesenen - folgenden a/c
- und, und, und ...
Die Verzögerungen hat doch wohl Easyjet verursacht und nicht der OP. Er hat einfach aufgerechnet, wie es ihm zusteht und Easyjet hat maximal eskaliert statt nach einer Lösung zu suchen, die für alle Beteiligten die geringsten Nachteile gehabt hätte. Somit war das Verhalten von Easyjet unverhältnismäßig und nicht das von 'Reisebus'.
Ich verstehe nicht, wieso hier alle Easyjet in Schutz nehmen und den OP angreifen...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Damit hast Du prinzipiell recht. Allerdings war der Versuch von "Reisebus", dies unmittelbar im a/c durchzusetzen unverhältnismäßig.
Unverhältnismäßig deshalb, weil dadurch erhebliche Verzögerungen entstanden sind, die nicht nur zu Lasten der Airline, sondern auch der mitreisenden PAXe und weiterer Prozesse gingen.
Welche Verzögerungen?
- a/c muss zu einer Außenposition und verzögert dadurch die weiteren Flüge dieses a/c
- PAXe können nicht deboarden, weil auf die Polizei gewartet werden musste (und verpassen dadurch möglicherweise ihren Anschlussflug)
- Groundhandling kann a/c nicht abfertigen, da Warteposition --> damit verzögert sich die Abfertigung des - dieser Groundhandling-Kolonne zugewiesenen - folgenden a/c
- und, und, und ...

Diese Irritationen hat aber easyjet verursacht. Hätten die sich darauf beschränkt zu sagen, "nehmen wir zur Kenntnis und klareren es hinterher" und hätten nicht mit - mit 95 Prozent Wahrscheinlichkeit - unwahren und unvollständigen Angaben diesen Polizeieinsatz provoziert, wäre gar nichts passiert. Deine Überlegung, so valide der Punkt auch ist, bürdet die Verantwortung für das irrationale Verhalten des Carrieres dem Passagier auf. Der Passagier ist sehr wenig geschützt. Er zahlt den Flugpreis, bevor die Leistung erbracht wird, soll berechtigten Anspruechen hinterher laufen und dann auch noch "kuschen"? Nein, Unternehmen wie EASYJET müssen lernen, dass sie nicht mit allem durchkommen.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.540
987
MUC/EDMM
Diese Irritationen hat aber easyjet verursacht. Hätten die sich darauf beschränkt zu sagen, "nehmen wir zur Kenntnis und klareren es hinterher" und hätten nicht mit - mit 95 Prozent Wahrscheinlichkeit -(...) Nein, Unternehmen wie EASYJET müssen lernen, dass sie nicht mit allem durchkommen.

Prinzipiell bin ich bei Dir, aber lass mich Deine Argumentation einmal auf einen Sachverhalt bei LH übertragen:

1.) LH schuldet mir einen Betrag X wegen involuntary denied boarding.
2.) Direkt auf dem nächsten LH-Flug lasse ich mich gegen Cash von C in die F upgraden.
Wenn's ans Bezahlen des Cash-Upgrades geht, verweigere ich die Bezahlung unter Verweis auf "Aufrechnung" von 1.)?

So einfach wäre das?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Gebe ich dir recht, weil es die Sachbearbeiter oft nicht verstehen. Fahrräder sind einfacher. Unsere Düsseldorfer bleiben aber gerne an so etwas dran und nach einer Anzeige wegen Betruges ("wir könnten sie nach cancellation nicht auf die Konkurrenz umbuchen weil alles andere ausgebucht ist") musste auch schon einmal eine von mir sehr geschätzte deutsche Fluggesellschaft kleine Brötchen backen. In diesen Faellen reicht es dann nicht mehr, wenn der Kundendialog mit Textbausteinen arbeitet, und das kann - wenn überhaupt - Lerneffekt haben.


Das ist ein schönes, weil typisches Beispiel für die Leichtfertigkeit, mit der solche Fälle "abgearbeitet" werden.

Was heißt hier "kleine Brötchen backen"? Welche konkreten Konsequenzen hatte die Anzeige letztlich?
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
1
Hätte EASYJET der Polizeibehörde mitgeteilt, dass es einen namentlich bekannten Passagier gebe, der 8,50 € nicht zahlen wolle, weil er sich schlecht behandelt fühle, aber ansonsten völlig ruhig und freundlich wäre

Und das weiß hier keiner, weil es lediglich auf der Aussage des TO beruht. Daher sehe ich die Diskussion als sehr interessant aber auch kritisch, da die Aussagen des TO für bare Münze genommen werden.
 
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BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
1
Die Verzögerungen hat doch wohl Easyjet verursacht und nicht der OP. Er hat einfach aufgerechnet, wie es ihm zusteht und Easyjet hat maximal eskaliert statt nach einer Lösung zu suchen, die für alle Beteiligten die geringsten Nachteile gehabt hätte. Somit war das Verhalten von Easyjet unverhältnismäßig und nicht das von 'Reisebus'.
Ich verstehe nicht, wieso hier alle Easyjet in Schutz nehmen und den OP angreifen...

Wer weiß, ob das so stimmt, was der TO erzählt??
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Wer weiß, ob das so stimmt, was der TO erzählt??
Soll ich da wirklich drauf antworten?
Na, ich gehe halt davon aus, dass die Schilderung stimmt, sonst bräuchte man ja gar nicht drüber diskutieren. Denn dann könnte auch der Polizeieinsatz erfunden sein...
Falls es dir hilft, denk dir bei jeder meiner Antworten den Satz dazu: "Wenn die Schilderung vom OP stimmt, ist dies meine Meinung dazu: "
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Die Polizei herbeizurufen bei einem Kunden, der vorher schon vom gleichen Unternehmen miserabel behandelt worden ist und deswegen einen minimalen Betrag aufrechnet, finde ich schon arg kindisch... Aber das ist nur meine Meinung.

Somit war das Verhalten von Easyjet unverhältnismäßig und nicht das von 'Reisebus'.
Ich verstehe nicht, wieso hier alle Easyjet in Schutz nehmen und den OP angreifen...


Tolle Logik... Ein Unrecht rechtfertigt also ein weiteres Unrecht. Wenn der Nachbar laut Musik hört, dreht ihr dann auch die eigene Stereo auf? Der korrekte Passagier hätte die 8,5€ brav bezahlt und im Nachhinein bei Easyjet eingefordert und gut ist.

Zum Thema selbst: Das ist kein Popcorn-Thema mehr. Ich pack gerade den Champagner aus. (y)
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
1
Soll ich da wirklich drauf antworten?
Na, ich gehe halt davon aus, dass die Schilderung stimmt, sonst bräuchte man ja gar nicht drüber diskutieren. Denn dann könnte auch der Polizeieinsatz erfunden sein...
Falls es dir hilft, denk dir bei jeder meiner Antworten den Satz dazu: "Wenn die Schilderung vom OP stimmt, ist dies meine Meinung dazu: "

Naja, Du holst doch die Easyjet-Keule raus? Natürlich ist das hier im Forum bedingt, dass man in den seltensten Fällen beide Ansichten liest. Aber tendenziell glaube ich nicht, dass Easyjet die Polizei ruft, weil einer sein Sandwich für 8,50 nicht zahlen will. Daher tendiere ich eher dazu, zu glauben, dass da mehr war.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Tolle Logik... Ein Unrecht rechtfertigt also ein weiteres Unrecht. Wenn der Nachbar laut Musik hört, dreht ihr dann auch die eigene Stereo auf? Der korrekte Passagier hätte die 8,5€ brav bezahlt und im Nachhinein bei Easyjet eingefordert und gut ist.

Zum Thema selbst: Das ist kein Popcorn-Thema mehr. Ich pack gerade den Champagner aus. (y)

Nach den Darstellungen von Flying Lawyer ist die Aufrechnung kein Unrecht sondern gutes Recht. Insofern hinkt dein Vergleich gewaltig. Easyjet hätte die Identität feststellen können und die Zahlung später einfordern können...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Prinzipiell bin ich bei Dir, aber lass mich Deine Argumentation einmal auf einen Sachverhalt bei LH übertragen:

1.) LH schuldet mir einen Betrag X wegen involuntary denied boarding.
2.) Direkt auf dem nächsten LH-Flug lasse ich mich gegen Cash von C in die F upgraden.
Wenn's ans Bezahlen des Cash-Upgrades geht, verweigere ich die Bezahlung unter Verweis auf "Aufrechnung" von 1.)?

So einfach wäre das?

Im Prinzip und in der Theorie ja, aber in der Praxis wird gerade das nicht klappen, weil die LH Dich nicht auf den breiten Sessel lassen wird, wenn Du nicht zahlst. Und mit dem Faustrecht kannst Du das nicht durchsetzen.

Aber denken wir den Fall mal anders: LH läßt sich darauf ein, Dir das Upgrade gegen Rechnung zu verkaufen. Wenn Du dann nicht zahlst und LH klagt, kannst du ihnen natürlich Deine Forderung wegen involuntary denied boarding entgegen halten und damit aufrechnen. Wenn es ein wirksam vereinbartes Aufrechnungsverbot gäbe (was im Hinblick auf das Merkmal "wirksam" zweifelhaft ware), dann gäbe würde der gute Anwalt zur Hilfswiderklage anraten, was das Problem loest.
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.341
3.037
Ich bewundere die Intensität und Ausdauer der Diskussion. Ein britischer Debattierclub ist eine öde, kurze Veranstaltung dagegen.

Ich mag dem OP keine bewusste Fehlinformationen unterstellen, auch wenn der Beginn des Threads infomäßig etwas holprig war. Aber sind hier wirklich -- ich meine wirklich -- alle überzeugt, dass er die ganze Zeit ganz reizend und sachlich seinen Standpunkt vertreten hat und nur alle um ihn herum ausgeflippt sind?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Der korrekte Passagier hätte die 8,5€ brav bezahlt und im Nachhinein bei Easyjet eingefordert und gut ist.

Klar, das wäre nicht der korrekte Passagier gewesen, sondern eher der Trottel. Da EASYJET generell auf nichts reagiert, hätte dann Dein korrekter Passagier eine Klage vorbereitet, die an

easyJet Airline Company Limited
Hangar 89
London Luton Airport
Luton
LU2 9PF
England

zugestellt werden müsste.

Du hättest dann einen Anwalt gesucht, der wegen der paar Euro erst einmal prüft, was für ein Recht anwendbar ist. Die Klage hätte ins Englische übersetzt werden müssen (Kosten vielleicht 1000 Euro) und zugestellt werden müssen.

Merke: Recht haben ist eines. Recht bekommen ein anderes. Und am besten ist der dran, der das Geld in der Hand hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Ich bewundere die Intensität und Ausdauer der Diskussion. Ein britischer Debattierclub ist eine öde, kurze Veranstaltung dagegen.

Ich mag dem OP keine bewusste Fehlinformationen unterstellen, auch wenn der Beginn des Threads infomäßig etwas holprig war. Aber sind hier wirklich -- ich meine wirklich -- alle überzeugt, dass er die ganze Zeit ganz reizend und sachlich seinen Standpunkt vertreten hat und nur alle um ihn herum ausgeflippt sind?

Richtig, endlich mal eine Diskussion die Spaß macht.

Ich unterstelle mal, dass er nett war. In meinem vorstehenden Restaurantbeispiel war ich sehr nett, höflich und zuvorkommend. Trotzdem ist der Kneipier ausgeflippt, weil der einfach nicht wusste was er tun sollte. Und der Spruch "dann hole ich die Polizei" ist altbekannt....
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Ich bewundere die Intensität und Ausdauer der Diskussion. Ein britischer Debattierclub ist eine öde, kurze Veranstaltung dagegen.

Ich mag dem OP keine bewusste Fehlinformationen unterstellen, auch wenn der Beginn des Threads infomäßig etwas holprig war. Aber sind hier wirklich -- ich meine wirklich -- alle überzeugt, dass er die ganze Zeit ganz reizend und sachlich seinen Standpunkt vertreten hat und nur alle um ihn herum ausgeflippt sind?

Erstens sind sicherlich nicht alle überzeugt, sonst gäbe es diese Diskussion vermutlich nicht in dieser Ausführlichkeit.
Aber ich kann mir zumindest vorstellen, dass wenn der OP sachlich und freundlich die Zahlung verweigert, das Personal von Easyjet trotzdem sehr standhaft bleibt, irgendwann mit Rückkehr bzw. Polizei droht und wg. der ausgesprochenen Drohung keinen Rückzieher mehr machen möchte. Insofern lautet meine Einschätzung, dass die Darlegung sich tatsächlich so zugetragen haben könnte. Entsprechend diskutiere ich auf dieser Grundlage mit...
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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Das ist ein schönes, weil typisches Beispiel für die Leichtfertigkeit, mit der solche Fälle "abgearbeitet" werden.

Was heißt hier "kleine Brötchen backen"? Welche konkreten Konsequenzen hatte die Anzeige letztlich?

Es kam eine weitere Lüge, dismal von der Rechtsabteilung: "Der Mitarbeiter unseres Hauses, der im Kontakt mit dem Anzeigeerstatter stand, war leider unerfahren und hat fälschlich bestehende Alternativen nicht richtig geprüft. Wir haben den Anspruch erneut geprüft und bestätigen, dass alternative Flugverbindungen bestanden, auf die wir den Anzeigeerstatter hätten umbuchen können und aus rechtlicher Sicht auch umbuchen müssen. Wir erklären uns bereit, alle Nachteile des Anzeigenerstatters, die ihm durch die zu Unrecht verweigerte Umbuchung entstanden sind, zu erstatten. Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit Ihre Erledigung finden kann und bitten das Fehlverhalten unseres Mitarbeiters zu entschuldigen".

Ergebnis: Einstellung nach § 153 und einen Tag Ersatz von Umsatzausfall für mich.
 
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10.11.2009
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Klar, das wäre nicht der korrekte Passagier gewesen, sondern eher der Trottel. Das EASYJET generell auch nichts reagiert, hätte dann Dein korrekter Passagier eine Klage vorbereitet, die an

easyJet Airline Company Limited
Hangar 89
London Luton Airport
Luton
LU2 9PF
England

zugestellt werden müsste. Du hättest dann einen Anwalt gesucht, der wegen der paar Euro erst einmal prüft, was für ein Recht anwendbar ist. Die Klage hätte ins Englische übersetzt werden müssen (Kosten vielleicht 1000 Euro) und zugestellt werden müssen.

Merke: Recht haben ist eines. Recht bekommen ein anderes. Und am besten ist der dran, der das Geld in der Hand hat.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich bezweifle, dass man die Klage übersetzen müsste. Da ein Erfüllungsort Hamburg war, könnte man in Deutschland Klage erheben. Deswegen könnte man auf Deutsch Klage erheben.
Als ich einen Fall wg. EU261/2004 gegen Easyjet hatte, hat mein Anwalt das genauso gemacht (nur in Düsseldorf). Ende des Lieds war, dass es durch Einwirken des Anwalts von Easyjet zu einem Anerkenntnisurteil gekommen ist (wie ich von einem mir bekannten Anwalt erfahren habe, ist das für den Easyjet-Anwalt wohl auch die lukrativste Variante, für Easyjet selber wohl eher nicht).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich bezweifle, dass man die Klage übersetzen müsste. Da ein Erfüllungsort Hamburg war, könnte man in Deutschland Klage erheben. Deswegen könnte man auf Deutsch Klage erheben.
Als ich einen Fall wg. EU261/2004 gegen Easyjet hatte, hat mein Anwalt das genauso gemacht (nur in Düsseldorf). Ende des Lieds war, dass es durch Einwirken des Anwalts von Easyjet zu einem Anerkenntnisurteil gekommen ist (wie ich von einem mir bekannten Anwalt erfahren habe, ist das für den Easyjet-Anwalt wohl auch die lukrativste Variante, für Easyjet selber wohl eher nicht).

Man kann in Deutschland vielleicht Klage erheben. Die Klage muss aber zugestellt werden. Für die Zustellung in England muss eine englische Übersetzung zugestellt werden. Innerhalb Europas ist das Recht der Übermittlung der Rechtshilfeersuchen einheitlich durch die Zustellungsverordnung 1348/2000 vom 29.05.2000 geregelt. Der Empfänger kann die Annahme berechtigterweise verweigern, wenn das Schriftstück nicht in seiner Muttersprache oder einer der Sprachen abgefasst ist, welche das jeweilige Land als Prozesssprache anerkennt. Was glaubst du was EASYJET als erstes tun wird?

Und im Gegensatz zu Deinem EU 261/2004 Fall, der auf Gemeinschaftsrecht basiert, wird beim Schokoriegelfall sauber zu prüfen sein, welches Recht Anwendung findet: Das Recht von EASYJET? (England und Wales oder Schweiz). Das Recht des Kunden (Deutsch). Das Recht des Landes in dessen Hoheitsgebiet dies "Transaktion" stattfindet? Alles nicht wirklich einfach.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
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Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich bezweifle, dass man die Klage übersetzen müsste. Da ein Erfüllungsort Hamburg war, könnte man in Deutschland Klage erheben. Deswegen könnte man auf Deutsch Klage erheben.

Die Klage vor einem deutschen Gericht schützt leider nicht davor, die Klageschrift nicht ins Englische übersetzen lassen zu müssen.

Im Ergebnis hast du aber trotzdem Recht, weil speziell bei U2 meist keine Übersetzung erforderlich ist. Bei anderen ausländischen Airlines ohne Sitz in Deutschland sieht das anders aus.


Edit: FL war schneller.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
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Kerkrade (NL)
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...
Und im Gegensatz zu Deinem EU 261/2004 Fall, der auf Gemeinschaftsrecht basiert, wird beim Schokoriegelfall sauber zu prüfen sein, welches Recht Anwendung findet: Das Recht von EASYJET? (England und Wales oder Schweiz). Das Recht des Kunden (Deutsch). Das Recht des Landes in dessen Hoheitsgebiet dies "Transaktion" stattfindet? Alles nicht wirklich einfach.
Ok, das ist ja noch ein Grund mehr anzunehmen, dass der OP klug gehandelt hat, durch eine Aufrechnung zu initiieren anstatt hinterher auch noch über verschiedene Rechtsräume hinweg sich um sein gutes Recht kümmern zu müssen.
 

reisebus

Reguläres Mitglied
26.08.2010
28
0
Kurzes Zwischenfazit von meiner Seite: Es freut mich, dass dieses Thema hier auf so große Resonanz stößt. Zumindest scheint es ja einen gewissen Unterhaltungswert zu bieten.

Was mich doch erstaunt ist, wie viele sich hier vom heimischen Sofa aus zu einer moralischen Instanz erheben, easyJet verteidigen und mein Handeln als in höchstem Maße verwerflich verurteilen. Es scheint für viele scheinbar ok zu sein, dass Billig-Carrier ihre Passagiere wie Frachtvieh behandeln. So ist der Deal: easyJet bringt mich für wenig (oder kein) Geld irgendwohin, dafür habe ich die Klappe zu halten, mich an die von easyJet aufgestellten Regeln zu halten und auch Verfehlungen der Fluggesellschaft zu akzeptieren. Und genau dafür statuiert easyJet auch solche Exempel wie in meinem Beispiel. Die freuen sich wahrscheinlich, wenn sie das hier verfolgen sollten - hier lässt sich auf mittlerweile 7 Seiten nachlesen, wie gut eine solche Strategie aufgeht.

Bedanken möchte ich mich aber ernsthaft bei Mitgliedern wie Flying Lawyer und anderen, die die Situation mit professioneller Nüchternheit realistischer einschätzen und mir mit ihrer fundierten Einschätzung weitergeholfen haben.

Von mir aus kann jetzt ein vorläufiger Strich unter die Sache: Der Fall (Entschädigung nach EU261) liegt jetzt beim Anwalt und geht vor Gericht. Wenn dazu ein Urteil gefällt wurde, mache ich das gerne hier publik.

Das Thema 8,50€ und die Folgen ist für mich erstmal vom Tisch. Das soll euch aber nicht davon abhalten, euch weiter über meinen Charakter, meine Frau und meine anderen Probleme auszutauschen. Ich verabschiede mich fürs erste aus dieser Diskussion.
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
1.223
1
Kurzes Zwischenfazit von meiner Seite: Es freut mich, dass dieses Thema hier auf so große Resonanz stößt. Zumindest scheint es ja einen gewissen Unterhaltungswert zu bieten.

Was mich doch erstaunt ist, wie viele sich hier vom heimischen Sofa aus zu einer moralischen Instanz erheben, easyJet verteidigen und mein Handeln als in höchstem Maße verwerflich verurteilen. Es scheint für viele scheinbar ok zu sein, dass Billig-Carrier ihre Passagiere wie Frachtvieh behandeln. So ist der Deal: easyJet bringt mich für wenig (oder kein) Geld irgendwohin, dafür habe ich die Klappe zu halten, mich an die von easyJet aufgestellten Regeln zu halten und auch Verfehlungen der Fluggesellschaft zu akzeptieren. Und genau dafür statuiert easyJet auch solche Exempel wie in meinem Beispiel. Die freuen sich wahrscheinlich, wenn sie das hier verfolgen sollten - hier lässt sich auf mittlerweile 7 Seiten nachlesen, wie gut eine solche Strategie aufgeht.

Bedanken möchte ich mich aber ernsthaft bei Mitgliedern wie Flying Lawyer und anderen, die die Situation mit professioneller Nüchternheit realistischer einschätzen und mir mit ihrer fundierten Einschätzung weitergeholfen haben.

Von mir aus kann jetzt ein vorläufiger Strich unter die Sache: Der Fall (Entschädigung nach EU261) liegt jetzt beim Anwalt und geht vor Gericht. Wenn dazu ein Urteil gefällt wurde, mache ich das gerne hier publik.

Das Thema 8,50€ und die Folgen ist für mich erstmal vom Tisch. Das soll euch aber nicht davon abhalten, euch weiter über meinen Charakter, meine Frau und meine anderen Probleme auszutauschen. Ich verabschiede mich fürs erste aus dieser Diskussion.

Danke für den Post, der zumindest mir zeigt, dass Du doch nicht so ein Netter bist, wie Du vorgibst...;)