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Schlappe 24 Seiten. Bei Errorfares wären das jetzt schon locker 240 Seiten.Samma habt ihr alle keine Arbeit? Da schaut man am Abend mal wieder hier rein und das Thema hat sich mengenmäßig verdoppelt.
Schlappe 24 Seiten. Bei Errorfares wären das jetzt schon locker 240 Seiten.Samma habt ihr alle keine Arbeit? Da schaut man am Abend mal wieder hier rein und das Thema hat sich mengenmäßig verdoppelt.
Wenn Nespresso sich gegenüber dem Gate-Agenten so aufgeführt hat, wie er es hier macht, wäre dies durchaus möglich. Dann wiederum wäre die aktuelle Überlieferung wieder einmal unvollständig. Und dass würde auch erklären wieso das Eigenbild so angenagt ist - wer hätte sich denn ausmalen können, dass LX auf einen wichtigen Kunden nicht wartet -, dass man seinen Frust im Internet abbauen will.
Samma habt ihr alle keine Arbeit? Da schaut man am Abend mal wieder hier rein und das Thema hat sich mengenmäßig verdoppelt.
Wer früh anfängt, hat auch früher Feierabend!
Hier wurde niemandem die Beförderung verweigert.
Dazu wäre ja die Voraussetzung, dass er sich zur festgelegten Zeit (20:15) am Gate gemeldet hätte. Hat er aber nicht. Und das lag auch nicht etwa an einer Verspätung, sondern an seinem Willen, unbedingt als Letzter einzusteigen.
Nochmal: er beansprucht hier die Ausnahme vom Regelfall. Normal: Pax der boarden will stellt sich an. Verstehe auch nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Alles andere sind rechtliche Spitzfindigkeiten, die das eigene offensichtliche Fehlverhalten irgendwie zurechtrücken oder nachträglich ungeschehen machen soll. Wo bitte bleibt hier eigentlich die Verantwortung für das eigene Handeln?
Samma habt ihr alle keine Arbeit? Da schaut man am Abend mal wieder hier rein und das Thema hat sich mengenmäßig verdoppelt.
So, da dieser Thread nun wirklich kein Fleisch mehr hat und sich fast nur noch die tummeln, die sich nach abgeben ihrer leeren Worthülsen selbst auf die Schenkel klopfen, war's das nun für mich.
Ein letzter Tipp an all die unzähligen Leute, die solche eine Situation nie erleben werden, weil Sie doch immer schon 30 Minuten vor Boarding ganz vorne in der Schlange stehen, (..)
Ja, tun sie, vgl. das verlinkte Urteil:
"Es ist anzunehmen, dass es dem Kläger möglich gewesen wäre, innerhalb von 3 Minuten vom Gate zum Standort des Busses zu gelangen. Eine mögliche Verzögerung hätte sich allenfalls im Sekundenbereich, nicht aber im Minutenbereich bewegt."
Dann kann und muss die Airline das darlegen und beweisen. In dem Fall waere auch nicht der obige Satz im Urteil zu lesen.
Toll, oder? Jetzt scheint der Thread sich aber totzulaufen. Irgend ein gänzlich neuer Aspekt muß her, schnell.![]()
Toll, oder? Jetzt scheint der Thread sich aber totzulaufen. Irgend ein gänzlich neuer Aspekt muß her, schnell.![]()
Gibt es schon Erkenntnisse darüber, ob die verspätete Auslieferung des Kaffees durch den Kaffeeautomat eine Rolle spielen könnte?
Oder war der Automat sogar defekt?
Ich fliege am 15.10. mit Swiss ab FRA, dann kann ich ein Bordkartenfoto und den Abstand der Kaffeemaschine zum Gate A04 nachliefern. Ihr müsst Euch nur noch bis dahin gedulden![]()
Hätte die Fluggesellschaft in dem in Rede stehenden Fall anständig vorgetragen und Z. B. darauf hingewiesen dass der Flug EDV technisch abgeschlossen war, dass die Passagierlisten erstellt waren und das jedes weitere zuwarten die Gefahr birgt, dass der Slot am Flughafen weg ist und sich daraus erhebliche Folgeprobleme ergeben, dann wäre so ein Urteil wahrscheinlich ganz anders ausgefallen. Das gleiche würde gelten, wenn die Fluggesellschaft Z. B. Darauf hingewiesen hätte, dass die Plätze wegen des vertragswidrigen Verhalten des Passagiers bereits anders vergeben worden wären. Das Problem bei solchen Prozessen ist, dass es immer um sehr wenig Geld aus Sicht der Fluggesellschaft geht. Vor diesem Hintergrund werden Prozesse mit wenig Aufwand geführt. Vor diesem Hintergrund kommt es dann aber auch immer wieder zu Einzelfallentscheidungen, die hier generalisiert werden. Das deutsche Recht geht jedoch davon aus, dass jeder Fall selbst zu entscheiden ist und anders als Z. B. In den USA solche Urteile keine irgendwie geartete Bindungswirkung haben.
Wäre die Deutsche Bahn mit einem solchen Verfahren konfrontiert gewesen, hätte auch niemand ernsthaft angenommen, dass der Zug ja noch ein oder 2 Minuten am Gleis hätte warten können. Im Luftverkehr gehen Richter, die einmal im Jahr nach Mallorca in den Urlaub fliegen, immer noch davon aus, dass Flugzeuge mal eben so am Himmel herum fliegen.
Das Luftverkehr im Grunde im Grunde nichts anderes ist, als Bahnverkehr oder Straßenverkehr und ähnlich reglementiert ist, das muss man einem normalen deutschen Richter erst einmal erklären. Ein Verfahren, bei dem es um ein paar 100 € geht, eignet sich in der Regel jedoch nicht dafür.
Hätte die Fluggesellschaft in dem in Rede stehenden Fall anständig vorgetragen und Z. B. darauf hingewiesen dass [...] die Plätze wegen des vertragswidrigen Verhalten des Passagiers bereits anders vergeben worden wären.
Wäre die Deutsche Bahn mit einem solchen Verfahren konfrontiert gewesen, hätte auch niemand ernsthaft angenommen, dass der Zug ja noch ein oder 2 Minuten am Gleis hätte warten können.
Wenn ich einen Anschlussverlust erleide, gerne und oft weil besagte ein oder zwei Minuten nicht gewartet werden, habe ich nicht nur Anspruch auf ein "Wir bitten um Ihr Verstaendnis und wuenschen trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten noch einen schoenen Tag und eine angenehme Weiterreise". Sondern ggf. ein Taxi.
Das liegt vermutlich mit der bei einigen Schweizern vorhandenen Vorliebe für, hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit, unbegrenzten Autobahnen und PS-Starken (Miet-)Fahrzeugen zusammen.Als talentierter (Hobby-) Psychology nehme ich daher an, dass der OP den Anschlußflug nach ZRH gar nicht erreichen wollte, sondern vielmehr bereits während des Fluges den umbewußten Plan gefasst hat, mit dem Auto zu fahren.
... und ich bezweifle, dass Du es im Leben jemals so weit bringen wirst wie ich es schon gebracht habe.
P.S. Da ich absolut keinen Schimmer habe wer Du bist, welche Erfahrung Du hast oder wie gross dein Vermögen ist, ist meine Aussage in etwa so gehaltvoll wie die deine............
Ich fliege am 15.10. mit Swiss ab FRA, dann kann ich ein Bordkartenfoto und den Abstand der Kaffeemaschine zum Gate A04 nachliefern. Ihr müsst Euch nur noch bis dahin gedulden![]()
Das bedeutet im Ergebnis zum einen, dass sich ein Luftfahrtunternehmen an seine eigenen Vorgaben halten sollte. Gibt es eine Boarding Time vor, sollte es diese auch einhalten und das Boarding nicht schon vorher beenden, wenn noch Paxe fehlen.