Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
5
DUS
Wenn Nespresso sich gegenüber dem Gate-Agenten so aufgeführt hat, wie er es hier macht, wäre dies durchaus möglich. Dann wiederum wäre die aktuelle Überlieferung wieder einmal unvollständig. Und dass würde auch erklären wieso das Eigenbild so angenagt ist - wer hätte sich denn ausmalen können, dass LX auf einen wichtigen Kunden nicht wartet -, dass man seinen Frust im Internet abbauen will.

....zumal sich der TE zur Schilderung des Sachverhaltes eigens einen neuen Account für dieses Forum erstellt hat.....
 
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A

Anonym-36803

Guest
Wer früh anfängt, hat auch früher Feierabend!

...oder einen Tag Gleitzeit, an dem man in einem benachbarten Großherzogtum war um ein Porzellangefäß einer gewissen Kaffeehauskette käuflich zu erwerben und unterwegs genügend Zeit hatte, den Thread zu verfolgen ;)
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Hier wurde niemandem die Beförderung verweigert.

Dazu wäre ja die Voraussetzung, dass er sich zur festgelegten Zeit (20:15) am Gate gemeldet hätte. Hat er aber nicht. Und das lag auch nicht etwa an einer Verspätung, sondern an seinem Willen, unbedingt als Letzter einzusteigen.

Auch wenn das nun zum xten Mal gesagt und auch sofort widerlegt wurde, wird es beim x+1ten Mal nicht plötzlich richtig. Siehe Rechtsprechung von BGH und LG.

HTB.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Nochmal: er beansprucht hier die Ausnahme vom Regelfall. Normal: Pax der boarden will stellt sich an. Verstehe auch nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Alles andere sind rechtliche Spitzfindigkeiten, die das eigene offensichtliche Fehlverhalten irgendwie zurechtrücken oder nachträglich ungeschehen machen soll. Wo bitte bleibt hier eigentlich die Verantwortung für das eigene Handeln?

Du meinst die Verantwortung für das widerrechtliche Handeln des Gate-Agenten? Die kommt leider nur in den seltenen Fällen zum Tragen, in denen diese Fälle vor Gericht landen. Ansonsten bleiben sie folgenlos. Beispiele dafür wurden in diesem Thread ja bereits genannt.

HTB.
 

Nobrain

Reguläres Mitglied
24.07.2012
62
0
Na schön,

ich bevorzuge ein starkes koffeinhaltiges Heißgetränk von Terbuyken in DUS um 06:47 Uhr bei einer Einsteigezeit im 06:50 Uhr.
Bisher konnte ich den Becher immer in Ruhe leeren.

... Und war noch nicht mal der Letzte, das wären dann eher welche aus der xx-Lounge...

Vielleicht hilft ja eine 3 Minuten Regel auf beiden Seiten [emoji51]
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
So, da dieser Thread nun wirklich kein Fleisch mehr hat und sich fast nur noch die tummeln, die sich nach abgeben ihrer leeren Worthülsen selbst auf die Schenkel klopfen, war's das nun für mich.
Ein letzter Tipp an all die unzähligen Leute, die solche eine Situation nie erleben werden, weil Sie doch immer schon 30 Minuten vor Boarding ganz vorne in der Schlange stehen, bewahrt Ruhe, gönnt Euch noch einen Nespresso und schaut zu, dass Ihr zumindest der Vorletzte seid. Wenn Ihr aber tatsächlich der letzte sein solltet, dann bitte gleich in vorauseilendem Gehorsam gar nicht erst versuchen Einzusteigen.. Spott und Häme sind Euch gewiss, falls ein schlecht gelaunter "LH Typ" ein Opfer braucht um sein eigenes Ego aufzuwerten.

In diesem Sinne: Weitermachen, Meilen Sammeln und schnell zum Voll - HONk werden, dann könnt ihr den Nespresso in der Limo zu Euch nehmen und andere halten für euch den Arsch hin :D

P.S. Lesenswert! ---> http://www.finanzen100.de/finanznac...viele-dummschwaetzer-gibt_H1032730081_303560/
 
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LHInsider

Reguläres Mitglied
18.09.2016
54
0
FRA
So, da dieser Thread nun wirklich kein Fleisch mehr hat und sich fast nur noch die tummeln, die sich nach abgeben ihrer leeren Worthülsen selbst auf die Schenkel klopfen, war's das nun für mich.
Ein letzter Tipp an all die unzähligen Leute, die solche eine Situation nie erleben werden, weil Sie doch immer schon 30 Minuten vor Boarding ganz vorne in der Schlange stehen, (..)

Du hast ja bereits 20 Minuten am Gate gesessen. Also zählst du ja indirekt dazu.
Abgesehen davon, dass du absolut nichts gelernt hast, hast du bereits mehrfach angekündigt nun nichts mehr zu schreiben. Alles leere Worte.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.829
4.665
Ja, tun sie, vgl. das verlinkte Urteil:

"Es ist anzunehmen, dass es dem Kläger möglich gewesen wäre, innerhalb von 3 Minuten vom Gate zum Standort des Busses zu gelangen. Eine mögliche Verzögerung hätte sich allenfalls im Sekundenbereich, nicht aber im Minutenbereich bewegt."




Dann kann und muss die Airline das darlegen und beweisen. In dem Fall waere auch nicht der obige Satz im Urteil zu lesen.

Hätte die Fluggesellschaft in dem in Rede stehenden Fall anständig vorgetragen und Z. B. darauf hingewiesen dass der Flug EDV technisch abgeschlossen war, dass die Passagierlisten erstellt waren und das jedes weitere zuwarten die Gefahr birgt, dass der Slot am Flughafen weg ist und sich daraus erhebliche Folgeprobleme ergeben, dann wäre so ein Urteil wahrscheinlich ganz anders ausgefallen. Das gleiche würde gelten, wenn die Fluggesellschaft Z. B. Darauf hingewiesen hätte, dass die Plätze wegen des vertragswidrigen Verhalten des Passagiers bereits anders vergeben worden wären. Das Problem bei solchen Prozessen ist, dass es immer um sehr wenig Geld aus Sicht der Fluggesellschaft geht. Vor diesem Hintergrund werden Prozesse mit wenig Aufwand geführt. Vor diesem Hintergrund kommt es dann aber auch immer wieder zu Einzelfallentscheidungen, die hier generalisiert werden. Das deutsche Recht geht jedoch davon aus, dass jeder Fall selbst zu entscheiden ist und anders als Z. B. In den USA solche Urteile keine irgendwie geartete Bindungswirkung haben.

Wäre die Deutsche Bahn mit einem solchen Verfahren konfrontiert gewesen, hätte auch niemand ernsthaft angenommen, dass der Zug ja noch ein oder 2 Minuten am Gleis hätte warten können. Im Luftverkehr gehen Richter, die einmal im Jahr nach Mallorca in den Urlaub fliegen, immer noch davon aus, dass Flugzeuge mal eben so am Himmel herum fliegen.

Das Luftverkehr im Grunde im Grunde nichts anderes ist, als Bahnverkehr oder Straßenverkehr und ähnlich reglementiert ist, das muss man einem normalen deutschen Richter erst einmal erklären. Ein Verfahren, bei dem es um ein paar 100 € geht, eignet sich in der Regel jedoch nicht dafür.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.649
4.579
Toll, oder? Jetzt scheint der Thread sich aber totzulaufen. Irgend ein gänzlich neuer Aspekt muß her, schnell. :idea:

Gibt es schon Erkenntnisse darüber, ob die verspätete Auslieferung des Kaffees durch den Kaffeeautomat eine Rolle spielen könnte?

Oder war der Automat sogar defekt?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hätte die Fluggesellschaft in dem in Rede stehenden Fall anständig vorgetragen und Z. B. darauf hingewiesen dass der Flug EDV technisch abgeschlossen war, dass die Passagierlisten erstellt waren und das jedes weitere zuwarten die Gefahr birgt, dass der Slot am Flughafen weg ist und sich daraus erhebliche Folgeprobleme ergeben, dann wäre so ein Urteil wahrscheinlich ganz anders ausgefallen. Das gleiche würde gelten, wenn die Fluggesellschaft Z. B. Darauf hingewiesen hätte, dass die Plätze wegen des vertragswidrigen Verhalten des Passagiers bereits anders vergeben worden wären. Das Problem bei solchen Prozessen ist, dass es immer um sehr wenig Geld aus Sicht der Fluggesellschaft geht. Vor diesem Hintergrund werden Prozesse mit wenig Aufwand geführt. Vor diesem Hintergrund kommt es dann aber auch immer wieder zu Einzelfallentscheidungen, die hier generalisiert werden. Das deutsche Recht geht jedoch davon aus, dass jeder Fall selbst zu entscheiden ist und anders als Z. B. In den USA solche Urteile keine irgendwie geartete Bindungswirkung haben.

Wäre die Deutsche Bahn mit einem solchen Verfahren konfrontiert gewesen, hätte auch niemand ernsthaft angenommen, dass der Zug ja noch ein oder 2 Minuten am Gleis hätte warten können. Im Luftverkehr gehen Richter, die einmal im Jahr nach Mallorca in den Urlaub fliegen, immer noch davon aus, dass Flugzeuge mal eben so am Himmel herum fliegen.

Das Luftverkehr im Grunde im Grunde nichts anderes ist, als Bahnverkehr oder Straßenverkehr und ähnlich reglementiert ist, das muss man einem normalen deutschen Richter erst einmal erklären. Ein Verfahren, bei dem es um ein paar 100 € geht, eignet sich in der Regel jedoch nicht dafür.


Kann ich so nicht bestätigen. Liegt schon recht lange zurück, kann mich aber noch gut daran erinnern, dass der Gegner seinerzeit ausgesprochen intensiv vortragen hat lassen - und damit ja auch in erster Instanz Erfolg hatte.

Die Parallele zum Bahnverkehr ist grundfalsch. Hab´s jedenfalls noch nie erlebt, dass ein Zug fünf Minuten vor der Abfahrtzeit losgefahren wäre. Dass eine Maschine überpünktlich ihre Parkposition verlässt, soll hingegen vorkommen, habe ich gehört. Oder etwa nicht...?

Richtig ist, dass ein Luftfahrtunternehmen gute Chancen hat, seine Beförderungsverweigerung zu begründen. Es muss nur schlüssig darlegen und ggf. beweisen, dass ein weiteres Zuwarten, ein erneutes Öffnen des Boardings oder gar der Flugzeugtüren (soll auch vorkommen) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verspätung des Flugzeugs führt.

Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass das Interesse der Fluggesellschaft, den Flugplan einzuhalten, automatisch jede Maßnahme rechtfertigt. Denn Fluggäste haben ihrerseits Anspruch darauf, im Regelfall befördert zu werden, wenn sie ihre (ganz erhebliche) Bringschuld erbracht haben, die insbes. Art. 3 ihnen aufzwingt.

Das bedeutet im Ergebnis zum einen, dass sich ein Luftfahrtunternehmen an seine eigenen Vorgaben halten sollte. Gibt es eine Boarding Time vor, sollte es diese auch einhalten und das Boarding nicht schon vorher beenden, wenn noch Paxe fehlen. Ähnlich sieht es aus, wenn die Boarding Time zwar gerade so eingehalten wird, diese aber unrealistisch bemessen ist, weil sie sich z.B. exakt mit der Abfertigungs-Zeitvorgabe deckt (Wer sich spätestens um 12:00 Uhr am Check-in-Schalter einzufinden hat, wird es kaum nachvollziehen, wenn exakt um 12:00 Uhr auch das Boarding endet).

Es bedeutet zum anderen, dass sich das Unternehmen zumindest in der üblichen Weise um seine Paxe bemüht. Ob dazu ein Last Call gehört, wenn der Flughafen eine "silent airport policy" betreibt, brauchen wir nicht zu diskutieren. Wohl eher nicht. Aber in den Kreis der örtlich Anwesenden mal kurz den Namen des einzig Fehlenden zu rufen, sollte möglich sein. Ebenso, wenigstens zu versuchen, den "verspäteten Pax" noch mitzunehmen. Geht das nicht, weil der Koffer schon ausgeladen wurde, die Türen bereits geschlossen sind, der letzte Vorfeldbus schon abgefahren ist usw., hat der Fluggast halt Pech. Aber Willkür zu Lasten des Passagiers muss ausgeschlossen werden. Das ist einer der Grund-Maximen d. EuGH zu verbraucherschützenden Normen.

Es geht also um einen Ausgleich der Interessen, wobei die Einhaltung des Flugplans ein besonders hohes Gewicht hat, aber eben auch das Interesse des Fluggastes, der sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden hat, befördert zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.024
16.318
Hätte die Fluggesellschaft in dem in Rede stehenden Fall anständig vorgetragen und Z. B. darauf hingewiesen dass [...] die Plätze wegen des vertragswidrigen Verhalten des Passagiers bereits anders vergeben worden wären.

Natuerlich. Das schrieb ich ja auch schon, wenn man zur Boardingzeit nicht am Gate ist (pathologische Ausnahmen wie identische Annahmeschlusszeit und Boarding-Zeit mal aussen vor) und der Platz anderweitig vergeben wurde, hat man Pech, selbst wenn das Boarding noch laeuft und man somit eigentlich rechtzeitig war. Nur sollte das dann auch den Tatsachen entsprechen und der Flieger nicht mit einem freien Platz rausgegangen sein.


Wäre die Deutsche Bahn mit einem solchen Verfahren konfrontiert gewesen, hätte auch niemand ernsthaft angenommen, dass der Zug ja noch ein oder 2 Minuten am Gleis hätte warten können.

Aber selbstverstaendlich. Wenn ich einen Anschlussverlust erleide, gerne und oft weil besagte ein oder zwei Minuten nicht gewartet werden, habe ich nicht nur Anspruch auf ein "Wir bitten um Ihr Verstaendnis und wuenschen trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten noch einen schoenen Tag und eine angenehme Weiterreise". Sondern ggf. ein Taxi.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Wenn ich einen Anschlussverlust erleide, gerne und oft weil besagte ein oder zwei Minuten nicht gewartet werden, habe ich nicht nur Anspruch auf ein "Wir bitten um Ihr Verstaendnis und wuenschen trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten noch einen schoenen Tag und eine angenehme Weiterreise". Sondern ggf. ein Taxi.

Es geht aber in diesem Fall gerade nicht um einen Anschlussverlust wegen Verspätung, sondern weil du (um in dem Vergleich zu bleiben) im Bahnhofskiosk noch einen Kaffee getrunken hast, dort wartest bis der vorletzte Fahrgast in den Zug einsteigt und dann losrennst....
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.525
769
STR
Als talentierter (Hobby:p-) Psychology nehme ich daher an, dass der OP den Anschlußflug nach ZRH gar nicht erreichen wollte, sondern vielmehr bereits während des Fluges den umbewußten Plan gefasst hat, mit dem Auto zu fahren.
Das liegt vermutlich mit der bei einigen Schweizern vorhandenen Vorliebe für, hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit, unbegrenzten Autobahnen und PS-Starken (Miet-)Fahrzeugen zusammen. :D
 
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HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
13
ZRH
... und ich bezweifle, dass Du es im Leben jemals so weit bringen wirst wie ich es schon gebracht habe.

P.S. Da ich absolut keinen Schimmer habe wer Du bist, welche Erfahrung Du hast oder wie gross dein Vermögen ist, ist meine Aussage in etwa so gehaltvoll wie die deine............

erst wollte ich den Thread fertig lesen, aber ab hier hab ich es dann übersprungen.

Die grosse Mehrheit findet, dass Du es selber verbockt hast und Du machst hier ein Riesenfass auf. Dazu würde ich mir mal Gedanken machen. Aber offenbar ist Dir die Meinung anderer wirklich egal, wenn sie nicht Deiner eigenen entspricht. Das sieht man nicht nur beim ursprünglichen Thema, sondern auch in der Antwort auf John Rebus Bemerkung...

Damit noch was zum Thema kommt: Wer nach dem Boardingbeginn noch eine Extrarunde zum Kaffeautomaten macht und damit den Anschluss zur Schlange verpasst, hat es nicht anders vedient. Ich würde die Geschichte niemandem erzählen.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-8
MUC
@ Umsteiger & FlyingLawyer

Danke für die beiden Einschätzungen. Klingt für mich schlüssig, beides. ;) Ich glaube auch, dass kaum jemand in Abrede gestellt hätte, dass Nespresso evt. einen Anspruch hat.

Nachdem er allerdings sehr spitz alles auf LH/LX geschoben hat, waren die Repliken eben nicht minder spitz. Hätte er anfänglich sachlich alles geschildert, eher in Richtung Version 2 , hätte sich der Thread ganz anders entwickelt. Glück gehabt. :D
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.729
19
Ich fliege am 15.10. mit Swiss ab FRA, dann kann ich ein Bordkartenfoto und den Abstand der Kaffeemaschine zum Gate A04 nachliefern. Ihr müsst Euch nur noch bis dahin gedulden ;)

Dann halte Dich aber auch an's Drehbuch:

20 Minuten am Gate sitzen, wenn der zehntletzte boardet zum Kaffeeautomaten sprinten, wenn der vorletzte boardet Kaffee hinunterschütten, wenn der letzte boardet zum Scanner schlendern. Bitte beachte, dass du deinen Vorboarder noch auf der Treppe filmen musst; das ist für die Verhandlung wichtig, um der LH zu zeigen wer es weiter im Leben gebracht hat :D
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.583
10.000
BRU
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300x250
Das bedeutet im Ergebnis zum einen, dass sich ein Luftfahrtunternehmen an seine eigenen Vorgaben halten sollte. Gibt es eine Boarding Time vor, sollte es diese auch einhalten und das Boarding nicht schon vorher beenden, wenn noch Paxe fehlen.

Genau das haben sie hier aber doch getan. Angegebene Boarding Time ist bei Abflug um 20.45 üblicherweise 20.15 oder 20.20. Gegen 20.25 passiert der letzte Pax in der Schlange das Boarding Gate, der Gate Agent sieht noch 1 fehlenden Pax, der bereits vor mehr als 30 Minuten in FRA gelandet ist (also kein Grund besteht, dass er nicht zur angegebenen Zeit am Gate war) und schließt den Flug. Muss die Airline hier wirklich den Pax aktiv „suchen“ bzw. einen bereits geschlossenen Flug nochmal aufmachen, wenn sich der aus eigenem Verschulden nicht an die angegebene Zeit hält?

Insofern wundert es mich einfach, dass Du hier tatsächlich die Möglichkeit siehst, rechtliche Ansprüche gegen die Airline geltend zu machen. Unabhängig von der Frage, ob es nicht im Sinne des Kunden gewesen wäre, unter den Umstehenden nach Nespresso zu rufen oder auf die unmittelbare Gateschließung hinzuweisen.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
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