27.5.2016 - LH denied boarding LAX-MUC

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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.055
3.688
Nord Europa
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Um Wie viel Geld geht es hier eigentlich?

Wie setzen sich die genannten 1.000 USD im Einzelnen zusammen?
Gab es eine Buchungsgebühr, wie hoch war diese und wie hoch ist diese nach "Preisliste"?
Gab es hier schon eine Kulanz? Normal ist Lufthansa da doch (vor Ort) sehr großzügig (Pax zahlt Übernachtung, LH erlässt die Gebühr)!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.194
FRA/QKL
Mal eine Frage an die anwesenden Juristen hier. Wie wird eigentlich der Schöffe bei Gericht bewertet? Hier wird nach meinem Verständnis ein Laie einem Berufsrichter per Gesetzt gleichgesetzt, wenn ich mich nicht ganz täusche. Ein Schöffe ist eher selten ein "Profi" und soll doch ganz bewusst das "Volk" und den "gesunden Menschenverstand" vertreten. Natürlich unter Berücksichtigung geltender Gesetze, aber wie wir alle wissen gibt es bei vielen Gesetzen durchaus Interpretationsspielraum.

Ja ich weiß, in der Praxis kommt das eher selten vor, Schöffen werden als erstes im allgemeinen Einvernehmen entlassen und Schöffen neigen dazu den Berufsrichter abzunicken. Aber gedacht ist es so doch nicht?
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
Witzig, mir is vor wenigen Wochen dasselbe mit Cebu-Pacific MNL - CEB passiert und ich durfte mir im Forum vorhalten lassen, dass ich ja wohl selber schuld sei, so eine Schrottairline zu buchen.

In diesem Sinne ....

BTW. No chance. Mit ein bisschen Glück gibts vielleicht einen Teil der Umbuchunsgebühren zurück ( woanders gibs die Umbuchung umsonst ), aber verbuch es einfach unter Erfahrung.

Weisst du zufällig, ob der Flieger ausgebucht war? Wenn ja, würde das deine Chancen erhöhen. Da man dann argumentieren könnte, LH habe die Schalter quasi mit Gewalt schliessen wollen, um keine weiteren Anspruchsberechtigten zu schaffen.

Im übrigen... alle grinsen immer darüber .... Da gibt es so eine seltsame Empfehlung doch tatsächlich 3 Stunden vor dem Abflug am Schalter zu sein. Hat schon seine Berechtigung!!! Vor allem im Streifall.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
Solange der gesunde Menschenverstand nicht zum "Gesunden Volksempfinden" ausartet, habe ich kein Problem mit ihm. Gesunder Menschenverstand und korrekte Rechtsanwendung schliessen einander auch nicht aus, im Gegenteil. Gesetzgeber und Rechtsprechung haben ersteren in Gestalt der "guten Sitten", also des "Anstandsgefuehls aller billig und gerecht Denkenden", ziemlich prominent in der Rechtsordnung verankert.

Ich unterwerfe z.B. alle meine Bescheide dem "Oma-Test" meines ersten Zivilrechtslehrers: "Und wenn Sie dann am Ende Ihrer juristischen Pruefung angelangt sind, fragen Sie sich einmal, was Ihre werte Frau Grossmutter von Ihrem Ergebnis hielte. Wenn sie es nicht verstuende, ist es wahrscheinlich falsch."

Daher hatte ich auch waehrend meiner begrenzten Beschaeftigung mit der Strafjustiz (naemlich in der Ausbildung) nie Probleme mit Schoeffen.
 
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John Barleycorn

Gesperrt
25.12.2016
47
0
Schöffen im Arbeitsrecht sind nach meinen Erfahrungen in ca. 90% der Fälle (vllt. sind es auch 89%) so überflüssig wie ein Kropf. Zur Linken des Richters sitzt ein Gewerkschaftsvertreter, sprich: ein zusätzlicher Rechtsanwalt des Arbeitnehmers, und zur Rechten ein Mitglied eines Arbeitgeberverbands, der im Büro seines Verbandes "entbehrlich" war, sprich: ständig einnickt.

Etwas anders kann es im Strafrecht sein: Mitunter bringen Schöffen zufällig große Sachkunde mit. Ich erinnere mich an eine umfangreiche Wirtschaftsstrafsache, der eine sehr erfahrene Bilanzbuchhalterin als Schöffin beisaß. Junge, Junge, der Vorsitzende mußte ganz schön rudern, daß die Dame ihm nicht den letzten Schneid abkauft.
Das ist aber reiner Zufall; die beiden Schöffen werden weder für ein bestimmtes Verfahren gewählt, noch im Verfahren abgewählt. Sie werden einfach einer bestimmten Kammer zugeteilt und sind dann eben während der Dauer ihrer Berufung in allen Verfahren tätig, die vor dieser Kammer landen.

Außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es im deutschen Privatrecht keine Schöffengerichte.
Ein Bsp. für die "Bedeutung" der Schöffen in der deutschen Rechtsprechung gibt der NSU-Prozeß: hat jemand schon mal der doch recht umfangreichen Berichterstattung entnehmen können, daß ein Schöffe eine gute Frage gestellt hätte? Ich jdf. lese immer nur von "Richter Götzl".
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Gesunder Menschenverstand und korrekte Rechtsanwendung schliessen einander auch nicht aus, im Gegenteil..

Der "gesunde Menschenverstand" ist allerdings relativ konstant - zumindest auf die einzelne Person bezogen.

Das "amtliche" Recht hingegen ist variabel:
Im Dritten Reich anders als in der BRD, dort wieder anders als in der DDR. Ganz zu schweigen von den weiteren knapp 200 Länder dieser Welt. Und von der laufenden gesetzgeberischen Veränderung.

Ach ja, und dann sieht es der Richter in Buxtehude wieder anders als der in Wuppertal. Und der BGH wieder anders als beide zusammen.

Mein gesunder Menschenverstand ist nicht so variabel und daher versuche ich Rechtstreits immer ohne Anwälte/Gerichte zu lösen. Bisher eigentlich immer erfolgreich.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.055
3.688
Nord Europa
Nicht das meine Frage hier untergeht: =;

Um Wie viel Geld geht es hier eigentlich?

Wie setzen sich die genannten 1.000 USD im Einzelnen zusammen?
Gab es eine Buchungsgebühr, wie hoch war diese und wie hoch ist diese nach "Preisliste"?
Gab es hier schon eine Kulanz? Normal ist Lufthansa da doch (vor Ort) sehr großzügig (Pax zahlt Übernachtung, LH erlässt die Gebühr)!
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.531
2.329
Löhne
Noch immer wurde die Frage nicht beantwortet ob die 60-Minuten Deadline vom Flughafen vor einer nationalen Behörde vorgeschrieben wird (ähnlich der MCTs) oder nicht. Das wäre meines Erachtens ein zentraler Punkt. Selbst 60 Minuten erscheinen mir für einen internationalen Abflug ex LAX recht sportlich und könnte also von einem Dritten vorgeschrieben sein, damit das Gepäck noch mitkommt und der PAX es durch die Fummelbude schafft. Wenn der LH kein Spielraum gelassen wird und der Check-in 60 Minuten vorher schließen muss, dann kann man LH auch schlecht auch nur eine Teilschuld in die Schuhe schieben.

Stimmt, die Frage hatte ich aufgeworfen, aber in der "Hitze" des Gefechtes wurde sie entweder übersehen, oder keiner weiß es, was angesichts der doch hier vorhandenen "Kenne" verwunderlich wäre.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Der "gesunde Menschenverstand" ist allerdings relativ konstant - zumindest auf die einzelne Person bezogen.

Das "amtliche" Recht hingegen ist variabel:
Im Dritten Reich anders als in der BRD, dort wieder anders als in der DDR. Ganz zu schweigen von den weiteren knapp 200 Länder dieser Welt. Und von der laufenden gesetzgeberischen Veränderung.

Ach ja, und dann sieht es der Richter in Buxtehude wieder anders als der in Wuppertal. Und der BGH wieder anders als beide zusammen.

Mein gesunder Menschenverstand ist nicht so variabel und daher versuche ich Rechtstreits immer ohne Anwälte/Gerichte zu lösen. Bisher eigentlich immer erfolgreich.

Dein "gesunder Menschenverstand" ändert sich hoffentlich schneller als das amtliche Recht. In meinen Zwanzigern habe ich viele Dinge ganz anders eingeschätzt. Lebenserfahrung ändert oft die Perspektive ;)

Im übrigen ist es ein sehr guter Ansatz, Streitigkeiten ohne Gerichte zu klären. Das ist auch meine Maxime. Hängt aber auch vom "Gegner" ab.
 
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tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.599
208
59
Im übrigen ist es ein sehr guter Ansatz, Streitigkeiten ohne Gerichte zu klären. Das ist auch meine Maxime. Hängt aber auch vom "Gegner" ab.

Interessanter Ansatz, den ich auch teile, in den letzten 25+ Jahren als vermeintlicher Fielvlieger habe ich nie die Hilfe eines RA benötigt um meine Vorstellungen / Rechte - you name it gegenüber eines Servicepartners - ob Flieger, Bettenburg oder fahrbaren Untersatz durchzusetzen...
 
N

no_way_codeshares

Guest
Das Recht wird nach meiner Erinnerung gross geschrieben. Macht auch Sinn, sofern man es nicht anzweifelt.
 

John Barleycorn

Gesperrt
25.12.2016
47
0
Zumindest dass einige Anwälte nur Blender sind und recht haben und recht bekommen sich nicht automatisch ausschließen auch wenn es nur ein Laie ist der meint recht zu haben.

Was du damit sagen wolltest kann nur wieder mal als seltsam gedeutet werden.

Noch deutlicher wird es, wenn du im zweiten Satz mal nicht mir dir selbst sprichst, sondern mit uns. Also einfach das "du" durch ein "ich" ersetzen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
N

no_way_codeshares

Guest
Noch deutlicher wird es, wenn du im zweiten Satz mal nicht mir dir selbst sprichst, sondern mit uns. Also einfach das "du" durch ein "ich" ersetzen.

Ohne kleinlich sein zu wollen, aber aus Fairness gegenüber FREDatNET: auch hier ist mein Kenntnisstand zur Großschreibung ein anderer.
 

John Barleycorn

Gesperrt
25.12.2016
47
0
Ohne kleinlich sein zu wollen, aber aus Fairness gegenüber FREDatNET: auch hier ist mein Kenntnisstand zur Großschreibung ein anderer.

Ich weiß nicht, inwieweit in diesem Forum solche OTs zulässig sind. Aber an so etwas habe ich immer großes Interesse. Was meinst Du genau? "Du" und "Ich"? Da könnte ich mit guten Gründen widersprechen...
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.074
1.324
DUS, HAJ, PAD