Schöffen im Arbeitsrecht sind nach meinen Erfahrungen in ca. 90% der Fälle (vllt. sind es auch 89%) so überflüssig wie ein Kropf. Zur Linken des Richters sitzt ein Gewerkschaftsvertreter, sprich: ein zusätzlicher Rechtsanwalt des Arbeitnehmers, und zur Rechten ein Mitglied eines Arbeitgeberverbands, der im Büro seines Verbandes "entbehrlich" war, sprich: ständig einnickt.
Etwas anders kann es im Strafrecht sein: Mitunter bringen Schöffen zufällig große Sachkunde mit. Ich erinnere mich an eine umfangreiche Wirtschaftsstrafsache, der eine sehr erfahrene Bilanzbuchhalterin als Schöffin beisaß. Junge, Junge, der Vorsitzende mußte ganz schön rudern, daß die Dame ihm nicht den letzten Schneid abkauft.
Das ist aber reiner Zufall; die beiden Schöffen werden weder für ein bestimmtes Verfahren gewählt, noch im Verfahren abgewählt. Sie werden einfach einer bestimmten Kammer zugeteilt und sind dann eben während der Dauer ihrer Berufung in allen Verfahren tätig, die vor dieser Kammer landen.
Außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es im deutschen Privatrecht keine Schöffengerichte.
Ein Bsp. für die "Bedeutung" der Schöffen in der deutschen Rechtsprechung gibt der NSU-Prozeß: hat jemand schon mal der doch recht umfangreichen Berichterstattung entnehmen können, daß ein Schöffe eine gute Frage gestellt hätte? Ich jdf. lese immer nur von "Richter Götzl".