Eine sofortige Insolvenz im Sinne von Antragstellung am 15.08. und Eröffnung des Insolvenzverfahrens am selben Tag oder wenige Tage später hätte bedeutet:
- Der Flugbetrieb wäre von jetzt auf gleich eingestellt worden, weil das LBA die Betriebsgenehmigung gecancelt hätte.
- Damit wäre auch die Möglichkeit vergeben gewesen, im Rahmen einer vorläufigen Fortführung Personalkosten über das Insolvenzgeld zu finanzieren. Insolvenzgeld wird nur für den Zeitraum von drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt.
- Vermögenswerte, für deren Werthaltigkeit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bei Air Berlin liegen muss (Slots!?) wären wertlos geworden.
Den Schnitt Insolvenzantrag und sofortige Eröffnung gibt es bei laufenden Betrieben in der Regel schlicht nicht, weil erst die vorläufige Insolvenzverwaltung erfolgt. Rechnerisch ist es richtig, dass es weniger kosten würde, wenn sofort ein Insolvenzverwalter bestellt würde.
Du merkst richtig an, dass bei einer Eigenverwaltung üblicherweise der Fortbestand des Unternehmens im Vordergrund steht. In diesem Fall kann, wie gesagt, auch eine Rolle gespielt haben, dass der Erhalt der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis sinnvoll ist. Jetzt wird es schon etwas speziell, aber das gibt es in wenigen anderen Fällen auch, zum Beispiel bei insolventen Apothekern.
Um die Angelegenheit in Sachen Air Berlin vollständig zu durchdringen, insbesondere hinsichtlich möglicher Prognosefehler, muss man letztlich die Insolvenzakte lesen. Das ist für jeden Insolvenzgläubiger möglich.