USA: Einreise trotz Vorstrafe?

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jsm1955

Guest
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Der Punkt ist ja, auch wenn es bei dieser Einreise durchgeht, irgendwann einmal nach Jahren kommt vielleicht mal die Frage: "Haben Sie jemals..." + Tiefeinprüfung, etwa weil man ein Arbeitsvisum braucht oder den Traumpartner kennenlernt. Und dann hat man nicht nur die (aus Sicht der USA) verschwiegene Vorstrafe, sondern auch noch ein Visavergehen, was eine mehrjährige Einreisesperre nach sich ziehen kann. Anders als andere Länder verstehen die USA bei illegaler Einreise keinen Spaß.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.535
11.459
irdisch
Und die speichern und vernetzen Daten anders als bei uns. Da sollte man unbedingt bei der Wahrheit bleiben und lieber vorab im Konsulat die Lage klären. Die lieben auch diese "Haben sie jemals?"-Fragen. Wenn man da lügt, ist man juristisch dran.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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1.343
MUC, BSL
Das ist höchstens in den Fantasien von Juristen oder Politikern der Fall. Kinderschänder oder Vergewaltiger beispielsweise bleibt man in den Köpfen der Leuten immer, auch nach der verbüßten Strafe. Oder Frag mal den Steuerhinterzieher U.Hoeness.
Noch dazu ist eben die Strafe in Deutschland meist so gering, dass diese ohnehin nicht gesellschaftlich akzeptiert ist. Da freut es mich umso mehr, dass einem das bei einer Einreise in die USA dann doch nochmal auf die Füße fällt.
Um das Ding rund zumachen: spocky83 hat vor 15 Jahren multiple und massive Straftaten begangen. Sollte er Jahrgang 83 sein, wäre er damals etwa 20-21 Jahre alt gewesen. Da wird dann prompt noch verzögerte Reifung o.ä. konstruiert und zack: Jugendstrafe auf Bewährung - frag mal bei den Opfern nach wie sehr gesellschaftlich das akzeptiert ist.

Genau deshalb ist es ja auch so wichtig, dass es Tilgungsfristen gibt und, dass die Geschädigten nicht die Anklage vertreten. Ein System des Parteienprozesses, wie es in den USA ja gängig ist, wo es - traurigerweis - recht oft darauf ankommt, wer am glaubhaftesten seine herzerweichende Geschichte an den Mann bringt, halte ich für grob fahrlässig. Es hat seine Gründe, dass auch die Strafverfolgung (zumindest auf dem Papier) neutral ist. Als Korrektiv gibt es ja die Nebenklage.

Letztendlich geht es der Opferseite eben (naturgemäß) nicht um Ahndung der Straftat sondern, insbesondere wenn eine Wiedergutmachung nicht möglich ist um Rache. Genau das ist aber ein Aspekt der in einem modernen Rechtssystem nichts zu suchen hat.

Überspitzt ausgedrückt: es MUSS einem sogar egal sein, was die Opferseite denkt, sofern der Prozess im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abläuft (und ja, auch da gibt es genügend Negativbeispiele), weil sie per definitionem nicht objektiv sein kann. Im wesentlichen wäre alles andere nur die zivilisiertere Variante vom sprichwörtlichen wütenden Mob mit Fackeln und Mistgabeln.


n.b. die bereits korrigierte Unterstellung etwaiger Straftaten spielt in diesem Post keine Rolle.
 
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Mactire

Aktives Mitglied
17.01.2019
104
655
Naja,
ich hatte einen Kollegen, der hatte ca. 5 Jahre vor der Einreise ein Strafverfahren in Deutschland (sic!) wegen einem Verkehrsdelikt und bekam eine hohe Geldstrafe. Hatte bei ESTA bei der Frage nach Vorstrafen NEIN angekreuzt.
Wurde dann bei der Einreise nochmals explizit nach Vorstrafen gefragt. Seine Anwort: nein, keine. Darauf Aussage vom Officer, sie wurden doch am soundsovielten wegen demunddem zu einer Strafe verurteilt. Einreise abgelehnt, der Kollege saß dann in der selben Maschine zum Rückflug mit "priority boarding" durch zwei officer.

Demnach als kostenlose Rechtsberatung 1.) wahrheitsgemäß antworten und 2.) in Deinem Fall würde ich mich um ein Visum kümmern.
MB

Also hat jeder USA Beamte bei der Einreise Zugriff auf die Führungszeugnisse von allen BRD-Bürgern? Weiß jemand da was genaueres drüber?
 
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Stallbewohner

Erfahrenes Mitglied
12.12.2018
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Naja,
ich hatte einen Kollegen, der hatte ca. 5 Jahre vor der Einreise ein Strafverfahren in Deutschland (sic!) wegen einem Verkehrsdelikt und bekam eine hohe Geldstrafe. Hatte bei ESTA bei der Frage nach Vorstrafen NEIN angekreuzt.
Wurde dann bei der Einreise nochmals explizit nach Vorstrafen gefragt. Seine Anwort: nein, keine. Darauf Aussage vom Officer, sie wurden doch am soundsovielten wegen demunddem zu einer Strafe verurteilt. Einreise abgelehnt, der Kollege saß dann in der selben Maschine zum Rückflug mit "priority boarding" durch zwei officer.

Demnach als kostenlose Rechtsberatung 1.) wahrheitsgemäß antworten und 2.) in Deinem Fall würde ich mich um ein Visum kümmern.
MB

Und da haben nicht irgendwelche besonderen Umstände zur Kenntnis der CBP von dieser Verurteilung geführt?
Jemand beantragt ein paar Tage vor seiner Reise ein Esta, erhält es, damit er in die USA fliegen kann, und wird dann an der Immi abgelehnt?
Es wäre wirklich interessant, wenn Du dazu näheres mitteilen würdest.
 
J

jsm1955

Guest
Und da haben nicht irgendwelche besonderen Umstände zur Kenntnis der CBP von dieser Verurteilung geführt?
Darüber wie es in diesem Fall ist kann man nur spekulieren. Aber allgemein gilt: Die US Behörden haben auch Internet :idea:. Und auch die Lektüre sozialer Medien, Foren etc. soll dem Vernehmen nach stattfinden. ;)
 

tix

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20.02.2011
3.952
2.180
Unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung kann man natürlich jede Wirrung begründen und ignorieren, dass die gesellschaftlich akzeptierte Sanktion für straffälliges Verhalten eine Verurteilung und nicht die lebenslange Ächtung ist.

Es ist ja leider durchaus ein allgemeiner Trend, die freie Meinungsäußerung einschränken bis abschaffen zu wollen, wenn die geäußerte Meinung nicht der eigenen entspricht. Ist ja auch einzusehen. In einer immer mainstreamigeren Gesellschaft werden konträre Meinungen als echte Bedrohung wahrgenommen.

Trotzdem entscheide immer noch ich selbst, wen ich für was lebenslang ächte. :yes:


Sollten alle VFT-User eine saubere Akte haben?

Höchstens mal eine Kelle Kartoffelsalat zu viel genommen. Lässliche Sünde... :p


Und Angelas Handy. :rolleyes:

Ja. Aber da steht ja alles drin... =;
 

Mactire

Aktives Mitglied
17.01.2019
104
655
Darüber wie es in diesem Fall ist kann man nur spekulieren. Aber allgemein gilt: Die US Behörden haben auch Internet :idea:. Und auch die Lektüre sozialer Medien, Foren etc. soll dem Vernehmen nach stattfinden. ;)

Na dann haben die ja viel zu tun wenn sie das auf diese Art überprüfen wollen. Aber der link von Wuff sagt ja alles. Lustig finde ich dann immer, dass die Nordkoreaner es anscheinend nicht hinkriegen, heimlich einreisende, bekannte Journalisten raus zufiltern, obwohl man die in zwei Sekunden googeln kann.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
Habe mal reingeschaut, und finde, dass dieser Vergleich hinkt: Die Passagierin hat in der Befragung ihr FB-Profil bzw. Chat offen gelegt und aus diesem wurde dann etwas reininterpretiert.
Die Frage, die im Raum steht, ist: war zuerst die Befragung und dann das offenlegen des Chatverlaufs? Oder war der im Vorfeld ausgewertete Chatverlauf der Grund für die Befragung?
 
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darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
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FRA
Die Frage, die im Raum steht, ist: war zuerst die Befragung und dann das offenlegen des Chatverlaufs? Oder war der im Vorfeld ausgewertete Chatverlauf der Grund für die Befragung?

Die Frage wird ja selbst in dem SPON Artikel recht klar beantwortet: 4 Monate Urlaub in Cleveland (bei einer eher entfernten Verwandten) und keine konkreten Pläne für irgendwas. Da ist ein gewisses Mißtrauen seitens CBP wohl nicht völlig aus der Luft gegriffen und das Nachbohren erwartbar, auch ohne dass man vorher den Chat kannte. Chatverlauf kam dann erst später im Laufe der Befragung erschwerend hinzu.
 

Michael54431

Erfahrenes Mitglied
17.01.2018
1.119
397
STR
sie hat den Verlauf ja freiwillig gezeigt um zu Beweisen dass Sie zu Ihrer Cousine fliegt. Aus dem Verlauf wurde dann festgestellt dass sie dort möglicherweise schwarz arbeitet (auf die Kinder der Cousine aufpassen, auf Kinder der Nachbarn aufpassen und diese von der Schule holen etc.). Und wegen diesem Verdacht wurde sie abgelehnt.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
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FRA
Findest Du? Der Artikel stellt die Frage ja gar nicht.

Ich finde beides nicht abwegig.

Implizit beantwortet indem an der Darstellung des Ablaufs weder von der Betroffenen noch vom (bekanntermaßen nicht gerade Amerika-freundlichen) SPON Zweifel angemeldet werden. Und dass die geschilderten Umstände zu einer Befragung führen, ist doch durchaus plausibel.

Das andere Szenario (=Chat vorab gecheckt) ist spekulativ... theoretisch natürlich möglich aber es gibt keinerlei Anhaltspunkt dafür (wenn es den gäbe, würde der im SPON Artikel breitgetreten, und zwar ausführlich).