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Girocard kontaktlos

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konavf

Erfahrenes Mitglied
07.03.2018
869
86
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Dann erkläre doch mal. Ich verstehe es nämlich auch nicht.

Dass die ELV das imho besch***ste Feature der girocard war und ist, das jetzt anscheinend wie ein Zombie es durch die kontaktlose Hintertür geschafft hat.
Reicht das als Erklärung?
 
A

Anonym81766

Guest
Neulich an der Kasse einer Touristenattraktion.

Auf der Preistafel steht: "Zahlung mit Bargeld oder EC-Karte".
Ich hole meine DKB-Girocard aus der Tasche und frage, ob auch kontaktlos geht. "Ja, geht" antwortet die Kassiererin und reicht mir das Terminal. Geht aber nicht, stattdessen gesteckt und mit PIN.
Der Beleg verrät anschließend, dass die Zahlung als V PAY-Zahlung abgewickelt wurde, was zumindest mit den 2017 produzierten DKB-Karten nicht kontaktlos funktioniert.

Merke: Wenn "EC-Karte" dransteht, heißt das noch lange nicht, dass Girocard funktioniert.


Seit 2016 muss Kartenzahlern mit Multifunktionskarte (z.B. GC/VPay oder GC/maestro) am Terminal die Möglichkeit zur Wahl des Zahlverfahrens gegeben werden ("Anwendungsauswahl"). Der Händler darf auch eine Vorauswahl treffen, was in der Regel gemacht wird (hier wohl VPay). Der Kunde muss also in der Regel nicht aktiv ein Zahlverfahren vorher auswählen. Will man ein bestimmtes Zahlverfahren, dann müsste man es vorher am Terminal einstellen, aber kaum einer fängt am Terminal an die Tasten zu drücken, sonder steckt/hält nur seine Karte rein/an und gibt ggf. den PIN ein.

Unabhängig davon, wenn "EC-Karte" dransteht und der Kunde mit EC bezahlen will, dann muss der Händler das ermöglichen, denn er ist rechtlich an sein Angebot gebunden, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart, entweder ausdrücklich oder durch das Terminal.
 
Moderiert:

Bonbonpapier

Erfahrenes Mitglied
07.02.2013
689
25
Sorry, ich bin hier neu in dem Thread, aber seit Apple Pay mit Girocard funktioniert, lese ich gespannt mehr über die Hintergründe.

Aber ich versteh nicht ganz das Beispiel mit Netto oben und den Begriffen ELV, Girocard, EC und wie das jetzt im Zusammenhang zur Möglichkeit des "Zurückgebens" steht?


Ich hab es so verstanden: Das Prinzip EC wurde vor Jahren abgeschafft und deutschlandweit durch das Verfahren girocard ersetzt? Es gibt zwei Kartenherausgeber, VPay von Visa und Maestro von Mastercard? Diese würden die PIN als Sicherheit abfragen, bei kontaktlos erst ab 50€ bzw. nach bestimmten Regeln (z.B. jedes 5. Mal?). ELV ist dann.... Lastschriftverfahren mit Unterschrift als Sicherheit? Und das ist kontaktlos nicht erlaubt? :confused:
 

blackdragon4

Erfahrenes Mitglied
28.04.2017
277
23
Ich hab es so verstanden: Das Prinzip EC wurde vor Jahren abgeschafft und deutschlandweit durch das Verfahren girocard ersetzt? Es gibt zwei Kartenherausgeber, VPay von Visa und Maestro von Mastercard? Diese würden die PIN als Sicherheit abfragen, bei kontaktlos erst ab 50€ bzw. nach bestimmten Regeln (z.B. jedes 5. Mal?). ELV ist dann.... Lastschriftverfahren mit Unterschrift als Sicherheit? Und das ist kontaktlos nicht erlaubt? :confused:

Girocard, Maestro, V PAY, Mastercard, VISA usw. sind zunächst einmal keine Kartenherausgeber, sondern Zahlungsnetzwerke, bringen also vereinfacht gesagt Kunden und Händler zusammen. Über die Zahlungsnetzwerke kann eine Zahlung in Echtzeit autorisiert werden. Girocard ist dabei ein völlig eigenständiges Zahlungsnetzwerk, das aber mit wenigen Ausnahmen nur in Deutschland funktioniert. Deswegen geben deutsche Banken zumeist Hybrid-Karten aus, die neben dem Girocard-Scheme auch noch ein weiteres, internationales Scheme unterstützen (meist Maestro oder V PAY).

Die Frage der Verifizierungsmethode ist völlig unabhängig davon zu betrachten, so kann z.B. auch eine Maestro-Zahlung theoretisch per Unterschrift autorisiert werden.

ELV ist kein Zahlungsnetzwerk, sondern ein relativ profanes Verfahren, bei dem einfach von der Plastikkarte die Kontonummer ausgelesen und ein Lastschriftmandat generiert und unterschrieben wird. Eine Online-Autorisierung oder -Kontodeckungsprüfung findet nicht statt, die Karte dient hier einfach nur als „Datenträger“. Theoretisch könnte man auch einfach die IBAN von der Vorderseite abtippen. Eine solche Lastschrift kann vom Kunden – wie jede andere Lastschrift auch – binnen einer gewissen Frist zurückgegeben werden.

Bislang war es relativ unüblich, dass ELV auch kontaktlos durchgeführt wird. Zum einen hinkte die Implementierung hinterher, zum anderen stellte sich die Frage, ob ein solches Lastschriftmandat ohne Unterschrift überhaupt gültig ist. Mittlerweile setzt sich das aber wohl (leider) auch kontaktlos durch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bonbonpapier

Erfahrenes Mitglied
07.02.2013
689
25
[...]
Bislang war es relativ unüblich, dass ELV auch kontaktlos durchgeführt wird. Zum einen hinkte die Implementierung hinterher, zum anderen stellte sich die Frage, ob ein solches Lastschriftmandat ohne Unterschrift überhaupt gültig ist. Mittlerweile setzt sich das aber wohl (leider) auch kontaktlos durch.
Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung, die war klasse zu lesen.

Nur den letzten Satz muss ich aufnehmen: Warum bedauerst du, dass es ELV mit kontaktlos gibt? Weil es dann keine Sicherheitsabfrage gibt und man daher eher missbräuchlich die Karte einsetzen kann?


Nachtrag: Danke auch an Robbens für die Links - hatte ich übersehen und gerade entdeckt. Da wird es ja aufgegriffen.
 

msx

Aktives Mitglied
25.06.2020
195
144
Unabhängig davon, wenn "EC-Karte" dransteht und der Kunde mit EC bezahlen will, dann muss der Händler das ermöglichen, denn er ist rechtlich an sein Angebot gebunden, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart, entweder ausdrücklich oder durch das Terminal.
Das hat der Händler in dem Fall doch sehr wahrscheinlich auch getan? Der Erfahrungsbericht von Rolf42 bezog sich ja nur auf kontaktlos. Dass es im Kontext von Kontaktlos zu Problemen mit der Anwendungsauswahl kommen kann, ist jetzt nichts ungewöhnliches. Das Terminal probiert halt zuerst V-Pay und wenn das fehlschlägt, müsste es einen zweiten Versuch mit Girocard starten. Das kostet Zeit. Zeit, die das Terminal u.U. nicht hat, weil die Karte dann schon wieder weg ist. Die Vermutung, der Händler würde sich nicht an sein Angebot halten, lässt sich daraus nicht ableiten. Zu 99 % würde ich vermuten, dass das Terminal sehr wohl auch Girocard akzeptiert hätte. Nur müsste dazu halt entweder am Anfang, bevor die Karte vorgehalten wird, Anwendungsauswahl gestartet werden oder die Karte muss gesteckt werden, womit dann auch wieder reichlich Zeit ist, in aller Ruhe Anwendungsauswahl durchführen zu können.

Allein die Priorisierung von V-Pay wäre in dem Fall nicht unbedingt ein Fehler. Sofern Giro zumindest prinzipiell als manuelle Wahlmöglichkeit bzw. Fallback vorhanden ist, geht das so schon in Ordnung.



Wenn man wirklich kleinlich sein möchte, liegt der Fehler eher darin, "EC" zu schreiben, was faktisch falsch ist, wenn "Giro", bzw. in dem Fall wahrscheinlich sogar eher einfach nur "Debit" gemeint ist. Genau betrachtet ist die rechtliche Bindung des Händlers an sein Angebot in dem Fall, wenn der Kunde mit Girocard zahlen möchte, auch eine Luftnummer. Nämlich genau aus dem Grund, dass die Umgangssprachliche Gleichsetzung von "EC" und "Giro" nun mal faktisch falsch ist. Umgangssprache ist für einen rechtlichen Anspruch nicht relevant. Vor Gericht zählen nur objektive Fakten. Bedeutet also: Händler bietet EC, Kunde möchte Giro; Giro ≠ EC => Kunden hat keinen rechtlichen Anspruch.

Allenfalls könnte man rein theoretisch rechtlich darauf bestehen, ein Händler, der "EC" an der Tür stehen hat, müsste "Mastercard Debit" akzeptieren. Mastercard war nämlich so geschickt, sich die Namensrechte zu sichern und nutzt die inzwischen stellenweise heutzutage tatsächlich wieder ganz offiziell auf neu Herausgegebenen Debit-Karten. Rechtlich korrekt, müsste ein Händler, der "EC" an der Tür stehen hat, also zwangsweise nicht etwas (wie viele fälschlicherweise glauben) Girocard, sondern Mastercard Debit akzeptieren. Hier ein Beispiel einer neu herausgegebenen Karte mit EC-Logo:
olb_ec.jpg
Bestimmt witzig, mit genau solch einer Karte in einen Laden zu marschieren, wo "nur EC" akzeptiert wird und darauf bestehen, dass diese Karte genommen werden muss. Müsste man eigentlich mal machen. :D
 

blackdragon4

Erfahrenes Mitglied
28.04.2017
277
23
Nur den letzten Satz muss ich aufnehmen: Warum bedauerst du, dass es ELV mit kontaktlos gibt? Weil es dann keine Sicherheitsabfrage gibt und man daher eher missbräuchlich die Karte einsetzen kann?

Mir wäre es lieber, wenn ELV komplett abgeschafft werden würde, da ich es für technisch längst überholt halte. Ich bevorzuge ich es, dass Zahlungen in Echtzeit abgewickelt werden und ich somit in meiner Banking-App jederzeit einen Überblick habe. Bei ELV werden die Lastschriften zeitverzögert eingereicht, frühestens am nächsten Bankarbeitstag, manchmal auch noch später. Es sprechen auch noch eine Reihe weiterer Gründe dagegen:
- Zahlung auch mit eigentlich gesperrten Karten möglich (Ausnahme evtl. KUNO-Sperre, die aber kaum jemand kennt)
- Nicht Mobile Payment-fähig (Apple Pay/Google Pay)
- Wie die Girocard auch ist es ein rein deutsches Verfahren. Akzeptiert ein Händler nur Girocard+ELV, kann ein Ausländer mit seinen Karten nicht zahlen

Der einzige echte Vorteil von ELV ist der Kostenvorteil für den Händler – hier sind allerdings auch noch Folgekosten für das Handling geplatzter Lastschriften einzurechnen.
 
A

Anonym81766

Guest
Das hat der Händler in dem Fall doch sehr wahrscheinlich auch getan? Der Erfahrungsbericht von Rolf42 bezog sich ja nur auf kontaktlos. Dass es im Kontext von Kontaktlos zu Problemen mit der Anwendungsauswahl kommen kann, ist jetzt nichts ungewöhnliches. Das Terminal probiert halt zuerst V-Pay und wenn das fehlschlägt, müsste es einen zweiten Versuch mit Girocard starten. Das kostet Zeit. Zeit, die das Terminal u.U. nicht hat, weil die Karte dann schon wieder weg ist. Die Vermutung, der Händler würde sich nicht an sein Angebot halten, lässt sich daraus nicht ableiten. Zu 99 % würde ich vermuten, dass das Terminal sehr wohl auch Girocard akzeptiert hätte. Nur müsste dazu halt entweder am Anfang, bevor die Karte vorgehalten wird, Anwendungsauswahl gestartet werden oder die Karte muss gesteckt werden, womit dann auch wieder reichlich Zeit ist, in aller Ruhe Anwendungsauswahl durchführen zu können.

Allein die Priorisierung von V-Pay wäre in dem Fall nicht unbedingt ein Fehler. Sofern Giro zumindest prinzipiell als manuelle Wahlmöglichkeit bzw. Fallback vorhanden ist, geht das so schon in Ordnung.

So wie sich der Sachverhalt darstellt, wurde in beiden Fällen (1. kontaktlos 2. gesteckt) VPAY verwendet. Ich finde es eher interessant, dass der Händler hier VPAY bevorzugt. Ich dachte GC käme günstiger.

Der Händer hält sich an sein Angebot, er macht schlichtweg über das Terminal ein neues, was dann bei erfolgreicher Zahlung auch konkludent angenommen wurde.



Wenn man wirklich kleinlich sein möchte, liegt der Fehler eher darin, "EC" zu schreiben, was faktisch falsch ist, wenn "Giro", bzw. in dem Fall wahrscheinlich sogar eher einfach nur "Debit" gemeint ist. Genau betrachtet ist die rechtliche Bindung des Händlers an sein Angebot in dem Fall, wenn der Kunde mit Girocard zahlen möchte, auch eine Luftnummer. Nämlich genau aus dem Grund, dass die Umgangssprachliche Gleichsetzung von "EC" und "Giro" nun mal faktisch falsch ist. Umgangssprache ist für einen rechtlichen Anspruch nicht relevant. Vor Gericht zählen nur objektive Fakten. Bedeutet also: Händler bietet EC, Kunde möchte Giro; Giro ≠ EC => Kunden hat keinen rechtlichen Anspruch.

Das stimmt so nicht. Willenserklärungen und auch Verträge sind auszulegen, d.h. es ist auf das was gemeint und gewollt war abzustellen und nicht auf den buchstäblichen Sinn dahinter. Daher passt es schon, wenn man "EC" sagt, aber eigentlich "GC" meint. Insbesondere wenn der Kunde mit einer GC-Karte rumwedelt, kann er eigentlich nur GC meinen. Wenn der Händler auch GC meint, dann sind sich beide einig und die Zahlung müsste über GC erfolgen. Andernfalls gilt wohl das Zücken der GC-Karte in einem Laden, der nur "EC" nimmt, als Gegenangebot an den Händler und entweder der Händler nimmt nun GC statt EC oder der Händler muss wiederrum ein Gegenangebot an den Käufer machen, bis sich beide einig sind, oder der Käufer ohne etwas gekauft zu haben, den Laden verlässt.
 

Joshua1985

Aktives Mitglied
27.09.2018
136
1
STR
Die Terminals von iZettle und SumUP akzeptieren m.W. KEINE Girocard. Da geht die Zahlung dann natürlich immer über die internationalen Schemes V-Pay oder maestro...

Karten die dann nur die deutsche Insellösung "girocard" kontaktlos können, scheitern an diesen Terminals dann erwartungsgemäß. Da muss man dann eben für V-Pay oder maestro stecken.

Gerade kleine Läden, die eher selten Kartenzahlungen annehmen, haben oft ein SumUp oder iZettle, da scheitert reines girocard kontaktlos dann natürlich immer. Das liegt aber nicht am Terminal, sondern an der Karte, da viele Banken über den "Trick" kontaktlos nur girocard zu akzeptieren, das recht auf App-Selection so natürlich untergraben, weil sie weiterhin ihr deutsches Inselprodukt girocard durchdrücken wollen.
 

msx

Aktives Mitglied
25.06.2020
195
144
Das stimmt so nicht. Willenserklärungen und auch Verträge sind auszulegen, d.h. es ist auf das was gemeint und gewollt war abzustellen und nicht auf den buchstäblichen Sinn dahinter.
Prinzipiell richtig. Wobei dann noch das Problem ist: Wissen wir überhaupt was gemeint war? Es könnte Girocard gemeint sein, muss aber nicht. Häufig nutzen ahnungslose Händler "EC" auch einfach als Synonym für "Debit" (also Sammelbezeichnung für V-Pay, Girocard, Maestro, Visa Debit und Mastercard Debit). Und zuletzt gibt es natürlich auch noch die nach heutigem Markenrecht formal korrekte Einordnung von Mastercard Debit als die einzig wahre "EC" unsere Zeit, wo sich ganz offiziell die Karte mit dem Logo schmücken darf.

Was ich damit sagen möchte: Im normalen Handelsablauf von Angebot und Gegenangebot, wo Händler und Kunde früher oder später hoffentlich zu einer Einigung kommen, gibt es natürlich kein Problem. Das läuft genau so ab, wie du es geschildert hast. Nur für den Spezial-Fall dass es mal nicht klappt, sich Händler und Kunde also nicht einige werden, für den Fall gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Da kannst du als Kunde dann sagen, dass du von einer Sache ausgegangen bist, der Händler kann sagen, dass deine Annahme falsch ist, er seinerseits was komplett anderes gemeint hatte, und am Ende haben beide "Recht", weil beide Auslegungen umgangssprachlich gebräuchlich sind. Nur "Recht" im Sinne eines rechtlichen Anspruches hat dann keiner von beiden.

Das ist der Pferdefuß an einem Versuch, auf das abzustellen, was gemeint und gewollt war. Um das tun zu können, muss erst mal 100 % klar sein, was gemeint und gewollt war. Ohne diese Klarheit kann sich da jeder jederzeit problemlos rausreden, indem er einfach sagt, er habe was anderes gemeint.
 
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Anonym81766

Guest
Prinzipiell richtig. Wobei dann noch das Problem ist: Wissen wir überhaupt was gemeint war? Es könnte Girocard gemeint sein, muss aber nicht. Häufig nutzen ahnungslose Händler "EC" auch einfach als Synonym für "Debit" (also Sammelbezeichnung für V-Pay, Girocard, Maestro, Visa Debit und Mastercard Debit). Und zuletzt gibt es natürlich auch noch die nach heutigem Markenrecht formal korrekte Einordnung von Mastercard Debit als die einzig wahre "EC" unsere Zeit, wo sich ganz offiziell die Karte mit dem Logo schmücken darf.

Was ich damit sagen möchte: Im normalen Handelsablauf von Angebot und Gegenangebot, wo Händler und Kunde früher oder später hoffentlich zu einer Einigung kommen, gibt es natürlich kein Problem. Das läuft genau so ab, wie du es geschildert hast. Nur für den Spezial-Fall dass es mal nicht klappt, sich Händler und Kunde also nicht einige werden, für den Fall gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Da kannst du als Kunde dann sagen, dass du von einer Sache ausgegangen bist, der Händler kann sagen, dass deine Annahme falsch ist, er seinerseits was komplett anderes gemeint hatte, und am Ende haben beide "Recht", weil beide Auslegungen umgangssprachlich gebräuchlich sind. Nur "Recht" im Sinne eines rechtlichen Anspruches hat dann keiner von beiden.

Das ist der Pferdefuß an einem Versuch, auf das abzustellen, was gemeint und gewollt war. Um das tun zu können, muss erst mal 100 % klar sein, was gemeint und gewollt war. Ohne diese Klarheit kann sich da jeder jederzeit problemlos rausreden, indem er einfach sagt, er habe was anderes gemeint.


Ich gebe Ihnen im Ergebnis Recht, würde es aber hinsichtlich der Auslegung anders herum sehen. Es kommt natürlich nicht nur darauf an, was derjenige meinte, sondern wie es beim Gegenüber angekommen ist, und zwar nicht bei dem konkreten Gegenüber, sondern eher einem objektiven Empfänger, der weiß was im Rechtsverkehr angesagt ist. Sonst könnte man sich ja immer rausreden, man hätte den Anderen falsch verstanden oder man meinte was anderes, als man gesagt hatte. Zu sagen, weil man einen unklaren Begriff verwendet hat, hat man keine Ansprüche gegen mich, scheint mir etwas kurz gegriffen. Insofern müsste man unter diesem Hintergrund diskutieren, was üblicherweise unter "EC" verstanden wird, nicht was der konkrete Händler damit ausdrücken wollte. Eine markenrechtliche Herleitung ist zumindest nicht mit einer Auslegung als Sammelbegriff für die diversen Debit-Zahlungssysteme vereinbar, denn das Zeichen "EC" soll ja ein Hinweis auf die betriebliche Herkunft, also auf Mastercard sein, VPAY aber z.B. gehört zu VISA.

Unabhängig davon ist EC ein markenrechtlich interessanter Fall und ich könnte mir auch vorstellen, dass sie aus den o.g. Gründen einen Löschungsantrag nicht überleben würde. Die wenigsten Leute verwenden EC ja korrekt, sondern als synonym für ihre Zahlkarte. Selbst Sparkassen-Mitarbeiter verwenden von sich aus den Begriff EC, obwohl es eindeutig um GC geht. Desto unwahrscheinlicher ist es, dass ein überwiegender Teil der Leute wissen, dass EC von Mastercard kommt. Daher denke ich, könnte eine entsprechende Verkehrsbefragung zeigen, dass die beteiligten Verkehrskreise regelmäßig das Zeichen EC nicht mit Mastercard in Verbindung bringen. Eine Marke muss aber als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen dienen, sonst kann es nicht geschützt werden.

Dass man sich nicht auf ein bestimmtes Zahlungssystem einigen kann, mag in Einkaufsläden einen Spezialfall darstellen. In anderen Situtationen wie beispielsweise in Restaurants oder Cafes kommt es häufiger vor, zumal dort das Verpflichtungsgeschäft nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, wie es hier im Forum auch regelmäßig zu lesen ist. Auch in Restaurants gilt, wenn an der Tür die bekannten Akzeptanzkleber sind und im Restaurant keine weiteren Hinweise, dass Kartenzahlung nicht möglich ist, dann kann der Wirt am Ende nach vollzogenem Mahl nicht auf Barzahlung bestehen. In der Praxis mag man die unangenehme Situation vermeiden, indem man doch bar zahlt oder schnell zum Geldautomaten um die Ecke rennt. Der Wirt muss aber auch zulassen, dass man beispielsweise seine Visitenkarte hinterlässt und der Wirt einem dann die Rechnung schickt. Anders herum gilt das gleiche, wenn das Berliner Hipstercafe ein Schild mit "NO CASH" an der Tür hängen hat, kann der Kunde nicht auf Barzahlung bestehen, auch wenn Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel ist.
 
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Kartenzahler

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.151
118
da viele Banken über den "Trick" kontaktlos nur girocard zu akzeptieren, das recht auf App-Selection so natürlich untergraben, weil sie weiterhin ihr deutsches Inselprodukt girocard durchdrücken wollen.

Sparkassen, ING, DKB usw. bringen doch bereits seit 2018 beide Schemes kontaktlos auf ihren Karten unter. Das ist nur eine Frage der Zeit bis die rein-GC-kontaktlosen nicht mehr sind.
 

Rolf42

Erfahrenes Mitglied
26.04.2018
304
158
Neulich an der Kasse einer Touristenattraktion.

Auf der Preistafel steht: "Zahlung mit Bargeld oder EC-Karte".
Ich hole meine DKB-Girocard aus der Tasche und frage, ob auch kontaktlos geht. "Ja, geht" antwortet die Kassiererin und reicht mir das Terminal. Geht aber nicht, stattdessen gesteckt und mit PIN.
Der Beleg verrät anschließend, dass die Zahlung als V PAY-Zahlung abgewickelt wurde, was zumindest mit den 2017 produzierten DKB-Karten nicht kontaktlos funktioniert.

Merke: Wenn "EC-Karte" dransteht, heißt das noch lange nicht, dass Girocard funktioniert.

Nachtrag dazu (da inzwischen auch schon iZettle und SumUP erwähnt wurden): Es handelte sich anscheinend um ein orderbird-Kassensystem mit diesem Kartenleser: https://www.orderbird.com/de/kartenzahlung-orderbird-pay
Vielleicht kann jemand damit etwas anfangen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Joshua1985

Aktives Mitglied
27.09.2018
136
1
STR
Es handelte sich anscheinend um ein orderbird-Kassensystem mit diesem Kartenleser: https://www.orderbird.com/de/kartenzahlung-orderbird-pay

https://support.orderbird.com/hc/de...bird-Pay-powered-by-Concardis-Die-Konditionen
--> Auch keine Girocard-Akzeptanz
  • Transaktionsgebühr EC-Karten (Maestro & VPay): 0,95% des Umsatzes
  • Transaktionsgebühr Kreditkarten (MasterCard & Visa): 2,50% des Umsatzes

Das würde erklären, wieso es nur gesteckt geht, wenn die Karte kein V-Pay oder maestro kontaktlos kann.
 
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msx

Aktives Mitglied
25.06.2020
195
144
https://support.orderbird.com/hc/de...bird-Pay-powered-by-Concardis-Die-Konditionen
--> Auch keine Girocard-Akzeptanz
  • Transaktionsgebühr EC-Karten (Maestro & VPay): 0,95% des Umsatzes
  • Transaktionsgebühr Kreditkarten (MasterCard & Visa): 2,50% des Umsatzes
Zuerst hatte ich mich ja drüber aufgeregt, dass Händler "EC" fälschlicherweise synonym für Girocard, bzw. synonym für Debitkarten nutzen. Aber nun kommt dieser Unsinn gar nicht (nur) vom Händler, sondern tatsächlich direkt vom Zahlungsdienstleister?! Kein Wunder, dass man das nicht los wird, wenn sogar Zahlungsdienstleister, die es eigentlich besser wissen müssten (!) das in ihren Werbetexten falsch drin stehen haben. :-(


Finde es dabei aber auch sehr interessant, dass explizit "EC" als Synonym für "Maestro & VPay" genutzt wird und nicht etwa synonym für Girocard. So viel zu unserer Annahme, dass umgangssprachlich "EC" in der Regel synonym für GC genutzt wird. Bin mir da inzwischen echt nicht mehr sicher, ob es da einen Konsens gibt. Würde mich nicht wundern, wenn man eine Umfrage macht und 50 % sagen "Giro", während die andren 50 % sagen "muss kein Giro sein, Hauptsache Debit", bzw. wahrscheinlich eher jeweils 30 % für diese beiden Varianten, während die übrigen 40 % sagen "keine Ahnung".
 
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kammann

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23.06.2017
143
135
Seit 2016 muss Kartenzahlern mit Multifunktionskarte (z.B. GC/VPay oder GC/maestro) am Terminal die Möglichkeit zur Wahl des Zahlverfahrens gegeben werden ("Anwendungsauswahl").
In der Praxis funktioniert diese Anwendungsauswahl aber nur bei einem gesteckten Zahlungsvorgang. Es ist mir jedenfalls noch nicht gelungen, nach Auswahl der entsprechenden Taste eine kontaktlose Zahlung durchzuführen. Bei dem weitverbreitetem Terminal H5000 von Verifone kommt z.B. direkt nach der Anwendungsauswahl die Anweisung "bitte Karte stecken", der Konktlos-Leser wird dabei gar nicht aktiviert. Ganz frech sind einige Läden (real, XXXLutz) bei denen nach Drücken der Taste Anwendungsauswahl und Vorhalten der Karte sofort ELV-kontaktlos gemacht wird. Auf meine Beschwerde hieß es, die EU-Verordnung schreibe nur vor, dass es einen Weg zur Anwendungsauswahl geben muss - hält der Kunde hingegen seine Karte vor würde die Anwendungsauswahl abgebrochen und der Händler darf selbst entscheiden, ob er ELV, Girocard kontaktlos oder VPAY kontaktlos macht.

Dazu passt meine Erfahrung aus dem Urlaub in Italien und Österreich - dort schlagen bei einer Girocard mit VPAY-Cobranding mindestens die Hälfte der kontaktlosen Zahlungsversuche fehl (Ablehnung der Zahlung nach Eingabe der PIN). Trotz EU-Verordnung scheint in IT und AT das Thema Anwendungsauswahl nicht umgesetzt zu werden, eine Auswahlmöglichkeit habe ich jedenfalls in keinem der Zahlungsvorgänge gefunden. Die wenigen Zahlungen, die kontaktlos durchgingen waren dann VPAY, VISA Electron oder gar VISA (mit Unterschrift). Ganz dreist agiert der in D, AT und IT aktive Zahlungsdienstleister Hobex - der mir sogar in Italien eine ELV-Lastschrift untergeschoben hat. Auf dem Zahlungsbeleg stand dann "Es gelten die umseitigen Bedingungen, bei Nichteinlösung erfolgt Meldung an die Schufa" Die Rückseite des Thermopapiers war natürlich leer (kein Wunder, es war ja auch ein Händler in Italien, warum sollte der ELV-Bedingungen auf der Rückseite vordrucken?. Gebucht wurde die Zahlung dann über die Niederlassung einer österreichischen Bank in Deutschland (mit DE-IBAN). Die ELV-Thematik verfolgt Girocard-Nutzer also auch im Ausland...
 

Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.185
203
In der Praxis funktioniert diese Anwendungsauswahl aber nur bei einem gesteckten Zahlungsvorgang. Es ist mir jedenfalls noch nicht gelungen, nach Auswahl der entsprechenden Taste eine kontaktlose Zahlung durchzuführen. Bei dem weitverbreitetem Terminal H5000 von Verifone kommt z.B. direkt nach der Anwendungsauswahl die Anweisung "bitte Karte stecken", der Konktlos-Leser wird dabei gar nicht aktiviert. Ganz frech sind einige Läden (real, XXXLutz) bei denen nach Drücken der Taste Anwendungsauswahl und Vorhalten der Karte sofort ELV-kontaktlos gemacht wird. Auf meine Beschwerde hieß es, die EU-Verordnung schreibe nur vor, dass es einen Weg zur Anwendungsauswahl geben muss - hält der Kunde hingegen seine Karte vor würde die Anwendungsauswahl abgebrochen und der Händler darf selbst entscheiden, ob er ELV, Girocard kontaktlos oder VPAY kontaktlos macht.

Dazu passt meine Erfahrung aus dem Urlaub in Italien und Österreich - dort schlagen bei einer Girocard mit VPAY-Cobranding mindestens die Hälfte der kontaktlosen Zahlungsversuche fehl (Ablehnung der Zahlung nach Eingabe der PIN). Trotz EU-Verordnung scheint in IT und AT das Thema Anwendungsauswahl nicht umgesetzt zu werden, eine Auswahlmöglichkeit habe ich jedenfalls in keinem der Zahlungsvorgänge gefunden. Die wenigen Zahlungen, die kontaktlos durchgingen waren dann VPAY, VISA Electron oder gar VISA (mit Unterschrift). Ganz dreist agiert der in D, AT und IT aktive Zahlungsdienstleister Hobex - der mir sogar in Italien eine ELV-Lastschrift untergeschoben hat. Auf dem Zahlungsbeleg stand dann "Es gelten die umseitigen Bedingungen, bei Nichteinlösung erfolgt Meldung an die Schufa" Die Rückseite des Thermopapiers war natürlich leer (kein Wunder, es war ja auch ein Händler in Italien, warum sollte der ELV-Bedingungen auf der Rückseite vordrucken?. Gebucht wurde die Zahlung dann über die Niederlassung einer österreichischen Bank in Deutschland (mit DE-IBAN). Die ELV-Thematik verfolgt Girocard-Nutzer also auch im Ausland...

Das macht Hobex schon seit Jahrzehnten.
 
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yagiantenne

Reguläres Mitglied
28.11.2017
92
2
RLG
Bei dem orderbird-Kartenleser, der sicherlich nur mit orderbird-Kassensystemen zusammenarbeitet, habe ich gelesen, dass der mietfrei ist und nur Transaktionsgebühren fällig werden.
Für einen sparsamen Bekannten bin ich auf der Suche nach einem Finanzdienstleister, der Kartenleser für NUR Grirocards preiswert anbietet.
Derzeit muss er monatlich 75,00€ Miete abdrücken, wobei Transaktionsgebühren noch dazukommen. Das erscheint mir ziemlich viel.
Kennt sich vielleicht jemand damit aus ?
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
2.905
1.313
Mal eine blöde Frage dazu! Ist es eigentlich für Ottonormalverbraucher im Alltag überhaupt irgendwie wichtig, ob das Ding jetzt als Girocard, Girocard/Maestro, Girocard/Vpay, Debitkarte, Bankkarte, Sparkassenkarte, Bankomatkarte, Kärtchen, wtc.... bezeichnet wird? Wichtig ist, du kannst damit kobtaktlos bezahlen, wenn du möchtest!!!(y)
 
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Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.213
813
Trotz EU-Verordnung scheint in IT und AT das Thema Anwendungsauswahl nicht umgesetzt zu werden, eine Auswahlmöglichkeit habe ich jedenfalls in keinem der Zahlungsvorgänge gefunden.

Warum sollte man bei einer Girocard mit V Pay bzw. Maestro in Österreich überhaupt eine Auswahl angeboten werden, wenn dort kein nationales System verwendet wird? Da kann man nicht mit der Anwendung girocard bezahlen und für das Terminal bleibt nur das andere System übrig. Ich weiß, dass bei V Pay oft die zusätzliche Anwendung Visa Electron zur Verfügung gestellt wird, aber ich habe schon mindestens einen Terminal gesehen und zwar in Polen, der einfach zwei Mal V PAY angezeigt hat. Dort gab es keine Auswahl Taste, sondern, nach dem die Karte eingesteckt wurde, hat das Terminal selbst die Liste angezeigt. Die Auswahltaste ist meines Wissens nach eine ausschließlich deutsche Lösung. In anderen Ländern macht man das eben so, dass nur bei Karten, die mehr als ein System können, die auch von Terminal unterstützt werden, eine Liste automatisch angezeigt wird. Das gab es angeblich auch bei der Fidor Smartcard.

Ja, ELV in real nervt, wobei ich eine real Filiale erlebt habe, wo man kein ELV (zumindest gesteckt) niemals macht. Ansonsten macht real kein ELV bei SB-Kassen. (Dagegen ist eine Visa/Mastercard Zahlung per Unterschrift möglich und es gibt dazu einen dedizierten Gerät und später kommt das Personal um die Unterschrift zu prüfen.)
 

msx

Aktives Mitglied
25.06.2020
195
144
Mal eine blöde Frage dazu! Ist es eigentlich für Ottonormalverbraucher im Alltag überhaupt irgendwie wichtig, ob das Ding jetzt als Girocard, Girocard/Maestro, Girocard/Vpay, Debitkarte, Bankkarte, Sparkassenkarte, Bankomatkarte, Kärtchen, wtc.... bezeichnet wird?
Ganz konkret Relevanz hat es, wenn es ein Missverständnis gibt und deswegen unerwartet deine Karte beim Bezahlen abgelehnt wird. Beispiel: Du hast folgende Karte:
olb_ec.jpg
(beachte das EC-Logo auf der Karte!).

Nun gehst du in ein Restaurant, fragst "kann ich hier mit Karte zahlen", Kellner antwortet "Ja, aber nur EC!". Du denkst, wunderbar, passt alles. Immerhin hast du ja ein EC-Logo auf deiner Karte. Was soll also schon schief gehen? Du bestellst nichtsahnend dein Essen und lässt es dir schmecken. Dann beim Bezahlen die Überraschung: Du steckst deine Karte ins Terminal und sie wird abgelehnt. Warum? Weil der nette Kellner am Anfang mit seiner Aussage "nur EC" in Wirklichkeit "Girocard" gemeint hat. Deine Karte ist in diesem Beispiel aber nun mal leider eine Mastercard-Debit und eben keine Girocard. Nun stehst du also da und kannst nicht bezahlen. Sehr unangenehme Situation. Und vor allem auch eine Situation, die total unnötig / leicht zu vermeiden gewesen wäre. Hätte der Kellner ganz am Anfang "nur Girocard" gesagt, hättest du auf deine Karte schauen können und feststellen können, dass sich auf deiner Karte kein entsprechender Aufdruck befindet und entsprechend handeln können, indem du entweder vorab zum nächsten Geldautomaten gegangen wärst oder in ein anderes Restaurant.

Der umgedrehte Fall ist ebenso denkbar: Du könntest eine Girocard in deiner Tasche habe, der Kellner sagt wieder "nur EC", du bist verunsichert, schaust auf deine Karte, stellst fest, dass da kein EC-Logo drauf ist und antwortest dem Kellner "sorry, ich habe keine EC-Karte". Anschließend verlässt du unverrichteter Dinge den Laden und suchst dir eine anderes Restaurant. Nicht ganz so schlimm, wie das erste Szenario, aber auch nicht grade ein positives Ergebnis. Und erneut, wieder völlig unnötig. Leicht zu vermeiden, wenn man die Dinge korrekt beim Namen nennt, der Kellner also gesagt hätte "nur Giro".

Davon ab, ist es auch ganz generell für die Kommunikation einfach nicht sinnvoll, Begriffe zu verwenden, die eindeutig falsch sind. Völlig egal, über welches Thema man redet. Das muss gar nichts mit Karten oder Geld zu tun haben. Wenn es für bestimmte Dinge eine klar festgelegte, korrekte Bezeichnungen gibt, sollte man diese auch nutzen. Dinge eindeutig falsch zu benennen, hilft niemanden.
 

Rolf42

Erfahrenes Mitglied
26.04.2018
304
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In dem von mir beschriebenen Fall hätte ich stattdessen einfach die Revolut-Maestro benutzt, wenn deutlich gewesen wäre, dass mit "EC-Karte" tatsächlich Maestro und V PAY gemeint sind.
Der Schaden beschränkte sich zwar auf eine unnötige PIN-Eingabe, trotzdem finde ich so etwas ärgerlich.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
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Dazu möchte ich noch hinzufügen, dass eine Bekannte von mir ihr Konto in Österreich hat... Also nur eine Maestro Bankomatkarte und keine Girocard. Damit zu bezahlen ist immer ein Spießrutenlauf für sie. Wobei es schon merklich besser geworden ist.

Gutes Beispiel wäre auch Sumup, die z.B. gar keine Girocard, sondern nur VPay und Maestro nehmen. (plus div. Kreditkarten)
 
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Reaktionen: DennyK und msx

dee

Erfahrenes Mitglied
25.08.2014
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Nachdem Yomo mir gekündigt hat, gibt es eine Möglichkeit einfach eine Girocard mit Wunsch-PIN zu erhalten, gerne als App?