Das sind allesamt sehr kluge Gedanken, die aber auch zum ganzen Teil nunmehr aus Deiner Blase (ich vermute A14/A15 im öffentlichen Dienst) stammen. Die Wohltaten des öffentlichen Dienstes gibt es aber nicht für alle.
Das ist Mist, das sehe ich ein. Ist hier ähnlich, allerdings ist man als Doppelverdienerpaar Teil einer solchen Gruppe. Prio 1 sogar.
Leider ist es hier umgekehrt. Es greift das Einkommen. Hast Du viel, geht man davon aus, dass Du es nicht nötig hast und dich selbst einrichten kannst
Wenigstens ein bisschen hilft § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Und ansonsten muss man dann halt wohl den Ganztagsanspruch einklagen.
Klar. Und bei der Geschwindigkeit des VG Düsseldorf ist das Kind auf der Uni oder in der Ausbildung.
A propos Ganztag: Das wird dann ja nächstes Jahr im Schulbereich auch besser.
Für uns nicht mehr relevant, da zum Glück keiner in Deutschland in die Schule geht. Der jüngste ist noch in Deutschland, aber auch einer englisch-sprachigen Privatschule, die auch zum weitaus überwiegenden Teil unser Privatvergnügen ist. Wir - und inzwischen auch er - finden/fanden es aber sinnvoll, dass er neben seiner eigenen Sprache zwei Sprachen wie seine Muttersprache lernt und in einem System ohne Mobbing und den Defiziten deutscher öffentlicher Schulen groß wird.
Soll es wirklich die Aufgabe der Gesellschaft sein, eine Betreuungsinfrastruktur zu schaffen, damit Arbeitnehmer (im weiteren Sinne) "zehn bis zwölf Stunden nicht da" sein können?
Nein, der Staat soll aber die Möglichkeit schaffen, dass die Kosten für das was zum Arbeiten erforderlich ist auch Gegenstand der Werbungskosten ist. Und dazu gehört die Kinderbetreuung. Ohne Kinderbetreuung kein solcher Job, ohne diese keine Steuern im Spitzensteuersatz. Die Ungerechtigkeit liegt darin, dass diese Kosten aus dem versteuerten Einkommen und nicht aus dem netto gezahlt wird. Das ist anderswo sehr anders und dies fördert (a) die Familie und (b) den Staat, denn es gibt mehr Nachwuchs und damit die Basis der Zahler. In jedem Unternehmen ist der Bleistift, der Kaffee, der Benz und der F/C Flug des Geschäftsführers steuerlich absetzbar. In der Kernzelle unserer Gesellschaft werden die Ausgaben, die die Erzielung eines weit überdurchschnittlichen Einkommens und die Zahlung des Spitzensteuersatzes erst ermöglichen, als Privatvergnügen angesehen. Da passt was nicht.
Ehrlich gesagt meine ich nein, denn das wäre auch wieder Umverteilung von unten nach oben: Die Aldi-Kassiererin soll Steuern zahlen, um einen Betreuungsplatz zu finanzieren, damit Du Deine 60-Stunden-Woche dargestellt bekommst.
Nein. Die Aldi-Verkäuferin mit 2000 EUR selbst ohne Kinder und sonstige Besonderheiten zahlt EUR 90cEUR Lohnsteuer und trägt damit erst einmal nichts zu Deiner Vergütung und sonstigem Wohlergehen des Staates bei, denn diese EUR gehen für die Verwaltung der Zahlungseingänge ein. Das Doppeltverdienerpaar mit mehr als 250.000 EUR (und wir haben gelernt, dass sind rund 5% in Deutschland) liegt mit dem, was es über 200k verdient, im absoluten Spitzensteuersatz. Davon müsste unser Staat mehr haben, dann sähe es um die Finanzen nicht so öde sein. Diese beiden finanzieren nämlich den Schul- und Kindergartenplatz der von die zitierten Aldi-Verkäuferin.
Ich finde alles über acht Stunden Betreuung Privatvergnügen; die sollten dann aber auch sein, wenn nicht, s.o., ist das misslich.
Nach dem Grundgedanken unseres Steuerrecht ist nichts, was zur Erzielung der Einkünfte notwendig ist, "Privatvergnügen". Insofern liegt bei der Familie ein Bruch des Systems vor, der sich alleine fiskalisch erklären lässt. Außerdem ist es - wie man hier sieht - sehr populär populistisch, gerade auf Spitzenverdiener
Wir bilden die Leute nicht aus, damit sie 40 Jahre nonstop durchknüppeln. Es gibt Phasen, in denen man einfach weniger leistungsfähig ist. Die Zeit, in der man kleine Kinder hat, ist eine davon. Ausbaufähige Betreuung hin oder her. Denn spätestens, wenn die Kinder krank sind, also gefühlt alle zwei Tage, ist die Betreuung sowieso Makulatur und man sitzt "kinderkrank" zu Hause. (Ich als "High Potential", "Leistungsträger", "Nettozahler", demütiger Arbeiter im Weinberg des Rechtsstaats etc. pp. übrigens im Home Office arbeitend und nicht kinderkrank.)
Dir ist schon bewusst, dass es "kinderkrank" für privat Versicherte außerhalb des öffentlichen Dienstes erst einmal gar nicht gibt? Und dass Home Office vor allem im öffentlichen Dienst gut geht? Für einen Anwalt, der Akquise machen muss (wir müssen uns drum kümmern, Arbeit zu bekommen und kriegen nicht die Akte auf den Schreibtisch gelegt), für einen Handwerker, der beim Kunden arbeitet, für einen Ingenieur, der den Betrieb der Anlage sicherstellt, aber auch für die Aldi-Verkäuferin, den Arzt, den Müllmann, den Taxifahrer, geht das nicht. Du bist da sehr privilegiert. Und: Dieser Staat könnte nicht existieren, wenn es nicht die Leute gäbe, die "durchknüppeln". Handwerker, Unternehmer, Freiberufler, aber auch Müllwerker, Bahner usw. All diese haben nicht die Möglichkeit, mit einer Verbeamtung auf Lebenszeit relaxt an anderes zu denken. Und viele davon sind die Leistungsträger und zahlen Spizyensteuersätze.[/QUOTE]