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...ist leider ein dehnbarer Begriff.
Wenn du einen Flug für 300 Passagiere absagst, ist ziemlich klar, dass nicht alle 300 auf den nächsten Flug der den Flughafen verlässt umgebucht werden können.
Für Passagier Nr. 223 in der Liste kann daher der "frühestmöglichen Zeitpunkt" durchaus zwei Tage später sein, für Passagier Nr. 300 auch mal vier Tage später. Die Reihenfolge in der abgearbeitet wird, ist nicht näher erläutert.
Da einfach selbst einen Flug um sagen wir mal 10:00 am nächsten Morgen zu buchen, wenn dir die Airline nur einen Platz auf dem 15:00 Flug anbietet, dürfte vor Gericht eine längere Diskussion nach sich ziehen.
Kann man als EW durchaus als "mit einer low-Cost Airline" interpretieren. Es fehlen noch Musterurteile.
Und die EU261 sagt ja
(Artikel 8 hattest du zitiert)
Es steht nirgens, dass du das Recht hast, eine eigene Ersatzbeförderung zu organisieren, und das Geld wieder einzutreiben. Du wirst vor Gericht nachweisen müssen, was dir die Airline dir wann angeboten hat (oder eben nicht), in der Regel wohl nicht einfach. Es ist immer schwer nachzuweisen, dass etwas nicht erfolgt ist.
Wir wissen zwar aus der Erfahrung, dass Gerichte in der Regel in diesen Fällen den Passagieren Recht geben, im Einzelfall ist das aber keine Garantie.
Das einzige Recht was wir alle unstrittig haben, ist die Airline bei der wir buchen selbst zu wählen.
Laut Berichten gibt es vor Ort keine Hotelvoucher.Zahlt alles doch auch alles EW?
Was ist bei EW denn Low-Cost? Weder Produktionskosten sind niedrig noch kommt man gegen die Aktions-HBO-Tarife der Legacy TATL ran....
Kann man als EW durchaus als "mit einer low-Cost Airline" interpretieren. Es fehlen noch Musterurteile.
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naja, im Prinzip ist es ja "mehr Recht" wenn die Airline dir einen Ersatzflug buchen muss, als wenn du es selbst machen darfst. Die Formulierung "Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten" ist daher das maximal mögliche Recht.Ein paar mehr Rechte für den Fluggast
Heisst: ab sofort braucht die Airline bei bis zu 12 Stunden nicht mal nach Alternativen zu gucken! Danach muss sie sie immerhin mal "in Betracht ziehen"...Anspruch auf anderweitige Beförderung: Kann das Luftfahrtunternehmen den
Fluggast nicht selbst innerhalb von 12 Stunden weiterbefördern, so muss es
vorbehaltlich verfügbarer Plätze auch andere Luftfahrtunternehmen oder andere
Verkehrsträger in Betracht ziehen (Artikel 1 Absatz 8 des Vorschlags, Artikel 8
Absatz 5 der geänderten Verordnung (EG) Nr. 261/2004).
Also: für die ersten 12 Stunden darf man nur bei der gleichen Airline Ersatzflüge nutzen. EW hat nicht allzuviele Ersatzflüge aus SEA... In den ersten 12 Stunden ungefähr...ähm...las mal gucken...KEINEN.Entscheidet sich ein Fluggast für eine anderweitige Beförderung zum
frühestmöglichen Zeitpunkt, machen die Luftfahrtunternehmen dies häufig von der
Verfügbarkeit freier Plätze auf ihren Flügen abhängig und enthalten ihren Fluggästen
damit die Möglichkeit vor, mit alternativen Verkehrsdiensten schneller befördert zu
werden. Die Luftfahrtunternehmen sollten daher verpflichtet werden, nach einer
bestimmten Zeit eine anderweitige Beförderung mit einem anderen
Luftfahrtunternehmen oder anderen Verkehrsträgern anzubieten, wenn dadurch die
Reise eher fortgesetzt werden kann. Anderweitige Beförderungen sollten von der
Verfügbarkeit freier Plätze abhängen
Laut Berichten gibt es vor Ort keine Hotelvoucher.
Laut Berichten gibt es vor Ort keine Hotelvoucher.
Wenn du mit "relativ problemlos" auf dem Rechtsweg, sprich mit Klage und Urteil meinst, ja.
Der Witz an den Fluggastrechten sollte ja sein, eben keinen Rechtsbeistand und Gericht zu brauchen. Ist aber grandios gescheitert.

Zudem heißt es: „Eurowings entschuldigt sich bei den betroffenen Gästen und setzt alles daran, die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.“
Die Langstrecke der Eurowings habe seit Monaten eine Zuverlässigkeit von annähernd 100 Prozent, es wurden nahezu keine Flüge gestrichen. Die Verspätung von Flug EW128 sei deshalb eine absolute Ausnahme.
Hat schon jemand (erfolgreich) seine Vielfliegernummer/Vielfliegerprogramm am Checkin-Schalter geändert?![]()
Vor ziemlich genau einem Jahr hat das in NUE problemlos geklappt. In der Buchung war noch der FTL, der auch beim OLCI angezeigt wurde, und am Check-In Schalter hat die Dame die neue SEN-Nummer eingegeben, der dann auch auf der Bordkarte erschienen ist.
Die Langstrecke der Eurowings habe seit Monaten eine Zuverlässigkeit von annähernd 100 Prozent, es wurden nahezu keine Flüge gestrichen. Die Verspätung von Flug EW128 sei deshalb eine absolute Ausnahme.


Richtig, am personenbedienten CI Schalter kannst du die Nummer ändern bzw. neu eintragen lassen. Einfach die Karte dort vorzeigen. Das geht meiner Erfahrung nach eigentlich überall wo EW abfliegt.
Änderungen sind beim CI Schalter definitiv möglich. Online gehts leider nur einmalig. Sobald du online eine Nummer eingetragen hast kannst du diese online nicht mehr ändern, am Schalter aber schon. Meine letzte Erfahrung damit ist von vor knapp 2 Wochen. Daher würde ich eher sagen, dass das Facebookteam da online und Schalter durcheinandergeworfen hat. Ganz abgesehen davon kann sich jeder mal vertippen, warum sollte man dann die Änderung verweigern?Das EW-Facebook Social Media Team hatte mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine nachträgliche Änderung nicht möglich sei. Die Nummer muss korrekt bei der Buchung eingetragen sein bzw. einmalig sei diese nachtragbar, sofern diese bei der Buchung "vergessen" wurde.
Daher war ich etwas verdutzt, weil ich so eine Vorschrift noch nicht "kannte".
Edit:
Ich hab die Nachricht leider schon gelöscht, daher hab ich die Antwort nicht mehr parat. Allerdings hatte ich explizit auch nach der Möglichkeit der Änderung am Check-In Schalter gefragt.