EW: Die NEUE Eurowings

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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.024
1.582
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Die haben weder ihre Operations noch ihre Homepage im Griff. Gestern lief es schon nicht richtig und heute bringt eine Eingabe von Flugdaten nur: "Es ist ein Fehler aufgetreten."
Die schaffen es echt ihre Qualität immer weiter zu verschlechtern.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.346
11.213
irdisch
Also wenn man von Montag auf nächsten Sonnabend vertröstet wird, nun ja "nur noch" auf Donnerstag, erkennt vermutlich jedes Gericht eine eigene Buchung an. So ne Sorge hätte ich da nicht. Eine Woche Unterbringung und Essen kostet doch auch richtig? Zahlt doch auch alles EW?
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.917
4.409
...ist leider ein dehnbarer Begriff.
Wenn du einen Flug für 300 Passagiere absagst, ist ziemlich klar, dass nicht alle 300 auf den nächsten Flug der den Flughafen verlässt umgebucht werden können.
Für Passagier Nr. 223 in der Liste kann daher der "frühestmöglichen Zeitpunkt" durchaus zwei Tage später sein, für Passagier Nr. 300 auch mal vier Tage später. Die Reihenfolge in der abgearbeitet wird, ist nicht näher erläutert.

Da einfach selbst einen Flug um sagen wir mal 10:00 am nächsten Morgen zu buchen, wenn dir die Airline nur einen Platz auf dem 15:00 Flug anbietet, dürfte vor Gericht eine längere Diskussion nach sich ziehen.


Kann man als EW durchaus als "mit einer low-Cost Airline" interpretieren. Es fehlen noch Musterurteile.

Und die EU261 sagt ja

(Artikel 8 hattest du zitiert)
Es steht nirgens, dass du das Recht hast, eine eigene Ersatzbeförderung zu organisieren, und das Geld wieder einzutreiben. Du wirst vor Gericht nachweisen müssen, was dir die Airline dir wann angeboten hat (oder eben nicht), in der Regel wohl nicht einfach. Es ist immer schwer nachzuweisen, dass etwas nicht erfolgt ist.
Wir wissen zwar aus der Erfahrung, dass Gerichte in der Regel in diesen Fällen den Passagieren Recht geben, im Einzelfall ist das aber keine Garantie.

Das einzige Recht was wir alle unstrittig haben, ist die Airline bei der wir buchen selbst zu wählen.

Der aufmerksame Leser des Threads zu Fluggastrechten und Annullierungen wird hier sich Eibe andere Rechtsauffassung haben. Ein paar mehr Rechte für den Fluggast, und etwas andere Nachweispflichten für die Airline gibt es dann doch.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.345
1.490
CGN
Wäre ja mal interessant Urteile in dieser Richtung zu sehen damit man ungefähr die grobe Richtung abschätzen kann in die so etwas laufen kann.
Oder hat jemand welche parat ?

Es geht ja in diesem Fall nicht nur um "Stunden" sondern um "Tage" - ich denke das die Gerichte da schon differenzieren was "frühestmöglich" betrifft.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.732
Ein paar mehr Rechte für den Fluggast
naja, im Prinzip ist es ja "mehr Recht" wenn die Airline dir einen Ersatzflug buchen muss, als wenn du es selbst machen darfst. Die Formulierung "Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten" ist daher das maximal mögliche Recht.

Ich weiss, das Gerichte bei kompletter Weigerung der Airline im Sinne des Fluggastes urteilen, was sie dazu sagen wenn du selbst etwas früher fliegen könntest als dir die Airline anbietet, weiss ich nicht. Auch die übliche Luftfahrtrechtseiten im Netz schweigen sich dazu aus.

In der Novelle der Fluggastrechteverordung wird das alles viel klarer, aber natürlich nicht im Sinne des Fluggastes...
Anspruch auf anderweitige Beförderung: Kann das Luftfahrtunternehmen den
Fluggast nicht selbst innerhalb von 12 Stunden weiterbefördern, so muss es
vorbehaltlich verfügbarer Plätze auch andere Luftfahrtunternehmen oder andere
Verkehrsträger in Betracht ziehen (Artikel 1 Absatz 8 des Vorschlags, Artikel 8
Absatz 5 der geänderten Verordnung (EG) Nr. 261/2004).
Heisst: ab sofort braucht die Airline bei bis zu 12 Stunden nicht mal nach Alternativen zu gucken! Danach muss sie sie immerhin mal "in Betracht ziehen"...

Und in den Erläuterungen heisst es:
Entscheidet sich ein Fluggast für eine anderweitige Beförderung zum
frühestmöglichen Zeitpunkt, machen die Luftfahrtunternehmen dies häufig von der
Verfügbarkeit freier Plätze auf ihren Flügen abhängig und enthalten ihren Fluggästen
damit die Möglichkeit vor, mit alternativen Verkehrsdiensten schneller befördert zu
werden. Die Luftfahrtunternehmen sollten daher verpflichtet werden, nach einer
bestimmten Zeit eine anderweitige Beförderung mit einem anderen
Luftfahrtunternehmen oder anderen Verkehrsträgern anzubieten, wenn dadurch die
Reise eher fortgesetzt werden kann. Anderweitige Beförderungen sollten von der
Verfügbarkeit freier Plätze abhängen
Also: für die ersten 12 Stunden darf man nur bei der gleichen Airline Ersatzflüge nutzen. EW hat nicht allzuviele Ersatzflüge aus SEA... In den ersten 12 Stunden ungefähr...ähm...las mal gucken...KEINEN.
Und : wenn keine Plätze frei - Pech gehabt.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.346
11.213
irdisch
Laut Berichten gibt es vor Ort keine Hotelvoucher.

Das wäre aber brutal. So abgebrannte Studenten auf dem Rückweg und dann mal eben eine Woche extra vorstrecken?
Dafür gibt es doch eingespielte Verfahren? Warum wird getan, als müsste man das Rad neu erfinden? Verstehe diese Umständlichkeit nicht. Wird so jemand wieder buchen? Welches Image will man sich aufbauen?
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
541
258
Planet Earth
Laut Berichten gibt es vor Ort keine Hotelvoucher.

Genau das ist es, was mich an LH / EW so stört. IrrOps - fair enough, passiert, aber dann bitte auch kümmern und - und hier werden bei mir auch immer wieder neue Ausreden präsentiert - letztendlich die Ausgleichszahlung leisten. Das tun sie leider bei mir wiederholt nicht.
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.297
215
Bad Soden / FRA
Jetzt bin ich zwar kein Experte für Fluggastrecht - aber setzt die EU261 die jeweils nationalen schuldrechtlichen Bestimmungen etwa außer Kraft? Liegt dem Beförderungsvertrag etwa deutsches Recht zu Grunde, sollte es doch eigentlich über 280, 281 BGB relativ problemlos Schadensersatz statt der Leistung geben, oder?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.732
Wenn du mit "relativ problemlos" auf dem Rechtsweg, sprich mit Klage und Urteil meinst, ja.
Der Witz an den Fluggastrechten sollte ja sein, eben keinen Rechtsbeistand und Gericht zu brauchen. Ist aber grandios gescheitert.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.917
4.409
Wenn du mit "relativ problemlos" auf dem Rechtsweg, sprich mit Klage und Urteil meinst, ja.
Der Witz an den Fluggastrechten sollte ja sein, eben keinen Rechtsbeistand und Gericht zu brauchen. Ist aber grandios gescheitert.

Dennoch gibt es geltendes Recht, und man kommt dazu, wenn man es auf seiner Seite hat.

So wie du es darstellst, dass man quasi hilflos ausgeliefert ist, ist nun wahrlich nicht.

Und dass man als Passagier alle Nachweise bringen muss, was die Airline getan oder nicht getan hat, ist mitnichten der Fall.
 
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ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Ich hätte kein Problem damit eine Woche in Bangkok zu stranden,
von meinem Apartment eine Woche in ein schönes Hotel umziehen
Vollverpflegung und alles auf Kosten von EW

Leider habe ich nie so ein Glück, immer nur 3:55 Verspätung :D
 
J

jsm1955

Guest
Gestern auf EW8069 gebucht gewesen. 5h vor Abflug kommt die Nachricht, der Flug sei gestrichen. Umbuchung soll man selbst machen. Es ist ein Link auf die Website dabei. :-(

Habe dann tatsächlich selbst umgebucht (EW20), dank Flex Option kostenfrei. Die neue Maschine ist natürlich schon ziemlich gut gebucht, nur noch Mittelplätze. :cry: Glücklicherweise konnte ich dann am Schalter den CI-Agenten dazu bewegen, mir noch einen Fensterplatz im Smart-Bereich zu beschaffen.

Dankbar für den hervorragenden DIY-Service habe ich anschließend 250 € bei fligtright geclaimt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.938
16.077
Nana, halber Weg ist aber auch dichterische Freiheit ;) Wenn man ueber Genua schon den halben Weg nach Windhuk zurueckgelegt zu haben glaubt, wird man in der Gegend von Tunis eine boese Ueberraschung erleben. ("Sind wir bald da? Sind wir bald da? Sind wird bald da?" :p)
 

iceradio

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
477
415
A

Anonym-36803

Guest
Hat schon jemand (erfolgreich) seine Vielfliegernummer/Vielfliegerprogramm am Checkin-Schalter geändert? :confused:

Vor ziemlich genau einem Jahr hat das in NUE problemlos geklappt. In der Buchung war noch der FTL, der auch beim OLCI angezeigt wurde, und am Check-In Schalter hat die Dame die neue SEN-Nummer eingegeben, der dann auch auf der Bordkarte erschienen ist.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.024
1.582
Vor ziemlich genau einem Jahr hat das in NUE problemlos geklappt. In der Buchung war noch der FTL, der auch beim OLCI angezeigt wurde, und am Check-In Schalter hat die Dame die neue SEN-Nummer eingegeben, der dann auch auf der Bordkarte erschienen ist.

Richtig, am personenbedienten CI Schalter kannst du die Nummer ändern bzw. neu eintragen lassen. Einfach die Karte dort vorzeigen. Das geht meiner Erfahrung nach eigentlich überall wo EW abfliegt.
 
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dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
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wasserdicht

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
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Richtig, am personenbedienten CI Schalter kannst du die Nummer ändern bzw. neu eintragen lassen. Einfach die Karte dort vorzeigen. Das geht meiner Erfahrung nach eigentlich überall wo EW abfliegt.

Das EW-Facebook Social Media Team hatte mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine nachträgliche Änderung nicht möglich sei. Die Nummer muss korrekt bei der Buchung eingetragen sein bzw. einmalig sei diese nachtragbar, sofern diese bei der Buchung "vergessen" wurde.

Daher war ich etwas verdutzt, weil ich so eine Vorschrift noch nicht "kannte".

Edit:
Ich hab die Nachricht leider schon gelöscht, daher hab ich die Antwort nicht mehr parat. Allerdings hatte ich explizit auch nach der Möglichkeit der Änderung am Check-In Schalter gefragt.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
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Das EW-Facebook Social Media Team hatte mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine nachträgliche Änderung nicht möglich sei. Die Nummer muss korrekt bei der Buchung eingetragen sein bzw. einmalig sei diese nachtragbar, sofern diese bei der Buchung "vergessen" wurde.

Daher war ich etwas verdutzt, weil ich so eine Vorschrift noch nicht "kannte".

Edit:
Ich hab die Nachricht leider schon gelöscht, daher hab ich die Antwort nicht mehr parat. Allerdings hatte ich explizit auch nach der Möglichkeit der Änderung am Check-In Schalter gefragt.
Änderungen sind beim CI Schalter definitiv möglich. Online gehts leider nur einmalig. Sobald du online eine Nummer eingetragen hast kannst du diese online nicht mehr ändern, am Schalter aber schon. Meine letzte Erfahrung damit ist von vor knapp 2 Wochen. Daher würde ich eher sagen, dass das Facebookteam da online und Schalter durcheinandergeworfen hat. Ganz abgesehen davon kann sich jeder mal vertippen, warum sollte man dann die Änderung verweigern?
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
541
258
Planet Earth
Kann es sein dass das facebook Team vielleicht noch nie geflogen ist, nie einen Flughafen gesehen hat und keine Ahnung von den Systemen hat?
 
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Reaktionen: txs