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DKB bereitet signifikanten Jobabbau vor – Belegschaft in tiefer Sorge
Nach exklusiven Informationen von Finanz-Szene plant die BayernLB-Tochter in der Hauptstadt ein umfangreiches Sparprogramm. Was bisher bekannt ist:finanz-szene.de
Kann der Kundenservice noch tiefer sinken? man wird sehen...
Da ist noch viel Luft nach unten:Kann der Service denn schlechter werden? Nein ist nicht ironisch gemeint, aber Stand heute ist es so, dass man durchaus Zeit in der Warteschleife der DKB Hotline verbringen kann. Ob das jeweilige Anliegen dann telefonisch geklärt werden kann, sei dahin gestellt. Mail Anfragen werden teilweise nach Wochen, teilweise gar nicht und dann auch durchaus mit unpassenden Textbausteinen beantwortet...
Neben der Signa-Pleite und dem unbedeutenden, dreistelligen Multimillionen-Loch bei der BayernLB haben Tilo und seine Kolleg:außen hier ihre Mission für den nachhaltigen Erfolg schon ganz prima auf den Punkt gebracht…"Die Gründe für den Stellenabbau bei der DKB sind nicht bekannt."
Bist du sicher dass deine Sache vor dem Landgericht landet? Der Streitwert dürfte ja eher Amtsgerichtsliga sein oder? Wäre für dich auch sinnvoller da du dort ohne Anwaltszwang agieren und dann leichter auf die Ombudsmann-Entscheidung verweisen kannst (wenn das dein Hauptargument ist).Oder anders gesagt, wenn er einen Vorschlag zu meinen Gunsten macht, wird es ja für die Bank um so schwieriger, den nächsten Richter (dann am Landgericht) vom Gegenteil zu überzeugen.
Ja, bei dem Streitwert (entgangene Zinsen für die Restlaufzeit + Schlußboni der Sparpläne) wäre definitiv nicht mehr das Amtsgericht zuständig...Bist du sicher dass deine Sache vor dem Landgericht landet? Der Streitwert dürfte ja eher Amtsgerichtsliga sein oder? Wäre für dich auch sinnvoller da du dort ohne Anwaltszwang agieren und dann leichter auf die Ombudsmann-Entscheidung verweisen kannst (wenn das dein Hauptargument ist).
Du darfst mir glauben, hier geht es um ein bisschen mehr als Dein Taschengeld.Landgericht![]()
Der Ombudsmann hat aber nun mal begründet festgestellt, daß die Kündigung der Girokarte unwirksam ist. Ich habe nicht gesagt dass die DKB daran gebunden ist. Aber es zeigt doch recht deutlich, dass sich die DKB nicht um vertragliche Vereinbarungen schert.
Für die DKB ist die Message bei Einschaltung des Ombudsmann eine andere:Du darfst mir glauben, hier geht es um ein bisschen mehr als Dein Taschengeld.
Das Thema Girokarte hat sich mit der Kündigung des Girokontos ehh erledigt, aber was die Sparpläne angeht, bleibe ich auf jeden Fall dran.Wie sehen jetzt deine nächsten Schritte aus?
Ich glaube ja eher, die Abteilung "Ombudsmann-Fälle" hat - aufgrund der ersten Niederlage - dem Praktikanten die Anweisung erteilt, mal eine Liste aller Produkte die ich habe, zusammenzustellen. Diese sollte er dann zur Abteilung "Abwicklung" rübertragen, welche normalerweise für die Kündigung überschuldeter Kunden zuständig ist. (Das ganze Kündigungsschreiben ist in einem Ton abgefasst, als ob ich schwer verschuldet wäre.) Diese hauen dann das entsprechende Einschreiben raus, ggf. auch zweimal, weil der dort zuständige Azubi noch nicht weiß, wie man Einschreiben rückverfolgt.Für die DKB ist die Message bei Einschaltung des Ombudsmann eine andere:
„Kunde hat keine RSV und oder keine Kohle für einen Rechtsstreit.“
Ja, das ist ein wenig verkürzt und simpel gedacht.
Es ist aber durchaus die Denkweise der Rechtsabteilungen in großen Unternehmen.
Der Rechtsweg steht Dir offen, Du allein entscheidest.
Ich persönlich finde Deinen Einsatz bemerkenswert, aber wenig zielführend.
Auch mit ausreichender finanzieller Potenz wäre mir das Prozessrisiko zu hoch und am Ende steht auf jeden Fall das Ende der Geschäftsbeziehung.
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Noch mehr Techbank? Geht das überhaupt?Umstrukturierung auf mehr Digital.
Keine Ahnung, wie alt Du bist.An welcher Stelle soll denn da so ein hohes Risiko für mich sein?
@ZfT: Du bist wirklich im falschen Film. Robben trifft es glaub ich genau auf den Punkt. Die Bank macht täglich nichts anderes als Risikoabwägungen und sie geht davon aus, dass keine RSV vorhanden ist. Wo kein Kläger, da kein Richter
Und mir blieb dann auch der weitere Rechtsweg versperrt, weil <600€.
Gewinnst Du in erster Instanz, geht die Bank ohnehin in Berufung, weil sie kein Grundsatzurteil will, also geht das Spielchen von vorne los und zieht sich über Jahre.
Das soll nicht bedeuten, dass ich nicht meine Rechte, notfalls durch Klage durchsetze!
Ich überlege aber seitdem mehr, ob sich Aufwand, Risiko und Erfolgschancen lohnen.
Kommt aber sehr selten vor, das meiste klärt man durch kurzen Anruf oder Mail/Brief.
Wie hoch ist denn der Streitwert, kann man das überhaupt beziffern?
@ZfT: Du bist wirklich im falschen Film. Robben trifft es glaub ich genau auf den Punkt. Die Bank macht täglich nichts anderes als Risikoabwägungen und sie geht davon aus, dass keine RSV vorhanden ist. Wo kein Kläger, da kein Richter und solltest Du jemals zum Fachanwalt gehen, was ich mir kaum vorstellen kann, dann wird man Dir vorrechnen, welche Kosten zunächst auf dich zukommen. Bekommst Du kein Recht, wird es teuer. Gewinnst Du in erster Instanz, geht die Bank ohnehin in Berufung, weil sie kein Grundsatzurteil will, also geht das Spielchen von vorne los und zieht sich über Jahre. Die Bank denkt finanziell in ganz anderen Dimensionen. Die hat ne eigene Rechtsabteilung, eigene Anwälte etc. Weißt Du was für so eine Bank 10.000 Euro sind? Peanuts, Kleckerbeträge, ne kleinere Weihnachtsfeier als gewohnt.![]()
Das ist so pauschal nicht richtig, Zinsen können durchaus geltend gemacht werden, u.U. sogar ab Prozeßbeginn.Vor allem: Bevor das Gericht die Klage annimmt, müssen vorher die Gerichtskosten bezahlt sein.
@ZfT : Du musst in jedem Fall erstmal Geld bezahlen (Gerichtskosten), und bekommst das nur bei Erfolg in der letzten Instanz irgendwann zinsfrei zurück. Schon wegen Zinsverlust verlierst Du mehr, als Dich die Girocard gekostet hätte.
Den ganzen Zeitverlust/ Geldverlust nur, um die DKB „zu ärgern“?
Der Schlichtungsprozess ist ja eben kein Gerichtsprozess, wo ein Richter das Urteil spricht, sondern auf Konsens aufgebaut. Sprich, es wird ein Schlichtungsvorschlag gemacht, von einer Autorität die beide akzeptieren. Dieser wird aber erst dann zu einem Schlichtungsspruch, wenn ihn alle annehmen. Gezwungen kann da keiner.Danke.
Ändert aber nichts daran, dass es lediglich ein Vorschlag ist.
§ 511 ZPO - Statthaftigkeit der Berufung - dejure.org
Zivilprozessordnung §511 - (1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile der Amts- und Landgerichte statt. (2) Die Berufung...dejure.org
Das Gericht des ersten Rechtszuges lässt die Berufung zu, wenn
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert