DKB Sammelthread

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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.722
3.297
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Machen wirs doch gerade mal kurz...

Du wolltest alles und Du wolltest es der Bank zeigen, jetzt haste NIX mehr...

Klar, Dir steht der Rechtsweg offen.
 

JoeBang

Erfahrenes Mitglied
28.02.2022
342
603

Kann der Kundenservice noch tiefer sinken? man wird sehen...
Kann der Service denn schlechter werden? Nein ist nicht ironisch gemeint, aber Stand heute ist es so, dass man durchaus Zeit in der Warteschleife der DKB Hotline verbringen kann. Ob das jeweilige Anliegen dann telefonisch geklärt werden kann, sei dahin gestellt. Mail Anfragen werden teilweise nach Wochen, teilweise gar nicht und dann auch durchaus mit unpassenden Textbausteinen beantwortet...
Da ist noch viel Luft nach unten:
  • Zunahme von Ausfällen der IT-Infrastruktur (App/Website unerreichbar, kein Zugriff auf Card Control, Kontoauszüge kommen nicht, willkürliche Sperrungen von Karten, …)
  • Doppeltbuchungen, Falschbuchungen, fehlerhafte Kontostände
  • Outsourcing des Kundenservice an Dritte, ggf. auch ins Ausland (Stichwort „Kairo/Vodafone“)
  • Datendiebstahl/-verlust infolge demotivierten Personals, mangelnder IT-Sicherheit, fehlender SLAs oder AVVs mit Nachunternehmern/Dritten
  • Unvermögen der Behörden, hier regulierend einzugreifen
Zukünftig werden wohl 99,9% aller Kundenanliegen durch ChatGPT, CoPilot oder Gemini beantwortet. Wenn das kein Grund zur Freude ist…
"Die Gründe für den Stellenabbau bei der DKB sind nicht bekannt."
Neben der Signa-Pleite und dem unbedeutenden, dreistelligen Multimillionen-Loch bei der BayernLB haben Tilo und seine Kolleg:außen hier ihre Mission für den nachhaltigen Erfolg schon ganz prima auf den Punkt gebracht…




Das neue Motto der DKB: „KONTO BLAU. ZUKUNFT GRÜN.“


Mehr Realsatire geht nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
3.493
3.570
Oder anders gesagt, wenn er einen Vorschlag zu meinen Gunsten macht, wird es ja für die Bank um so schwieriger, den nächsten Richter (dann am Landgericht) vom Gegenteil zu überzeugen.
Bist du sicher dass deine Sache vor dem Landgericht landet? Der Streitwert dürfte ja eher Amtsgerichtsliga sein oder? Wäre für dich auch sinnvoller da du dort ohne Anwaltszwang agieren und dann leichter auf die Ombudsmann-Entscheidung verweisen kannst (wenn das dein Hauptargument ist).
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Bist du sicher dass deine Sache vor dem Landgericht landet? Der Streitwert dürfte ja eher Amtsgerichtsliga sein oder? Wäre für dich auch sinnvoller da du dort ohne Anwaltszwang agieren und dann leichter auf die Ombudsmann-Entscheidung verweisen kannst (wenn das dein Hauptargument ist).
Ja, bei dem Streitwert (entgangene Zinsen für die Restlaufzeit + Schlußboni der Sparpläne) wäre definitiv nicht mehr das Amtsgericht zuständig...
Aber, noch gebe ich die Hoffnung nicht auf, das es nicht soweit kommt. Schließlich besteht das Prozeßkostenrisiko auch und gerade für die DKB.

Ich habe mir inzwischen mehrfach die AGB und Bedingungen der Sparpläne duchgelesen und sehe da auch "beim besten Willen" keine Möglichkeit für die DKB, diese vorzeitig zu kündigen. Zwar ist natürlich immer jeder Fall individuell, aber auch in früheren Fällen, wo Banken versucht haben Sparverträge zu kündigen, weil sie in der Niedrigzinsphase nicht mehr die ursprünglich vereinbarten Zinsen zahlen wollten, sind solche Kündigungen regelmäßig höchstrichterlich kassiert worden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du darfst mir glauben, hier geht es um ein bisschen mehr als Dein Taschengeld.
 
Zuletzt bearbeitet:

JoeBang

Erfahrenes Mitglied
28.02.2022
342
603
Herr ZfT wird nun die Bank verklagen,
man hat ihn um seine Zinsen beraubt.
Jetzt geht’s der DKB endlich an den Kragen!
Was haben die sich bloß erlaubt?!

Querbanker und ChipTAN-Fetischisten,
die Bank will sie nicht mehr haben.
Ständig neue AGBs und Fristen!
Wie soll man das denn nur ertragen?

Das Konto blau, die Zukunft grün,
das CO₂ muss schnellstens weg.
Die Menschheit ist jetzt androgyn,
mitnichten ist das nur ein Gag!

Jetzt schnell noch ein paar Leut‘ entlassen,
die Zahlen müssen wieder rauf.
Dazu ein kleines Statement verfassen,
dafür nehmen wir schon was in Kauf.

„Vorwärts immer, rückwärts nimmer“,
das hat schon der Erich damals gesagt,
Wird’s bei der DKB jetzt wirklich schlimmer?
Das erfahren wir soon™ an einem and‘ren Tag.
 

Soprano

Erfahrenes Mitglied
30.10.2021
589
556
Die DKB macht den Stellenabbau obwohl sie im letzten Jahr 1,3 Milliarden Gewinn machten.
Von daher bin ich als Kunde erstmal entspannt.
Umstrukturierung auf mehr Digital.
 
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avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
610
574
Der Ombudsmann hat aber nun mal begründet festgestellt, daß die Kündigung der Girokarte unwirksam ist. Ich habe nicht gesagt dass die DKB daran gebunden ist. Aber es zeigt doch recht deutlich, dass sich die DKB nicht um vertragliche Vereinbarungen schert.

Wie sehen jetzt deine nächsten Schritte aus?
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.718
2.346
Du darfst mir glauben, hier geht es um ein bisschen mehr als Dein Taschengeld.
Für die DKB ist die Message bei Einschaltung des Ombudsmann eine andere:

„Kunde hat keine RSV und oder keine Kohle für einen Rechtsstreit.“
Ja, das ist ein wenig verkürzt und simpel gedacht.
Es ist aber durchaus die Denkweise der Rechtsabteilungen in großen Unternehmen.

Der Rechtsweg steht Dir offen, Du allein entscheidest.

Ich persönlich finde Deinen Einsatz bemerkenswert, aber wenig zielführend.
Auch mit ausreichender finanzieller Potenz wäre mir das Prozessrisiko zu hoch und am Ende steht auf jeden Fall das Ende der Geschäftsbeziehung.

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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Wie sehen jetzt deine nächsten Schritte aus?
Das Thema Girokarte hat sich mit der Kündigung des Girokontos ehh erledigt, aber was die Sparpläne angeht, bleibe ich auf jeden Fall dran.
Für die DKB ist die Message bei Einschaltung des Ombudsmann eine andere:

„Kunde hat keine RSV und oder keine Kohle für einen Rechtsstreit.“
Ja, das ist ein wenig verkürzt und simpel gedacht.
Es ist aber durchaus die Denkweise der Rechtsabteilungen in großen Unternehmen.
Ich glaube ja eher, die Abteilung "Ombudsmann-Fälle" hat - aufgrund der ersten Niederlage - dem Praktikanten die Anweisung erteilt, mal eine Liste aller Produkte die ich habe, zusammenzustellen. Diese sollte er dann zur Abteilung "Abwicklung" rübertragen, welche normalerweise für die Kündigung überschuldeter Kunden zuständig ist. (Das ganze Kündigungsschreiben ist in einem Ton abgefasst, als ob ich schwer verschuldet wäre.) Diese hauen dann das entsprechende Einschreiben raus, ggf. auch zweimal, weil der dort zuständige Azubi noch nicht weiß, wie man Einschreiben rückverfolgt.
Der letzte Syndikus ist wahrscheinlich schon von Bord gegangen, sodass die früher vielleicht mal vorgesehene Prüfung auf Vertragslaufzeiten einzelner Produkte, die einer Kündigung entgegenstehen, derzeit leider ausfällt. In der Wertpapierabteilung ist auch keiner mehr, den der Praktikant hätte befragen können, denn sonst wäre vielleicht aufgefallen, dass ich zusätzlich noch ein Depot habe, welches nun auf den Kündigungsschreiben fehlt.

Der Rechtsweg steht Dir offen, Du allein entscheidest.

Ich persönlich finde Deinen Einsatz bemerkenswert, aber wenig zielführend.
Auch mit ausreichender finanzieller Potenz wäre mir das Prozessrisiko zu hoch und am Ende steht auf jeden Fall das Ende der Geschäftsbeziehung.

Anhang anzeigen 242872

An welcher Stelle soll denn da so ein hohes Risiko für mich sein?
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
3.816
7.527
In der Vergangenheit stellte Das konnte Bank die Steuerbescheinigung für Depotinhaber immer Anfang März ein. Nun scheint sich das ganze um vier Wochen zu verschieben. Frage: Hat schon jemand seine Bescheinigung für 2023 ( mit oder ohne Depot) erhalten?

1709280396221.png
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.215
1.284
Habe auch noch nichts bekommen. Ist zwar jetzt keine DKB-spezifische Sache, aber wo ist denn das Problem, zeitnah eine Steuerbescheinigung auszustellen (speziell ohne Depot)? Meine Bescheinigung von der BoS habe ich am 02.01. bekommen.
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.718
2.346
An welcher Stelle soll denn da so ein hohes Risiko für mich sein?
Keine Ahnung, wie alt Du bist.

Auch ich habe den „vor Gericht und auf hoher See“ Spruch früher immer belächelt.
Leider hatte ich da später unschöne Erfahrungen, die das dann bestätigt haben, obwohl Anwalt und ich zu 100% sicher waren.

Und mir blieb dann auch der weitere Rechtsweg versperrt, weil <600€.
Die Gesamtkosten, inkl. Gerichts- und Anwaltskosten, waren in Summe aber >600€. ;-)

Das soll nicht bedeuten, dass ich nicht meine Rechte, notfalls durch Klage durchsetze!
Ich überlege aber seitdem mehr, ob sich Aufwand, Risiko und Erfolgschancen lohnen.
Kommt aber sehr selten vor, das meiste klärt man durch kurzen Anruf oder Mail/Brief.

Wie hoch ist denn der Streitwert, kann man das überhaupt beziffern?
 
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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.722
3.297
@ZfT: Du bist wirklich im falschen Film. Robben trifft es glaub ich genau auf den Punkt. Die Bank macht täglich nichts anderes als Risikoabwägungen und sie geht davon aus, dass keine RSV vorhanden ist. Wo kein Kläger, da kein Richter und solltest Du jemals zum Fachanwalt gehen, was ich mir kaum vorstellen kann, dann wird man Dir vorrechnen, welche Kosten zunächst auf dich zukommen. Bekommst Du kein Recht, wird es teuer. Gewinnst Du in erster Instanz, geht die Bank ohnehin in Berufung, weil sie kein Grundsatzurteil will, also geht das Spielchen von vorne los und zieht sich über Jahre. Die Bank denkt finanziell in ganz anderen Dimensionen. Die hat ne eigene Rechtsabteilung, eigene Anwälte etc. Weißt Du was für so eine Bank 10.000 Euro sind? Peanuts, Kleckerbeträge, ne kleinere Weihnachtsfeier als gewohnt. :)
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.405
3.758
@ZfT: Du bist wirklich im falschen Film. Robben trifft es glaub ich genau auf den Punkt. Die Bank macht täglich nichts anderes als Risikoabwägungen und sie geht davon aus, dass keine RSV vorhanden ist. Wo kein Kläger, da kein Richter

Vor allem: Bevor das Gericht die Klage annimmt, müssen vorher die Gerichtskosten bezahlt sein.
@ZfT : Du musst in jedem Fall erstmal Geld bezahlen (Gerichtskosten), und bekommst das nur bei Erfolg in der letzten Instanz irgendwann zinsfrei zurück. Schon wegen Zinsverlust verlierst Du mehr, als Dich die Girocard gekostet hätte.

Den ganzen Zeitverlust/ Geldverlust nur, um die DKB „zu ärgern“?
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.722
3.297
Das einzig kostenlose dürfte die Erstberatung beim Anwalt sein. In dem Moment, wo der Anwalt ein Schriftstück aufsetzt, die Klageschrift z. B. wirds schon 3 stellig.
 

reisener

Aktives Mitglied
13.07.2022
113
104
Und mir blieb dann auch der weitere Rechtsweg versperrt, weil <600€.


Gewinnst Du in erster Instanz, geht die Bank ohnehin in Berufung, weil sie kein Grundsatzurteil will, also geht das Spielchen von vorne los und zieht sich über Jahre.

Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, ist das wirklich so? Wenn man als Kläger in der ersten Instanz verliert, dann ist bei Bagatellbeträgen Schluss, aber wenn der Beklagte verliert, dann kann er bis zum Obersten Gerichtshof weitermachen?
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
369
601
Das soll nicht bedeuten, dass ich nicht meine Rechte, notfalls durch Klage durchsetze!
Ich überlege aber seitdem mehr, ob sich Aufwand, Risiko und Erfolgschancen lohnen.
Kommt aber sehr selten vor, das meiste klärt man durch kurzen Anruf oder Mail/Brief.

Es wäre ja schön, wenn man bei der DKB etwas durch Mail/Brief/Telefon etc. klären könnte, aber das setzt voraus, dass die mit mir kommunizieren. Das tun sie leider nicht.

Wie hoch ist denn der Streitwert, kann man das überhaupt beziffern?

Soweit ich mich bislang informiert habe, würde der Streitwert nach den noch ausstehenden Zinsen für die restliche Laufzeit sowie die Differenz zwischen den aktuell erreichten Boni und den Schlußboni berechnet werden. Das die Sparpläne noch einige Jahre Laufzeit vor siche haben, wird das auf jeden Fall fünfstellig.

@ZfT: Du bist wirklich im falschen Film. Robben trifft es glaub ich genau auf den Punkt. Die Bank macht täglich nichts anderes als Risikoabwägungen und sie geht davon aus, dass keine RSV vorhanden ist. Wo kein Kläger, da kein Richter und solltest Du jemals zum Fachanwalt gehen, was ich mir kaum vorstellen kann, dann wird man Dir vorrechnen, welche Kosten zunächst auf dich zukommen. Bekommst Du kein Recht, wird es teuer. Gewinnst Du in erster Instanz, geht die Bank ohnehin in Berufung, weil sie kein Grundsatzurteil will, also geht das Spielchen von vorne los und zieht sich über Jahre. Die Bank denkt finanziell in ganz anderen Dimensionen. Die hat ne eigene Rechtsabteilung, eigene Anwälte etc. Weißt Du was für so eine Bank 10.000 Euro sind? Peanuts, Kleckerbeträge, ne kleinere Weihnachtsfeier als gewohnt. :)

Ich kann nicht erkennen, dass sich das seitens DKB irgendwer bislang überhaupt mal richtig angeguckt hat. Klar ist, die wollen mich gern loswerden und haben dementsprechend die Kündigung rausgeschickt. Aber da hat sich wohl keiner mit den Produkten und deren Laufzeiten auseinandergesetzt.
Ansonsten könnten die mir doch einfach kurz mitteilen, was sie Ihrer Auffassung nach berechtigt, die Sparpläne kündigen zu dürfen. Wenn es dazu tatsächlich einen validen Grund gäbe, so wäre die Sache doch längst erledigt und es könnte sich beiderseits viel Aufwand und Ärger gespart werden.
Wenn das aber nicht der Fall ist und die wirklich Risikoabwägungen machen würden, so müssten sie doch feststellen, dass deren Prozeßkostenrisiko wesentlich höher ist.

Vor allem: Bevor das Gericht die Klage annimmt, müssen vorher die Gerichtskosten bezahlt sein.
@ZfT : Du musst in jedem Fall erstmal Geld bezahlen (Gerichtskosten), und bekommst das nur bei Erfolg in der letzten Instanz irgendwann zinsfrei zurück. Schon wegen Zinsverlust verlierst Du mehr, als Dich die Girocard gekostet hätte.

Den ganzen Zeitverlust/ Geldverlust nur, um die DKB „zu ärgern“?
Das ist so pauschal nicht richtig, Zinsen können durchaus geltend gemacht werden, u.U. sogar ab Prozeßbeginn.



Aber, ich betone nochmals, noch sind wir ja nicht soweit, zunächst mal wird ja das Schlichtungsverfahren durchlaufen und es bleibt abzuwarten, ob und wie die DKB darauf reagiert.
 

mietnomade

Reguläres Mitglied
19.02.2024
43
90
Der Schlichtungsprozess ist ja eben kein Gerichtsprozess, wo ein Richter das Urteil spricht, sondern auf Konsens aufgebaut. Sprich, es wird ein Schlichtungsvorschlag gemacht, von einer Autorität die beide akzeptieren. Dieser wird aber erst dann zu einem Schlichtungsspruch, wenn ihn alle annehmen. Gezwungen kann da keiner.
Das entwertet aber nicht den Vorschlag oder die Autorität des Schlichters - denn die hatten ja beide Seiten vorab anerkannt.

Die DKB will halt unbedingt ihre Bücher bereinigen, selbst wenn sie rechtlich nicht aus den von ihr angebotenen Produkten und Verträgen rauskommt. Und das bestätigen die Schlichtungsvorschläge und die Ablehnung der DKB ziemlich eindeutig.
 
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Reaktionen: Maynooth und ZfT

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.722
3.297
@ZfT: Du erwartest zu viel. Sieh es ganz nüchtern. Aus Sicht der Bank gibt es keinen Grund mehr, mit Dir in irgend einer Art und Weise zu kommunizieren. Sie schuldet Dir aus ihrer Sicht auch keine Erklärung. Die Kündigung ist ausgesprochen und dein Widerspruch wurde bearbeitet, und zwar insofern, als dass man Dir schlichtweg noch einmal das gleiche Schreiben hat zukommen lassen. Mit Dir und der gesamten Angelegenheit will und wird sich Niemand mehr befassen. Erst wenn Du wirklich effektiv gegen die Kündigung vorgehst, wird die Bank tun, was sie gesetzlich gesehen tun muss.

Möglicherweise betrachtet die Bank die Fortführung der Geschäftsbeziehung auch als unzumutbar und versucht es in dieser Richtung, keine Ahnung. Fakt ist, die Bank ist fertig mit Dir. Berechtigt, oder nicht ist gar nicht die Fragestellung zum jetzigen Zeitpunkt.
 

reisener

Aktives Mitglied
13.07.2022
113
104
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Und was bedeutet das jetzt konkret, für diesen Fall? Ich bin kein Jurist, verstehe nur Bahnhof.

Legt es letztendlich der Richter fest ob es weitergeht?
Das Gericht des ersten Rechtszuges lässt die Berufung zu, wenn
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert