Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
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und wie sieht diese Regelung in den anderen 15 Ländern aus?

Frage aus dem anderen Fred: gelten die Regeln des Einreisebundeslandes oder die des Wohnsitzregistrierunsbundeslandes?
 
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das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
663
25
Es gelten beide. Lande ich in NRW und wohne in HH, dann schaue ich ob es Transitregeln in der NRW Verordnung gibt. Dann fahre ich los nach HH und bei Ankunft in HH sind die lokalen Regeln anzuwenden.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Es gelten beide. Lande ich in NRW und wohne in HH, dann schaue ich ob es Transitregeln in der NRW Verordnung gibt. Dann fahre ich los nach HH und bei Ankunft in HH sind die lokalen Regeln anzuwenden.

Im anderen Thread wurde berichtet dass die Söldner vom Margus (eigentlich sind es wohl Söldner von Mutti) am MUC Airport einen BaWü Wohnsitzregistrierten nicht ohne Ausfüllen der Einreiseerklärung durch die Passkontrolle (Einreise aus Non-Schengen) lassen wollten obwohl zu dem Zeitpunkt das nur für BY galt!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.008
16.286
Es gelten beide. Lande ich in NRW und wohne in HH, dann schaue ich ob es Transitregeln in der NRW Verordnung gibt. Dann fahre ich los nach HH und bei Ankunft in HH sind die lokalen Regeln anzuwenden.

Und je nach Reiseweg und Verkehrsmittel bitte auch noch einen Blick in die VOen von Niedersachsen und Bremen werfen ;)
 

born2fly

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25.10.2009
5.548
2.708
FRA
Verschärfung der Einreise in Singapur:

Gemäß MOH wird ab dem 24.01. um 23:59 Uhr ein PCR-Test bei Ankunft durchgeführt. Die aktuellen SHN-Anforderungen bleiben losgelöst vom Testergebnis in Kraft. D. h. erst Quarantäne und am Ende ist dann ein erneuter Test notwendig.

Es wird dazu geraten, sich für den Test bei Ankunft bereits im Vorfeld hier anzumelden.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.548
2.708
FRA
Bei Reisenden aus UK und Südafrika schließt sich zudem an die 14-tägige Hotelquarantäne eine zusätzliche 7-tägige Hausquarantäne (und ein weiterer COVID-Test) an.

Genauer gesagt für Singapore Citizens or Permanent Residents. Das aber bereits ab dem 18.01. 23:59 Uhr.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.371
991
Und je nach Reiseweg und Verkehrsmittel bitte auch noch einen Blick in die VOen von Niedersachsen und Bremen werfen ;)

ANgenommen ich komme aus einem nicht mutierten Risikogebiiet mit dem Auto zurück. Im Söderland Einreise scheint wohl das schlechteste zu sein. ABer ich scheiß drauf, ich registriere mich, fahre aber nur durch. Dann über Transit Hessen Einreise nach NRW. Bleibe dort in NRW mind 24 Stunden, mache den Test, welcher negativ ist, und reise dann in mein "heimatgemeldetes" Bundesland Hessen rein. Wenn ich logisch denke bin ich dann frei ohne Test und Quarantäne, oder habe ich einen Denkfehler??
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.008
16.286
Diskutabel. Entweder, man sitzt einmal irgendwo im ersten "Zielbundesland" seine Test- und/oder Quarantaeneerfordernisse ab und ist in allen weiteren Bundeslaendern kein Einreisender mehr. Oder man guckt immer auf jedes Bundesland in dem man gerade ist und die auslaendischen Gebiete, in denen man in den letzten x Tagen zuvor war. Da duerfte es mangels Rechtsprechung bisher keine eindeutige Antwort geben.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
340
46
... oder habe ich einen Denkfehler??

Ja, hast Du. Wenn Du von NRW nach Hessen fährst, reist Du in Hessen ein. Nach der hessischen Verordnungslage kommt es nur darauf an, ob Du Dich in den letzten zehn Tagen vor Deiner Reise in einem Risikogebieten aufgehalten hast. Wenn ja, musst Du in Quarantäne, die Du frühestens am fünften Tag nach Einreise beenden kannst. Einreisetag ist dann nicht der Tag Deiner Rückkehr in Bayer sondern der Tag, an dem Du von NRW nach Hessen fährst.

Edit: nach einem Hinweis von airsicknesbag in Beitrag #7020 habe ich diese Auffassung in Beitrag #7021 relativiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Diskutabel. Entweder, man sitzt einmal irgendwo im ersten "Zielbundesland" seine Test- und/oder Quarantaeneerfordernisse ab und ist in allen weiteren Bundeslaendern kein Einreisender mehr. Oder man guckt immer auf jedes Bundesland in dem man gerade ist und die auslaendischen Gebiete, in denen man in den letzten x Tagen zuvor war. Da duerfte es mangels Rechtsprechung bisher keine eindeutige Antwort geben.

Am Ende dürfte es davon abhängen, welche Adresse man bei der Einreiseanmeldung angibt. Eine Pflicht, sich unmittelbar nach Einreise ins Bundesgebiet an den Erstwohnsitz zu begeben, gibt es m.E. nicht.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.008
16.286
Adressen, Wohnsitze und Angaben sind natuerlich irrelevant, ja. Es kommt einzig darauf an, wo man so lange verweilt, dass man das Bundesland nicht mehr auf direktem Weg verlaesst, oder wie auch immer das in der jeweiligen Verordnung formuliert ist.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
663
25
Ich würde sagen man sollte es vom Kontrollpunkt her denken. Wenn ich in NRW einreise könnte ich an einem x-beliebigen Punkt in NRW von der Polizei kontrolliert werden. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt in NRW aufhalte falle ich unter die lokalen Coronabestimmungen, denn die Polizei kann nur die Einhaltung der Regeln aus dem eigenen Bundesland durchsetzen. D.h. bei einer Kontrolle muss ich mich an die Transitbestimmungen der Verordnungen von NRW und aller Bundesländer die ich durchfahre halten.

Das die Kontrollwahrscheinlichkeit auf der Autobahn gegen Null tendiert ist natürlich eine andere Frage.

Ich habe mich damit eingehend beschäftigt, da ich einmal geplant hatte in die Schweiz zu fahren und dabei BW zu durchfahren. Dort gab es eine klare Ausgangssperre nach 20 Uhr. D.h. hätte ich (obwohl keinen Wohnsitz in BW) die Straßen in BW nach 20 Uhr nutzen wollen, dann hätte ich eine der Ausnahmeregeln finden müssen oder halt vor 20 Uhr durchgefahren sein müssen.
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Die Ausgangssperre galt in BW nicht für Transitreisende.
Auch keine Grenzkontrolle Schweiz -> Deutschland bei mind. 10 Grenzübertritte in den vergangenen acht Wochen.


Ich würde sagen man sollte es vom Kontrollpunkt her denken. Wenn ich in NRW einreise könnte ich an einem x-beliebigen Punkt in NRW von der Polizei kontrolliert werden. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt in NRW aufhalte falle ich unter die lokalen Coronabestimmungen, denn die Polizei kann nur die Einhaltung der Regeln aus dem eigenen Bundesland durchsetzen. D.h. bei einer Kontrolle muss ich mich an die Transitbestimmungen der Verordnungen von NRW und aller Bundesländer die ich durchfahre halten.

Das die Kontrollwahrscheinlichkeit auf der Autobahn gegen Null tendiert ist natürlich eine andere Frage.

Ich habe mich damit eingehend beschäftigt, da ich einmal geplant hatte in die Schweiz zu fahren und dabei BW zu durchfahren. Dort gab es eine klare Ausgangssperre nach 20 Uhr. D.h. hätte ich (obwohl keinen Wohnsitz in BW) die Straßen in BW nach 20 Uhr nutzen wollen, dann hätte ich eine der Ausnahmeregeln finden müssen oder halt vor 20 Uhr durchgefahren sein müssen.
 

Lutz1

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21.12.2016
1.371
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Ja, hast Du. Wenn Du von NRW nach Hessen fährst, reist Du in Hessen ein. Nach der hessischen Verordnungslage kommt es nur darauf an, ob Du Dich in den letzten zehn Tagen vor Deiner Reise in einem Risikogebieten aufgehalten hast. Wenn ja, musst Du in Quarantäne, die Du frühestens am fünften Tag nach Einreise beenden kannst. Einreisetag ist dann nicht der Tag Deiner Rückkehr in Bayer sondern der Tag, an dem Du von NRW nach Hessen fährst.

Womöglich hast du Recht, aber ich könnte mich ja beispielsweise 7 Tage frei in NRW bewegen und bei Einreise nach Hessen am achten Tag, müßte ich noch in Quatantäne weil ich am Tag 0 bzw 1 in einem ausländischen Risikogebiet war. Aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Regeln habe ich ja schon lange aufgegeben.....
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
340
46
Das macht auch nicht wirklich Sinn, ist aber in Hessen erstmal geltendes Recht. Eine noch deutlichere Konstellation war ja auch beim Antragsteller in dem vielbeachteten Verfahren vor dem OVG Münster gegeben. Der reiste von den Balearen (Risikogebiet) zunächst auf die Kanaren (damals kein Risikogebiet) und nach neun Tagen Kanaren nach NRW. Trotzdem hätte ihn da die volle Quarantäne getroffen, weil er sich ja "zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten zehn Tage" in einem Risikogebiet aufgehalten hatte. Das OVG Münster kam in seiner Prüfung nicht mehr zur Sinnlosigkeit dieser Regelung, weil es schon einen grundsätzlicheren Ansatz für die Aufhebung der Verordnung gewählt hatte.
 

espiderman24

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04.06.2015
340
46
Du hast Recht. Während es in der NRW-Verordnung heißt:

"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und...",

sagt die Hessen-Verordnung ausdrücklich

"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und...".

In dem Fall dürfte der Weg von NRW nach Hessen tatsächlich nicht als Einreise im Sinne der Verordnung zu bewerten sein.
 
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ahasia

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13.05.2011
274
1
HAM
Du hast Recht. Während es in der NRW-Verordnung heißt:

"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und...",

sagt die Hessen-Verordnung ausdrücklich

"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und...".

In dem Fall dürfte der Weg von NRW nach Hessen tatsächlich nicht als Einreise im Sinne der Verordnung zu bewerten sein.

Willst du damit sagen, dass es rechtlich also möglich wäre z.B. aus einem Risikogebiete nach DUS zu fliegen (inkl. negativem Test), dann eine Nacht bei meiner Tante in Köln zu verbringen um am nächsten Tag nach Hause nach Schleswig-Holstein zu fahren? (in der VO von SH steht nichts von: in den letzten 10 Tagen) :confused:
 
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meilenfreund

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10.03.2009
7.005
6.129

Elephant

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11.03.2010
418
170
STR/VIE/MEX
Mal wieder zum Titel:
Heute in OTP aus VIE eingereist, es wird für berufl. Aufenthalte bis 72h ein bis zu 48h alter PCR Test benötigt.
Es wurde im Flieger ein Zettel ausgeteilt, oben Englisch, unten Rumänisch. Beide Abschnitte sind zwingend auszufüllen (man schreibt einfach das oben geschriebene nochmal rein).
Dann erfolgt erst eine Vorkontrolle und dann saßen da 3 Damen im weißen Kittel, die haben meine Nachweise überprüft.
Dort wird dann der Zettel geteilt, man bekommt eine Hälfte für die Immigration mit.
Transitpassagiere werden separat geführt.
Meine Wartezeit bis zur Gepäckausgabe: 25min