Es gelten beide. Lande ich in NRW und wohne in HH, dann schaue ich ob es Transitregeln in der NRW Verordnung gibt. Dann fahre ich los nach HH und bei Ankunft in HH sind die lokalen Regeln anzuwenden.
Es gelten beide. Lande ich in NRW und wohne in HH, dann schaue ich ob es Transitregeln in der NRW Verordnung gibt. Dann fahre ich los nach HH und bei Ankunft in HH sind die lokalen Regeln anzuwenden.
Verschärfung der Einreise in Singapur:
Bei Reisenden aus UK und Südafrika schließt sich zudem an die 14-tägige Hotelquarantäne eine zusätzliche 7-tägige Hausquarantäne (und ein weiterer COVID-Test) an.
Und je nach Reiseweg und Verkehrsmittel bitte auch noch einen Blick in die VOen von Niedersachsen und Bremen werfen![]()
... oder habe ich einen Denkfehler??
Diskutabel. Entweder, man sitzt einmal irgendwo im ersten "Zielbundesland" seine Test- und/oder Quarantaeneerfordernisse ab und ist in allen weiteren Bundeslaendern kein Einreisender mehr. Oder man guckt immer auf jedes Bundesland in dem man gerade ist und die auslaendischen Gebiete, in denen man in den letzten x Tagen zuvor war. Da duerfte es mangels Rechtsprechung bisher keine eindeutige Antwort geben.
Gilt auf den Bundesfernsrtraßen nicht Bundesrecht? Wie auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn?
Ich würde sagen man sollte es vom Kontrollpunkt her denken. Wenn ich in NRW einreise könnte ich an einem x-beliebigen Punkt in NRW von der Polizei kontrolliert werden. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt in NRW aufhalte falle ich unter die lokalen Coronabestimmungen, denn die Polizei kann nur die Einhaltung der Regeln aus dem eigenen Bundesland durchsetzen. D.h. bei einer Kontrolle muss ich mich an die Transitbestimmungen der Verordnungen von NRW und aller Bundesländer die ich durchfahre halten.
Das die Kontrollwahrscheinlichkeit auf der Autobahn gegen Null tendiert ist natürlich eine andere Frage.
Ich habe mich damit eingehend beschäftigt, da ich einmal geplant hatte in die Schweiz zu fahren und dabei BW zu durchfahren. Dort gab es eine klare Ausgangssperre nach 20 Uhr. D.h. hätte ich (obwohl keinen Wohnsitz in BW) die Straßen in BW nach 20 Uhr nutzen wollen, dann hätte ich eine der Ausnahmeregeln finden müssen oder halt vor 20 Uhr durchgefahren sein müssen.
Ja, hast Du. Wenn Du von NRW nach Hessen fährst, reist Du in Hessen ein. Nach der hessischen Verordnungslage kommt es nur darauf an, ob Du Dich in den letzten zehn Tagen vor Deiner Reise in einem Risikogebieten aufgehalten hast. Wenn ja, musst Du in Quarantäne, die Du frühestens am fünften Tag nach Einreise beenden kannst. Einreisetag ist dann nicht der Tag Deiner Rückkehr in Bayer sondern der Tag, an dem Du von NRW nach Hessen fährst.
Die Ausgangssperre galt in BW nicht für Transitreisende.
Auch keine Grenzkontrolle Schweiz -> Deutschland bei mind. 10 Grenzübertritte in den vergangenen acht Wochen.
ist aber in Hessen erstmal geltendes Recht.
Du hast Recht. Während es in der NRW-Verordnung heißt:
"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und...",
sagt die Hessen-Verordnung ausdrücklich
"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und...".
In dem Fall dürfte der Weg von NRW nach Hessen tatsächlich nicht als Einreise im Sinne der Verordnung zu bewerten sein.
Gilt auf den Bundesfernsrtraßen nicht Bundesrecht? Wie auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn?
Denke ich auch, aber ich bin mir nicht sicher. Speziell weil die Autobahnpolizei von den Länderpolizeien und nicht von der Bundespolizei gestellt wird.