Ich habe eine Frage bezüglich der Situation in Frankreich. Und zwar ist mir nicht klar, ob der PCR-Test im Land des Abflugs nach Frankreich gemacht werden muss, oder ob er auch in einem anderen Land gemacht werden kann.
Hierzu ein Beispiel:
Angenommen, ich fliege FRA > TUN > CDG > FRA, und mache den PCR-Test noch in Deutschland, also in FRA. Dann habe ich einen kurzen Aufenthalt in TUN, und fliege von dort am nächsten Tag via CDG nach FRA zurück, wobei zum Zeitpunkt des Fluges TUN > CDG der PCR-Test noch innerhalb der (von Frankreich geforderten) 72-Stunden-Frist liegt.
Akzeptiert Frankreich bzw. die Airline beim Boarding in TUN dann den noch in Deutschland gemachten Test, oder muss der Test für das Boarding des Fluges TUN > CDG (dh. die Einreise nach / den Transit in CDG) zwingend in TUN gemacht werden?
Auf der offiziellen französischen Website heißt es nämlich:
"Where an RT-PCR test cannot be carried out in the country of departure, you can ask the embassy or consulate of France for a specific document called a “PCR test exemption” (Dispense de test PCR), subject to pressing grounds for travel (limited to a very small number of circumstances) and prior acceptance of".
Diese Formulierung klingt einerseits danach, dass der Test zwingend im Land des Abflugs nach Frankreich gemacht werden muss, kann aber andererseits auch so gemeint sein, dass sich das auf Länder mit schwacher Infrastruktur ohne Testmöglichkeit bezieht ..
Dem eher entgegen stehend heißt es hingegen in der offiziellen IATA-Seite für Frankreich: "Passengers must have a negative test result taken less than 72 hours before departure from the first embarkation point".
Hier wird auf den "first embarkation point" (auf dem Weg nach Frankreich) referenziert, und das wäre in dem Beispiel ja TUN, und nicht der usprüngliche Start in FRA, auch wenn diese Formulierung ebenso nicht klar festlegt, wo der PCR Test denn nun gemacht werden muss bzw. kann.
Kann mir jemand weiterhelfen? Wie seht ihr das?