EU Fluggastrechte / Annullierung

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A

Anonym70281

Guest
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Mal ne hoffentlich einfache Frage:
Fluggesellschaft XYZ bietet aktuell kostenfreie Umbuchungen bis einen Tag vor dem Flug an. Allerdings mit der Verweis, dass bei ein Tarifanpassung notwendig sein kann.
Es ist aber abzusehen, dass Teile der Flugroute ohnehin gestrichen werden.

Ist es in dem Fall sinnvoller, auf die Stornierung zu warten, weil dadurch eine Verschiebung ohne Tarifanpassung stattfindet oder bin ich da dann auf gewisse Daten beschränkt? Tarifanpassung heißt für mich nicht Economy > Business, sondern Super Saver > Saver Tarif z.B.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
oder bin ich da dann auf gewisse Daten beschränkt?
Ja.

Neuer Flug (Ersatzbeförderung) muss nach dem ursprünglichen starten, wobei auch Fremdmetall in Betracht kommt (Art. 8 I b). Eine Beförderung auf gleichem Metall zu einem späteren, beliebigen Zeitpunkt ist möglich, sofern noch Plätze frei sind (Art. 8 I c).

Wenn du früher reisen willst, dürfte eine Umbuchung mit Tarifanpassung der bessere Weg sein.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.190
195
STR
Brauch mal kurz Hilfe: Gebucht SOF-VIE-STR. SOF-VIE verspätet, Anschluss in VIE weg. Umgebucht auf VIE-FRA-STR. VIE-FRA geflogen. Anschlussflug FRA-STR annulliert - letzte Teilstrecke dann mit der Bahn zurückgelegt. Ursprünglich geplante Ankunft 19:00 Uhr - tatsächliche Ankunft 00:30 Uhr. Hier stehen mir dann 1x 250€ zu, oder?

Anyone?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
So viele Störungen. Kein außergewöhnlicher Umstand? Sonst siehts gut aus. Die Bahn hast du ersetzt bekommen?
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.190
195
STR
So viele Störungen. Kein außergewöhnlicher Umstand? Sonst siehts gut aus. Die Bahn hast du ersetzt bekommen?

Von LH umgebucht auf die Bahn.

Außergewöhnliche Umstände waren nicht ersichtlich.

Mir geht es mehrheitlich darum, ob ich Ansprüche gegenüber OS und LH habe oder nur gegenüber OS.
Ich denke aber nur gegen OS.

War witzig zu sehen, wie der gesamte FRA-STR Flieger dann in Mannheim umgestiegen ist mit Gepäck.
 
A

Anonym70281

Guest
Ja.

Neuer Flug (Ersatzbeförderung) muss nach dem ursprünglichen starten, wobei auch Fremdmetall in Betracht kommt (Art. 8 I b). Eine Beförderung auf gleichem Metall zu einem späteren, beliebigen Zeitpunkt ist möglich, sofern noch Plätze frei sind (Art. 8 I c).

Wenn du früher reisen willst, dürfte eine Umbuchung mit Tarifanpassung der bessere Weg sein.
Neee, wir haben Tickets bei JAL mit Ziel Japan. Bis dort wieder geöffnet wird, dauert es sicher noch. Die Tickets waren halt Super Saver (also ca. 650€ in Economy), es wäre schön, den Tarif zu behalten. Wir würden halt auf Oktober umbuchen, auch wenn es realistisch gesehen dieses Jahr ohnehin nix mehr wird mit Einreise. Einmal wurde uns das Ticket schon ohne Aufpreis umgebucht (von Dezember auf März), damals fiel ein inner-japanischer Zubringer aus, der wohl auch diesmal wieder dem Rotstift zum Opfer fallen dürfte.

Da JAL eigentlich eine sehr kulante Politik bzgl. Tickets hat, ist halt die Hoffnung, dass ich nach Stornierung des Zubringers erneut ohne Aufpreis Richtung Ende des Jahres umbuchen kann. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.190
195
STR
Und für die Annullierung FRA-STR dann nochmal gegen LH, nicht?

Das ist vorwiegend meine Frage.
Allerdings sollte FRA-STR um 22:45 Uhr ankommen, mit der DB war ich (aufgrund Verspätung DB) erst 00:30 Uhr am STR.

Das ist jetzt seit über 5 Jahren mal wieder mein erster Entschädigungsfall (was mir auch echt lieber ist statt das Geld abzugreifen). Deswegen die Frage.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Doppelt abkassieren geht in meinen Augen nicht.
OS hat mit der Verspätung SOF-VIE den ersten Grund für die Ankunftsverspätung in STR gelegt.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Doppelt abkassieren geht in meinen Augen nicht.
Das denke ich auch. Situation wäre ja die gleiche, wenn der Pax direkt in VIE auf eine langsame Bahn umgebucht worden wäre.

A.a.: EuGH, Urt. v. 12.03.2020 - C-832/18

In diesem konkreten Fall ist lohnt jedoch ein Blick in Art. 5 I c iii:
...es sei denn, iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.190
195
STR
Das denke ich auch. Situation wäre ja die gleiche, wenn der Pax direkt in VIE auf eine langsame Bahn umgebucht worden wäre.

A.a.: EuGH, Urt. v. 12.03.2020 - C-832/18

In diesem konkreten Fall ist lohnt jedoch ein Blick in Art. 5 I c iii:

Danke. Das hatte ich gesucht. Waren (wenn man die LH-Verbindung separat betrachtet) „nur“ 1:45h. Somit fällt das flach und es gibt 1x 250€ von OS. Danke für die Hilfe. :)
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
OS darf sich natürlich bei der LH gerne schadlos halten. Dass die Ankunftsverspätung die 4h-Marke gerissen hat, ist auf das Verhalten von Lufthansa zurückzuführen (Annullierung FRA-STR).
 

Xero

Aktives Mitglied
23.04.2017
190
359
BER/FRA
Frage an die Profis im Forum.

Bin Ende November BER-FRA-SFO-KOA geflogen. Flüge waren alle LH bis auf das letzte Segment UA.
Tickets gingen über die Firma mit einem US-Reisebüro, es waren 016er statt 220er.

Das letzte UA Segment SFO-KOA hatte wegen technischer Probleme an der Maschine und am Ersatz mehr als 5 Std. Verspätung in KOA.

Greifen trotz 016er Ticket die EU Fluggastrechte, weil Abflug in der EU? Und Ansprechpartner wäre dann LH oder UA?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Anspruchsgegner ist Lufthansa. LH schuldet Dir EUR 600 pro Nase. Lufthansa hat das letzte Segment aus der EU raus durchgeführt bzw. ist die letzte EU-Airline auf Deiner Flugverbindung.
Für diese Fallkonstellation gab es ein EUGH-Urteil. LH haftet somit für UA. LH steht es natürlich frei, sich bei UA schadlos zu halten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.790
Die Ticketnummer ist fluggastrechtlich völlig egal. (Beförderungsvertraglich auch, aber das ist jetzt nicht Thema.)
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
194
ich war über condor/sundair im märz 2021 von Dus nach Rmf (marsa alam) gebucht als R/T.
der hinflug wurde storniert und erstattet, der rückflug ist noch valide.
da ich nicht nach marsa alam hin schwimmen möchte , habe ich eine ersatzbeförderung mit anderer fluggesellschaft von condor verlangt, allerdings ohne bisherige reaktion.
kann ich auf vertragserfüllung bestehen und ggfs. selbst einen hinflug buchen, um anschliessend condor in die kostenpflicht zu nehmen ?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.414
ich war über condor/sundair im märz 2021 von Dus nach Rmf (marsa alam) gebucht als R/T.
der hinflug wurde storniert und erstattet, der rückflug ist noch valide.
da ich nicht nach marsa alam hin schwimmen möchte , habe ich eine ersatzbeförderung mit anderer fluggesellschaft von condor verlangt, allerdings ohne bisherige reaktion.
kann ich auf vertragserfüllung bestehen und ggfs. selbst einen hinflug buchen, um anschliessend condor in die kostenpflicht zu nehmen ?
Lässt sich so einfach nicht klären, da die Frage ist, ob du einer Ersattung zugestimmt hast und damit dein recht auf eine anderweitige Beförderung aufgegeben hast.
Im Normalfall hast du das Recht auf eine Rückererstattung oder auf eine anderweitige Ersatzbeförderung zu deinem Ziel. Ist dieses Wahlrecht ausgeübt, kann man sich nicht im Nachhinein umentscheiden. Wurde das nicht gemacht, dann Condor zur Ersatzbeförderung auffordern. Entsprechen sie diesem Wunsch nicht, dann kannst du deine Ersatzbeförderungen unter vergleichbaren Reisebedinungen selber buchen und dann von Condor die Rückersattung deiner Auslagen verlangen abzüglich dessen, was du schon erhalten hast. Die EU/VO sieht eine Erastzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt nach dem Abflug vor. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
 
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intesa

Aktives Mitglied
06.07.2020
153
154
Mein Flug:
CPT-MUC-Lej wurde auf CPT-FRA-Lej geändert, da MUC-Lej scheinbar abends eingestellt wurde.

Abflug statt 11 Uhr nun 18 Uhr und Ankunft statt 22:30, nun 11 Uhr am nächsten Tag.

Jetzt könnte ich am gleichen Tag fliegen oder eben einen Tag vorher. Gibt es für beides eine Entschädigung oder nur für den Flug der später ankommt?

Weniger als 14 Tagen vorher kam die Änderung rein.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
Also zwischen dem annullierten Rückflug CPT-MUC und dem Datum der Mitteilung lagen weniger als 14 Tage?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.176
ja.

Wenn ich einen Tag früher zurückfliege gibt es den Flug noch.
Würde ich dann auch eine Entschädigung erhalten?
ja, dann ist die Ausgleichsleistung auch fällig.
Bitte den Begriff Entschädigung und Ausgleichsleistung nicht durcheinander wirbeln.

da ich nicht nach marsa alam hin schwimmen möchte , habe ich eine ersatzbeförderung mit anderer fluggesellschaft von condor verlangt, allerdings ohne bisherige reaktion.
kann ich auf vertragserfüllung bestehen und ggfs. selbst einen hinflug buchen, um anschliessend condor in die kostenpflicht zu nehmen ?

Ja!
 
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