Weil ich mir schlicht nicht vorstellen kann, dass im Falle eines harten Brexits die Geschäfte völlig problemlos und ohne Unterbrechungen weiterlaufen, solange wir eine GB-IBAN haben, allen Versprechungen zum Trotz. Und Miete, Versorger usw. sind in meinen Augen einfach zu sensible Zahlungen, als dass Zahlungsverzug ohne Ärger hinzunehmen wären.
Mietzahlungen sind besonders sensibel. Ist im Vertrag ein Zahlungsdatum angegeben - wie eigentlich immer - dann ist das auch das Datum, an dem das Geld da sein sollte. Eine "unregelmäßige Zahlung" reicht vielen Gerichten bereits aus, einer Kündigung stattzugeben. Da sind die teilweise enorm eng in ihrer Auslegung. Als unzweifelhaft gilt, dass eine Kündigung ausgesprochen werden kann, wenn - konkret am nächsten Zahlungstermin - mehr als eine Monatsmiete offen steht. Früher nahm man da oft die Kaltmiete an, heute wird oft die Warmmiete angesetzt (inkl. Umlagen und Heizung).
Das ganze hängt natürlich davon ab, ob der Vermieter den Mieter behalten will oder nicht. In einen Mietprozess spielen dann noch viele andere Faktoren hinein, wie z.B. Dauer der Vertragsbeziehung, ob solche "Störungen des Zahlungsverhaltens" schön öfter vorkamen, natürlich ob Mietrückstände zum Zeitpunkt des Verfahrens vollständig ausgeglichen sind, ob der Mieter alt oder schwerbehindert ist, etc.
Bei wiederkehrenden Zahlungen, wie es Mieten und Teilzahlungen an Versorger typischerweise sind, tritt sofort nach dem vereinbarten Zahlungstermin Verzug ein. Also Vertragsbruch. Es ist
nicht wie bei Rechnungszahlungen, dass z.B. eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen gewährt werden muss (bis zur Absendung des Geldes), dass ansonsten die Zahlungsfrist von 30 Tagen gilt (bis zum Eingang des Geldes), dass erst freundlich und kostenfrei erinnert, dann erst gemahnt werden darf, etc. Sondern es ist sofort Vertragsbruch, es darf sofort eine gebührenpflichtige Mahnung herausgehen.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch interessant, dass seit 2018 auch Versorger Kunde bei der Schufa werden können und dort Abfragen und Einträge vornehmen können. War der Ablauf der Vertragsbeziehung vertragsgemäß..?
Disclaimer: Deutsches Recht. Dies ist keine juristische Beratung.
HINZUFÜGUNG: Wer in Not ist und in Gefahr, seine Wohnung zu verlieren, kann sich an die örtliche "Bezirksstelle zur Wohnungssicherung" wenden. Die können einen Kredit für Mietrückstände geben und unterstützend tätig werden. Die Beantragung erfolgt häufig über die örtlichen Sozialämter.