Hmm, ich habe ja 100% bezahlt, mit zum Zahlungszeitpunkt gedecktem Konto, und der Weinhändler hat mir den Zahlungseingang in Textform bestätigt (!).
Wenn er dann die Zahlung wieder storniert, und das Geld auf meinem Revolut-Konto wieder verfügbar ist (und ich es ausgebe), ist das erstmal nicht mein Problem.
Der Händler hat also scheinbar den Betrag zuerst geblockt, und die Blockung wieder freigegeben, anstatt das Geld final abzuholen. Ist nicht sonderlich clever.
Das ist leider nicht richtig....
1. Du hattest nicht bezahlt. Eine Vormerkung ist kein Zahlungseingang. Das der Händler dir das geschrieben hat, glaube ich dir, aber es ist faktisch falsch. Dieser Fehler befreit dich aber nicht von deiner Zahlungspflicht.
2. Doch, dass ganze ist und bleibt dein Problem. Nur weil der Händler in Verzug mit der Abbuchung kommt, bist du nicht von der Zahlung befreit... Außer es ist verjährt. Ausgehend von Deutschland wäre das in dem Fall, Jahr der Fälligkeit plus 3 Jahre.
3. Stimmt, es ist nicht Clever... Aber auch diese "Fahrlässigkeit" befreit dich nicht von der Zahlungspflicht.
Mit dem Verfall der Vor-Autorisierung, hat der Händler keine Zahlungsgarantie gegenüber der Kreditkarte/Bank mehr. Aber alles andere bleibt vollständig bestehen.