Heimlich Homeoffice in Asien. Fragen..

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.756
10.573
HAM
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So mancher männlicher
Ich würde aber eine Art von Rufbereitschaft regeln, dass zB der Mitarbeiter verpflichtet ist, innerhalb von 24 oder 48 Stunden im Büro oder bei einem Kunden zu sein, wenn es wirklich nötig ist. Die Kosten dafür sind dann das Problem des Mitarbeiters.
Das solltest Du auch für das Inland regeln, ansonsten wirst du schnell feststellen, dass dein Direktionsrecht auch da Grenzen hat.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.855
1.568
Im März dieses Jahres wollte die südkoreanische Regierung die 69-Stunden-Woche einführen. Das spricht Bände.
Nicht das ich mir französische Verhältnisse wünsche, aber regulär 69 Std./Woche ist schon krass.
Da mir das etwas suspekt vorkam vielleicht nachgeschoben meine Rechercheergebnis, dass es sich hier um eine Maximalgrenze handeln sollte, die auch einen außergewöhnlichen Anteil über eine "Standardarbeitszeit" hinaus beinhaltet. Die Richtung ist trotzdem eindeutig und etwas erschreckend.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.498
18.225
NUE/FMO
www.red-travels.com
Damit setzt sich aber kaum ein Unternehmen ernsthaft auseinander. Daher ist das die gläserne Wand hinter der sich insbesondere Führungkräfte gerne verstecken: "Mir persönlich macht das ja gar nichts aus und es kommt am Ende sowieso aufs Ergebnis an. Aber Du weißt ja...Steuern....Datenschutz. Aber wir haben da schon einen Arbeitskreis eingerichtet der vielleicht noch in diesem Jahrzehnt zu einem Ergebnis kommt...."

Ein anderer Forist hatte es ja schon beiläufig gesagt. Worst Case wenn auch andere Arbeitnehmer plötzlich ähnliche Forderungen stellen:LOL:

besonders Datenschutzrechtlich gibt's zumindest bei uns auch eine Richtlinie, die jeder unterschreiben musste, der eine Zusatzvereinbarung für 100% HO bekommen hat. Dazu noch die HO-Richtlinie, wie das HO ausgestattet sein soll. Beide Dokumente zusammen haben 12 Seiten. Kontrollieren kann der AG das natürlich nicht zu 100%, HO ist eben auch eine Vertrauenssache
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
902
701
HKG
Das solltest Du auch für das Inland regeln, ansonsten wirst du schnell feststellen, dass dein Direktionsrecht auch da Grenzen hat.

Kann ich deinen Post so verstehen, dass es rechtlich unmöglich sein soll, am Mittwoch von einem Mitarbeiter der normal im Home-Office ist, zu verlangen, am Freitag im Büro zu erscheinen?
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.193
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Kann ich deinen Post so verstehen, dass es rechtlich unmöglich sein soll, am Mittwoch von einem Mitarbeiter der normal im Home-Office ist, zu verlangen, am Freitag im Büro zu erscheinen?
Nein, Aussage war, dass wenn du es fürs Inland nicht verlangst/regelst, du es für das Ausland auch nicht regeln darfst/kannst.
 
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Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
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539
Neuenhain / FRA
Da mir das etwas suspekt vorkam vielleicht nachgeschoben meine Rechercheergebnis, dass es sich hier um eine Maximalgrenze handeln sollte, die auch einen außergewöhnlichen Anteil über eine "Standardarbeitszeit" hinaus beinhaltet. Die Richtung ist trotzdem eindeutig und etwas erschreckend.
Man muss sich halt überlegen, warum so was eingeführt wird.. 14 Stunden am Tag sind doch nichts, da geht theoretisch doch noch mehr. Könnte mit karoshi Zusammenhängen. Zwar ein Phänomen aus Japan, aber auch in Südkorea kein ganz kleines Problem.

 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Ein paar Stichpunkte zum Thema Remote Working im Ausland:

1) Beispiel: Firma sitzt in Freilassing (Bayern); i.d.R. ist es erlaubt, auf Fehmarn oder Rügen zu arbeiten. Es ist nicht erlaubt, im 5km entfernten Salzburg zu arbeiten. Das ist verrückt. Auch kann man als Arbeitnehmer nicht kurzfristig ins Büro kommen, wenn man im Notfall sich eben auf Rügen aufhält.
Man sollte als Arbeitnehmer aber lieber Ziele im Ausland wählen, aus denen man im Notfall wieder schnell zurück zum Arbeitsplatz in Deutschland fliegen kann.

2) Manche Firmen (wie z.B. Otto erlauben Remote Office im EU-Ausland (einige Wochen im Jahr). Starker Renner ist dann Frankreich zur Winterzeit. Der Mitarbeiter genießt die Sonne und Strand in Guadeloupe, Reunion, Mayotte oder Französisch-Guayana. In diesem Fall braucht der Mitarbeiter allein schon 2-3 Tage, um wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen.

3) Thema Zeitverschiebung:
Ideal sind Orte wie Singapore oder Hong Kong in der Winterzeit. Zeitverschiebung beträgt 7 Stunden. Kernarbeitszeit in Deutschland: 9 - 17 Uhr. In Singapore ist das 16 Uhr bis Mitternacht. 19 - 20 Uhr kann man entspannt Abendbrot essen, da dann die Deutsche Mittagspause herrscht.
Was bedeutet eine Arbeitszeit von 16 - Mitternacht? Man geht nach der Arbeit sofort ins Bett. Auch in Deutschland gehen ja auch Viele auch erst gegen Mitternacht schlaffen.
Am nächsten Tag weckt man um 9 Uhr entspannt auf. Von 9 - 16 Uhr kann man im Pool schwimmen, zum Strand gehen, shoppen etc.
In meinen Augen klingt das ideal.

4) Das Thema, dass der Arbeitgeber die IP loggt, von wo man sich einloggt. Das ist in meinen Augen kein Thema. i.d.R. zahlt der Arbeitgeber nicht den Internetanschluss bei mir zu Hause, d.h. ich kann mit meinem Internetanschluss machen, was ich will. z.B. kann ich sämtlichen Internettraffic zu Hause über die zahlreichen VPN-Anbieter über Mexico, USA, Singapore, Indien etc. schicken. Wenn der Arbeitgeber dann ankommt und fragt, wieso ich mich immer aus Singapore einwähle, dann informiere ich ihn gerne über meinen VPN. Da kann der Arbeitgeber wenig dagegen machen.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Ist schon interessant, was hier einige zur rechtlichen Lage meinen.

Es ist mal mindestens ein arbeitsrechtlicher Verstoß. Je nach Arbeit können auch erhebliche zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Es sind auch Konstellationen denkbar, bei denen dem AN strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Ohne Absprache mit dem AG ist das nicht sinnvoll umsetzbar. Bekommt man da die Einwilligung, dann ist es das Problem des AG.
 
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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.186
ZRH
Ein paar Stichpunkte zum Thema Remote Working im Ausland:

1) Beispiel: Firma sitzt in Freilassing (Bayern); i.d.R. ist es erlaubt, auf Fehmarn oder Rügen zu arbeiten. Es ist nicht erlaubt, im 5km entfernten Salzburg zu arbeiten. Das ist verrückt. Auch kann man als Arbeitnehmer nicht kurzfristig ins Büro kommen, wenn man im Notfall sich eben auf Rügen aufhält.
Man sollte als Arbeitnehmer aber lieber Ziele im Ausland wählen, aus denen man im Notfall wieder schnell zurück zum Arbeitsplatz in Deutschland fliegen kann.
Man sollte als Arbeitnehmer ein Ziel wählen, welches im Einklang mit den Vorschriften des AG und Steuergesetzgebung ist. Die Entfernung ist dann irrelevant.

2) Manche Firmen (wie z.B. Otto erlauben Remote Office im EU-Ausland (einige Wochen im Jahr). Starker Renner ist dann Frankreich zur Winterzeit. Der Mitarbeiter genießt die Sonne und Strand in Guadeloupe, Reunion, Mayotte oder Französisch-Guayana. In diesem Fall braucht der Mitarbeiter allein schon 2-3 Tage, um wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Wenn der AG das so geregelt hat und nicht bedenkt, dass die Leute ggf. schnell am Arbeitsort erscheinen müssen, ist das Problem des AG.
Das hilft aber nicht, wenn der AG es generell nicht vorsieht. Ohne es zu wissen würde ich vermuten, dass nicht der überwiegende Teil der Home Office Belegschaft aus EU Überseegebieten heraus arbeitet. Wird es geben, aber ob das ins Gewicht fällt, bezweifle ich.

4) Das Thema, dass der Arbeitgeber die IP loggt, von wo man sich einloggt. Das ist in meinen Augen kein Thema. i.d.R. zahlt der Arbeitgeber nicht den Internetanschluss bei mir zu Hause, d.h. ich kann mit meinem Internetanschluss machen, was ich will. z.B. kann ich sämtlichen Internettraffic zu Hause über die zahlreichen VPN-Anbieter über Mexico, USA, Singapore, Indien etc. schicken. Wenn der Arbeitgeber dann ankommt und fragt, wieso ich mich immer aus Singapore einwähle, dann informiere ich ihn gerne über meinen VPN. Da kann der Arbeitgeber wenig dagegen machen.
Der TO möchte es heimlich machen. Der AG kann zumindest Hinweise darauf kriegen und nachfragen, wenn die IPs ausgewertet werden. Dann tatsachenwidrig zu behaupten, die Singapore IP sei wegen dem privaten VPN und nicht weil man sich tatsächlich von dort einwählt, halte ich für keine gute Idee, egal ob der AG den Internetanschluss bezahlt oder nicht.
 

br403

Erfahrenes Mitglied
28.11.2016
1.906
943
MUC
Aus technischer Sicht ist es auch mit VPNs möglich zu sehen wo der Client sich einloggt, ob das beim Arbeitgeber vom TE genutzt wird, ist natürlich fraglich. Aber es gibt genug Sicherheitstools die das können.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.549
6.115
Paralleluniversum
Aus technischer Sicht ist es auch VPNs möglich zu sehen wo der Client sich einloggt, ob das beim Arbeitgeber vom TE genutzt wird, ist natürlich fraglich. Aber es gibt genug Sicherheitstools die das können.
Ich sag nur MFA mit geo-basierter Info.
Aber das ist hier völlig OT und es gibt genug Experten hier.

Außerdem wird ähnliches schon hier behandelt:



Ich frage lieber nicht, wieso hier schon wieder ein neues Thema aufgemacht wurde.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.756
10.573
HAM
Übrigens für alle, die hier ihre Rechtskenntnisse anbringen möchten: Auch so allgemein übliche Dinge wie Überschreitung der Wochenarbeitszeit, Nicht-Einhaltung der Ruhepausen (User Thbe fährt z.B. gerne von Stockholm nach Frankfurt in 12 Stunden ohne Pause - siehe anderer Thread) oder das Email checken am Sonntag sind auch nicht zulässig. Auch dafür drohen ggf. dem AG harte Strafen und dem AN Abmahnung, Kündigung oder im härtesten Fall auch weitergehende Ansprüche Dritter.
 

Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
921
539
Neuenhain / FRA
Übrigens für alle, die hier ihre Rechtskenntnisse anbringen möchten: Auch so allgemein übliche Dinge wie Überschreitung der Wochenarbeitszeit, Nicht-Einhaltung der Ruhepausen (User Thbe fährt z.B. gerne von Stockholm nach Frankfurt in 12 Stunden ohne Pause - siehe anderer Thread) oder das Email checken am Sonntag sind auch nicht zulässig. Auch dafür drohen ggf. dem AG harte Strafen und dem AN Abmahnung, Kündigung oder im härtesten Fall auch weitergehende Ansprüche Dritter.
Wobei insbesondere die Ruhezeitenregelung sehr kleinlich ist und in der Form auch nicht mehr zeitgemäß. Mal kurz beim abendlichen Zähneputzen noch am Handy den Kalender für den nächsten Tag zu checken sollte “straffrei“ möglich sein Ist es aber ja de facto eigentlich nicht.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.913
16.028
Glückliche Ehefrauen (m/w/d) mit festen Wohnsitz in Deutschland sind in unserem Steuersystem kein Nachteil.

Wenn sie ungefähr gleich verdient und z.B. einen

sicheren Job mit akzeptabler Bezahlung hat, bildungstechnisch auf einem ähnlichen Niveau liegt

ist sie aber steuerlich auch nicht vorteilhaft ;)

Bei Tinder hingegen gibt es dann vielleicht doch eher Damen, bei denen das Ehegattensplitting so richtig reinhaut (y)
 

buddes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
1.280
768
Allgäu
Ich frage lieber nicht, wieso hier schon wieder ein neues Thema aufgemacht wurde.
offtopic:
Auch wenn du ja nicht fragst, aber ich bin heilfroh das neue Themen auch wenn sie vielleicht ähnlich gelagert sind wie andere, neu aufgemacht werden.
Ich persönlich finde lange Threads unübersichtlich und ich sehe auch nicht wirklich einen Grund warum man die zusammen führen sollte.
Gruß Sascha
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.994
13.750
Trans Balkan Express
Wenn sie ungefähr gleich verdient und z.B. einen



ist sie aber steuerlich auch nicht vorteilhaft ;)

Bei Tinder hingegen gibt es dann vielleicht doch eher Damen, bei denen das Ehegattensplitting so richtig reinhaut (y)

Auf diesen Einwurf habe ich seit drei Tagen gewartet. :geek: Sagen wir so, wenn es auf der Einnahme-Seite ordentlich funzt, ist das mit der Steuer auch kein Problem. Außerdem wenn man das Maximiererforum hier so liest, könnte man denken, dass eine potentielle Gattin, die als HON einen SEN zu verschenken oder einen HH-Platin für den Angebeteten übrig hat, hier gerne gesehen wäre.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.771
918
Ich sag nur MFA mit geo-basierter Info.
Aber das ist hier völlig OT und es gibt genug Experten hier.

Außerdem wird ähnliches schon hier behandelt:



Ich frage lieber nicht, wieso hier schon wieder ein neues Thema aufgemacht wurde.
Musste bei dem Thema auch gleich an meinen damaligen Thread denken, aber eigentlich ging es mir damals ausschließlich darum, was der deutsche Gesetzgeber meint, was dabei zu beachten ist.
Für meinem damaligen AG und Kunde war das unter der Hand überhaupt kein Problem, aber offiziell wollten sie dazu auch nichts sagen, da sie sich nicht sicher waren, was das für juristische Fallstricke mit sich bringt.

Aber auch wenn man die moralische Seite komplett ausblendet (Debatten darüber würden hier wohl eh keine Erkenntnisse liefern), alleine schon aus Sicht der Risikoabwägung wäre für mich nie in Frage gekommen, das dem AG ggü. zu verheimlichen.
Da sind ja so viele Aspekte, auf die man penibelst achten müsste, damit das nicht auffallen kann. Eine falsche Steckdose, unpassendes Tageslicht, landestypisches Produkt, Geräusch etc, das bei einem Video-Call auffällt, und schon wars das. Dann die ganze VPN-Thematik, das als Kaskade remote 100% sicher im Griff zu haben, ist ja alleine schon eine große Herausforderung, von einem etwaigen Trace der Gegenseite zur Diagnose von Verbindungsproblemen ganz zu schweigen. Und damit die Arbeitszeiten nicht auffallen dann z. B. in Thailand von 14:00 bis 23:00 arbeiten, allein das reduziert ja den Mehrwert des Standorts enorm.
Und falls es tatsächlich herauskommt, werden viele AG wohl selbst bei Topleistern kompromisslos kündigen, da der Vertrauensbruch zu schwer wiegt. Zukünftig dann bei jedem neuen potentiellen AG zittern, dass von der Geschichte bloß niemand Wind bekommt...
Oder um es im Sinne dieses Threads auszudrücken, so intensiv, wie ich Tinder hätte nutzen müssen, dass eine positive Bilanz bleibt, wäre ich sehr wahrscheinlich zusammengebrochen.

So wie ich das im Endeffekt praktiziert hatte, war das aber eine völlig schmerzfreie und produktive Zeit. Was gewesen wäre, wenn es tatsächlich einen Fall für die Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung etc. gegeben hätte, habe ich allerdings nie abschließend geklärt, bisschen Restrisiko blieb da wohl schon.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.805
5.492
Z´Sdugärd
besonders Datenschutzrechtlich gibt's zumindest bei uns auch eine Richtlinie, die jeder unterschreiben musste, der eine Zusatzvereinbarung für 100% HO bekommen hat. Dazu noch die HO-Richtlinie, wie das HO ausgestattet sein soll. Beide Dokumente zusammen haben 12 Seiten. Kontrollieren kann der AG das natürlich nicht zu 100%, HO ist eben auch eine Vertrauenssache
Wobei man halt auch hinterfragen muss "mit wem" man den so arbeitet. Ob nun zuhause vielleicht eine Email von Liesslein Müller zu lesen ist, wo es um eine Rekla für 5 Dosen Hundefutter geht, oder ob eine Gerichtsakte rumliegt...Hier wurden schon beim Kollegen im HO diverse Daten die die Firma Diehl nicht sooo toll finden würde rumgewürfelt...

Von daher kann man es eben pauschal so nicht sagen wie ein HO auszusehen hat.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
unpassendes Tageslicht, landestypisches Produkt, Geräusch etc, das bei einem Video-Call auffällt, und schon wars das.

i.d.R. lassen sich bei den meisten Videokonferenz-Lösungen der Hintergrund des Arbeitszimmers ausblenden.