Heimlich Homeoffice in Asien. Fragen..

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.551
8.849
LEJ
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Ob man sich jedoch im Logfile des Dienst-VPNs mit einer thailändischen IP-Adresse verewigen möchte, ist natürlich eine andere Frage.
Wenn man bestimmte Dienste (z.B. M365) überhaupt mit ausländischen IP-Adressen nutzen kann. Identity Protection und Conditional Access sind starke Werkzeuge, um den Zugriff bzw. Zugang einzuschränken. Insbesondere wenn die M365-Dienste die täglichen Brot und Butter-Applikationen sind, mit denen ein Sachbearbeiter arbeitet.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.771
918
Ihm ging's doch wohl eher um einen ländertypischen Sirenensound, der zwangsläufig auf den Standort schließen lässt.
Inwieweit irgendwelche fiktiven Szenarien diesem Thread nun wohl weiterhelfen mögen?
Genau das war gemeint. Und erwähnt hatte ich das einfach als Beispiel, um zu veranschaulichen, was bei einem solchen Unterfangen alles für nebensächliche Details beachtet werden müssen, um potentielle Probleme zu vermeiden.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.548
6.113
Paralleluniversum
Weil Asien nunmal deutlich günstiger ist. Double tree Kuala Lumpur 5* mit pool und mit executive Lounge Zugang also all iclusive durch meinen Diamond bekomme ich für Knapp 1.000€ für nen Monat. Da bekomme ich in Europa abgegammelte Bruchbuden bei airbnb für..
Zum Thema „all inclusive“ und DT Kuala Lumpur:

Viel “all inclusive“ ist da nicht. Zwischen Frühstück und 17:30 gibt‘s nur ein paar Softdrinks und Kekse. Was ab 17:30 aufgetischt wird, kann _ich_ nicht sagen.
Aber immerhin gibt es im selben Gebäude einen McDonald‘s. Da kannst Du günstig essen. So für 20 MYR gibt‘s ein großes Menü mit nem QuarterPounder.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Wenn man bestimmte Dienste (z.B. M365) überhaupt mit ausländischen IP-Adressen nutzen kann. Identity Protection und Conditional Access sind starke Werkzeuge, um den Zugriff bzw. Zugang einzuschränken. Insbesondere wenn die M365-Dienste die täglichen Brot und Butter-Applikationen sind, mit denen ein Sachbearbeiter arbeitet.
Man kann natürlich auch von Thailand aus einen VPN-Anbieter mit Server in Deutschland nutzen.

Gerne wiederhole ich mich: wie ich meinen Internetanschluss zu Hause einrichte, kontrolliert nicht der Arbeitgeber. Wenn ich meinen gesamten Internetverkehr zu Hause über einen VPN laufen lasse, dann ist das meine eigene Wahl, insb. wenn der Arbeitgeber diesen Internetanschluss nicht bezahlt.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.186
ZRH
Man kann natürlich auch von Thailand aus einen VPN-Anbieter mit Server in Deutschland nutzen.

Gerne wiederhole ich mich: wie ich meinen Internetanschluss zu Hause einrichte, kontrolliert nicht der Arbeitgeber. Wenn ich meinen gesamten Internetverkehr zu Hause über einen VPN laufen lasse, dann ist das meine eigene Wahl, insb. wenn der Arbeitgeber diesen Internetanschluss nicht bezahlt.
Du kannst zu Hause tatsächlich die Internetkonfiguration haben, die für dich stimmt. Aber wie bereits von anderen Insassen erwähnt, ist VPN nicht ein universeller "Heilsbringer" und gewisse Systeme unterbinden solche Zugriffe (während andere wiederum nur spezifische VPN Zugriffe erlauben).

In den Branchen, in denen die IT Sicherheit einigermassen etwas zählt, heisst es dann: Mitarbeiter X kann sich nicht einwählen, weil das System nicht zweifelsfrei sicherstellen kann, ob der Zugriff resp. die Anmeldung legitim ist.
In Unternehmen von beschränkter Grösse kann man dann evtl. Lösungen direkt mit der IT Security finden. Aber je nach Grösse und Branche hat Mitarbeiter X die Wahl, seinen Setup zu ändern oder ab morgen wieder ins Büro zum arbeiten zu kommen.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
4.200
2.185
Du kannst zu Hause tatsächlich die Internetkonfiguration haben, die für dich stimmt. Aber wie bereits von anderen Insassen erwähnt, ist VPN nicht ein universeller "Heilsbringer" und gewisse Systeme unterbinden solche Zugriffe (während andere wiederum nur spezifische VPN Zugriffe erlauben).
Das würde bedeuten, dass ein Mitarbeiter auch von zu Hause (in Deutschland) nicht auf den Firmennetzwerk zugreifen darf.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.486
18.200
NUE/FMO
www.red-travels.com
In den Branchen, in denen die IT Sicherheit einigermassen etwas zählt, heisst es dann: Mitarbeiter X kann sich nicht einwählen, weil das System nicht zweifelsfrei sicherstellen kann, ob der Zugriff resp. die Anmeldung legitim ist.

Die Frage ist ja auch "wie kommt man auf die Systeme" von Zuhause. Ob man einfach nur Citrix im Web aufruft oder eben über einen VPN direkt auf die Systeme (bspw. SAP) zugreift. Letzteres ist mir deutlich lieber, da wir teilweise Kunden hatten, die nur über Citrix Web erreichbar sind und 2 Fenster nebeneinander im Browserfenster schlichtweg doof sind.

Bei der direkten Anbindung per VPN wird's mit dem 2. VPN über "Zuhause" eh nicht laufen.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
4.200
2.185
Es mag auch Systeme geben, auf die man nur nach einem IP-Whitelisting zugreifen darf. Da macht sich eine IP-Adresse aus Thailand nicht gut.

Was noch gegen 1-2 Monate heimliche Arbeit aus Fernost spricht: Arbeitsplatzergonomie. Ich kenne kaum Hotels, Ferienwohnungen, die wirklich einen guten Arbeitsplatz anbieten (mit guten Sitzen, ausreichend großen Tisch, richtige Tischhöhe etc.). Ferner sind Hotel WLANs oftmals überlastet, d.h. führt gerne zu abgehackten Videokonferenzen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Zum Thema „all inclusive“ und DT Kuala Lumpur:

Viel “all inclusive“ ist da nicht. Zwischen Frühstück und 17:30 gibt‘s nur ein paar Softdrinks und Kekse. Was ab 17:30 aufgetischt wird, kann _ich_ nicht sagen.
Aber immerhin gibt es im selben Gebäude einen McDonald‘s. Da kannst Du günstig essen. So für 20 MYR gibt‘s ein großes Menü mit nem QuarterPounder.

Zum Angebot ab 17.30 Uhr: Ich war zwar zuletzt um den Jahreswechsel 2019/2020 dort. Da es auch schon zu der Zeit zwischen Frühstück und 17.30 Uhr nur Softdrinks und Kekse gab, hat sich das Abendangebot wahrscheinlich auch nicht geändert. Das lagt IIRC so in der Größenordnung 2 warme Gerichte, Beilagen (= Gemüse), Snacks (Frühlingsrollen o.ä.), Salat.

War nach meiner Erinnerung bei den vorherigen Aufenthalten (2015 und 2018) besser.

Das Frühstücksangebot in der Lounge war eher begrenzt, im Restaurant dagegen super.

Für einen Aufenthalt von ein paar Tagen finde ich das Hotel völlig ok, aber einen Monat am Stück würde ich mir da nicht geben wollen.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
4.200
2.185
Wenn man die TTL-Werte im IP-Paket analysiert, könnte man schon Schlussfolgerungen ziehen ob jemand per VPN oder 'direkt' eingeloggt ist - auch wenn die IP-Adresse gleich ist.
Also ich meine, dass die großen öffentlichen VPN-Anbieter in den letzten 10 Jahren die Protokolle so "optimiert" haben, damit diese IP-Paket Analyse nicht einfach ist.
Stichwort: China

Da gab es ja immer ein Wettrennen zwischen der chinesichen Zensurbehörde (Chinese Great Wall) und den VPN-Anbietern.

Meine Meinung: Glaubt Ihr wirklich, dass die IT-Abteilung des Arbeitgebers schlauer ist, als die chinesischen Zensurbehörde?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.186
ZRH
Also ich meine, dass die großen öffentlichen VPN-Anbieter in den letzten 10 Jahren die Protokolle so "optimiert" haben, damit diese IP-Paket Analyse nicht einfach ist.
Stichwort: China

Da gab es ja immer ein Wettrennen zwischen der chinesichen Zensurbehörde (Chinese Great Wall) und den VPN-Anbietern.

Meine Meinung: Glaubt Ihr wirklich, dass die IT-Abteilung des Arbeitgebers schlauer ist, als die chinesischen Zensurbehörde?
Was willst Du mit dieser Nebelkerze mitteilen? Es ist nicht neu, dass es ein Wettrennen zwischen "Gut" und "Böse" (wer auch immer gut/böse sein mag) im Bereich der IT Security gibt. Tut trotzdem reichlich wenig zur Sache.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Was willst Du mit dieser Nebelkerze mitteilen? Es ist nicht neu, dass es ein Wettrennen zwischen "Gut" und "Böse" (wer auch immer gut/böse sein mag) im Bereich der IT Security gibt. Tut trotzdem reichlich wenig zur Sache.
Doch tut es.

Also ich beStreite nur, dass das u.g. im Jahr 2023 sich so einfach durchführen lässt.
Wenn man die TTL-Werte im IP-Paket analysiert, könnte man schon Schlussfolgerungen ziehen ob jemand per VPN oder 'direkt' eingeloggt ist - auch wenn die IP-Adresse gleich ist.
 

Valentino

Neues Mitglied
19.08.2023
22
15
Wenn man die TTL-Werte im IP-Paket analysiert, könnte man schon Schlussfolgerungen ziehen ob jemand per VPN oder 'direkt' eingeloggt ist - auch wenn die IP-Adresse gleich ist.
Könntest Du Dich bitte ein wenig präziser ausdrücken, und erklären, was genau an den TTL-Werten so auffällig sein soll, dass man daraus schließen kann, dass jemand per VPN im Firmen-Netzwerk unterwegs ist? Hier ist mal ein Artikel, der das Thema genauer beleuchtet: https://www.computerweekly.com/de/definition/Time-to-live-TTL

Ich habe so meine Probleme mit selbsternannten "Experten", die dann mal so eben im Forum mit Fachbegriffen um sich werfen, und dann nicht in der Lage sind, diese weiter auszuführen. Verstehe mich bitte nicht falsch, aber Du hast jetzt die Möglichkeit, zu beweisen, welcher Gruppe Du angehörst: zu den echten Experten, oder denjenigen, die Luftblasen absondern ;-)

IP-Paket Analyse ist in der aktuellen Zeit keineswegs trivial. Die VPN Anbieter haben scharfe Geschütze aufgefahren, vor allem auch, um staatlicher Überwachung und Repression zu entgehen. Hier spielt der deutsche Staat in punkto Netzüberwachung ja leider ganz vorne in der Profiliga mit..zum fremd schämen (aus der STASI-Geschichte rein gar nichts gelernt)!

Ich bin der Meinung, dass mit einem gut konfigurierten VPN, kein normaler Admin in der Lage ist, zu ermitteln, von wo aus der User eingeloggt ist. Die VPN Anbieter wären längst pleite, wenn das möglich wäre, denn gerade die Streaming-Anbieter (Netflix & Co) sind ja auch sehr interessiert, aus welcher Region, die Inhalte abgerufen werden. Geheimdienste könnten das wohl ermitteln - aber das ist eine andere Diskussion (Stichwort: Protokoll-Kompromittierung)!

Aber bitte...ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen ;-)
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
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Ich habe so meine Probleme mit selbsternannten "Experten", die dann mal so eben im Forum mit Fachbegriffen um sich werfen, und dann nicht in der Lage sind, diese weiter auszuführen. Verstehe mich bitte nicht falsch, aber Du hast jetzt die Möglichkeit, zu beweisen, welcher Gruppe Du angehörst: zu den echten Experten, oder denjenigen, die Luftblasen absondern ;-)
Ich denke dass es eine Frage nach den bekannten Weg ist, und ich weiss auch nicht ob man über jeden Stöckchen springen soll, aber dennoch.

TTL ist wie einen Adresslabel auf einem Postpaket, und das Paket darf nur über eine maximale Anzahl Hubs/Adressen/Packstationen/usw weitergeleitet werden. Man kann sie mit ping sichtbar machen, z.B. ping vielfliegertreff.de. Da steht bei mir dann:
Reply from 185.152.233.4: bytes=32 time=33ms TTL=53
bzw. über VPN bei mir zu Hause (einfaches Debian mit PiVPN-Script)
Reply from 185.152.233.4: bytes=32 time=33ms TTL=52
Da nicht alle OSes standard die gleiche TTL haben (aber wohl gegeben ist wenn man als Administrator 'ne Windowskiste ausgibt und Arbeitsnehmer sie braucht um auf z.B. Fileshares zurück zu greifen) kann man natürlich um dem Rückweg schon einiges an Analyse machen, besonders wenn schon einen Verdacht besteht.

Ein Beispiel findet sich z.B. hier, und soweit ich weiss wird diese Analyse auch in den Staaten viel gemacht um Tethering zu unterbinden oder zu de-priotisieren.

Es ist natürlich sehr wohl möglich Pakete mit dem mangle Directive von nftables bzw iptables von neue Etiketten zu versehen damit dieser TTL-Wert angepasst wird. OpenWRT macht das prima, hier gibt es ein paar Ansätze. Mag auch sein dass VPN-Provider dies schon standard machen. Eine Fritz!Box wohl eher nicht, aber wer weiss.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.082
31.347
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Ich denke dass es eine Frage nach den bekannten Weg ist, und ich weiss auch nicht ob man über jeden Stöckchen springen soll, aber dennoch.

TTL ist wie einen Adresslabel auf einem Postpaket, und das Paket darf nur über eine maximale Anzahl Hubs/Adressen/Packstationen/usw weitergeleitet werden. Man kann sie mit ping sichtbar machen, z.B. ping vielfliegertreff.de. Da steht bei mir dann:
Reply from 185.152.233.4: bytes=32 time=33ms TTL=53
bzw. über VPN bei mir zu Hause (einfaches Debian mit PiVPN-Script)
Reply from 185.152.233.4: bytes=32 time=33ms TTL=52
Da nicht alle OSes standard die gleiche TTL haben (aber wohl gegeben ist wenn man als Administrator 'ne Windowskiste ausgibt und Arbeitsnehmer sie braucht um auf z.B. Fileshares zurück zu greifen) kann man natürlich um dem Rückweg schon einiges an Analyse machen, besonders wenn schon einen Verdacht besteht.

Ein Beispiel findet sich z.B. hier, und soweit ich weiss wird diese Analyse auch in den Staaten viel gemacht um Tethering zu unterbinden oder zu de-priotisieren.

Tethering ist aber etwas Anderes als VPN. Mit der TTL wirst Du eine VPN-Nutzung nicht sicher erkennen können. Mit dem Wissen, wie der IP-Stack des Nutzers die TTL intial gesetzt hat, kann man anhand der beim Empfänger angekommenen TTL ableiten, über wie viele Router das jeweilige IP-Packet gelaufen ist. Das sagt aber nichts darüber aus, ob einer diese Router ein VPN-Router bzw. ein Verbindungsstück durch ein VPN getunnelt wurde. Die initiale TTL wird ja unabhängig vom VPN durch den lokalen Client bzw. das lokale Betriebssystem gesetzt.

Gerade da das Routing im Internet ohnehin dynamisch ist, schwankt selbst für die gleiche Sende-Empfänger-Kombi die TTL mitunter.

Hinzu kommt, dass sich die TTL durch das VPN sogar eher verbessert bzw. die vielen Hops zwischen Asien und Deutschland sich in der für den Arbeitgeber sichtbaren TTL gar nicht niederschlagen würden, denn die TTL des für den Arbeitgeber sichtbaren inneren IP-Paketes wird ja während des Transports zwischen VPN-Client und VPN-Konzentrator nicht dekrementiert, sondern ja nur die TTL des äußeren IP-Paketes, das am VPN-Konzentrator terminiert.

Der von Dir verlinkte Artikel beschreibt vielmehr, dass durch den "TCP/IP-Fingerprint" des eingesetzten Betriebsystems, zu dem die TTL gehört, eben das eingesetzte Betriebssystem identifiziert werden kann. Weicht dann durch "TCP/IP-Fingerprint" identifizierte Betriebssystem von dem, welches im HTTP-Header angegeben ist, ab, kann man davon ausgehen, dass ein Proxy oder auch ein VPN genutzt wurde.

Der Artikel beschreibt aber auch ferner, dass selbst dieser Abgleich kein sicheres Identifikationskriterium für ein VPN ist und verweist darauf, dass sich VPNs besser durch die MTU bzw. MSS erkennen lassen, was ich in diesem Thread ja auch schon erklärt hatte. Die maximale Nutzdatenmenge pro IP-Paket reduziert sich ja durch die Nutzung eines VPNs, da jedes Nutzdatenpaket ja noch einen zusätzlichen VPN-Header dazu bekommt.

In der Grundsache stimme ich Dir aber zu, dass ein Arbeitgeber schon Indizien gewinnen kann, ob man sich aus dem Ausland mit dem Firmennetz verbindet. Da würde ich als Arbeitgeber die Paketlaufzeiten zwischen meinem Netz und dem Rechner des Mitarbeiters auswerten. Innerhalb Deutschlands sollten die im einstelligen bis sehr niedrigen zweistelligen Millisekundenbereich liegen. Bei Aufenthalten in z.B. Thailand definitiv dreistellig. Das dürfte sogar das sicherste Indiz dafür sein, dass ein Mitarbeiter weit weg ist. Aber wie @Valentino schrieb: Erkennen, von wo jemand ein VPN aufbaut, wird man darüber auch nicht können. Das geht nur, wenn der Arbeitnehmer sich direkt von der IP-Adresse vor Ort im Urlaubsland mit dem Firmennetz verbindet ohne ein eigenes VPN dazwischen zu schalten.
 
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Nitus

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04.04.2013
6.082
31.347
MUC
wie viele VPNs willst du denn in Reihe schalten, das geht doch auch auf die Ping Laufzeit

Das ist weniger das Problem, wenn zwischen den verschiedenen VPN-Endpunkten nicht ewig lange Distanzen liegen. Das Problem ist eher, dass jedes VPN die Nutzdatenmenge reduziert, sodass selbst das in Reihe schalten von 2 VPNs in den meisten Fällen nicht funktionieren wird.

Du hast im Normalfall eine sog. MTU-Size von 1.500 Bytes (bei DSL- und den Telekom-FTTH-Anschlüssen sogar nur 1.492 Bytes). Wenn Du darüber direkt mit dem VPN Deines Arbeitgebers kommunizierst, können die vollen 1.500 bzw. 1.492 Bytes pro Datenpaket zwischen Deinem Laptop und dem VPN-Konzentrator Deines Arbeitgebers verwendet werden. Baust Du jetzt ein weiteres VPN (oder diesen DS-Lite-Sch*** mancher Internetanbieter) dazwischen, werden von den 1.500/1.492 Bytes pro Paket abhängig vom eingesetzten VPN-Protokoll und der eingesetzten IP-Version weitere Bytes abgezogen. Bei Wireguard mit IPv4 z.B. gehen dann nochmal 60 Bytes runter, sodass nur noch 1.440 bzw. 1.432 Bytes für die Kommunikation zum Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Damit kommen viele VPNs nicht klar bzw. müssen darauf speziell konfiguriert werden.

Aber um wieder etwas mehr zurück zum ursprünglichen Threadthema zu kommen: Es dürfte schon die absolute Ausnahme sein, wenn die IT-Abteilung eines Arbeitgebers forensisch nach Indizen sucht, dass ein Mitarbeiter aus der Ferne gearbeitet hat. Man sollte sich nur bewusst sein, dass man beim Home-Office aus Asien nicht komplett vermeiden kann, IT-technische Spuren zu hinterlassen, die zumindest auf die Arbeit in der Ferne hindeuten können.
 
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Greenie

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11.10.2009
315
138
Abgesehen von der technischen Möglichkeit und der Arbeitgeberbeteiligung gibt es auch eine aufenthaltsrechtliche Seite. In Thailand z. B. benötigt man ein spezielles Visum, das mit allerlei Bedingungen verbunden ist. Als Tourist zu arbeiten ist illegal. So ist es auch in der EU. Innerhalb der EU benötigt man ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung, um in einem Mitgliedsstaat arbeiten zu dürfen. Die ist allerdings weitaus einfacher zu bekommen als z. B.in Asien.

Mir wären das viel zu viele Regelbrüche, wenn das meine Haupteinnahmequelle wäre. Legal mit Auslandsbezug bedeutet immer Papierkrieg.
 
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Hauptmann Fuchs

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06.04.2011
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Danke @Nitus: für die aufschlussreiche Erklärung - ein Thema mit dem ich bis jetzt nicht so wirkich erfasst hatte. Du diesen Kram, ich HF, dann kommt schon ein Netz zusammen!
(vielleicht bekommt man mit Starlink bessere Pingzeiten, aber soweit ich weiss ist die Kommunikation per Laser zwischen den Satelliten ist noch nicht aufgeschaltet, nur für Kunden die keinen POP in der Nähe haben, zum Beispeil auf dem Antarkttis).
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.082
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Danke @Nitus: für die aufschlussreiche Erklärung - ein Thema mit dem ich bis jetzt nicht so wirkich erfasst hatte. Du diesen Kram, ich HF, dann kommt schon ein Netz zusammen!

Das könnte was werden. ;)

(vielleicht bekommt man mit Starlink bessere Pingzeiten, aber soweit ich weiss ist die Kommunikation per Laser zwischen den Satelliten ist noch nicht aufgeschaltet, nur für Kunden die keinen POP in der Nähe haben, zum Beispeil auf dem Antarkttis).

Aber auch im Weltraum bzw. auf dem Weg zum Satelliten gilt, dass kein Signal schneller ist als die Lichtgeschwindigkeit. So wird man die Ping-Zeiten nicht reduzieren können bzw. dürfte da per Seekabel sogar besser unterwegs sein.

Anders herum könnte man aber behaupten, in einem abgelegenen Alpental in einer Ferienwohnung zu sitzen und über Starlink online zu sein, falls der Arbeitgeber unwahrscheinlicherweise einen mit langen Ping-Zeiten konfrontieren sollte. 🤣
 
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Valentino

Neues Mitglied
19.08.2023
22
15
Hallo Leute,

zu aller erst : ein herzliches Danke-schön an alle, die diese Diskussion in technischer Hinsicht vertieft haben 😘

Ich bin zwar nur ein (drittklassiger) Entwickler 😁, und verfüge nur über oberflächliche Netzwerk-Kenntnise, aber das wird sich jetzt ändern. Ich habe das zwar immer (erfolgreich) verdrängen können, aber interessiert hat es mich auch immer irgendwie. Ich werde mich mit jedem eurer technisch versierten Posts beschäftigen, und versuchen, dahinter zu steigen, und auch etwas zu der Diskussion beizutragen. Gerade das TTL-Thema ist ziemlich komplex. ICMP/UDP, traceroute, tracert, multi-hop, etc.

Zu mir (Hintergrund):
Ich beabsichtige im Dezember zu meiner Familie nach Thailand zu fahren, und dort dann für 3 Monate (mit 90 Tage Visum) zu "überwintern". Dem Arbeitgeber werde ich nichts darüber erzählen. Ich betrachte das als Notlüge, aber nicht als schwere Verfehlung gegen den Arbeitsvertrag. Wenn der Arbeitgeber das herausbekommt, was ich natürlich zu verhindern versuchen werde, wäre ich mit einer Abmahnung einverstanden - nicht aber mit einer Kündigung! Wenn sich immer alle 100%-ig an Arbeitsverträge und gesetzliche Vorschriften halten würden, hätte ich schon des Öfteren nicht länger als 10 Std. pro Tag arbeiten dürfen (-> Arbeitszeitgesetz). Da ich aber gegenüber dem Arbeitgeber und meinen Kollegen loyal bin, denke ich, wird der Arbeitgeber damit leben können und müssen, dass ich ihm nicht alles erzähle. Das gelebte Arbeitsleben unterscheidet sich massiv von der Realität, und wer der Meinung ist, man kann einen erfahrenen IT'ler, wegen einer Notlüge vor die Tür setzen, der wird sehr schnell feststellen, dass ein Ersatz in der aktuellen Situation extrem schwer zu finden sein wird. Ich möchte auf den Fachkräftemangel hier nicht weiter eingehen, aber ich bin sehr froh, dass wir genau so eine Situation jetzt haben, und der zukünftige Arbeitgeber wird sich kaum wirklich dafür interessieren, warum ich den vorherigen Job verlassen habe. Ja, klar - es wird natürlich danach gefragt, aber dazu braucht man keine Angaben zu machen, und der vorherige Arbeitgeber darf dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an die Öffentlichkeit tragen.

Jedenfalls bin ich aus meinem alten Job fristlos entlassen worden, und habe dann sofort einen Neuen gefunden. Ohne in die Tiefe gehen zu wollen: der Ex-Arbeitgeber, bzw. mein Vorgesetzter hat mir gegenüber ein Versprechen gebrochen. Ich habe mich dann nach einem anderen Job umgesehen, und mich dann mit dem wortbrüchigen Vorgesetzten kräftig gestritten, was dann zu der fristlosen Kündigung führte. Das hat gut funktioniert 😅 Warum fristlos so wichtig war? Normalerweise hätte ich eine 3-monatige Kündigungsfrist bei Eigenkündigung gehabt. Mein jetziger Arbeitgeber (also der mit 100% Remote) hat aber jemanden gesucht, der sofort anfangen kann - also musste schnellstens eine Kündigung her, die ich dann guten Gewissens (wegen dem sehr üblen Wortbruch des Vorgesetzten) provoziert habe.

Da ich diesmal ebenfalls einfach davon ausgehe, dass mich der jetzige Arbeitgeber bei meiner Notlüge erwischt (so gut ich mich auch davor schützen werde), werde ich diese Plan B-Strategie wieder anwenden. Einfach ab Dezember ordentlich bewerben, und reichlich Hintertüren offen halten. So falle ich bei einer evtl. Kündigung weich. Vielleicht kann ich die Angelegenheit aber auch mit einer Entschuldigung aus der Welt räumen. Ein guter Arbeitgeber kann auch mal ein Auge zudrücken, oder?

Einen 100% Remote-Vertrag habe ich zwar (Arbeitgeber in DE / Wohnung in AT) - aber eben mit der Einschränkung, dass ich mich am gemeldeten Wohnort aufhalten muss, wenn ich arbeite. Ich empfinde das als zu weitgehend. Immerhin werde ich durch meine 90-Tage Reise, meine steuerliche Ansässigkeit (= mind. 183 Tage Aufenthalt in AT) nicht verlieren. Somit entsteht dem Arbeitgeber absolut kein Nachteil. Sozialversicherungstechnisch werde ich mich privat in TH absichern - allein schon aus Eigennutz, denn wenn ich dort z.B. einen Herzinfarkt o.ä. bekomme, zahle ich bis in alle Ewigkeit an das Krankenhaus für die OP.
Daran sollte man wirklich nicht sparen.

Unsere Meetings werde ich schon jetzt mit einem "customized background" (edle Regale im Hintergrund 😀) versehen. Der Arbeitgeber hat kein Anrecht darauf, die Freischaltung der Hintergrund-Umgebung einzufordern. Dahingehend ist der deutsche und österr. Datenschutz eindeutig. Es geht niemanden etwas an, wie meine Wohnung von innen aussieht.

Mal abgesehen von Strom- und Internetausfällen, die es auch in AT geben kann, gilt meine Hauptsorge 3 Dingen:
1. Erkennung des Verbindungs-Standortes (TH, statt AT)
2. Plötzlicher Mobilanruf des Vorgesetzten (kommt selten vor, kann aber sein)
3. Auffällige Hintergrundgeräusche (Thailand am Abend : Millionen von lauten Zikaden machen einen Höllenlärm !!)


Lösungsansätze:
zu 1. Einsatz eines VPN (aktueller Favorit: hide.me VPN)
zu 2. ...kriegt man das wirklich mit, wenn die Rufnummer erreichbar bleibt, ob sich der Mitarbeiter außerhalb der EU aufhält...(Roaminggebühren auch für den Anrufer) ?
zu 3. ich habe mir ein sehr gutes Headset zugelegt, mit konfigurierbarem Voice-Gate, und Nierencharakteristik-Mikrofon (reduziert Umgebungsgeräusche regelbar)

Da wir alle 2 Wochen ein Scrum-Review haben, mit Key-Stakeholdern (Chef + Abteilungsleitung) wird das eine hakelige Geschichte - aber : wer immer nur auf der sicheren Spur bleiben will, lebt nicht wirklich, oder fahrt ihr alle immer ganz brav mit 50 durch die Innenstadt ? 🥴 Aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation hält sich das Risiko in Grenzen. Vor 20 Jahren (zu Zeiten der dot.com Krise) hätte ich das jedenfalls nicht gewagt!

Wir leben heute in einer anderen Zeit - die Generation Z ist dabei, die Arbeitswelt zu verändern. Wir (-> Generation X) haben das leider nicht geschafft...

In diesem Sinne bleibe ich an diesem Thema dran, und bedanke mich bei allen nochmal ganz dicke...und hoffe, dass wir hier noch eine Menge an Netzwerk-Expertise zusammen bekommen 🙏
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
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Dem Arbeitgeber werde ich nichts darüber erzählen. Ich betrachte das als Notlüge, aber nicht als schwere Verfehlung gegen den Arbeitsvertrag. Wenn der Arbeitgeber das herausbekommt, was ich natürlich zu verhindern versuchen werde, wäre ich mit einer Abmahnung einverstanden - nicht aber mit einer Kündigung!
Der Arbeitsgeber wird nichts anderes können als fristlos kündigen wenn das auffliegt oder bei Kollegen bekannt wird, denn wenn er so was gedüldet, wird der nächste das machen was ihn passt und so weiter.

Als VPN wurde ich nur eine Maschine zu Hause nehmen. Und ja, man kann am Freizeichen oft hören wenn den Angerufenen weit weg ist (ggf. kommt auch eine Meldung in der Lokalsprache wenn man nicht erreichbar ist, was auch so sein kann weil das thailändische Netz an ihrer Kapazität ist), noch abgesehen davon dass es oft eine Weile dauert bevor es überhaupt klingelt.

Übrigens wird es nicht so lange mehr dauern bevor der IT-Jobmarkt wieder kippt, habe ich den Eindrück.
 
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