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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
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Bei CoDi muss man nur vorsichtig sein, falls man mal in ein Land abseits von USA, GB, Schweiz oder Japan reist: Bis auf ein paar "Hauptwährungen" hat die CoDi nämlich relativ miese Wechselkurse.
Jep. Aber zur Zeit ist nur USA angesagt. Hab heute noch versucht bei PayCenter anzurufen. Kommt immer nur die Ansage das alle Leitungen belegt sind und dann wird die Leitung gekappt. Spricht jetzt nicht für den Laden. Will sowas nicht bestellen wen's nachher nicht klappt.
Warum Banken gerade wie N26 auf 18 bestehen versteh ich nicht. Bei einem Guthaben Konto eigentlich ideal, da es auch gleich verbucht wird. Haben wahrscheinlich eher Sorgen das Jugendliche dann Ihr Taschengeld in 10€ Schritten abheben. Das macht nur bei Banken Sinn bei denen die eigenen Automaten genutzt werden. Sonst gehen die Kosten hoch ohne wesentliche Einnahmen zu haben.
 

derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
Wie kann ich z.B. im Restaurant eigentlich sicher gehen, dass ich keine "Trainingskellner-Rechnung" (Oder Zwischenrechnung oder sowas) bekomme?

Muss (gesetzlich vorgeschrieben?) auf einer Rechnung immer das Wort "Rechnung" und die Umsatzsteuer-ID stehen?
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Das war die 50% Chance :) CoDi. Aber gleiches Prinzip. In den USA hatte ich nur immer das Thema mit Surcharge und meist max 200$. Kommt dann fast aufs gleiche wie AEE. Muss Junior halt optimieren und schauen ob es einen ATM ohne gibt oder der mehr ausspuckt.
Warum dann nicht gleich hier das Geld abheben und mitgeben?

Rechtliche Unsicherheit, wie bspw. eingeschränkte Geschäftsfähigkeit?

Meine Tochter hat seit sie 7 Jahre ist eine Visa Karte und zwar von Wüstenrot. Die haben das Top Giro young. Da gibt es eine V-Pay Karte und eine Visa Prepaid dazu. Die werben damit, dass man mit der Visa weltweit gebührenfrei Bargeld abheben und bezahlen kann. Im Kleingedruckten steht dann "Insgesamt 24 kostenfreie Verfügungen pro Kalenderjahr; 1,99 EUR ab der 25ten Verfügung". Keine Ahnung, ob es sonst noch Haken gibt, für meine Tochter ist das Produkt perfekt, auch wenn wir sonst keine Geschäftsbeziehungen zu der Bank unterhalten.

Zusendung ging nach online Antrag schnell, aber wir mussten damals noch in eine Filiale für den Ident-Abgleich. Jetzt steht allerdings auf der Website auch was von Video-Ident. Also einfach mal schauen oder anrufen.

EDIT: übrigens hatte sie noch nie Probleme irgendwas mit Karte zu zahlen. Manchmal sind die Händler zwar irritiert, wenn ein junges Mädchen mit Karte zahlen will, aber auch Beträge am Taschengeld-Limit waren nie ein Problem für die Händler.
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Warum dann nicht gleich hier das Geld abheben und mitgeben?

Weil Du dann bei einem erwarteten Umsatz von 2.5k€ das Geld mit Dir rumschleppst und die Tauschkurse für Bargeld auch nicht die besten sind und Du dann immer erst zu einem Bankschalter musst um das Geld zu tauschen. Da ist CC schon besser vom Handling her.

Meine Tochter hat seit sie 7 Jahre ist eine Visa Karte und zwar von Wüstenrot.

Hatten wir uns auch mal angeschaut, tut sich aus meiner Sicht nichts zu CoDi. Eine VPay die du zu hause lassen kannst weil sie dir außerhalb Europas garnichts nützt und eine VISA Prepaid mit AEE. CoDi hat aber keine Einschränkung auf 24 Abhebungen pro Jahr und für eine spätere Nutzung in DE gibt es glaube ich mehr Automaten in der CashGroup als im CashPool. Dafür hat Wüstenrot den Vorteil das du die 24 Abhebungen auch im Inland und EU nutzen kannst, was bei CoDi nur ausserhalb der EU gilt. Was ich nicht verstanden habe ob die VISA jetzt was kostet oder nicht. Auf der Homepage steht kostenlos, im Preisverzeichniss steht 19€ bei <2k€ Umsatz.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Weil Du dann bei einem erwarteten Umsatz von 2.5k€ das Geld mit Dir rumschleppst und die Tauschkurse für Bargeld auch nicht die besten sind und Du dann immer erst zu einem Bankschalter musst um das Geld zu tauschen. Da ist CC schon besser vom Handling her.
Man kann ja bei einer Bank auch direkt US-Dollar holen. Der Wechselkurs ist in Ordnung, finde ich. (Jedenfalls besser als vor Ort zu tauschen.)

Was ich nicht verstanden habe ob die VISA jetzt was kostet oder nicht. Auf der Homepage steht kostenlos, im Preisverzeichniss steht 19€ bei <2k€ Umsatz.
Im Preisverzeichnis steht aber auch "kostenfrei bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres".
 
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derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
Gelderziehung bei einem 7jährigen Mädchen würde ich persönlich aber schon über Bargeld machen.

Problematisch bei Minderjährigen ist auch ELV-Zahlung, weil man damit nämlich damit arge Probleme bekommen kann (geplatzte ELV-Zahlung usw)
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.523
433
ARN
Vermutlich einfache Kosten/Nutzen-Rechnung.


Bei Kindern und Jugendlichen ist es nicht wichtig, dass sie mit elektronischem Geld umgehen, sondern dass sie überhaupt mit Geld umgehen können/lernen. Ein Teil davon sind natürlich elektronische Zahlungsmittel.
Die Frage ist doch ob eine Bank, die davon lebt das Menschen Kredite aufnehmen oder den Giro nutzen, wirklich an Erziehung im Bereich Geld interessiert sind.:cool:
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Gelderziehung bei einem 7jährigen Mädchen würde ich persönlich aber schon über Bargeld machen.
Was ist denn das für eine These? Zur "Gelderziehung" (was für ein Wort) gehört es, dass eine Person mit Bargeld umgehen kann und auch unbare Zahlungsmittel beherrscht. Bargeld ist ja nun easy. Dass aber Geld auch weg ist, wenn man es nicht sieht, hat sie bereits zusätzlich gelernt. Du wirst es kaum glauben, aber ebenfalls gehört zum Repertoire, dass man Käufe auf Rechnung abschließen kann. Da fließt zunächst mal gar kein Geld, obwohl man die Leistung bereits erhalten hat. Kannst du dir das vorstellen?

Problematisch bei Minderjährigen ist auch ELV-Zahlung, weil man damit nämlich damit arge Probleme bekommen kann (geplatzte ELV-Zahlung usw)
Mal ganz davon abgesehen, dass das hier nicht passieren kann, gehört es doch wohl genauso zur "Gelderziehung", dass man kein Geld ausgibt, dass man nicht hat.

Und jetzt mal eine Frage an dich: wie kommst du darauf, dass nur weil ein Kind mit einer "Bankkarte" ausgestattet ist, diese auch ausschließlich nutzt und von ihren Eltern nicht im Umgang mit Bargeld geschult wird? Da muss man ja nun wirklich schon viel reininterpretieren.
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
... Problematisch bei Minderjährigen ist auch ELV-Zahlung, weil man damit nämlich damit arge Probleme bekommen kann (geplatzte ELV-Zahlung usw)

Ist das problematisch oder kann man sich da entspannt zurücklegen? Die Bank ist doch verpflichtet ein Konto von Minderjährigen nur im Haben zu führen. Wenn ein Geschäft bei einem Minderjährigen ELV anwendet, ist es dann nicht deren eigenes Risiko, es ist schliesslich ein nicht voll geschäftsfähiger Mensch und damit würde ich als Laie davon ausgehen das ein Geschäft selber Schuld ist wenn sie ein Verfahren anwenden das einen Zahlungsausfallrisko hat.

Was sagen denn unsere Rechtsexperten dazu. Muss ich als Erziehungsberechtigter nervös werden wenn mein Kind eine Girocard hat und das Bezahlen mit Karte übt oder kann ich mich in dem Vertrauen das die Bank das Konto nur im haben führt entspannt zurücklegen?
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.194
20
@Cloudhopper Kannst/Könntest als Erziehungsberechtigter jedem Kaufvertrag nachträglich wiedersprechen, egal was passiert. Ist aber natürlich Papierkram mit Kopien von zig Dokumenten. Besser ist/wäre ein DKB U18, wo du die Girocard sicher aufbewahrst/aufbewahren würdest und das Kind hat/hätte nur die VISA, wo Geld auf KK-Konto muss, dieses nicht überzogen werden kann und keine Kosten, die über dem Guthaben des Kreditkartenkontos liegen auftreten können.
 
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derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
@Cloudhopper Kannst/Könntest als Erziehungsberechtigter jedem Kaufvertrag nachträglich wiedersprechen, egal was passiert.

Das ist so nicht ganz korrekt, wenn der Minderjährige den Kauf aus seinem Taschengeld bestritten hat, können Erziehungsberechtigte das nicht rückgängig machen.

Beispiel: Kind (ab 7. J) bekommt 30 EUR Taschengeld. Wenn sich das Kind davon sofort eine CD kauft für 25 EUR, können die Eltern das nicht rückgängig machen.


Wenn das Kind 500 EUR bekommt mit der Anweisung, kauf dir einen Konfirmationsanzug und das Kind kauft sich stattdessen eine Playstation - dann können die Eltern das rückgängig machen.


Taschengeld können Minderjährige idR "verprassen", dagegen können die Eltern nichts machen (außer in ganz wenigen Fällen).
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Hab auch noch was gefunden, kann mich also eigentlich entspannt zurücklegen :)

Girocard ist nicht kindersicher

Wobei nerven kostet das wahrscheinlich schon. Hatten vor einem halben Jahr das Problem das so ein Dubioses Unternehmen uns eine Rechnung mit Mahnkosten über nie bestellte Ware und nie erhaltene Ware geschickt hat mit dem ganzen droh Scenario von Inkasso. Wo immer die auch unsere Adresse her hatten (die auch noch in Teilen falsch geschrieben war). Ich haben denen dann ein Schreiben geschickt das die mich mal können (natürlich in gewählteren Worten) da ich nichts bestellt habe und auch nichts möchte, es ihnen frei steht den Rechtsweg zu bestreiten aber sie vorher nichts mehr von mir hören werden. Haben dann noch geantwortet, nach dem Motto letztes Wort haben wollen und noch mal Druck aufbauen. Seit dem ist Ruhe aber wenn man keine Ahnung hat verunsichert das natürlich erstmal und macht nervös und möchte auch keine Rechtberatung bezahlen für einen Streitwert von 38€. Googeln hat geholfen die Nerven wieder zu beruhigen.
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Das ist so nicht ganz korrekt, wenn der Minderjährige den Kauf aus seinem Taschengeld bestritten hat, können Erziehungsberechtigte das nicht rückgängig machen ...

das verstehe ich, aber es ging ja um das allseits geliebte ELV und da hat ja noch keiner was bezahlt. Was die mit ihrem Guthaben machen, das muss ich mit denen direkt abmachen, aber ich habe keine Lust mich mit Inkasso rumzuschlagen, wenn ein Geschäft aus optimierungsgründen ELV macht
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Schaue zu selten aufs Topbonus-Konto: Wann werden die AB-KK-Meilen gutgeschrieben, mit Abrechnung oder Lastschrifteinzug?

Nicht aus *dem* Grund, sondern weil es jetzt zur Statusquali vor einem längeren Trip relevant wäre.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Hab auch noch was gefunden, kann mich also eigentlich entspannt zurücklegen :)

Girocard ist nicht kindersicher
Wober ich hier mal gerne wissen würde, auf welcher Rechtsgrundlage die Bank auf die Idee kommt, Name und Adresse des Minderjährigen an den Händler weiterzugeben?

Ist das nicht ein ziemlich krasser Verstoß gegen das Bankgeheimnis und Datenschutz?

Ich würde in dem Fall die Bank fragen, ob sie noch alle hat, wenn ohne Zustimmung der Eltern einfach die Daten des Minderjährigen an Rewe und co. weitergegeben werden.

Oder dürfen die Banken einfach die Daten von Kindern an irgendwelche Händler weitergeben, ohne dass die Eltern zustimmen??
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Wober ich hier mal gerne wissen würde, auf welcher Rechtsgrundlage die Bank auf die Idee kommt, Name und Adresse des Minderjährigen an den Händler weiterzugeben?
Zustimmung des Minderjährigen? Ob sie dazu verpflichtet ist, mag eine andere Frage sein (vgl. LG Wuppertal, 14 O 113/96)



Ist das nicht ein ziemlich krasser Verstoß gegen das Bankgeheimnis
Nein

Nein. Gleiche Problematik ja auch bei ELV von Volljährigen, BGB § 305 wird ja durch vorherigen Aushang im Kassenbereich Sorge getragen.

Ich würde in dem Fall die Bank fragen, ob sie noch alle hat, wenn ohne Zustimmung der Eltern einfach die Daten des Minderjährigen an Rewe und co. weitergegeben werden.
Oder dürfen die Banken einfach die Daten von Kindern an irgendwelche Händler weitergeben, ohne dass die Eltern zustimmen??

Da REWE die Daten nicht zu Werbezwecken verwendet sollte BDSG § 28 soweit nicht entgegenstehen. Die Entscheidung des BGH vom 22.01.2014, Az. I ZR 218/12 würde ich hier nicht für relevant halten, da eben nicht zu Werbezwecken ein Wettbewerbsvorteil verschafft wird und zudem ein Schuldverhältnis besteht.

Jetzt kann man natürlich diskutieren, ob überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist...
 
Zuletzt bearbeitet:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Und du bist dir sicher, dass eine Zustimmung des Minderjährigen für eine Datenweitergabe ausreicht? Vor allem, wenn diese Datenweitergabe nur zum Zwecke des Inkassos erfolgt?

An die Daten wären sie doch sowieso gekommen... Spätestens über Strafanzeige und Polizei.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Das musst du mir jetzt genauer erklären. Rewe macht eine Strafanzeige gegen eine 7-Jährige, und die Polizei macht dann was?
Wenn die Eltern dem Kauf zugestimmt haben: REWE stellt Strafanzeige wegen Betrug gegen unbekannt mit Kontodaten, Polizei wendet sich an Bank, Bank teilt zugehörigen Kontoinhaber mit, Verfahren gegen 7-jährige wird eingestellt, Verfahren gegen Eltern als Mittäter wird eröffnet.

Halte ich aber für sehr konstruiert. Einige Gerichtsentscheidungen, dass Zahlung mit ELV bei bewusster fehlender Deckung als Betrug zählt gab es ja bereits, da war der Täter aber immer volljährig. Und ob die Eltern immer Überblick über die Finanzen der Kinder haben? Und ob sie bewusst as Kind benutzt haben, um den Einkauf gratis zu bekommen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Im Zweifelsfall muss man aber davon ausgehen, dass die Eltern nicht dem Kauf zugestimmt haben. Die Eltern haben das Konto eröffnet, damit das Kind über sein Taschengeld bargeldlos verfügen kann. Die Eltern werden in der Regel gar nicht wissen, dass die Girocard eines 7-Jährigen auch bei ungedeckten Konto funktioniert.

In anderen Ländern bekommen übrigens Kinder und Jugendliche immer nur Karten, die nur bei ausreichender Deckung funktionieren. Nur die Deutschen kriegen das nicht hin, weil sie so sehr in ihre unsichere Girocard verliebt sind.
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
... Die Eltern werden in der Regel gar nicht wissen, dass die Girocard eines 7-Jährigen auch bei ungedeckten Konto funktioniert. ...

Geh ich auch von aus. Schließlich verspricht die Bank bei Kontoeröffnung das Konto nur im Guthaben zu führen. Ob da noch was in den AGB versteckt ist, keine Ahnung, wer liest die schon bis zum letzten Satz durch.

Und ELV war für mich früher eine Kartenzahlung mit lästiger Unterschrift, wie bei CC mit Sig. Das da ein anderes Verfahren hintersteht hab ich erst später mitbekommen.

Da die Karten eine Altessignatur haben müssten doch ein POS dahin konfiguriert werden das er bei U18 die Zahlung auf PIN umstellt oder ablehnt.
 
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derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
Manche Banken geben teilweise Karten für Minderjährige ohne Unterschriftenfeld aus, das soll quasi suggerieren, dass hiermit kein ELV möglich ist. Ist den Verkäufern natürlich in der Regel egal.

Wie gesagt: Wie es rechtlich aussieht, ist ja in der Regel egal, ich persönlich fände es schon gut, wenn mein Kind eine Karte hat, was bei ungedecktem Konto definitiv NICHT in keinster Weise funktioniert.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
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Manche Banken geben teilweise Karten für Minderjährige ohne Unterschriftenfeld aus, das soll quasi suggerieren, dass hiermit kein ELV möglich ist. Ist den Verkäufern natürlich in der Regel egal.

Wie gesagt: Wie es rechtlich aussieht, ist ja in der Regel egal, ich persönlich fände es schon gut, wenn mein Kind eine Karte hat, was bei ungedecktem Konto definitiv NICHT in keinster Weise funktioniert.

Ist Deutschland eigentlich das einzige Land mit einem System wo Karten funktionieren obwohl sie ungedeckt bzw gesperrt sind ?
 
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