Moin,
es wurden jetzt nochmal die FAQ präzisiert für Einreise für "genesene".
..vor ner Woche durfte ich ja wegen fehlendem Test, trotz überstandener Corona-Erkrankung in den letzten drei Monaten, nicht mitfliegen.
Auf dieser neuen FAQ steht jetzt nun unter "In welchen Situationen darf ich trotz Testpflicht ohne negatives Testresultat in die Schweiz fliegen":
https://www.bag.admin.ch/bag/de/hom...faq-url=/de/categories/negatives-testresultat
"Ab dem 22. Februar 2021 gilt: Luftfahrtunternehmen dürfen in bestimmten Situationen auch Passagiere mitfliegen lassen, die trotz Testpflicht kein negatives Testresultat vorweisen können. Diese Ausnahme gilt für folgende Personen:
Personen, die aus medizinischen Gründen dringend in die Schweiz transportiert werden müssen und ein entsprechendes Arztzeugnis vorweisen können.
Personen, die das Schweizer Bürgerrecht oder einen von der Schweiz ausgestellten Aufenthaltstitel besitzen und keine Möglichkeit haben, sich innert nützlicher Frist oder mit vernünftigem Aufwand testen zu lassen. Die fehlende Möglichkeit muss mit dieser Selbstdeklaration bestätigt werden.
Personen, die nur zur Durchreise in die Schweiz kommen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen.
Personen, die sich innerhalb der letzten drei Monate vor der Einreise mit dem Coronavirus angesteckt haben und wieder gesund sind. Dafür braucht es ein entsprechendes Arztzeugnis.
Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Nasen-Rachen-Abstrich machen können. Für die medizinischen Gründe muss ein Arztzeugnis gezeigt werden können."
...heute Abend fliege ich wieder. Ich habe einen negativen Test in der Hinterhand, werde aber erstmal vorgeben ich habe keinen, und dann versuchen mit Verweis auf diese FAQ durchzukommen...
Ich werde berichten.